Unterhalt Beistandschaft

  • Ihr schreibt halt meistens, dass Schuldenabzug erst bei Erreichen Mindestunterhalt erfolgt. Hier führt aber die Neufianzierung deutlich in den Mindestunterhalt. Wollte nur ein bisschen Argumentationshilfe bei meiner Anwältin.


    Werden Verhandlungen aufgezeichnet? Der Fehler im Vergleich war ja, das nicht aufgenommen wurde, dass der Vergleichsbetrag dazu gedacht ist, dass er das Auto beim Autohaus abgibt und den Minderwert abträgt. Die gegnerische Anwältin sagt aber, dass dies nicht der Fall war. Und meine Anwältin hatte dies nicht aufnehmen lassen im Vergleich. Was kann ich denn da tun?

  • Verhandlungen werden nicht in Gänze aufgezeichnet. Es gibt ein Protokoll, das während der Verhandlung diktiert und vorgelesen wird, und dann später schriftlich vorliegt. Nur was dort drin steht zählt. Da muss man selbst schon während der Verhandlung häufig aufpassen, dass noch Sachen ins Protokoll aufgenommen werden.

  • Verhandlungen werden nicht mitgeschnitten, sondern protokolliert. Du musst also bereits in der Verhandlung darauf achten - du bist ja beteiligt -, dass alles ins Protokoll kommt, was du als nötig ansiehst. (Der Richter spricht meist nach einer gewissen Zeit ins Diktiergerät zusammenfassend den bisherigen Verhandlungsablauf. Wenn da etwas "falsch" ist - sei es dein Name oder eben ein dir wichtiges Ding "vergessen"-, dann musst du dort den Hinweis geben. )


    Beim Vergleich ist es ja noch anders. Der ist ja ausformuliert worden, wie er sein soll und dann haben die beteiligten Parteien zugestimmt. Es gilt das, was im Vergleich steht. Nicht das, was in der Verhandlung der eine oder der andere gesagt hat.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo, ich hatte ja schon mal geschrieben, dass die gegnerische Anwältin meiner Beiständin einen VErgleich über 700 Euro angeboten hat. Ich habe diesen Vergleich schriftlich abgelehnt.


    Nun habe ich vom Jugendamt mit der Post, die Unterhalturkunden mit Titulierung vom KV für meine 3 Kinder über 200, 248 und 248 Euro mit der Post erhalten.


    Ich hatte diesem Vergleich nicht zugestimmt. Darf die BEistandschaft dies einfach titulieren lassen? Die Differenz-Beträge ab November (sind auch schon auf meinen Konto eingegangen Monate je 100 Euro). Gefordert hatten wir ab Mai Unterhalt für 3 Kinder MIndestunterhalt. Die Urkunden gelten ab November. Was soll das?


    Was kann und muss ich jetzt tun? Mit diesem Betrag bin ich nicht einverstanden.

  • Du kannst die Beistandschaft kündigen, den Unterhalt zurück über weisen und deinen Anwalt beauftragen, Klage einzureichen. Diskutiere aber vorher die Erfolgsaussichten. JA hat nach deiner Vergleichs Ablehnung den Unterhalt genau berechnet. Der ist deutlich über dem letzten Vergleich trotz weitern Kind. Also sind wohl gut 300 Euro mehr in den Unterhalt geflossen. Das dürfte jenseits der umstrittenen Autorate liegen (das alles durch zurechnen, war dir ja vielfach nahegelegt worden.) Die siebenhundert Euro waren auf jeden Fall besser als das, was jetzt ist. Und für jeden (unwahrscheinlichen) Euro mehr wirst du viel Geld in die Hand nehmen müssen.
    Die Beistandschaft wird die zum Titel Auskunft geben können.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Hallo weare4,


    falls Du den Titel nicht akzeptierst, solltest Du zeitnah (!) und nachweisbar (!) der ausstellenden Behörde, dem Kindesvater und dessen Anwältin mitteilen, dass Du diesen Titel nicht annehmen wirst. Geld solltest Du zurück überweisen. Warte nicht, bis ein Anwalt das tut.


    Hier findest Du weiterführende Hinweise: Untershaltsfrage -Titulierung durch Beistandschaft oder jetzt doch Gericht? Hilfe *klicken*


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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