Ich hab solchen Schiss ...

  • Das ist normal! Du fühlst dich einfach total überfordert mit der Situation. Das wird aber erst besser, wenn du aus der Situation raus bist.


    Das mit dem Mietvertrag ist wohl nicht die schlechteste Idee deiner RA, wie hier doch andere auch schon geschrieben haben, denn so oder so du brauchst ne Wohnung!


    Mit "ihrem ganz sicher" finde ich hört sich gut an, aber wie meine immer zu sagen pflegt:" Auf hoher See, und vor Gericht..." Dennoch muss man da ja konsequent weiter gehen, du willst doch nicht weiter bei ihm in der Wohnung geduldet sein! Das wird schon!


    Im Prinzip muss er auch nicht mehr tun, als eine Einwilligung zum Umzug zu geben, und dem zuzustimmen, dass die Tochter ihren Lebensmittelpunkt bei dir hat. Dann könntet ihr euch das ABR aus meiner Sicht immer noch teilen.
    Was Befangenheitsantrag gegen Richter angeht: Das ist egal, da kommt dann einfach der nächste, nach der Geschäftsordnung! Das geht ganz schnell!

  • Dank Dir - ja und wegen dem Kind mach ich mir auch Sorgen - sie kennt hier jedes Kind, wird überall auf der Straße gegrüßt … hach, ich hab einfach Schiss das Falsche zu tun - eine Form der Lebensangst …

  • Kann ich verstehen. Aber sie wird ja auch diese Kinder wiedersehen dürfen, und du ziehst nicht nach Timbuktu. Jedesmal wenn sie das WE mit ihrem Vater verbringt, kann sie sich in ihrer alten Umgebung mit ihren Freunden treffen.
    In der Zwischenzeit hat sie die Möglichkeit die Freunde auch in ihre neue Wohnumgebung einzuladen, und auch dort neue Freunde zu finden!
    Sie hat sich doch genau wie du auch schon dafür entschieden! Angst darf dir das machen, aber nun zieh das bitte nicht wieder alles in Zweifel!!


    Mir hat sogar ein Umzug Angst gemacht, als wir endlich aus unserer viel zu kleinen Wohnung in eine große im gleichen Innenhof ziehen konnten! Alle haben sich tierisch gefreut, nur ich hatte furchtbare Angst meine kleine alte Wohnung aufzugeben, und wie ich das alles rein praktisch machen soll.. :crazy
    Es war einfach diese Angst vor dem Neuen Unbekannten! Und bei dir kommt noch das ganze drumherum dazu.


    Bei mir war alles gut, bei jedem Umzug, sobald der hinter mir lag! Davor ist das Grauen.


    Aber DU musst umziehen. Und es wird dir besser gehen, wenn es hinter dir liegt!

  • Dankeschön :-). Die Kinder die da grüßen sind auch keine "Best friends" und wie hat es mal der Kinderarzt formuliert: Wenn ich hinter einer Entscheidung stehe, wird das Kind diese akzeptieren und sie nicht in Frage stellen - alles Andere macht es nur schlimmer. Ich spring halt auch total auf die Drohgebärden des Kindesvaters an: "ich werde mich nicht mehr kümmern - du wirst ganz alleine sein - ich hätte dir ja geholfen - was du dem Kind da antust usw …".
    Ich reiß mich jetzt wieder am Riemen und mach weiter. Das die Anhörung einfach so abgeblasen wurde, war doch ein herber Schlag und jetzt regnet es seit Tagen und ist dunkel und kalt und das lähmt mich zusätzlich.

  • Ja, im kalten trüben Oktobernebel musst dir jetzt deinen Weg suchen..:-)


    Nützt ja nix. Lass das Gerede von dem KV mal von dir Abperlen! Stell dir ne schöne Wohnung vor, in der du mit der Tochter wohnst! Stell dir vor, wie der nächste SOMMER wird!! :strahlen


    Das ist jetzt einfach eine Etappe auf dem Weg dahin!

  • Eine gute Idee - vor allem in Momenten wo man wieder anfängt zu zweifeln und zu wanken ….


    Solch einen Zettel werde ich mir auch vorbereiten.


    Liebe Grüße und gute Nacht,


    Ratsuchend37

  • Guten Morgen ihr Lieben,


    leider gibt es keine Neuigkeiten – weder an der Wohnungsfront noch im Verfahren. Der KV hat mittlerweile durchblicken lassen, dass er den Verfahrensbeistand als Befangen hat erklären lassen um Zeit zu gewinnen sich mit mir „einigen“ zu können. Wie die Einigung aussehen soll (ich bleib im Kaff und unter seiner Kontrolle und seinem Einfluss) wisst ihr ja bereits. Der KV hat mehrfach versucht den Termin verschieben zu lassen – da der VB das Gericht um einen frühzeitigen Termin gebeten hat (aus Gründen des Kindeswohles) hat das Gericht den Termin „als Beschluss“ festgelegt und gesagt „hier wird nix verschoben" und dann kam das Ding mit der Befangenheit. Das Gericht ist nun bis Ende Oktober im Urlaub – macht es eigentlich Sinn dem VB zu sagen, was der Vater als Grund angegeben hat oder soll ich das sein lassen?


    Liebe Grüße


    Ratsuchend37

  • Sagen würde ich es Deiner Anwältin, ebenso den "Vergleichsvorschlag" vom Ex - soll die entscheiden. Es hilft ihr sicherlich bei der Einschätzung Deines Ex.


    Ansonsten hilft Dir sicher nur eine große Portion Gelassenheit - zumindest nach außen - zu zeigen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • leider gibt es keine Neuigkeiten – weder an der Wohnungsfront noch im Verfahren. Der KV hat mittlerweile durchblicken lassen, dass er den Verfahrensbeistand als Befangen hat erklären lassen um Zeit zu gewinnen sich mit mir „einigen“ zu können.


    Das beste, was Du machen kannst, ist die damit einhergehende Verzögerung zu nutzen, um Deinen Plan, ein eigenes neues Zuhause zu finden und einzurichten, gezielt weiterzuverfolgen. Auf das, was er so anstellt, hast Du sowieso keinen Einfluss, also lass Dich auch durch ihn nicht beeinflussen.


    macht es eigentlich Sinn dem VB zu sagen, was der Vater als Grund angegeben hat oder soll ich das sein lassen?


    Warum solltest Du das tun? Ich würde mal annehmen, dass alle Beteiligten eines Verfahrens vom Gericht selbst unterrichtet werden, was verfahrensbezogene Dinge angeht. Ich würde mich eher von dem abzugrenzen versuchen, was der KV Dir sagt.


    Versuche, Dich von seinem Einfluss und seiner Kontrolle frei zu machen - so wenig wie möglich mit ihm kommunizieren erscheint mir das Sinnvollste, gerade im laufenden Verfahren.

  • Such weiter mit Hochdruck eine Wohnung für euch und wenn du magst teile den Vergleichsvorschlag wie Haselmaus schon schrieb deiner RA mit.


    Aber aus meiner Sicht ist der inhaltlich wirklich so, dass ich mich nicht drauf einlassen würde.


    Würde sich denn KV auf einen Vergleich einlassen, dass du umziehst mit Kind und Kind künftig bei dir seinen Lebensmittelpunkt hat, er aber weiterhin auch das ABR?


    Also geht es ihm darum genau dieses Recht zu verlieren, oder dass du oder/ und Kind wegzieht?


    Denn in seinem "Vergleichsvorschlag" gesteht, er dir ja diesen Wegzug zu, wenn er das ABR behält, so interpretiere ich das. Ihr hättet es dann wie gehabt beide.


    Vielleicht wäre hier wenn nötig, Spielraum für einen Gegenvorschlag.

  • Danke ihr Lieben,


    es geht ihm nur darum, dass ich im Ort bleibe - in einem Jahr könne ich dann ja mit dem Kind umziehen. Es gibt also keine Möglichkeit des Vergleiches. Ich suche mir eine Wohnung und dann wird das mit dem ABR schon klappen. Ich bleibe nicht, sonst hat er mich später in der Hand. Die Vertrauensbasis ist hin, nachdem er versucht hat mir mein Kind aus Rache zu nehmen. Ich trau ihm nicht mehr über den Weg!


    Liebe Grüße

  • Ich suche mir eine Wohnung und dann wird das mit dem ABR schon klappen.


    Ob das klappt oder nicht, weiß niemand - aber wichtiger ist, für Dich und Dein Kind ein neues, unvorbelastetes Zuhause zu schaffen, unabhängig davon, was bei Gericht entschieden wird. Da brauchst Du Dich nicht nervös machen zu lassen, erst recht nicht durch irgendwelche Winkelzüge des KV. Je mehr Gelassenheit, desto besser!

  • Der KV hat mittlerweile durchblicken lassen, dass er den Verfahrensbeistand als Befangen hat erklären lassen um Zeit zu gewinnen sich mit mir „einigen“ zu können.


    Hallo Ratsuchen37,


    das ist zu viel der Ehre für Kindesvater.
    Er kann nicht den VB als befangen erklären lassen, er kann das nur beantragen.


    macht es eigentlich Sinn dem VB zu sagen, was der Vater als Grund angegeben hat oder soll ich das sein lassen?


    Nein, das ist sowieso offensichtlich. Die Familiengerichte kennen diese Spielchen zur Genüge, ebenso kennen die Gerichte die Art Mensch, die diese Spielchen spielt.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Hallo ihr Lieben,


    ich dreh noch durch. Heute habe ich einen Mietvertrag zugesagt bekommen - erst mal hab ich mich gefreut und jetzt kommt die Ernüchterung. 625 kalt + Betriebskosten 60 EUR + angeblicher Heizkosten in Höhe von 60 EUR. was mir für eine 63 qm Wohnung viel zu wenig vorkommt + Strom + GEZ + Telefon. Mindestmietdauer 3 Jahre und eine Staffelmiete in Höhe von 3 Prozent über 10 Jahre. Eigentlich fand ich die Wohnung super - auch, dass eine Einbauküche drin ist (und ein Balkon) - dafür ist das Bad winzig. Ich fühle mich verarscht, weil ich das mit der Staffel nicht wusste und ich am Ende nicht mehr als 850 EUR zahlen will (und kann) - wenn ich das da oben zusammenrechne, komme ich selbst im ersten Jahr nicht mit 850 EUR hin oder? 60 EUR Heizung ist doch viel zu wenig?!


    Was meint ihr? Machen oder sein lassen? Die Wohnung wäre zum 01.11. bezugsfrei - vor Dezember werde ich eh keine Beschluss in den Händen halten - soll ich weitersuchen oder aus Verzweiflung zugreifen? Streichen muss ich die Bude im übrigen auch selbst, was auch nicht so schlimm wäre, wenn mir die Rahmenbedingungen nicht gerade so gegen den Strich gehen würden ....


    Liebe Grüße


    Eure Ratsuchend

  • Hallo Ratsuchende,


    es kommt vor allem darauf an womit geheizt wird. Ich hab in meiner Wohnung vorher ne Zentralheizung gehabt und für 41 qm ungefähr 42 Euro Heizkosten gehabt.


    Jetzt hab ich in der neuen Wohnung ne Gasheizung und zahle natürlich mehr. Dann solltest du schauen wie wird das Warmwasser aufbereitet, mit durchlauferhitzer ähnliches dann geht auch der Strom hoch. Und wenn dein Einkommen nicht so hoch ist und du in einer Stadt lebst mit einem sehr hohen Mietspiegel würde ich vielleicht mal versuchen ob du nicht Wohngeld bantragen kannst. Also einfach mal den Antrag machen mehr als Nein sagen können sie nicht.


    Ich weiß so nen Antrag ist das letzte woran man in deiner Situation wahrscheinlich denken will, aber wie ich es rausglesen hab ist es so verdammt wichtig dass du schnell eine Wohnung hast. Ich drück dir die Daumen.



    Lg

  • Das mit der Staffelmiete ist natürlich blöd. Andererseits kommen mir die Betriebskosten sehr niedrig vor. Da gibt es deutlich höhere. Heizkosten können schon hinkommen, je nach Heizungsart und Dämmung. Vielleicht könntest du auch einen Wohngeldantrag stellen, da würdest du zwar kaum die volle Summe bekommen, aber zumindest einen Anteil.


    Entscheiden musst du es selbst.


    Wie oft ist dir eine Wohnung zugesagt worden, und wie groß ist der finanzielle Spielraum?

  • Das ist der zweite Mietvertrag, der mir angeboten wurde. Mein Spielraum ist praktisch nicht vorhanden. Wenn ich die Kaution, Gerichtskosten, Renovierung, 3 Ikeamöbel gezahlt habe ist Alles weg. :kotz


    Vorher habe ich auch eher halbherzig gesucht. Dafür ist die Wohnung zentral, in der Nähe der Arbeit und die Einzugsschule scheint auch ganz gut zu sein .... Ich hab Angst, dass mich die Kosten am Ende auffressen!

  • Naja, das ist verständlich. Aber die Mieten sind einfach auch wahnsinnig hoch, und ich glaube selbst bei einer Wohnungsgenossenschaft bekommst du in HH keine viel günstigere...


    Angst, ist da ein schlechter Ratgeber. Erkundige dich bei der Wohngeldstelle.
    Oder gehe zur Mieterberatung, oder ÖRA, die wissen ganz gut Bescheid was man beantragen kann.