Unterhalt eintreiben in Australien

  • Hallo,,,, vielleicht hat hier schon jemand die Erfahrung gemacht den Unterhalt in Australien einzutreiben. Der vater meines Sohnes lebt in Australien. Seit über 2 Jahren zahlt er zu wenig Unterhalt und seit Mai nun garkeinen mehr. Das Jugendamt hat letztes Jahr im April das Deutsche institut für JJugend und Familie eingeschaltet. Nun kam von den australischen Behörden die Nachricht, dass sie erwägen die Anerkennung und Vollstreckung ddes Unterhalts abzulehnen. Meine zuständige Sachbearbeiterin kann mir momentan auch nicht wirklich viel Auskunft geben was ich nun machen kann. An wen könnte man sich noch wenden???

  • Welcome - wir haben hier mind. eine Userin mit anderem ET in Australien - vielleicht kann sie helfen.


    Ansonsten ist Australien zwar am Ende der Welt aber nicht aussichtslos


    click hier


    und


    hier


    soweit ich das sehe müßtest du mit der Sachbearbeiterin die Forumlare ausfüllen und in Bonn einreichen - die würde sich dann mit den Behörden vor Ort in Verbindung setzen

  • Hallo Kathisha,


    :welcome zuerst einmal hier im Forum.
    Der von der Beistandschaft beschrittene Weg ist gut gewesen und eigentlich richtig. Zwischen D und Aus gibt es eine Abmachung der Anerkennung über Unterhaltszahlungen nach Prüfung der Ansprüche. Wenn jetzt die australische Behörde die Ablehnung "erwägt", hat sie sicherlich Gründe genannt. Gegen die kann auf dem bisherigen Weg angegangen werden.
    Es bleibt ansonsten noch der Weg, über einen in Australien zugelassenen Anwalt die Sache zu regeln. Nur: Der kann eigentlich auch nur vorlegen, was die Beistandschaft bereits vorgelegt hat. Und wieder wäre der Knackpunkt, was der angekündigte Ablehnungsgrund der Australier ist.


    Eine Frage hätte ich noch. Lebt der Vater des Kindes in Australien oder ist er australischer Staatsbürger? Ersteres würde noch andere Zugriffsmöglichkeiten erlauben. Zweiteres würde m.W. bedeuten, dass der Ex nur nach australischem Recht zur Unterhaltszahlung gezwungen werden kann. Und dort ist der Unterhalt geringer als in Deutschland und es gibt wohl höhere Selbstbehalte.


    Versuchen könntest du über eine Anzeige wegen fehlender Unterhaltszahlung - wenn der Staatsanwalt mitspielt - einen Haftbefehl zu bekommen. Der würde zwar nicht in Australien greifen, aber ggfls an mancher EU-Grenze, wenn Ex aus Australien ausreist. Dadurch bekommst du zwar keinen müden Euro, aber ein Druckmittel, mit dem du freundlich darauf hinweisen kannst, dass da noch eine Summe offen steht. Ob da die Staatsanwaltschaft mitspielt, ist allerdings immer ein Würfelspiel.


    @ Lena: Der Behördenweg scheint ja schon beschritten. Die Behörde lehnt halt den Antrag ab. Man müsste wissen, weshalb ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()


  • vielen Dank erstmal....der Vater hat mittlerweile die australische Staatsbürgerschaft. Die Behörde verweist auf art. 25 Haager Unterhaltsvollstreckungsübereinkommen von 1973. ich denk ich werde mich bei einem Anwalt beraten lassen welche Möglichkeiten noch bestehen.

  • Artikel 25 würde ja erst einmal bedeuten, dass sie beabsichtigen, den vorgelegten Titel anzuerkennen.


    Art. 25



    Jeder Vertragsstaat kann, Hervorhebung Volleybap jederzeit erklären, dass er in seinen Beziehungen zu den Staaten, die dieselbe Erklärung abgegeben haben, alle vor einer Behörde oder einer Urkundsperson errichteten öffentlichen Urkunden, die im Ursprungsstaat aufgenommen und vollstreckbar sind, in das Übereinkommen einbezieht, soweit sich dessen Bestimmungen auf solche Urkunden anwenden lassen.



    Die Ablehnung ist damit noch nicht begründet. Es sei denn, sie sagen, der Artikel 25 sei eine "Kann-Bestimmung" und nicht eine Automatik. (Aber das ist jetzt ein Stochern im Nebel). Oder (wieder ein Stochern im Nebel): Unser australischen Unterhaltsberechnungen sind völlig anders als die in D. Deshalb kann das nicht übertragen werden ...
    Denkbare wäre auch noch manch anderes.


    Hier müsste man also wirklich wissen, was die Ausis schreiben. Das solltest du prüfen, bevor du dem fehlenden Unterhalt noch weiteres Geld beim Spezialanwalt hinterherwirfst.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo, ich stimme volleybap zu, dass der bisher eingeschlagene Weg der Beistandschaft gut war.
    Als weitere Möglichkeit gibt es natürlich aber auch das Bundesamt für Justiz -


    Guckst du hier :
    https://www.bundesjustizamt.de…erdienste/AU/AU_node.html


    http://www.bundesjustizamt.de/…_blob=publicationFile&v=3


    Und die arbeiten/helfen im Gegensatz zum DIJUF ( deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht) kostenfrei!


    Und ich sehe es auch so, der im Moment noch wichtigste Punkt ist wirklich die Begründung der Australier.
    Darum dreht es sich wohl derzeit im Wesentlichen!


    Beim Bundesamt für Justiz kann man auch anrufen, die sind sehr freundlich auch bei telefonischer Beratung.
    Wenn man dort vielleicht gleich die Begründung der Australier nennt, dann können die vielleicht schon eine gewisse Einschätzung abgeben!


    Teuren Spezialanwalt würde ich mir im Moment gerade noch sparen…

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love: