Freiwillig weniger Unterhalt - Regelung?

  • "Wie es meinem Mandanten dann noch möglich sein wird den Umfang aufrecht zu erhalten - der mit 300€ zu Buche schlägt - muss dann abgewartet darf aber jetzt schon bezweifelt werden"


    Warum frage ich mich, wenn sie sich so im Recht sind - wollen sie immer wieder
    unbedingt eine außergerichtliche Lösung?


    Was wäre ein gutes Gegenangebot?


    Sorry für die vielen Fragen. Es muss jetzt schnell gehen

  • Nach Abzug der Steuer verbleiben ein Jahreseinkommen von 26000€, wovon das Darlehen abzuziehen ist.
    Mein Mandant soll von seinem Resteinkommen 1600€ den Familienunterhalt für sich, seine Frau, das gemeinsame Kind bestreiten, und auch die beiden anderen
    Kinder müssen natürlich auch leben.


    Hallo Falbala_2,


    ich verstehe gar nicht, was daran so schwer sein soll.


    Der Mandant möchte gerne von seinem Einkommen 1600 Euro für sich und seine Frau und deren beiden Kinder haben. Falls deren beiden Kinder eines Tages ca 400 Euro Unterhaltsvorschuss bekommen würde, wäre der Mandant so freundlich und würde vielleicht 100 Euro mehr als eigentlich gedacht seinen eigenen Kindern zukommen lassen wollen.


    Was soll das eigentlich?


    Der Mann hat drei leibliche Kinder, für die er zu sorgen hat. Und es leben bei ihm zwei Kinder, für die seine Frau zu sorgen hat. Warum meinst Du, dürfte er die Zahlungen für seine eigenen Kinder davon abhängig machen, ob die Kinder anderer Leute etwas brauchen?


    Deine Kinder haben einen Rechtsanspruch auf einen Titel und darauf, wichtiger zu sein, als die Mitbewohner des Vater. Der Vater kann sich nicht aussuchen für wen er sorgen möchte und Zahlungen für seine Kinder davon abhängig machen, ob die Kinder anderer Leute Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss bekommen.


    Ich verstehe nicht, warum Ihr nicht endlich einen Antrag bei Gericht stellt damit der Unterhalt korrekt berechnet wird und sowohl Schulden bei der Unterhaltsvorschussstelle wie auch bei Dir bezahlt werden.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
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  • Ich versuche schon länger, dass der A endlich den Antrag einreicht,
    aber letztens sagte er dann plötzlich, er könne den Antrag so
    nicht bei Gericht einreichen mit 100% KU, da wir das
    nicht durch bekommen. Es kam kürzlich ein Gesetz, dass
    bei so einem Fall wie meinem EX, Vollzeit 47Std., nicht mehr
    darauf gepocht wird mehr zu arbeiten, also setzte mein A eine
    weitere Frist für einen konstruktiven Vorschlag.


    Ich weiß halt nicht was realistisch ist, denn ich habe heute auch
    gelesen, dass im Mangelfall und bei hohen Umgangskosten
    oft der Einzelfall streng abgewägt wird, wenn ansonsten der Umgang
    gefärdet wäre.


    Ich bin auch nicht scharf auf Gericht. Ich möchte einen
    Titel und denke realistisch sind jetzt 80-85% und ab 2018
    dann 90-95% (Wegfall ehel. Kredit) und dann geht es mir
    nur noch um den Rückstand. Dann wäre Ruhe!


    Und auf die Stiefkinder gehen wir gar nicht ein. Sein Pech!
    Seine Frau soll arbeiten. Kita für den 2-jährigen leisten sie sich
    jetzt auch und verzichten freiwillig auf das Betreuungsgeld.

  • Falls er in das geerbte Haus einzieht, kann ihm ein Wohnwert angerechnet werden, das erhöht sein Einkommen... (ortsübliche Miete, siehe Mietspiegel) - was sagt dein Anwalt dazu ?

  • Wenn du dieses Spielchen weiter mitmachst, wirst du auch weiterhin IMMER WIEDER vorgeführt werden.


    1. Dein Ex ist finanziell nicht für die Stiefkinder verantwortlich (Moral interessiert hier jetzt nicht)
    Somit stehen nur noch 3 Kinder auf dem Plan, bei 2100 Netto kann da selbst unter Berücksichtigung
    der Kredite und der Fahrtkosten (die im Mangelfall eh strittig sind) der Mindestunterhalt fast bedient werden.


    Und allein das dein Ex rumtönt das er nicht mit nem 10 Jahre alten Auto rumfahren will, nur um seine Schulden
    und den Unterhalt zu zahlen würde mir zu denken geben.


    2. Du wirst hier nach Strich und Faden verarscht, seit Monaten, wenn du hier außergerichtlich etwas regelst wird
    dir das bei diesem KV% 200%ig! wieder auf die Füsse fallen. Lass das nicht mehr mit dir machen.


    Die Lebenssituation vom KV ist nicht deine Baustelle, er wird schon nicht am Hungertuch nagen, hier geht
    es ausschließlich aus seiner Sicht darum den Unterhalt möglichst zu minimieren. Dabei ist ihm doch auch
    völlig egal wie es dir und den Kindern dabei geht, das zeigen allein seine regelmäßigen Drohungen den
    Umgang auszusetzen. Allein daran merkt man doch was ihm an den Kindern liegt und was sie für ihn
    bedeuten... Kostenfaktoren, mehr nicht, sonst würde man nicht mit solchen Drohungen um sich werfen.


    Ihr seit ihm egal, also mach du dir erst recht keine Gedanken um den Kerl.


    Wenn ich lese was der KV hier veranstaltet könnte ich in allen Regenbogenfarben ko....! :nawarte:

  • Ihr habt absolut Recht und was denkst du wie ich hier am K.......bin, aber mein Anwalt
    zögert, warum auch immer :-(
    Ich habe den Steuerbescheid vorliegen mit bereinigtem Netto über 26.000, bin sogar auf 2.204€ netto
    monatlich gekommen. Dann bin ich schon gnädig und rechne alles schön, ziehe ihm 187€ Fahrtkosten ab,
    184€ ehel. Kredit, 60€ Zinsen für seinen anderen Kredit, 100€ Umgangskosten, was ich gar nicht müsste
    und komme immer noch auf 430€ Unterhalt und ich bin mir sicher der Richter macht sowas nicht mit.
    Wir hatten die gute Frau schließlich selbst schon einmal und die hat rein gar nichts interessiert.


    Und wenn der ehel. Kredit 2018 wegfällt komme ich mit dieser Milchmädchen-Rechnung auf 550€ Unterhalt!!


    Und mein Anwalt sagt nun, sein Angebot ist seiner Meinung nach super und an der Höchstgrenze des realisierbaren,
    er rechnet es aber noch einmal genau durch die Tage (ja, da kann ich mit Beratungsschein jetzt wieder bis ins nächste
    Jahr warten!!!)


    Mein Anwalt sagte aber zumindest schon einmal, dass er es auch nicht ohne Titel machen würde und ich konnte ihn
    überreden, dass er ein Schreiben vorschickt a la "wenn ihr Mandant den Titel ablehnt können wir uns ein Gegenangebot sparen"
    Ich möchte nächste Woche den Titel.

  • Und zumindest sagte der Anwalt, dass er auch einen Rückstand ausrechnen und verlangen würde,
    wusste aber nicht, ob der vor dem UVG-Rückstand zu bedienen ist. Er wusste nur, dass der laufende U vorgeht.
    Also ich denke man kann das doch wissen oder nicht? Aber vielleicht liege ich auch falsch. Ich als Laie meine,
    dass die UVG-Stelle zum Schluss kommt.


    Er wusste auch nicht, ob ich später wenn das Gesetzt durch ist Anspruch auf 526€ UVG habe, wenn ich jetzt
    450€ zustimme.
    Dass das Gesetzt gestern noch auf Eis gelegt wurde wusste er ebenfalls nicht.


    Er sagte, dass man es mit der UVG-Stelle so festlegen kann, dass er dann die Differenz zum Mindestunterhalt zahlt.
    Ja zefix, ich dachte das geht gar nicht???


    Ach ja, und EX neue Frau möchte nicht zu Mc Donalds auf 400€, nur weil ich Unterhalt brauche.
    Man gönnt sich also weiterhin den KiTa-Platz für den 2-jährigen und verzichtet freiwillig auf das
    Betreuungsgeld vom Staat, da könnte ich :kotz
    Als wir nix zu Fr...... hatten stand ich sogar in der Spülküche kurzfristig, war auch schon bei McD und BK
    und bin der Meinung wenn man so jammert wie EX, dass man eben auch so einen Job machen müsste,
    ansonsten brennt es noch nicht genug!!!!

  • Es brennt auch nicht genug, wie auch, er kriegt ja null Druck von irgendeiner Seite und treibt weiter seine
    Spielchen mit dir/euch.


    Was bei denen passiert, ob next arbeitet oder nicht, Kind "grundlos" in die KiTa geht oder nicht... alles nicht
    deine Baustelle, für ihr finanzielles Auskommen müssen die selber sorgen.


    Wichtig ist jetzt das du endlich einen Titel für den KU bekommst, zur Not mit einem anderen RA, und wenn der nur über 90% lautet ist das noch immer besser als das Angebot, davon ab kannst du das eh nicht ernst nehmen.


    Das Geld was er dir "anbietet" wirst du nie im Leben regelmäßig sehen, immer wenns knapp wird oder andere Dinge wichtiger sind werdet ihr immer das nachsehen haben.

  • Dein Anwalt scheint ja nicht ganz nah am Thema zu sein.


    Umgangskosten 100 Euro?
    Warum ? In der KU Berechnung wird ihm 2 x 50 % Kindergeld abgezogen = Zahlbetrag.


    Mehr als 200 Euro braucht er da nicht.


    Die Kita der Kleinen ist egal - das müßte er - wenn nur noch ein SB/Mangelfall/Gehalt reicht - eh das Jugendamt/die öffentlichen Kassen zahlen,
    vielleicht haben die Hoffnung das die Holde arbeitet.


    Am Ende könnte die Familie mit ALG II aufstocken, aber all das ist NICHT DEINE BAUSTELLE und interessiert nicht.

  • Stimmt vollends, immer wenn es dann eng wird
    bei EX wird gebettelt "diesen Monat geht nicht, blablabla"


    Hoffe jetzt der Anwalt hält sich an sein Wort, dass er morgen
    schon mal ein Schreiben bzgl des Titels vorschießt.


    Sonst hängen wir im nächsten Jahr. Ich mag nimmer.
    Januar wollte EX ja das 1. Mal zahlen. Wäre wohl gut gewesen
    noch zu schreiben, dass er das schon mal tun soll :lach


    Ich halte mich glaube ich nur mit seinem privatem Zeugs auf,
    da mich ärgert, dass seine Frau zu fein ist dies und jenes zu tun
    und mich als geldgeil vor meinen eigenen Kindern darstellt!!


    Ihr habt Recht. Es geht mich nichts an.
    Fakt ist er hat 2204€ und kann zahlen!
    80% Titel steht nun als Angebot von mir.
    Geldgeil wie ich bin.

  • Hi,


    also ich fühle mich mittlerweile nur noch meinem Anwalt hilflos ausgeliefert :-(
    Schon die 1. Anwältin ließ mich nach 8 Monaten einfach hängen, wir dachten wegen
    der Entfernung (150km). Jetzt denke ich eher mit Beratungsschein muss man hinten
    anstehen.


    Mein jetziger verspricht ständig einen Brief zu schicken, diesmal war ausgemacht
    am 16.12. wegen des Titels schnell die Gegenseite vorab anfragen, denn wenn die
    keinen Titel wollen, kann mein A sich die Berechnung sparen.
    Habe ihm so gesehen sogar noch Arbeit mit dieser Idee abgenommen - passiert ist bis
    heute nichts und jetzt ist er 1 Woche im Urlaub!
    Also sorry, ich arbeite selbst aufm Amt und da malen die Mühlen angeblich langsam, aber so
    einen Brief schreibe ich nach dem Telefonat in 5 Minuten!!


    Wenn ich ihn erreiche kommt sicher wieder "da müssen wir jetzt schon noch ein Gegenangebot
    machen / reagieren / neue Frist setzen"


    Also damit befinden wir uns locker im Februar.


    Ich bin echt am Ende, mittlerweile auch finanziell.


    Kids sind nun 2 Wochen bei ihm und ich habe immer Horror, er behält sie ein!
    Sollte er zahlen müssen ist seine neue Frau sehr interessiert daran, dass die Kinder
    wieder zurück kommen, merkt man jetzt schon.


    Darum und weil ich für mich auch Ruhe möchte die 80%
    Das ist eher ein faires Mittel aus dem was er jetzt zahlen muss und dem was 2018 kommt
    wenn der ehel. Kredit wegfällt.


    Wenn ich nicht falsch gerechnet habe, dann 2200€ - 184€ ehel. Kredit - 187€ Fahrtkosten
    - 80€ Umgangskosten - 1080 SB = 669 / 884 = 75,68% = 483€ Unterhalt für meine Kids, von
    denen ich dann 450€ bis 2018 verlangen würde. Das entspricht seinem Angebot. Dazu 50€
    Rückstand, dazu äußert er sich nicht.


    Ab 2018
    2200 - 187 - 80 - 1080 = 853 / 950 = 89,78% = 637€ und davon möchte ich 550€
    Daher brauche ich jetzt den Titel über 80% für 2018


    Geht das überhaupt jetzt schon in die Zukunft???

  • Und wie ist das wenn das neue Gesetz zum Unterhaltsvorschuss kommt?
    Da bekäme ich 562€, wenn ich mich jetzt auf 450€ per Vergleich einlasse,
    habe ich dann keinen Anspruch darüber vom Staat?


    Die Frau vom Amt sagte der Rückstand den mein Ex mir monatlich zum laufenden
    Unterhalt überweist wird mit dem Unterhaltsvorschuss verrechnet.
    Das empfinde ich als ungerecht. Er überweist ja nur die Differenz über Unterhaltsvorschuss aus
    der Vergangenheit bis zu den 450€. Damit hat das Amt eigentlich nichts zu tun.


    Somit kann es mir nun egal sein, ob er Rückstand zahlt oder nicht :-(
    Und das nur, weil es so lange gedauert hat.

  • Zitat

    Und wie ist das wenn das neue Gesetz zum Unterhaltsvorschuss kommt?


    Da bekäme ich 562€, wenn ich mich jetzt auf 450€ per Vergleich einlasse,


    habe ich dann keinen Anspruch darüber vom Staat?

    Ich bin verwirrt, den Unterhaltsvorschuss bekommt man wenn der/die Ex garnicht zahlt und ist kein Bonus oben drauf.

  • Also die Frau von der Unterhaltsvorschuss-Stelle sagte man bekommt
    die Differenz bis zum Mindestsatz immer aufstockend, aber zum neuen
    Gesetz wusste sie eben fast gar nichts. Sie sagte das kommt Juli, evtl.
    schon Mai. Rückwirkend dann auch nur vielleicht. Die Differenz "dürfte"
    ich dann bekommen. Alles sehr vage. Auch beim Rückstand sagte sie nun
    "was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß" und dann wieder, dass sie den
    UVG derweil weiter laufen lassen, bis man sieht, ob der Vater regelmäßig zahlt.


    Es bleibt etwas unsicher.

  • Hi,


    also ich weiß keinen Rat mehr! Wechsle ich jetzt den Anwalt zieht es sich wieder
    länger und es gibt keine Garantie, dass dieser motivierter arbeitet mit Beratungsschein.


    Bekomme heute einen Vorschlag, bei dem ich mich echt fragen muss.....
    Zudem wurde dieses Anschreiben nun der Gegenseite schon gefaxt!!!


    Es soll nun ein Titel über 100% für beide Kinder gemacht werden, jedoch mit einem
    anwaltlichen Vollstreckungsverzicht bei Summen die über 450€ hinaus gehen.
    Dabei sagte ich nur, dass ich mündlich meinem Ex das zusichern würde.
    Ich habe meinem Anwalt auch gesagt, dass ich ab da wo mein Sohn 12 wird und der ehel.
    Kredit wegfällt 550€ möchte (in 1,5 Jahren)
    Den Kredit erwähnte mein A jedoch nur allgemein "ihr Mandant kann dann prinzipiell 644€ Unterhalt für zwei Kinder leisten"


    Dann schlug mein A vor, dass der größere Teil der Tochter gutgeschrieben wird, also der volle Unterhalt von 355€
    und mein Sohn den Rest von 95€. Dieser soll dann noch aufstockende UVG-Leistungen erhalten.


    So war das niemals besprochen, denn dann hätte ich ihm als Laie gleich sagen können, dass das Amt sämtliche
    Zahlungen vom Vater auf zwei Kinder aufteilt und dann erst aufstockt.


    Prompt beim Amt angerufen, die Frau sagte sie würde sich sogar darauf einlassen und "mauscheln", da oft die Mütter
    sonst die A-Karte ziehen, aber sie kann mir nicht garantieren wie lange sie im Amt ist und da es sich bei meinen Kids
    um sechs Jahre handelt und nicht mal eben nur zwei, geht das nicht. Sie schickt nach ihrem Urlaub meine Unterlagen
    an die nächsthöhere Stelle, die haben Juristen welche das dann entscheiden.


    In dem Fall, dass dann meine Tochter mal wieder zum Vater wechselt oder ins Heim kommt sagte die Dame, habe ich dann
    wieder keinen vollen Titel für meinen Sohn, sondern lediglich 95€ und UVG


    Von Rückständen war bei meinem Anwalt nun gar keine Rede mehr.


    Gilt dieses Schreiben jetzt für bare Münze? So wollte ich das nicht wirklich.
    Kann es sein, dass der gegnerische Anwalt auch versucht den Rückstand nichtig zu machen
    mit dem Anerkenntnis der 350€ von Januar bis März? Wird anhand dem dann der Rückstand berechnet?
    Denn dann wäre er 0