Kein Wohnberechtigungsschein mit Wechselmodell

  • Hallo Leute,


    folgender Fall beschäftigt mich:


    Meine Frau möchte ein 3-Zimmer-Wohnung beziehen, die sie von einer Bekannten inkl. Küche und Geräten übernehmen kann. Ihr gefällt sowohl die Lage als auch die Wohnung selbst, weswegen es ihr schon ziemlich am Herzen liegt diese auch zu bekommen. Da dies aber nun eine Sozialwohnung ist, sollte sie sich einen WBS beim Amt holen.


    Das Amt allerdings fordert sie auf das Kind zukünftig auch dort zu melden. Wenn die hierfür eine Eidesstattliche Erklärung abgibt, wäre das Ausstellen eines WBS für diese Wohnung kein Problem.


    Genau dies möchte ich allerdings nicht, da ich dadurch Nachteile befürchte. Denn im Falle eines Streites um den Kindesunterhalt könnte ich den Kürzeren ziehen. Wie auch immer, ich möchte die Anmeldung des Hauptwohnsitzes bei mir halten.


    Das Amt weigert sich dann allerdings den entsprechenden WBS auszustellen, da sie dann nicht als alleinerziehend anerkannt wird (was sie ja auch de facto nicht ist). Ich bin aber schon der Meinung, dass das Kind einen eigenen Schlafraum benötigt. Auch wenn es nicht dort gemeldet ist. Schließlich handelt es sich hier nicht um ein Umgangsrecht oder Besuchsrecht. Das Kind hat eindeitig einen Betreuungsbedarf.


    Nun scheint es aber in deutschen Ämtern noch nicht durchgedrungen zu sein, dass ein Kind zu gleichen Teilen bei beiden Eltern leben kann und sich ein Lebensmittelpunkt nicht bestimmen lässt. Auch ist es nicht möglich zwei Wohnsitze anzugeben.


    Welche Folgen ergeben sich hieraus? Meine Frau wird benachteiligt, wenn ich mich weigere eine Ummeldung vorzunehmen. Das kann und darf aber in einem Rechtsstaat nicht sein, dass ich es als Privatperson in der Hand habe, ob meine Frau etwas vom Amt bekommt oder nicht.


    Unter'm Strich muss man sagen, dass Eltern, die das Wechselmodell anwenden offensichtlich schlechter gestellt sind als Alleinstehende.



    Wie auch immer. Lasst mich noch einige Fragen stellen:


    Gibt es jemanden, der einen ähnlichen Fall erlebt hat? Wenn ja, wie muss ich argumentieren oder mit dem Amt umgehen, um doch den WBS für meine Frau zu bekommen.


    Gibt es gute Gründe (für mich) die Ummeldung zu verweigern bzw. abzuwenden? Oder kann ich guten Gewissens eine Ummeldung vornehmen (ich bin in der ehelichen Wohnung verblieben, Sie bekommt das Kindergeld).


    Das Finanzamt kann, wenn mehrere Wohnsitze für das Kind vorliegen, die Steuerklasse II der Mutter auch dann zusprechen, wenn sie Kindergeld bezieht. Dies reicht schon aus, um davon auszugehen, dass ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind besteht. Warum geht das nicht beim Wohnungsamt? Oder anders gefragt: Wie sind die Kriterien wirklich? Ist eine Ummeldung nicht lediglich deswegen gefordert, damit das Amt annehmen kann, dass das Kind auch da wohnt? Falls ja, müsste man dies auch anderweitig beweisen können.

  • Ich denke nicht, dass dir Nachteile entstehen , wenn sie das Kind mit Hauptwohnsitz anmeldet. Aber vielleicht kann sie den Schein auch bekommen, wenn sie das Kind mit Nebenwohnsitz anmeldet. Hat sie sich danach erkundigt? So haben wir das gemacht. Hauptsache Kind war dort gemeldet .

  • Nein, Nebenwohnsitz wollen die nicht akzeptieren.


    Die möchten bescheinigt haben, dass das Kind bei der Mutter den Lebensmittelpunkt hat (was definitionsgemäß nicht der Fall ist). Deswegen reicht denen nicht der Zweitwohnsitz. Diesen werde ich dann trotzdem bei mir angeben, hilft aber nicht bei dem eigentlichen Problem bzw. ist nur so eine Notlösung.


    Ehrlich gesagt sind die auch nicht sehr kooperativ auf'm Amt. Also, die Amtsleiterin hat sich schon Zeit genommen, um mit mir das ruhig zu besprechen, aber die Sachbearbeiterin......


    ...der hätte ich am liebsten den Hals umgedreht.



    Auf den Hinweis, dass wir das Wechselmodell haben und ich mich doch einfach weigern könnte die ANmeldung zu verlegen, sagt sie nur:


    "Was sie privat unter sich ausmachen, ist uns doch egal."


    WTF

  • Nach meinem Kenntnisstand gibt es für das Problem keine Lösung.
    Das liegt an den Meldebestimmungen in unserem Land.
    Das Kind kann nur einen Hauptwohnsitz haben, was ja bei einem Wechselmodell, wo beide Eltern zu gleichen Teilen betreuen,
    das Kind also tatsächlich in beiden Haushalten lebt, der Logik nach falsch ist.


    Als wir noch das Wechselmodell hatten, habe ich aus diesem Grund gegen den Landkreis Vorpommern-Rügen geklagt.
    Ein Vater aus Bayern hatte zu diesem Zeitpunkt auch gerade eine Klage aus diesem Grund laufen.
    In Bayern hat man gegen den Vater entschieden. Das Urteil in meinem Verfahren steht noch aus, wird aber aller Wahrscheinlichkeit nach auch ein Schuss in den Ofen.
    Die Gesetzeslage ist an ein Wechselmodell bisher nicht angepasst.


    LG
    Joachim

  • Der Punkt ist, der WBS wird einmal ausgestellt, und ob sich danach an der "Personenzahl" etwas ändert interessiert idR. keinen mehr-


    Für das Wechselmodell ist es völlig unerheblich, wo das Kind gemeldet ist- von daher hast Du keinen Nachteil zu erwarten


    Bzgl. des Wechselmodells könntet ihr das JA um Hilfe bitten, eine entsprechende Vereinbarung mit Euch auszuarbeiten-


    Dann kann sie das Kind bei sich anmelden- und in ein paar Monaten wieder zurückmelden, oder wie auch immer...


    Hier wird der Meldestatus an einen vermeintlichen Sorgerechtsstreit gekoppelt- aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass es vor Gericht
    uninteressant ist, wo Kind gemeldet ist

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Toll,


    das sind ja gleich zwei brauchbare Antworten. Vielen Dank dafür.



    Zu bay-of-russel:


    Ich habe mir auch gedacht, dass es wahrscheinlich darauf hinauslaufen wird eine Klage anzustrengen. Freut mich einerseits zu hören, dass schon andere Leute darauf gekommen sind. Andererseits ist es traurig, dass dabei keine positive Entscheidung herbeigeführt worden ist.


    Aber ich muss dazu anmerken: In den letzten Tagen bin ich darauf gestoßen, dass in Brüssel über die Einführung der Doppelmeldung entschieden worden ist. Das war erst 2015. Das soll wohl irgendwann mal nationales Recht werden. Allerdings hab ich keinen Link mehr und kann den genauen Wortlaut nicht wiedergeben.



    Zu Luchsie:


    In der Tat bin ich darauf hinaus, dass ich in einem Streit nicht den Kürzeren ziehen möchte. Vor allem nicht in einem Unterhaltsstreit oder Sorgerechtstreit. Ich habe aber auch vermutet bzw. gehofft, dass man trotz Ummeldung begründen und argumentieren kann, wo das Kind den tatsächlichen Lebensmittelpunkt hat (oder eben nicht hat). Aber wenn da jemand anders schon (positive) Erfahrungen gemacht hat, beruhigt mich das doch schon ein wenig.

  • Hallo,


    es ist doch wie Luchsie sagt, der Schein gilt ein Jahr. Sobald du ihn hast interessiert es keinen Menschen.


    Genau wenn ich eine neue Wohnung suche und eine Vollzeitstelle habe mit gutem Verdienst, die Wohnung bekomme und nach paar Monaten arbeitslos werde. Schmeißt mich auch keiner raus, aber als Arbeitsloser hätte ich die Wohnung nie bekommen.


    VG

  • Das Meldegesetz ist Länderrecht.
    In den meisten Bundesländern ist geregelt, dass sich eine Person innerhalb von 2 Wochen anmelden muss, wenn es einen neuen Wohnort bezieht.
    Lebt ein Kind zu 50 % im Haushalt der Mutter und 50 % im Haushalt des Vaters, scheitert das Meldegesetz an seiner Formulierung.
    Manchmal versucht die Behörde in solchen Fällen, den Wohnsitz des Kindes dort festzulegen, wo der ABR-Inhaber wohnt.
    Eine rechtliche Grundlage gibt es für diese Regelung allerdings nicht.
    Außerdem ist dieses Vorhaben zum Scheitern verurteilt, wenn das SR und auch das ABR bei beiden ET liegt.
    Die Behörde hat keine Pflicht, eigene Ermittlungen zum Wohnort des Kindes anzustrengen, was ja, selbst wenn die Pflicht bestünde, kein Ergebnis bringen würde.
    Genau genommen kann bei derzeitiger Rechtslage einem Kind, das im Wechselmodell lebt, kein Hauptwohnsitz zugeordnet werden, wenn sich die Eltern darüber nicht einig sind.
    Das führt dann u.U., z.B. bei mir, dazu, dass ein ET das Kind einfach an seinem Wohnort anmeldet, was leider auch ohne Unterschrift des anderen ET funktioniert.
    Selbst mit einem Widerspruch kommst Du dann dagegen nicht mehr an, weil die Verwaltungsrichter auch nicht wissen, was sie in solchen Fällen machen sollen.
    Spannend wird die Geschichte, wenn es um die Schulpflicht geht.


    Das es für Entscheidungen eines FamG unerheblich ist, wo ein Kind gemeldet ist, sehe ich nicht ganz so locker wie Luchsie.
    Ich hab da andere Erfahrungen gemacht.
    Alleine die Tatsache, dass meine ex-Frau mit der unabgestimmten Ummeldung versucht hat, Tatsachen zu ihren Gunsten zu schaffen, hat meiner Ex eine ordentliche Rüge des FamG eingebracht. Wenn eine Richterin von den Handlungen eines ET nicht begeistert ist, hat das indirekt schon Auswirkungen auf weitere Entscheidungen.


    Ich an deiner Stelle würde einer Ummeldung des Kindes totsicher nicht zustimmen. Wenn sich die KM eine Wohnung aussucht, wofür man einen WBS-Schein benötigt, hat sie sich die falsche Wohnung ausgesucht. Ist das dein Problem?


    LG
    Joachim

  • bay-of-russel


    der Unterschied zwischen Deinem und diesem (bzw. meinem) Fall ist,
    dass die Ummeldung ja "nur" insofern ein Problem war, da das Kind bei Dir aus seinem gewohnten Umfeld/KiGa etc. "gerissen" wurde-


    hier geht es ja nicht um einem Umzug/eine Ummeldung über mehrere Hundert Kilometer (dann läge der Mittelpunkt ja automatisch fest)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ja, eigentlich könnte ich mich totsicher dagegen wehren.



    Aber ich sehe da keine Veranlassung. Der Lebensmittelpunkt lässt sich auch anhand des Umfeldes nicht bestimmen (22.2 BMGVwV), da Vereine, Freunde, Schule, Familie nicht beeinflusst werden. Die Mutter zieht zwei Strassen weiter und ist somit tatsächlich wieder näher an meiner (unserer ehemaligen gemeinsamen) Wohnung .


    22.2 sagt ferner, dass eine Einigung der Eltern gefördert werden soll. Also entweder stimmt der andere Elternteil zu oder es wird eine gerichtliche Entscheidung vorgelegt.



    Außerdem - und das ist viel wichtiger - sind wir dabei eine notarielle nacheheliche Vereinbarung zu schließen. Und dies wiederum bedeutet, dass wir uns einig sind und ich meiner Frau keine Steine in den Weg lege. Zumindest nicht, weil ich mich aus Angst vor einem Rechststreit einfach mal weigere etwas für sie zu tun.


    Also, einvermehmliche Einigung auf der einen Seite und Weigerung auf der anderen Seite passen irgendwie nicht so recht zusammen.

  • Wie ist ein WBS für 3 Räume mit nur einem Kind möglich?
    Auch wenn sie das Kind bei sich anmeldet, bekommt sie nur ein WBS für 2 Räume. Und das darf nicht für 3 Räume verwendet werden.
    Oder hat sie noch weitere Kinder? :hae:

  • Den Punkt habe ich auch nicht verstanden!




    Aber das Amt sagt, dass das möglich sei, wenn sie alleinerziehend ist. Ich glaub das einfach mal.


    Außerdem: Wie wäre es denn normalerweise geregelt? 2 Zimmer? Das heißt, ein Schlafzimmer für die Mutter und eins für das Kind... soweit so gut. Und in welchem Zimmer findet das Familienleben statt? Wo wird Besuch empfangen? Hat nun ein 8-jähriges Kind kein Anspruch auf ein eigenes Zimmer?


    Es klang selbst für mich plausibel: 1-Familien/Aufenthaltsraum (Wohnzimmer) und je ein Raum für die Mutter und das Kind.


    Im umgekehrten Fall versteh ich das ja auch:
    1-Personen Haushalt -> braucht kein Familienzimmer, also 1-Zimmer-Wohnung
    2-Personen-Haushalt -> schlafen gemeinsam im Schlafzimmer und haben noch ein Wohnzimmer
    etc. etc.




    Klar, für mich wäre es auch am einfachsten, wenn das Amt das einfach verweigert.

  • Mein Mann und ich sind auch gerade dabei uns zu trennen.


    Er macht eine Umschulung zum Altenpfleger und bekommt lediglich 450 € Arbeitslosengeld.


    Er ist auch der irrigen Annahme das er eine drei Zimmer Wohnung braucht und auch genehmigt bekommt.


    Ein Zimmer für sich, eins für die Kleine wenn sie mal zu ihm kommt und ein Wohnzimmer. Von Wechselmodell war bei uns noch nicht die Rede, d.h. es handelt sich lediglich um Besuchskontakte am Wochenende.


    Die Wohnungsstelle sagt auch hier er bekommt max. zwei Zimmer.


    Ich hingegen würde mir, wenn ich umziehen müsste auch nur eine drei Zimmer Wohnung suchen für mich und meine beiden Mädels.


    Für die beiden jeweils ein Zimmer (Altersunterschied elf Jahre) und ich würde im Wohnzimmer schlafen.


    Tagsüber ist es wohl nicht so das große Problem sein Bettzeug weg zu räumen.


    lg Anni

  • Schön zu hören, dass andere Menschen noch zwischen Bedürftigkeit und Komfort unterscheiden können und ihre Ansprüche den Gegebenheiten anpassen können.


    Wenn meiner Frau das gelungen wäre, wäre die Ehe wahrscheinlich auch nicht gescheitert. Aber stattdessen macht sie immer noch mich für ihre missliche Lage verantwortlich. Wir haben ein Kind. Dieses ist 8 Jahre alt. Sie hat es in den letzten 5 Jahren nicht geschafft etwas aufzubauen. Gelebt hat sie neben mir her, aber ich habe ihr das ermöglicht. Jetzt bekommt sie den Gegenwind zu spüren, den das Leben ihr entgegenbläst, da ich nicht mehr da bin, um sie davor zu schützen.


    Genau aus diesem Grund ist sie verbittert, da sie schon vor einem Jahr die 3-Zimmer-Wohnung nicht bekommen hat. Seither lebt sie bei ihren Eltern. Ist für sie aber eine Zumutung. Genauso wie die 2-Zimmer-Wohnung, die sie letztendlich letztes Jahr erhalten hatte auch eine Zumutung war. Hat sie gekündigt ohne überhaupt eingezogen zu sein. Übrigens, die Kündigung musste ich ihr schreiben.


    Aber schon wieder bin ich derjenige, der sie unterstützt... :amok:

  • hi,


    bei uns ist es auch so: 4 Personen, 4 Zimmer.


    Nun hab ich Glück, dass die beiden Jüngsten noch in einem Zimmer sind aber wenn sich das ändert und mein Großer dann noch zuhause wohnen sollte werde ich auch ein Schlaf-Wohnzimmer haben...so what, hatte ich jahrelang.


    Mima

  • Ich sollte aber vielleicht auch dazu sagen, dass ich in dem Haus geblieben bin. Das macht die natürlich so wahnsinnig. Sie müsse nun von 0 anfangen...


    Das Angebot stand aber: "Kannst das Haus haben. Musst mich nur ausbezahlen."
    Konnte sie aus irgendwelchen Gründen nicht.

  • Ich nehme das hier mal als Diskussions- und Erzählgrundlage. Bay-of-russel hat in der Praxis recht, geht es aber vor den Kadi, sieht die Sache abwatschend für die streitenden Eltern oft anders aus ...



    So weit einfach noch ein paar Gedankenanstöße. Problem ist, dass es hier um Geld und auch Lebensqualität und auch Lebensinhalt geht. Da sind Emotionen oft stärker als Sachabsprachen.
    Geht es vor Gericht, hängt viel am Richter. Normalerweise versucht er versöhnend eine Absprache, also einen Vergleich unter den Eltern herbeizuführen. Gelingt das nicht, muss er oft in den für den Richter auch sauren Apfel der gesetzlichen Vorlagen beißen. Da können dann Dinge rauskommen, wie oben beschrieben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also in den ersten Beiträgen liest sich das noch relativ harmonisch zwischen euch Eltern. In den letzten irgendwie nicht mehr von daher kann ich deine Bedenken nachvollziehen.
    Wie schätzt du sie denn ein? könnte sie mit einer Ummeldung später versuchen das Kind einfach bei sich zu behalten?

  • Ich bin auch AE mit einem Kind und habe einen WBS nur für 2 Räume. Wollte 3 haben und es wurde mehrmals abgelehnt. An deiner Stelle würde ich es prüfen.


  • Für die beiden jeweils ein Zimmer (Altersunterschied elf Jahre) und ich würde im Wohnzimmer schlafen.


    Tagsüber ist es wohl nicht so das große Problem sein Bettzeug weg zu räumen.


    lg Anni


    Das klingt am Anfang so einfach... :kopf Habe ich 1 1/2 Jahre hinter mir und es ist definitiv keine Dauerlösung. Irgendwann fehlt der Rückzugsbereich. Ich habe schlechter geschlafen und hatte irgendwann gründlich die "Nase voll".... :muede


    Jetzt mit eigenem Schlafzimmer ist es viel besser.

    Alles, was Ihr also von anderen erwartet, dass tut auch Ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten Mt 7,12