Hallo Leute,
folgender Fall beschäftigt mich:
Meine Frau möchte ein 3-Zimmer-Wohnung beziehen, die sie von einer Bekannten inkl. Küche und Geräten übernehmen kann. Ihr gefällt sowohl die Lage als auch die Wohnung selbst, weswegen es ihr schon ziemlich am Herzen liegt diese auch zu bekommen. Da dies aber nun eine Sozialwohnung ist, sollte sie sich einen WBS beim Amt holen.
Das Amt allerdings fordert sie auf das Kind zukünftig auch dort zu melden. Wenn die hierfür eine Eidesstattliche Erklärung abgibt, wäre das Ausstellen eines WBS für diese Wohnung kein Problem.
Genau dies möchte ich allerdings nicht, da ich dadurch Nachteile befürchte. Denn im Falle eines Streites um den Kindesunterhalt könnte ich den Kürzeren ziehen. Wie auch immer, ich möchte die Anmeldung des Hauptwohnsitzes bei mir halten.
Das Amt weigert sich dann allerdings den entsprechenden WBS auszustellen, da sie dann nicht als alleinerziehend anerkannt wird (was sie ja auch de facto nicht ist). Ich bin aber schon der Meinung, dass das Kind einen eigenen Schlafraum benötigt. Auch wenn es nicht dort gemeldet ist. Schließlich handelt es sich hier nicht um ein Umgangsrecht oder Besuchsrecht. Das Kind hat eindeitig einen Betreuungsbedarf.
Nun scheint es aber in deutschen Ämtern noch nicht durchgedrungen zu sein, dass ein Kind zu gleichen Teilen bei beiden Eltern leben kann und sich ein Lebensmittelpunkt nicht bestimmen lässt. Auch ist es nicht möglich zwei Wohnsitze anzugeben.
Welche Folgen ergeben sich hieraus? Meine Frau wird benachteiligt, wenn ich mich weigere eine Ummeldung vorzunehmen. Das kann und darf aber in einem Rechtsstaat nicht sein, dass ich es als Privatperson in der Hand habe, ob meine Frau etwas vom Amt bekommt oder nicht.
Unter'm Strich muss man sagen, dass Eltern, die das Wechselmodell anwenden offensichtlich schlechter gestellt sind als Alleinstehende.
Wie auch immer. Lasst mich noch einige Fragen stellen:
Gibt es jemanden, der einen ähnlichen Fall erlebt hat? Wenn ja, wie muss ich argumentieren oder mit dem Amt umgehen, um doch den WBS für meine Frau zu bekommen.
Gibt es gute Gründe (für mich) die Ummeldung zu verweigern bzw. abzuwenden? Oder kann ich guten Gewissens eine Ummeldung vornehmen (ich bin in der ehelichen Wohnung verblieben, Sie bekommt das Kindergeld).
Das Finanzamt kann, wenn mehrere Wohnsitze für das Kind vorliegen, die Steuerklasse II der Mutter auch dann zusprechen, wenn sie Kindergeld bezieht. Dies reicht schon aus, um davon auszugehen, dass ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind besteht. Warum geht das nicht beim Wohnungsamt? Oder anders gefragt: Wie sind die Kriterien wirklich? Ist eine Ummeldung nicht lediglich deswegen gefordert, damit das Amt annehmen kann, dass das Kind auch da wohnt? Falls ja, müsste man dies auch anderweitig beweisen können.