Erfahrungen (Einfordern Urkunde Unterhalt)

  • Hallo zusammen,


    folgender Sachverhalt: Kindsvater wurde neu berechnet und dieser muss höheren Unterhalt zahlen was er auch bisher gemacht hat.


    Das Jugendamt forderte ihn bereits im Juni 2015 dazu auf den neuen Unterhalt beurkunden zu lassen. Es gingen auch Erinnerungsschreiben an ihn, allerdings keinerlei Reaktion des Kindsvater.


    Das Jugendamt möchte nun weitere Schritte einleiten. Kindsvater hatte ja nun 8 Monate Zeit sich dort zu melden und die Urkunde anfertigen zu lassen.


    Hat jemand von euch damit Erfahrungen gemacht ? Und wie lange würde es dauern bis die Beurkundung erfolg ist.

  • Wie hoch ist denn die Änderung. Ist es mindestens 10 % mehr als vorher? Unter 10 % Änderung wird es sehr wahrscheinlich keine Klage geben, weil sie nicht zugelassen werden wird. Die Änderung ist zu gering, dass sich da Gerichte mit befassen.


    Wenn er den anderen Unterhalt zahlt, so wie er berechnet wurde, dann freu dich drüber. Eigentlich müßte er nu den titulierten Unterhalt zahlen.


    Hab ich grad per Anwalt durch. Ich habe auch keine neue Urkunde bekommen und werde es auch nicht, da es nur eine Stufe Unterschied zum bestehenden Titel ist und somit eine Klage erfolglos wäre. Also bin ich, wie vom Anwalt befohhlen, froh, dass der KV nun zahlt und vergesse die Schulden, die er noch beim Kind hat, von einem Jahr zu wenig Unterhalt.....

  • Hat jemand von euch damit Erfahrungen gemacht ? Und wie lange würde es dauern bis die Beurkundung erfolg ist.

    Bei meiner kleinen war ich unangemeldet bei Jugendamt, da die zuständige Dame frei hatte hat die Kollegin das übernommen.
    Bis die alles rausgesucht hatte war ich etwas Spazieren, war alles im allem nach einer Stunde erledigt


    Wenn er den anderen Unterhalt zahlt, so wie er berechnet wurde, dann freu dich drüber. Eigentlich müßte er nu den titulierten Unterhalt zahlen.

    :nanana Falsch
    denn neuen Betrag muss ab der Berechnung bzw Mitteilung bezahlt werden
    auch wird die Urkunde rückwirkend ab den xx.xx.xxxx ausgestellt.
    Lediglich wenn es zu einer Pfändung kommen sollte spielt die Höhe des Unterhalt im Titel eine Rolle.
    Der Unterhaltstitel ist nur wichtig wenn es zu Zahlungsschwierigkeiten kommt

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Ich weiß, dass sie dem Kind zusteht, nur erklagen läßt sie sich in der Regel nicht. Die Gerichte lassen solche Klagen erst ab 10 % Unterschied zu. Es gibt keine gesetzliche Grundlage dazu, allerdings sind die Gerichte so überlastet, dass solche Klagen wegen Geringfügigkeit abgelehnt werden.


    Man kann also zwar den Unterhalt fordern, zahlen muss der Vater aber nur den, der im Titel festgelegt ist. Könnt ihr mir glauben. Habe jetzt ein Jahr gekämpft für ne Urkunde und keine bekommen, weil es eben bei uns nur um 5 % Erhöhung laut DDT geht. Mein KV hat sich sogar jetzt geweigert die Anpassung zu tragen, was ganze 5 Euro im Monat ausmacht.....


    Also was einem zusteht und was man bekommt, ist von der Höhe der Abweichung abhängig - leider.


    Und was mir auch noch einfällt: Eine Freundin hat genau den selben Fall: Vater ändert die Urkunde nicht ab, zahlt aber genau 9 % weniger als er muss. Keine Chance für meine Freundin den Rest zu bekommen und Schulden laufen nicht auf.


    Manchmal frage ich mich, warum man "in Verzug setzt", wenn man hinterher überhaupt kein Recht darauf hat, die Rückstände auch einzufordern.

  • Hallo,


    bei Unterhaltsabänderung ist zu beachten:
    Gab es vorher überhaupt schon einen Titel der abgeändert werden muss oder wurde nur neu berechnet und soll jetzt eine erster Titel geschaffen werden? Das konnte ich nicht ganz aus dem Posting herauslesen.


    Gab es schon einen Titel , dann ist zu unterscheiden zwischen Beschluss , Urkunde oder Vergleich.
    Für Beschluss gilt Paragraph 238 FamFG , hier kann die 10 % Klausel angewendet werden.
    Bei Vergleichen und Urkunden gilt die 10 % Klausel NICHT nach Paragraph 239 FamFG .
    Da kann auch unter 10% eine Änderung bei Gericht beantragt werden .


    Gab es noch gar keinen Titel und der Vater möchte keine Urkunde unterschreiben, so kann man einen Beschluss im vereinfachten Verfahren nach Paragraph 249 FamFG beantragen.


    Welche Variante trifft hier bei dir denn zu, Pauli.Panzer?

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Danke für die Antwort.
    Also gab es eine Urkunde ! vorher und somit gibt es auch keine 10 % Klausel.
    D.h. der Beistand könnte nun einen Erhöhungsverfahren vor Gericht einleiten.


    Hierbei hat der Vater dann Anwaltszwang.
    Wenn er dort natürlich mehr Geld ausgeben möchte ( Achtung Ironie) , dann wird er das Verfahren laufen lassen.
    Wenn nicht könnte ein Einleiten eines Verfahrens ihn vielleicht dazu bewegen, doch freiwillig noch eine Urkunde zu unterschreiben. ( um letztendlich doch Geld zu sparen…)
    Vielleicht spätestens dann , wenn er die Antragsschrift vom Gericht zugestellt bekommt… ;-)


    Zurückziehen kann dann der Beistand das Verfahren ja immer noch sobald ihm die Urkunde vorliegt.


    Dann kann er nämlich das Verfahren "in der Hauotsache für erledigt" erklären.
    Kosten, die bis dahin bei Gericht entstanden sind, sind jedoch dem Vater aufzuerlegen, da er ja Veranlassung für das begonnene Verfahren gegeben hat… Vielleicht muss der Beistand dem Vater das nur noch mal ganz genau alles mitteilen, welche finanziellen Auswirkungen es für ihn haben könnte , wenn er sich weiterhin weigert zu unterschreiben .
    Der ein oder andere soll/ist ja schon einsichtig gewesen :D

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • phinemuc:
    War es bei dir und/oder deiner Freundin auch eine Urkunde , die geändert werden sollte gerichtlich? Oder eben ein Urteil/Beschluss?
    Und wann war es? Die Unterscheidung in Möglichkeiten : Beschluss Änderung oder Urkunden Änderung durch das FamFG gibt es seit 2008.
    Vorher war es anders.

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Beide Urkunden sind erst ein paar Jahre alt......


    Meine Tochter ist erst 2011 geboren und die Urkunde gibt es seit 2013.


    Die Urkunde von meiner Freundin wurde über einen Anwalt erwirkt, allerdings ohne Gericht. Die ist erst knapp 2 Jahre alt. Vorher hatte die Beistandschaft es nicht für nötig gehalten eine Urkunde beim Vater zu erwirken......


    Trotzdem sind die Erhöhungen bei uns beiden nicht einklagbar - zumindest hier in München nicht.

  • .hmmm.... Und das Gericht hat bei euch das Erhöhungsverfahren (Klage gibt es nicht mehr im Familienrecht) zurückgewiesen beziehungsweise nicht angenommen/zugelassen MIT der Begründung weil es unter 10 % sind?
    Da handelt ein Richter aber gegen die Gesetzeslage...habt ihr euch dagegen gewehrt?

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Bei uns beiden haben es die Anwälte, aufgrund der Erfahrungen, bei Gericht gar nicht erst versucht es durchzusetzen. Und wir haben nicht den selben Anwalt.


    Es war bei uns beiden die Auskunft, dass bei weniger als 10 % die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat bzw. wegen Geringfügigkeit abgelehnt werden würde. Wir sollen froh sein, wenn die KV den höheren Betrag freiwillig zahlen (was meiner nun zum Glück ja tut weil - O-Ton: er einfach seine Ruhe haben will). Es laufen auch keine Uterhaltsschulden auf, eben weil es zu wenig Unterschied zum Titel gibt, der ja bedient wird.

  • Also das erschreckt mich jetzt fast ein wenig.
    Dass gleich zwei Anwälte ( im gleichen Gerichtsbezirk?) die Gesetzeslage nicht genau kennen ...
    oder im schlimmsten Fall vielleicht sogar die dort jeweils örtlichen Gerichte dann so entscheiden? :(


    Entschuldige , dass ich da so nachbohre, aber immer wieder habe ich den Eindruck, dass Aussagen von Anwälten oder auch Beiständen usw. so geglaubt wird ( als wäre es die einzig richtige Wahrheit,)auch wenn sie vielleicht rechtlich nicht absolut korrekt sind.
    Man sollte es nur nicht als absolute Wahrheit darstellen, die andere davon abhalten könnte, es vielleicht besser ( richtig?) zu versuchen.


    Ich versuche,nur das von mir aus weitergeben, was mir von Oberlandesgerichtsrichtern in Fortbildungen vermittelt wurde.
    Und das ist genau der Unterschied ,den ich schon geschildert habe zwischen Beschlüssen und Urkunden und die unterschiedlichen Abänderungsmöglichkeiten bei Gericht. Genau das ist nämlich auch ein großer Unterschied durch das FamFG seit 2008 gegen vorher!
    ( die entsprechenden Paragraphen hatte ich ja schon hier eingefügt im Thread)


    Natürlich muss/ sollte auch ein Anwalt oder Beistand oder Ähnliches sich fortbilden und aktuelle Rechtslage können. Sollte man zumindest hoffen... Und dass das die beiden benannten Anwälte von dir auch getan haben…Aber ich lass es dabei .


    Letzten Endes muss hier ja Pauli für sich entscheiden oder mit derm zuständige Beistand.
    Insofern dieser bereits überlegt Schritte einzuleiten scheint ja wenigstens er die aktuelle Gesetzeslade zu kennen :D

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Na bei mir wird es im nächsten Jahr dann zur Beistandschaft gehen, wenn ich mich doch noch entscheide, das ganze nochmal in Angriff zu nehmen, wenn Mausi 6 wird. Dann könnte ich wieder eine neue Berechnung anleiern. Diese ganze Berechnung zog sich aus verschiedene Gründen bei mir über ein Jahr hin und dann gab es noch Ärger wegen der Rechnung für den Anwalt. Der dann am Ende genauso herablassend mit mir geredet hat, wie die Gegenseite. Der war wahrscheinlich genauso genervt, wie alle nach so langer Zeit, aber dennoch sollte man eine gewissen Nettigkeit seinem Mandanten gegenüber beibehalten. Drum dann die Beistandschaft. Ist hier in München sicher nicht weniger anstrengend, als der Kampf über einen Anwalt, aber wenigstens kostet es mich dann nur Nerven und nicht auch noch Geld :crazy


    Aber ich glaube, solange ich den Unterhalt bekomme, der Mausi zusteht, lasse ich es so wie es ist. Es gab genug Ärger, einer muss mal aufhören ständig wieder mit kämpfen anzufangen.


    Ich verstehe nur immer nicht, warum die UET sich teilweise so sehr weigern diese Urkunde machen zu lassen. Beim Jugenamt kostet es nur etwas Zeit, aber kein Geld. Und wenn man nicht mehr so viel verdient, kann man sie ja auch wieder ändern lassen zumindest habe ich das für mich so abgespeichert.


    Und ja: beide Anwälte sind im selben Gerichtsbezirk tätig :-) bzw. würden beide Fälle in München vor dem Familiengericht landen.....


    Und nochmal ja:
    es geht hier nicht um mich. Ich wollte nur meine Erfahrungen mitteilen, so wie die TS es ja auch wollte. Meine zeigen halt, dass es auch anders geht, als man meinen würde. Und ich finde, wenn der KV den Unterhalt in der Höhe zahlt, in der er berechnet wurde, dann passt es doch. ICH würde kein zweites Mal solch einen Aufwand betreiben und auf der Urkunde bestehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass auch ein Gericht einen Vergleich schließt, bei dem ich wieder draufzahle, ist doch ziemlich hoch. Bei der TS gibt es ja auch schon einen Titel, den der Vater bedient und den sie vollstrecken lassen kann. Wenn es jetzt nicht die Mordssumme ist, die hier mehr zu zahlen ist, würde ICH es gut sein lassen.


    Wäre schön zu lesen, wie es am Ende ausgeht. Dann bin ich für mich auch wieder schlauer. :idee

  • und dann gab es noch Ärger wegen der Rechnung für den Anwalt. Der dann am Ende genauso herablassend mit mir geredet hat, wie die Gegenseite. Der war wahrscheinlich genauso genervt, wie alle nach so langer Zeit, aber dennoch sollte man eine gewissen Nettigkeit seinem Mandanten gegenüber beibehalten.

    Das erklärt einiges


    Und wenn man nicht mehr so viel verdient, kann man sie ja auch wieder ändern lassen zumindest habe ich das für mich so abgespeichert.

    Ja geht aber nicht so einfach und bis die Änderung durch ist muss man den Titel bedienen

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Das erklärt einiges


    Nicht wirklich. Schlechte Umgangsformen ändern ja nichts an den Tatsachen. Und wie gesagt: es gab genau die selben Aussagen bei einem anderen Anwalt zu fast dem selben Sachverhalt.


    So what - bei der TS ist ja schon die Beistandschaft zugange. Da wird ja irgendwas mal rauskommen. Ich bin gespannt was.

  • Wenn er den aktuellen Satz und die Rückstände zahlt - muss man abwägen ob einem diese Urkunde des Streß wert ist.
    Wie hoch ist der Unterschied zum vorliegenden Titel? Ich meine den brauchst du nur im Notfall für die Pfändung - wenn das 13/23/31 Euro sind
    würde ich mir diesen Streitpunkt vorerst schenken.


    Allerdings würde ich auch KU ohne Titel nehmen - wenn man noch nie einen Cent gesehen hat - ist man da sicher genügsamer.