mit welchen Argumenten hat man Dich dazu gebracht, zu zahlen?
naja-
man ist sich zur nachehelichen Solidarität verpflichtet... Scheidung und Kinder sind hierfür ja erst mal nicht relevant-
In der Scheidung bin ich quasi ohne nachehelichen Unterhalt "bei weg" gekommen.... das Problem ist, sobald der Expartner (relativ zeitnah) nach der Scheidung Hartz IV bezieht, sieht die Welt wieder
ganz anders aus...
wobei meine Scheidung ja schon länger her ist, und sich da inzwischen vielleicht etwas geändert hat...
Nach der zum 1.1.2008 in Kraft getretenen Neuregelung ist der nacheheliche Unterhalt herabzusetzen und/oder zeitlich zu begrenzen-
"Ein Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit scheidet dann aus, wenn Sie/Er nach der Ehe bereits einmal gearbeitet und dadurch Ihren Unterhalt selbst nachhaltig gesichert hatten."
Der Unterhaltsanspruch zum Zeitpunkt der Scheidung ist entscheident."
Es ist ja eine Frage des Einkommens-
ich persönlich habe mich gegen eine Stundenreduzierung (auf Grund meiner Rentenansprüche) entschieden- dies wäre eine Alternative gewesen...
allerdings hätte dies auch meine Kinderbetreuungskosten reduziert, und nicht wirklich "weitergeholfen" (ausserdem geh ich gerne arbeiten )
also je nach EK kann es mEn. auch heute noch so sein, dass man selbst nach der Scheidung noch zahlen muss (nämlich dann, wenn der Andere seit der Ehe nicht für sich selber sorgen konnte, und das EK entsprechend hoch ist)-
Ich würde auf jeden Fall zu einem Anwalt raten :daumen