Auskunftsverlangen des Jobcenters, obwohl Sohn bei mir lebt

  • mit welchen Argumenten hat man Dich dazu gebracht, zu zahlen?


    naja-
    man ist sich zur nachehelichen Solidarität verpflichtet... Scheidung und Kinder sind hierfür ja erst mal nicht relevant-


    In der Scheidung bin ich quasi ohne nachehelichen Unterhalt "bei weg" gekommen.... das Problem ist, sobald der Expartner (relativ zeitnah) nach der Scheidung Hartz IV bezieht, sieht die Welt wieder
    ganz anders aus...


    wobei meine Scheidung ja schon länger her ist, und sich da inzwischen vielleicht etwas geändert hat...
    Nach der zum 1.1.2008 in Kraft getretenen Neuregelung ist der nacheheliche Unterhalt herabzusetzen und/oder zeitlich zu begrenzen-
    "Ein Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit scheidet dann aus, wenn Sie/Er nach der Ehe bereits einmal gearbeitet und dadurch Ihren Unterhalt selbst nachhaltig gesichert hatten."
    Der Unterhaltsanspruch zum Zeitpunkt der Scheidung ist entscheident."


    Es ist ja eine Frage des Einkommens-
    ich persönlich habe mich gegen eine Stundenreduzierung (auf Grund meiner Rentenansprüche) entschieden- dies wäre eine Alternative gewesen...
    allerdings hätte dies auch meine Kinderbetreuungskosten reduziert, und nicht wirklich "weitergeholfen" (ausserdem geh ich gerne arbeiten ;-) )


    also je nach EK kann es mEn. auch heute noch so sein, dass man selbst nach der Scheidung noch zahlen muss (nämlich dann, wenn der Andere seit der Ehe nicht für sich selber sorgen konnte, und das EK entsprechend hoch ist)-


    Ich würde auf jeden Fall zu einem Anwalt raten :daumen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • also je nach EK kann es mEn. auch heute noch so sein, dass man selbst nach der Scheidung noch zahlen muss (nämlich dann, wenn der Andere seit der Ehe nicht für sich selber sorgen konnte, und das EK entsprechend hoch ist)-


    Nungut, das kommt bei mir ja nicht in Frage, da wir nicht verheiratet waren. Es geht nur um Kindesunterhalt.


  • Ich bin nicht bereit, weitere Angaben zu tätigen, weil ich erst einmal verstehen möchte, nach welchen Grundlagen hier Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden.


    Unterhaltsansprüche nach bürgerlichem Recht gehen auf den Träger der Grundsicherung über. Wenn der anstelle des eigentlich Unterhaltspflichtigen leistet, erwirbt er auch das Auskunftsrecht gegenüber dem Pflichtigen. Gegen diesen Auskunftsanspruch und das umfasst auch das Ausfüllen der Formulare, kann man sich nur dann erfolgversprechend wehren, wenn das Sozialamt oder das Jobcenter eben gerade nicht für den Unterhaltsberechtigten leistet. Das kann z. B. bestimmte Zeiträume betreffen, in dem sich der Berechtigte mit eigenem Einkommen über Wasser halten konnte und daher keinen Sozialleistungsanspruch für diesen Zeitraum hat.


    Die Unterhaltspflicht könnte in deinem Fall aus den §1570 - 1576 BGB hergeleitet werden. Da müsste man schon plausibel einen Bruch in der Unterhaltskette darlegen, das der Anspruch nicht mehr besteht.


    Siehe auch die Entscheidung des LSG Bayern L 8 AS 223/14 v. 22.04.2015. 1. Leitsatz


    Zitat

    Auskunft nach § 60 SGB II, von Unterhaltspflicht
    1. Träger der Grundsicherung dürfen Auskünfte zur Durchsetzung eines übergegangenen Unterhaltsanspruchs auch mit Fragebögen verlangen.


    Volltext: https://sozialgerichtsbarkeit.…&s1=&s2=&words=&sensitive

  • Ich sehe in meinem Fall das grundsätzlich Problem, dass die KM, welche weder eine abgeschlossene Berufsausbildung hat noch jemals berufstätig war, ihre Erkrankung geltend machen könnte, um bis ans Ende ihrer Tage von mir alimentiert zu werden. In der Biologie spräche man von Schmarotzertum

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • Das ist doch der Idealfall für einen Richter am Familiengericht. Dafür hat er quasi schon die Urteilsvordrucke in der Schublade. Klassische Hausfrauenehe und Alleinernährermodell. Auf den Fortbestand dieser Rollenverteilung wird man dich festnageln wollen. Wenn die Ex-Gattin an der Arbeitsaufnahme nach der Trennung gehindert war, wegen Krankheit z. B., dann bist du möglicherweise weiter mit im Boot. Das Existenzminimum wird man ihr schon noch zugutekommen lassen wollen. Ich kenne da einen Fall aus der eigenen Familie, da ist der Ex erst nach jahrelangem Gutachterstreit davon losgekommen, seiner Exgattin konnte zumindest eine Halbtagstätigkeit als zumutbar nachgewiesen werden. Aber daran sieht man, daß allein mit guten Argumenten eine mögliche Unterhaltspflicht nicht wegzudiskutieren ist.

  • Das ist doch der Idealfall für einen Richter am Familiengericht. Dafür hat er quasi schon die Urteilsvordrucke in der Schublade. Klassische Hausfrauenehe und Alleinernährermodell. Auf den Fortbestand dieser Rollenverteilung wird man dich festnageln wollen. Wenn die Ex-Gattin an der Arbeitsaufnahme nach der Trennung gehindert war, wegen Krankheit z. B., dann bist du möglicherweise weiter mit im Boot.


    Und das ist dann ein Fass ohne Boden. Die KM hat nie gearbeitet, sich nie um Arbeit bemüht, obwohl das in den letzten Jahren durchaus zumutbar gewesen wäre, muss sich um niemanden kümmern, sondern lebt quasi in Dauerferien, obwohl sie ja nach eigener Aussage gesund ist. Einbußen durch die Ehe oder wegen der Kinderversorgung hatte sie also nicht. Es ist schon schlimm genug, dass sie sich auf unser aller Kosten in der sozialen Hängematte ausruht, aber ich nehme es einmal so hin, dass das eben so ist. Es ist ihre Entscheidung, so zu leben, also muss sie dafür auch selbst Verantwortung übernehmen. Ich verstehe nicht, warum nicht zuerst die eigene Verwandschaft um Auskunft gebeten wird. Die wären aus meiner Sicht eher der Solidarität verpflichtet als ich. Da ich weiß, dass sie monatlich durch einen bestimmten Betrag von ihren Eltern alimentiert wurde, könnte ich mir auch gut vorstellen, dass das auch nach der Scheidung so weiterläuft - aber letzten Endes möchte ich mich darum nicht kümmern müssen. Ich bin mal gespannt, was da noch alles kommt.

  • Deinen Unmut kann ich nachvollziehen. Das ist aber auch eine kontroverse Diskussion. Aus anderen Meinungen zu einer solchen ehelichen Rollenverteilung geht hervor, daß
    es ungerecht wäre, den nicht berufstätigen Partner nicht zu alimentieren, weil der dem berufstätigen Partner in intakter Ehe die Karrieresteigbügel gehalten und die Kinder versorgt hat.
    Die Fälle allerdings, wo dann ein Partner berufstätig ist, die Kinderbetreuung stemmt und dann noch um den Gatten herumputzen muß, der sich gerade als Staubfänger auf der Couch betätigt, fallen dabei unter den Tisch. Das ist dann quasi die Strafe dafür, das man dem anderen quasi die Möglichkeit eingeräumt hat, die nacheheliche Solidarität buchstäblich auszusitzen.
    Bei uns war das auch mal so besprochen, das die Ex nach dem Kindersegen wieder die Schippe in die Hand nimmt. Die hat es dann aber über die gesamte Ehedauer lieber darauf angelegt, Nachkömmlinge von der Personenstärke einer Fußballmannschaft auf die Beine zu stellen. Das gibt ja auch Rentenpunkte. Vor dem nachehelichen Unterhalt bin ich nur deswegen verschont geblieben, weil wegen der Kinderschar keine Verteilungsmasse mehr für sie da war. Aktuell erwarten die Kinder ein Halbgeschwisterchen. Insofern lag ich mit meiner Vermutung über die geplante berufliche Zukunft der Ex wohl nicht so ganz daneben.

  • Deinen Unmut kann ich nachvollziehen. Das ist aber auch eine kontroverse Diskussion. Aus anderen Meinungen zu einer solchen ehelichen Rollenverteilung geht hervor, dass es ungerecht wäre, den nicht berufstätigen Partner nicht zu alimentieren, weil der dem berufstätigen Partner in intakter Ehe die Karrieresteigbügel gehalten und die Kinder versorgt hat.


    Mir hat niemand irgendwelche Steigbügel gehalten. Ich habe der KM ermöglicht, in Symbiose mit der Tochter zu leben. Sicher ist zu honorieren, dass sie sich um Tochter und (später) Sohn gekümmert hat - mit oder ohne Unterstützung -, aber dafür hat sie ja auch bereits Rentenpunkte und einen Anteil aus der privaten Rentenvorsorge bei der Scheidung erhalten. Erst wurde ich faktisch daran gehindert, mich um die Tochter zu kümmern, dann qua Gerichtsurteil, mich um den Sohn zu kümmern. Jetzt hoffe ich auf ein Quäntchen Sinn und Verstand beim anstehenden Gerichtsurteil, damit der Sohn aus Gründen der Kontinuität bei Vater und Schwester seinen Lebensmittelpunkt behalten kann. Aber wer weiß das schon bei einer mütterfreundlichen Richterin.


    Ich verstehe ja, dass es Gründe geben kann, einen nicht berufstätigen Partner aus Solidarität für eine gewisse Zeit zu alimentieren - sozusagen als Ausnahmefall oder bis dieser einer eigenen Tätigkeit nachgeht bzw. nachgehen kann. Aber das setzt voraus, dass dieser sich nachweisbar bemüht, aus Arbeitslosen- bzw. Sozialhilfe herauszukommen. In diesem Fall ist nicht damit zu rechnen, dass die KM jemals irgendeiner bezahlten Tätigkeit nachgehen wird - auch wenn es ihrerseits durchaus Interessensbekundungen gibt.


    Ich frage mich gerade, wie in diesem Fall das Thema Erwerbsobliegenheit durch angemessene Tätigkeit bewertet werden würde - es gibt ja keine Tätigkeit, mit der ein Vergleich möglich wäre.

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • es ungerecht wäre, den nicht berufstätigen Partner nicht zu alimentieren, weil der dem berufstätigen Partner in intakter Ehe die Karrieresteigbügel gehalten und die Kinder versorgt hat.
    Die Fälle allerdings, wo dann ein Partner berufstätig ist, die Kinderbetreuung stemmt und dann noch um den Gatten herumputzen muß, der sich gerade als Staubfänger auf der Couch betätigt, fallen dabei unter den Tisch. Das ist dann quasi die Strafe dafür, das man dem anderen quasi die Möglichkeit eingeräumt hat, die nacheheliche Solidarität buchstäblich auszusitzen.


    Dieses elende Geschwafel von wegen 'Rücken freihalten' gehört eh in die Tonne. Zumindest in dieser einseitig pauschalen Form. Warum die Roben auf das schmale Brett kommen, dass nur die Person, die zuhause die Couch hütet der anderen Person, die die Kohle ranschafft, den sog. Rücken freihält, erschliesst sich mir nicht. Als hätte ich als Malocher meiner Ex nicht den Rücken freigehalten. Letztlich war ich es doch, der ihr eine tolle Elternzeit überhaupt erst ermöglicht hat. Nen ordentliches Dach über dem Kopf, immer ein voller Kühlschrank - nicht mal den Einkauf hat sie übernommen, nie Strom oder Gas abgestellt, keine nervendes Jobcenter (damals ARGE), keine Inkassos mehr sondern einfach nur noch Mutter-sein geniessen. Wenn sie wenigstens aufgeräumt oder gekocht hätte, wäre das nicht auch noch an mir hängen geblieben. Die Wohnung sauber halten? Auch so ein Unverständnis. Wenn die Partnerin daheim nicht alles dreckig machen würde, müsste sie auch nicht "den ganzen Tag" aufräumen. Jemand, der den ganzen Tag auf Achse ist, hat wenig Zeit, Unordnung zu machen. Und für das bisschen Staub, wenn es denn gemacht wird, brauche ich keinen unkündbaren "Vertrag", für den ich u.U. lebenslänglich zahle ohne Anspruch auf Gegenleistung.


    Als unser Kind auf die Welt kam, habe ich meine Karriere mit Schwung ausgebremst. Ehebedingte Nachteile auf Seiten des Unterhaltspflichtigen? Gibt es nicht. Und wo sind die ehebedingten Vorteile?


    Das alles wird unter 'Rücken freihalten' verbucht. Ganz ehrlich, ich möchte dann nicht wissen, was es bedeutet, wenn mir dann jemand in den Rücken fällt anstatt ihn mir frei zu halten.


    Aber ich gebe dir Recht... es gehören immer zwei dazu. Ich jedenfalls brauche keine mehr, die mir den "Rücken frei hält". Das schaffe ich günstiger und zuverlässiger auch alleine. Und schon gar nicht brauche ich eine Partnerin, die mir im Nachgang erklärt, dass ihre Zuneigung gar keine war, sondern vielmehr eine Dienstleistung, für die noch eine offene Rechnung besteht. Normalerweise klärt man das Finanzielle bevor man die "Hose" runterlässt. :D

  • oh man... ich finde diesen thread gruselig und nun habe ich bedenken, was evtl auch noch auf mich zukommen könnte unter umständen.
    es ist gerade ja so, das ich zur zeit krankgeschrieben bin und bis auf weiteres nicht arbeiten gehen kann.


    aber mein ex ist zur zeit in einer phase, in der er eben nicht für sich verantwortung tragen kann und ich weiß das er große finazielle schwierigkeiten hat.
    er zahlt ja schon seit monaten kein unterhalt mehr. ich möchte nicht wissen, was gerade da noch so passiert und anfällt. noch sind wir ja verheiratet und die scheidung läuft.
    aber das wird sich aufgrund seines verhatens mit sicherheit auch verzögern.


    ich finde es nehr als ungerecht. wenn ich jetzt noch seine schulden, oder soagr noch irgendwann für ihn aufkommen müsste.


    mein leben lang habe ich immer selbst gearbeitet, habe job, kinder und haushalt alleine gestemmt (inkl ihn als drittes kind)
    selbst in der erlternzeit habe ich gearbeitet (wenn auch stundenreduziert)....


    :kopf:kopf:kopf gruselig!!!

    ^^ superkalifragelistischexpialigetsich ^^


    "ich bin gerade wie ich bin, weil ich mich jetzt genauso brauche"


    lg chia :wink

  • gruselig


    In der Tat.


    Ad hoc fällt mir kaum ein Lebensbereich ein, der im Nachgang für so viel böse Überraschungen und gefühlte Ungerechtigkeit sorgt, wie eine Ehe. Alles, was man versprechen "musste" und worauf man sich eingestellt hat, oder auf das man einst vertraute, ist plötzlich nichts mehr wert. Die Post-Ehe Zeit hingegen ist ein Hauptgrund für Privatinsolvenzen, ein nicht seltener Trigger für Suicide, Tötungsdelikte und andere Nettigkeiten. Aber anstatt zu warnen wird die Realität tot geschwiegen. Die Leute sollen ja die Ehe schliessen.


    Über alles und jeden wird man in diesem Land gewarnt. Alles, was mit Gefahr zu tun hat, ist verboten oder es bedarf einer Erlaubnis/einer Prüfung/einer Versicherung. Jeder weiss, dass Rauchen ungesund, ja sogar tödlich sein kann. Und dennoch wird nicht nur gewarnt, sondern die Warnungen werden immer verschärft. Jetzt bekommen wir Ekelbilder auf 2/3 der Schachtel präsentiert. Ich plädiere dafür, dass auf jeder Hochzeitsurkunde mindestens 1/3 Platz pro Seite reserviert und schwarz umrandet wird. "Über Risiken und Nebenwirkungen einer Eheschliessung fragen Sie bitte Ihren Rechtsanwalt, Banker und Psychiater."


    Die emotionalen und rechtlichen Folgen (auch bezügl. Nachwuchs) gehören in den Aufklärungsunterricht. Das sind wir unseren Kindern schuldig.

  • Ich plädiere dafür, dass auf jeder Hochzeitsurkunde mindestens 1/3 Platz pro Seite reserviert und schwarz umrandet wird. "Über Risiken und Nebenwirkungen einer Eheschliessung fragen Sie bitte Ihren Rechtsanwalt, Banker und Psychiater."


    ich weiß, es ist ein ernstes thema und nicht lustig!!!


    aber dieser satz.... :lgh:lgh:lgh ... da geb ich dir absolut recht !!!! :thanks:

    ^^ superkalifragelistischexpialigetsich ^^


    "ich bin gerade wie ich bin, weil ich mich jetzt genauso brauche"


    lg chia :wink

  • ich weiß, es ist ein ernstes thema und nicht lustig!!!


    aber dieser satz.... :lgh:lgh:lgh ... da geb ich dir absolut recht !!!! :thanks:


    So viel Wahnsinn kann nur mit Humor ertragen werden.

  • Dieses elende Geschwafel von wegen 'Rücken freihalten' gehört eh in die Tonne. Zumindest in dieser einseitig pauschalen Form. Warum die Roben auf das schmale Brett kommen, dass nur die Person, die zuhause die Couch hütet der anderen Person, die die Kohle ranschafft, den sog. Rücken freihält, erschliesst sich mir nicht. Als hätte ich als Malocher meiner Ex nicht den Rücken freigehalten.


    Darüber kann man geteilter Meinung sein.


    Es gehört eine Menge Unkenntnis und eine Portion Macho-Gehabe dazu, den Job einer Hausfrau und Mutter in der von dir vorgenommenen Weise zu beschreiben.
    Mit deinem Urteil wirst du der tatsächlichen Leistung einer Mutter nicht gerecht.


    Das sich aus dieser Leistung nach einer Trennung auch Ansprüche ergeben, ist völlig gerechtfertigt.


    Ich für meinen Teil kann mich noch gut daran erinnern, wie froh ich oft war, wenn ich mich in´s Büro "verziehen" konnte, während meine exFrau den kranken Sohn versorgt, den Haushalt geschmissen und Ämter- u. Bürokram erledigt hat. Ich hätte mit ihr nicht tauschen wollen, sie mit mir jederzeit.


    Das meine exFrau mir den Rücken freigehalten und dazu selbst auf einiges verzichtet hat, nicht nur für meine beruflichen Ziele, sondern auch für die Ausübung meiner Hobbys, ist eine Tatsache, die ich nicht leugnen würde.


    LG
    Joachim


  • damit hast du sicher recht, wenn es den auch so läuft, den das ist es so, das es sich die waage hält.
    aber wenn einer nicht mal den haushalt macht und alles nur an einer person hängen bleibt, kann ich den unmut sehr gut nachvollziehen.
    und so wie summerjam es beschreibt, war es ja eben so.
    es gab zeiten wo ich mit haushalt, kinder, alles aussenrum (inkl "rücken freihalten") genug zu tun gehabt hätte...


    eine frau, die sich um all das kümmert hat es natürlich verdient genauso wie mann.


    aber diese einseitigkeit macht es ungerecht und bitter.

    ^^ superkalifragelistischexpialigetsich ^^


    "ich bin gerade wie ich bin, weil ich mich jetzt genauso brauche"


    lg chia :wink

  • Das meine exFrau mir den Rücken freigehalten und dazu selbst auf einiges verzichtet hat, nicht nur für meine beruflichen Ziele, sondern auch für die Ausübung meiner Hobbys, ist eine Tatsache, die ich nicht leugnen würde.



    Ja Deine Exfrau :daumen .


    Gibt auch genug andere Verhältnismäßigkeiten, wo dem nicht so ist und der Tag 19 Stunden hat und da mal so gar nichts mit Rückenfrei halten ist....
    Die Rentenpunkte gehen trotzdem pauschal weg...



    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Joachim, natürlich kann man darüber geteilter Meinung sein. Aber folgendes geht nicht...


    Es gehört eine Menge Unkenntnis und eine Portion Macho-Gehabe dazu, den Job einer Hausfrau und Mutter in der von dir vorgenommenen Weise zu beschreiben.


    Mit deinem Urteil wirst du der tatsächlichen Leistung einer Mutter nicht gerecht.


    Du kannst den Hausfrauenjob meiner Ex in keinster Weise beurteilen. Unkenntnis über die Situation und die Leistung meiner Ex findest du nur auf deiner Seite, nicht aber auf meiner. Ich schrieb nicht umsonst, dass diese "einseitig pauschale" Annahme von "Wer zu Hause bleibt, stärkt immer und automatisch den Rücken der/des anderen - der andere nicht" in die Tonne gehört. In keinster Weise ziehe ich damit alle Hausfrauen über einen Kamm. Den Macho lasse ich unkommentiert.


    Das sich aus dieser Leistung nach einer Trennung auch Ansprüche ergeben, ist völlig gerechtfertigt.


    Sofern es Leistungen gegeben hat und diese nicht bereits entlohnt wurden, sicherlich. Das geschieht durch den Versorgungs- und durch den Zugewinnausgleich zum einen. Nun willst du das Hausmann Dasein auch noch gesondert und im Nachhinein entlohnt wissen. Rechnest du dann neben dem Lohn als Hausmann/Hausfrau auch die eingesparte Miete, Nebenkosten, Lebensmittel, Krankenversicherung, etc gegen? Was wäre denn übrig vom Lohn einer Hausfrau, wenn sie nach Steuer und KV noch Miete und Kühlschrankfüllung, Kleider, Urlaub und Co abzieht? Und nicht vergessen - wir lernen gerade, dass Betreuung zu entlohnen ist. Die Hausfrau muss sich dann die Kosten zeitweiser Fremdbetreuung durch den Ehepartner ebenso gegen rechnen lassen.


    Ah, ich glaube ich verstehe. Das sind alles Leistungen, die von Herzen kamen - selbstverständlich sind. Leistungen, die zu einer Ehe dazu gehören, quasi Geschenke, gell? Nur zu blöd, dass der Ehepartner glaubte, dass die Haushaltsführung sowas ähnliches ist.

  • Sofern es Leistungen gegeben hat und diese nicht bereits entlohnt wurden, sicherlich. Das geschieht durch den Versorgungs- und durch den Zugewinnausgleich zum einen. Nun willst du das Hausmann Dasein auch noch gesondert und im Nachhinein entlohnt wissen. Rechnest du dann neben dem Lohn als Hausmann/Hausfrau auch die eingesparte Miete, Nebenkosten, Lebensmittel, Krankenversicherung, etc gegen? Was wäre denn übrig vom Lohn einer Hausfrau, wenn sie nach Steuer und KV noch Miete und Kühlschrankfüllung, Kleider, Urlaub und Co abzieht? Und nicht vergessen - wir lernen gerade, dass Betreuung zu entlohnen ist. Die Hausfrau muss sich dann die Kosten zeitweiser Fremdbetreuung durch den Ehepartner ebenso gegen rechnen lassen.


    Ah, ich glaube ich verstehe. Das sind alles Leistungen, die von Herzen kamen - selbstverständlich sind. Leistungen, die zu einer Ehe dazu gehören, quasi Geschenke, gell? Nur zu blöd, dass der Ehepartner glaubte, dass die Haushaltsführung sowas ähnliches ist.



    Das in dem System des nachehelichen Unterhalts, darum geht es (dir) ja primär, im Einzelfall Ungerechtigkeiten enthalten sein können, ist völlig klar.
    Natürlich basiert das System auf der Annahme, dass jeder Partner seine Aufgaben kennt und seine Pflichten erfüllt.
    In deinem Fall verstehe ich deinen Ärger. Glaubst du, es könnte eine 100 % gerechte Lösung geben?


    Was wäre denn die Alternative zum jetzt praktizierten Modell?


    Eine Hausfrau, die 5 - 10 - 15 Jahre lang ihren Job bestens erledigt hat, steht nach einer Trennung mit leeren Händen da und rutscht zwangsläufig in Hartz 4?
    Ev. sogar noch ohne Ausbildung, mindestens aber ohne Berufserfahrung.
    Und dann stell dir mal vor, die Ehefrau trägt an der Trennung keine Schuld...weil der liebe Göttergatte sich in seine 20 Jahre jüngere Sekretärin verliebt hat.

  • Eine Hausfrau, die 5 - 10 - 15 Jahre lang ihren Job bestens erledigt hat, steht nach einer Trennung mit leeren Händen da und rutscht zwangsläufig in Hartz 4?
    Ev. sogar noch ohne Ausbildung, mindestens aber ohne Berufserfahrung.


    auch wenn es etwas am thema vorbei ist, aber was ist mit "vollzeitmüttern" die zum beispiel nicht nach einer trennung, sondern durch den tod des mannes nie eigenes geld erwirschaftet haben, oder eben auch in einer intakten familie dieses modell lebten???


    auch wenn es utopisch scheint, sollte in bezug dessen vom staat meiner meinung ein gewisse finanzielle sicherheit gewährleistet werden (auch eine spätere rente)


    und wer nun behauptet das eine private lebensplanung nicht vom staat bezahlt werden sollte, kann sich ja mal gedanken machen, warum es so dringend nötig ist, kinder in die welt zu setzen.
    aber selbst da fehlt es an alleen ecken und enden und fängt an bei betreuungsplätzen, bildung usw...


    oh oh ok... das ist jetzt wirklich zu sehr ot.... :tuedelue

    ^^ superkalifragelistischexpialigetsich ^^


    "ich bin gerade wie ich bin, weil ich mich jetzt genauso brauche"


    lg chia :wink

  • Eine Hausfrau, die 5 - 10 - 15 Jahre lang ihren Job bestens erledigt hat, steht nach einer Trennung mit leeren Händen da und rutscht zwangsläufig in Hartz 4?


    Ich glaube, hier geht es (zumindest dem Themenstarter und mir) um ihre jeweiligen Einzelfälle. Da geht es, wenn überhaupt, um selbstverschuldete leere Hände, kein Rutschen in Hartz 4 (das war schon vor der Eheschließung der finanzielle Status) und um fehlende Übernahme von Eigenverantwortung. Heutzutage wird wohl auch fast jede Frau, welche eine entsprechende Ausbildung hat, ihren Beruf weiter ausüben.


    Ich beschwere mich nicht darüber, für die Dauer der Ehe und meinetwegen auch im Trennungsjahr finanzielle Unterstützung geleistet zu haben. Nur irgendwann ist Schluss, vor allem unter diesen Bedingungen. Und wenn die KM keine eigene Verantwortung übernehmen kann, dann ist dafür ihre Familie verantwortlich, die sind nämlich direkt mit ihr verwandt. Ich nicht.