Erbe ausschlagen ?

  • Hallo Hexenmama,
    ich weiß nicht ob andere, andere Infos haben.
    Vor einigen Jahren, als mein Dad starb, war ich auch nicht sicher ob es sich evtl. nur um Schulden handelt. Da habe ich das Erbe ausgeschlagen. Eine nähere Auskunft darüber, was genau ich geerbt hätte, habe ich nicht bekommen.


    Nach dem Tod meines Ex-Mannes vor kurzem, musste ich auch wieder hin. Wieder keine genauen Auskünfte, aber ne menge negativ Vermutungen. Von daher, auch für meine Tochter und mich Erbe ausschlagen müssen. Alle Anderen die in Frage kämen sind vorsorglich auch hin um das Erbe aus zu schlagen.


    Nach meiner Info, kann es sonst sein, das man tatsächlich Schulden erbt und dann hat man die an der Backe...-
    -


    Ich kann noch keine Links posten. Aber gib mal ein: Wenn der Nachlass teuer wird. (www. n-tv.de) da stehen ein paar Infos-

    Einmal editiert, zuletzt von Sanni-Ela ()

  • Hier ein Auszug aus der Seite die ich eben nannte!


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  • Ein Sonderkündigungsrecht für die Wohnung gibt es definitiv nicht. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.


    Nimmst Du ein Erbe an, dann bist Du auch für die Beerdigung zuständig. Wenn es sich bei dem Verstorbenen nicht um einen Verwandten 1. Grades Handelt ( für den man die Beerdigungskosten sowieso übernehmen muss), sollte der Nachlass schon zwischen 6 - und 10.000 € betragen, damit man sicher +/- 0 aus der Sache rausgeht.


    Wenn Du vermutest, dass soviel oder mehr zu erben ist solltest Du einen Rechtsanwalt einschalten. Es gibt da wohl diverse Möglichkeiten zumindest an eine Schufa-Auskunft heranzukommen.


    L.G. Tani

  • @ juwi, in dem Link steht, dass man über die Höhe des Erbes informiert wird...., genau darauf kommt es mir ja an... -
    wenn man weiss, dass Schulden und nix Anderes an Werten dem gegenüberstehen, ist es sinniger sowieso das Erbe auszuschlagen

  • Guten Abend,


    wir konnten Einblick in die Unterlagen des Verstorbenen nehmen. Wir haben das Erbe ausgeschlagen.


    Wie man Info bekommt wenn die Verhältnisse unklar sind......irgendeiner der Erben muss doch Einblick haben,
    denn die Wohnung muss ja auch aufgelöst werden, die Beerdigung organisiert werden (ja, die Koste fallen auch an), etc.
    an diese Person, wenn ich es selber nicht bin, würde ich mich wenden und fragen.


    Bei weiteren Fragen gerne auch per PN


    Viele Grüße

    Einzelkämpferin

    Einmal editiert, zuletzt von annika ()

  • Hi,


    ich stand vor vielen Jahren auch mal vor dieser Frage. Ich bekam Post zwecks Erbe (ich wußte noch nichtmal wer die verstorbene Person überhaupt war).
    In dem Brief stand direkt drin das die anderen Erben auch schon ausgeschlagen haben und es stand auch grob drin wie das Erbe aussieht. Da war auch irgendwie die Erbreihenfolge aufgelistet in dem Schreiben.


    Da es damals alles schnell gehen musste habe ich das Erbe dann auch ausgeschlagen.

  • Mod.-Hinweis: Text entfernt. Hier bitte keine Texte einstellen, die von Dritten stammen. Das kann zur kostenpflichtigen Abmahnung des Forums und zur Strafverfolgung des Posters führen. Volleybap


    OH ENTSCHULDIGUNG!


    War mir nicht so bewusst...
    Dachte es reicht auf die Verfasserseite hin zu weisen. Kannte mich damit nicht so aus.
    Danke für den Hinweis, werde ich beherzigen!

  • Meins Wissens nach (habe ich in den letzten zwei Jahren zwei Mal gehabt) musst Du Dich selber kümmern.
    Wichtig ist, dass Du innerhalb von 6 Wochen ab Bekanntwerden des Erbes ausschlagen musst, sonst hast Du automatisch angenommen.


    Im Zweifelsfall auf jeden Fall ausschlagen. Du musst Dich selber um eine Übersicht - wie auch immer man das im jeweiligen Fall anstellt - kümmern.


    Und auch wichtig - beim Ausschlagen direkt auch für Deine Kinder mit ausschlagen, sonst werden die als nächstes angeschrieben, weil sie die nächsten in der Erbfolge sind.
    Hierzu gehören auch - noch - ungeborerene Babys!

  • Als Ex 2012 starb habe ich das Erbe auch ausgeschlagen. Der Ältere war über 18, der hat es halt selbst getan. Der Jüngere war noch nicht volljährig, das ging dann über das Jugendamt (die mussten befürworten, dass es im Interesse des Kindes war). Als Junior 18 wurde bekam er auch bald Post von einem Inkassobüro, die ihm eine Ratenzahlung für Schulden des Vaters anboten... Hätte er es nicht ausgeschlagen, sondern Erbe angetreten, wäre er noch am bezahlen...