Joseph und neu hier. Steuerklassenwechsel ?

  • Hallo zusammen,


    ich bin der Joseph, 50 Jahre alt, geschieden, Single und seit Anfang 2011 erziehe ich mein Tochter (16 Jahre) alleine. Seit dem beziehe ich auch Kindergeld für sie. Kindesunterhalt bekomme ich nicht, da ich meine Exfrau davon freigestellt habe.
    Ich bin in der Steuerklasse 1. Jetzt erst habe ich erfahren, das es wohl besser wäre in die Steuerklasse 2 zu wechseln um den "Entlastungsbetrag" zu bekommen.
    Ist das günstiger für mich ? Kann man die vielleicht in den zurückliegenden Jahren verpassten Entlastungsbeträge nachfordern ?
    Am Montag werde ich mal zu meinem Finanzamt gehen. Über eure Meinung würde ich mich sehr freuen.


    Liebe Grüße
    Joseph

  • :welcome Willkommen im Forum :-)


    Du kannst Deine Frage/n besser im Unterforum stellen.
    Steuerklasse II ist besser für Alleinerziehende, ob Du es aber nachfordern kannst, Entlastungsbetrag, weiss ich nicht.


    Deiner/Eurer Tochter steht eigentlich der Kindsunterhalt zu. :tuedelue

  • :welcome


    Ich schließe mich Hexenmama an, daß Du Deine Frage nochmal im entsprechenden Unterforum stellst, hier geht sowas oft unter.


    Der Entlastungsbetrag wurde im Sommer 2015 rückwirkend ab dem 01.01.2015 erhöht. Weiß jemand, ob er bei Änderung der Steuerklasse zu 2 noch dieses Jahr, den Entlastungsbetrag für das ganze Jahr 2015 geltend machen kann? Bei der Steuererklärung?

  • Der Entlastungsbetrag kann bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Rückwirkend ist das bei allen Steuerbescheiden noch möglich, die an irgendeiner Stelle noch offen gehalten sind, weil Verfahren laufen. Das war m.W. die letzten Jahre durchgängig so der Fall. Du findest das im "Kleingedruckten" auf jedem Bescheid. Theoretisch kannst du also die Freibeträge noch einfordern.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Und wenn Du schon beim Ändern bist: Da die KM keinen Unterhalt zahlt steht Dir der gesamte Kinderfreibetrag zu, nicht nur die Hälfte.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern