Hallo liebes Forum,
seit fast vier Jahren findet bei uns der Umgang zwischen dem Vater und den Kindern im zweiwöchigen Rhythmus statt. Bislang funktioniert das mehr oder weniger gut. Wenn ein Umgang aufgrund einer Geschäftsreise von meinem Ex nicht stattfindet einigen wir uns auf einen Ersatztermin. Wenn er krank ist bekommt er auch einen Ersatztermin.
Jetzt ist es allerdings so, dass unsere Tochter dieses Jahr in die Schule gekommen ist und leider von einem anderen Mädchen ausgeschlossen und fast schon gemobbt wird. Die Situation macht ihr sehr zu schaffen. Leider hat sie auch nicht viele Freundinnen da sie sehr schüchtern ist. Nun hat sie eine Einladung zu einem Geburtstag von einem Mädchen aus ihrer Klasse bekommen und freut sich wie verrückt dass sie da dabei sein darf. Der Haken an der Sache ist, dass der Geburtstag auf ein Samstag während des Umgangswochenendes fällt. Zusätzlich kommt hinzu dass unser Sohn am Sonntag des Umgangswochenendes eine Adventsaufführung in der Kirche hat und dort im Stück eine Hauptrolle spielt. Ich habe mit dem Vater geredet und ihm Alternativen vorgeschlagen, wie zum Beispiel ein Tausch der Wochenenden, bzw. dass ich ihm die Kinder wenigstens am Sonntag bringe damit er Zeit mit ihnen verbringen kann, aber er hat kein Verständnis für die Situation. Ich muss dazu sagen dass ich noch kein einziges Mal bisher den Umgang ausfallen liess, er hingegen öfters. Nun kommt dazu, dass er Mitte Dezember für 4 Wochen mit seiner Familie nach Asien geht. Ob geschäftlich oder privat kann ich nicht sagen. Er nimmt nun also seine beiden Umgangswochenenden nicht wahr.
Wir haben vor vier Jahren die Umgangsregelung vor Gericht definiert. Leider steht da nichts über Geschäftsreisen/ Urlaube usw. drin, woran ich mich orientieren könnte.
Nun meine Fragen:
1. wenn er weiterhin auf stur schält, kann ich den Umgang aus den oben genannten Gründen dann dennoch ausfallen lassen, auch vor dem Hintergrund, dass ich ihm Alternativen angeboten habe?
2. wenn aus Punkt 1 resultiert, dass ich den Umgang nicht ausfallen lassen darf, müsste er dann nicht verpflichtet werden, seine beiden Wochenenden im Dezember/ Januar nicht auch wahrzunehmen?
Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass es mir ausschliesslich um das Kindswohl geht und nicht darum, ihn zu ärgern. Ich möchte mich in diesem Fall einfach richtig verhalten.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Lieber Gruß,
Kiki