Umgang einmalig verlegen aus wichtigem Grund?

  • Hallo liebes Forum,


    seit fast vier Jahren findet bei uns der Umgang zwischen dem Vater und den Kindern im zweiwöchigen Rhythmus statt. Bislang funktioniert das mehr oder weniger gut. Wenn ein Umgang aufgrund einer Geschäftsreise von meinem Ex nicht stattfindet einigen wir uns auf einen Ersatztermin. Wenn er krank ist bekommt er auch einen Ersatztermin.


    Jetzt ist es allerdings so, dass unsere Tochter dieses Jahr in die Schule gekommen ist und leider von einem anderen Mädchen ausgeschlossen und fast schon gemobbt wird. Die Situation macht ihr sehr zu schaffen. Leider hat sie auch nicht viele Freundinnen da sie sehr schüchtern ist. Nun hat sie eine Einladung zu einem Geburtstag von einem Mädchen aus ihrer Klasse bekommen und freut sich wie verrückt dass sie da dabei sein darf. Der Haken an der Sache ist, dass der Geburtstag auf ein Samstag während des Umgangswochenendes fällt. Zusätzlich kommt hinzu dass unser Sohn am Sonntag des Umgangswochenendes eine Adventsaufführung in der Kirche hat und dort im Stück eine Hauptrolle spielt. Ich habe mit dem Vater geredet und ihm Alternativen vorgeschlagen, wie zum Beispiel ein Tausch der Wochenenden, bzw. dass ich ihm die Kinder wenigstens am Sonntag bringe damit er Zeit mit ihnen verbringen kann, aber er hat kein Verständnis für die Situation. Ich muss dazu sagen dass ich noch kein einziges Mal bisher den Umgang ausfallen liess, er hingegen öfters. Nun kommt dazu, dass er Mitte Dezember für 4 Wochen mit seiner Familie nach Asien geht. Ob geschäftlich oder privat kann ich nicht sagen. Er nimmt nun also seine beiden Umgangswochenenden nicht wahr.


    Wir haben vor vier Jahren die Umgangsregelung vor Gericht definiert. Leider steht da nichts über Geschäftsreisen/ Urlaube usw. drin, woran ich mich orientieren könnte.


    Nun meine Fragen:


    1. wenn er weiterhin auf stur schält, kann ich den Umgang aus den oben genannten Gründen dann dennoch ausfallen lassen, auch vor dem Hintergrund, dass ich ihm Alternativen angeboten habe?
    2. wenn aus Punkt 1 resultiert, dass ich den Umgang nicht ausfallen lassen darf, müsste er dann nicht verpflichtet werden, seine beiden Wochenenden im Dezember/ Januar nicht auch wahrzunehmen?


    Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass es mir ausschliesslich um das Kindswohl geht und nicht darum, ihn zu ärgern. Ich möchte mich in diesem Fall einfach richtig verhalten.


    Vielen Dank für Eure Hilfe.


    Lieber Gruß,
    Kiki

  • Kann der KV die Termine der Kids nicht wahrnehmen? Schließlich sollte es doch auch in seinem Interesse sein, am Alltag teilzunehmen...
    Können die Kids ihm selbst mitteilen, wie wichtig ihnen die Veranstaltungen sind? Eventuell hinterlässt das einen Anderen Eindruck, als wenn das von dir ausgeht?

    Mit Gruß :wink
    Vaquera


    Life is simple: Eat, sleep, ride... :love:


  • 1. wenn er weiterhin auf stur schaltet, kann ich den Umgang aus den oben genannten Gründen dann dennoch ausfallen lassen, auch vor dem Hintergrund, dass ich ihm Alternativen angeboten habe?
    2. wenn aus Punkt 1 resultiert, dass ich den Umgang nicht ausfallen lassen darf, müsste er dann nicht verpflichtet werden, seine beiden Wochenenden im Dezember/ Januar nicht auch wahrzunehmen?


    Habt Ihr versucht, beim Jugendamt um Vermittlung zu bitten? Ich denke, als BET kannst Du den Umgang nicht einfach so ausfallen lassen, aber Ihr solltet dahin kommen, dass Ihr es schafft, Umgänge aus Gründen, die mit dem Kind zu tun haben, verschieben zu können. Warum er seine beiden Wochenenden kommendes Jahr nicht wahrnehmen kann / will, ist vermutlich vor allem seine Sache, dazu wirst Du ihn nicht zwingen können.


    Warum kann sich der KV nicht als Teil seines Wochenendes um den Kindergeburtstag kümmern?


    Wir hatten genau dasselbe Problem: Tochter hatte ihre Geburtstagsfeier am Umgangswochenende geplant (war halt das Wochenende nach dem Geburtstag), und ich habe KM angeboten, die Tochter zur Feier zu bringen, mit ihr zu feiern und im Anschluss zu mir zurückzubringen (lt. gerichtl. Vereinbarung damals), das wollte die KM allerdings nicht. Sie hat dann wenigstens akzeptiert, dass ich Tochter rechtzeitig für ihre Feier abhole, also einer Einschränkung ihrer Umgangszeit zugestimmt (ohne dass das meine Intention gewesen wäre). Sie hat mir dann eben vorgeworfen, die Planung der Feier nicht mit ihr abgesprochen zu haben. Wahrscheinlich fühlt sie sich einfach tendenziell ausgeschlossen, aber das wäre dann im Wesentlichen ihr Problem, nicht meines. Ich finde es traurig, wenn man nicht die Belange seiner Kinder im Vordergrund sieht, sondern seine eigenen Interessen.

  • Leider nimmt der KV nicht so viel Anteil am Alltag. Bis heute hat er sich nicht einmal erkundigt wie es der Kleinen in der Schule geht. Reden kann ich grad auch nicht mit ihm, er nimmt nicht ab wenn ich anrufe. Er blockt komplett und will dieses Wochenende.


    Ich denke es wird mir nichts anderes übrig bleiben als das Jugendamt einzuschalten. Und ja, es ist echt schade wenn man sich nicht den Kindern zuliebe einigen kann. Aber im Moment sehe ich keine Chance da eine Einigung zu erzielen.


    Soweit ich weiß hat die Kleine übrigens schon gesagt dass sie gerne auf den Geburtstag will. Sie hat für das Mädchen auch schon ein Bild mit lauter Herzen gemalt weil sie sich si gefreut hat. Leider war sie erst einmal auf einem Geburtstag eingeladen bisher.

  • Schreib dem Ex eine Mail wo Du genau nochmal schilderst warum der Kleinen dieser Geburtstag so wichtig ist.


    Gerade vor dem Hintergrund das sie Schwierigkeiten hat in der Klasse anzukommen, sich also wohl zu fühlen, wären mir die Befindlichkeiten eines bockenden Vaters egal.


    Ganz ehrlich, das Seelenheil des Kindes geht vor!


    Der Vater muss sich nicht darum kümmern das Kind immer wieder aufzufangen usw. Du hast Dir noch nie was zu Schulden kommen lassen, er blockt bzw. verlegt die Umgänge wie er lustig ist. Geht sogar nach Asien, macht was er will.


    Das darf er, du darfst aber auch mal!

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Soweit ich weiß hat die Kleine übrigens schon gesagt dass sie gerne auf den Geburtstag will. Sie hat für das Mädchen auch schon ein Bild mit lauter Herzen gemalt weil sie sich so gefreut hat.


    Dann hoffe ich, dass Du es mit Vermittlung des Jugendamts schaffst, dass sie zu ihrer Freundin auf den Geburtstag gehen kann. Wenn es nicht klappt, den KV zu einem gemeinsamen Gespräch einzuladen, dann kann vielleicht die SB dem KV vermitteln, dass die Geburtstagsfeier wichtig für die gemeinsame (!) Tochter ist?

  • Der Vater muss sich nicht darum kümmern das Kind immer wieder aufzufangen usw. Du hast Dir noch nie was zu Schulden kommen lassen, er blockt bzw. verlegt die Umgänge wie er lustig ist.


    Ich hoffe sehr, dass dies nicht die Haltung der TS ist. Die Schuldfrage sollte sich hier nicht stellen. Sie führt zu nichts.

  • will dieses Wochenende.

    Hat er dafür vielleicht einen Grund ?
    Vielleicht irgend etwas geplant was er Dir nicht erklären mag ?



    Du kennst ihn - wie könntest Du ihm in so einem Fall zielführend begegnen ?

  • Sein Grund ist, dass er seinen Geburtstag an diesem Wochenende nachfeiern will. Da möchte er die Kinder dabeihaben. Ich habe ihm aber angeboten dass ich ihm die Kinder an seinem Geburtstag unter der Woche mittags bis abends bringen könnte (200 km fahren...). Da er selbständig ist ist er flexibel. Alternativ habe ich ihm auch angeboten ihm beide Kinder nach der Kirche zu bringen so dass er am Sonntag feiern könnte.


    Was mich so stört ist, dass er seiner Pflicht zum Umgang aus persönlichen Gründen nicht nachkommt (4 Wochen über Weihnachten) während ich den Umgang im Interesse der Kinder nicht wenigstens verschieben darf??


    Ich erreiche heute niemand auf dem Jugendamt, überlege aber nun tatsächlich die Sache einfach auf mich zukommen zu lassen.


  • ja, mein Gott, irgendwann ist es auch mal genug.
    Ich hab soooo die Schnau.e voll von UETs (egal welchen Geschlechts), die sich Umgangstermine nach Gusto rauspicken oder sausen lassen, im umgekehrte Fall aber auf sekundengenauer Einhaltung der Umgangsregelung pochen.
    Und dann soll BET auch noch rausfinden, wo dem armen UET der Schuh drückt.... :radab


    Vereinbarung gelten für beide oder für keinen.


    Teil ihm kurzfristig (Freitag abend vor dem Geburtstag) schriftlich mit, dass Umgang verschoben wird und biete ihm 3 Ersatztermine. So kannst du nachweisen, dass du Ersatz geboten hast und er hat keine Zeit mehr mit ner EV um die Ecke zu kommen.


    Fertsch!


    Mima

    Einmal editiert, zuletzt von Mrs Mima ()

  • Sein Grund ist, dass er seinen Geburtstag an diesem Wochenende nachfeiern will.


    Kann er ja machen. Aber das Wohl der Tochter geht objektiv gesehen eindeutig vor. Deshalb finde ich die Idee mit den drei Ersatzterminen gut. Nachfeiern kann man ja auch an anderen Terminen.

  • kann ich den Umgang aus den oben genannten Gründen dann dennoch ausfallen lassen,

    Sein Grund ist, dass er seinen Geburtstag an diesem Wochenende nachfeiern will. Da möchte er die Kinder dabeihaben.

    Einfach ausfallen lassen würde ich in dem Fall eher nicht .... es ist ein Familienfest. Möglicherweise mit anderen Gästen die auch nicht immer können.
    Möglicherweise ist das ja auch der letzte Umgang vor der Asien-Reise ?


    Schade das er die Belange eurer Tochter nicht versteht .... aber wo keine Vernunft herrscht, da ist es wahrhaft schwierig.


    Kann er sich vorstellen, dass es der Tochter "stinken" könnte wenn sie auf dem falschen Fest ist ?


    :frag

  • Kann er ja machen. Aber das Wohl der Tochter geht objektiv gesehen eindeutig vor. Deshalb finde ich die Idee mit den drei Ersatzterminen gut. Nachfeiern kann man ja auch an anderen Terminen.


    Da würde ich (als UET) mich anschließen. Da hat der Vater mit seiner Feier mehr zeitlichen Spielraum. Außerdem darf er jedes Jahr Geburtstag feiern, also ich kann da ganz locker Fünfe gerade sein lassen.

  • Also die Idee mit den drei Terminen gefällt mir ganz gut. Ich werde ihm eine Mail schreiben und ihm nochmal schildern warum dieser Geburtstag für die Kleine so wichtig ist und im Zuge dessen Ausweichtermine vorschlagen.


    Lieber Loewe, es gibt übrigens Mitte Dezember, also vor Asien, nochmal einen Umgangstermin, das heisst der Ende November ist nicht der Letzte vor Asien. Ich habe ihm übrigens auch schon vorgeschlagen, dass er die Kids auch kommendes Wochenende holen kann... das wäre dann der 3. Termin in Folge für ihn. Da er im Oktober schonmal 3 Wochen in Asien war gab es nämlich bereits letzte Woche den Ausweichtermin dafür.


    Noch was: seine Argumentation war, dass ein Kindergeburtstag nicht wichtiger sein wollte als eben die Zeit, die die Kinder mit ihrem Vater an diesem Wochenende verbringen. Ich könnte umgekehrt ja nun auch argumentieren, dass eine Asien-Reise nicht mehr wert sein darf als die beiden Umgangswochenenden mit den Kids... das mache ich ja auch nicht!


    Au Mann, warum muss immer alles so kompliziert sein... wegen der Schule haben wir schon schlaflose Nächte und nun kommt auch noch das dazu! =(

  • hi,


    mach das mit den Ausweichterminen ruhig nochmal, kündige aber nicht an, dass du den Umgangstermin dann eben ausfallen lässt. Das teilst du ihm bitte erst kurz vorher mit, sonst kommt der noch mit der einweiligen Verfügung an und dann hast du den Salat.
    Und NACH dem Wochenende braucht er auch nicht mehr klagen, dann isses durch.


    Viel Erfolg


    Mima

  • Falls Du das meinst:

    Teil ihm kurzfristig (Freitag abend vor dem Geburtstag) schriftlich mit, dass Umgang verschoben wird und biete ihm 3 Ersatztermine.

    ... davon würde ich abraten.


    Das bringt ihn in eine sehr schlechte Situation, er wird in eine ungewollte Situation gezwungen ohne noch etwas beeinflussen zu können. Nicht gut. "Zwang" ist gefühlsmäßig sehr nahe an empfundener Gewalt.
    In meinen Augen eine eher kurzsichtige Vorgehensweise.


    Das stellt die Weichen für die Zukunft in keine gute Richtung.


    Da haben die Ersatztermine gerade noch Alibifunktion. (Man will ja nicht böse sein)

  • wieso?


    Der KV drängt doch kiki und die kids auch in eine unschöne Situation, zwingt die Tochter, auf den Geburtstag zu verzichten.


    Außerdem soll sie ja trotzdem vorher die Ersatztermine anbieten.


    Erst, wenn er stur bleibt folgt "Plan B"


    Mima

  • Ich würde ihm heute abend schreiben und drei Termine zur Auswahl anbieten. Wenn er auf stur stellt, kann ich ihn dann nicht auch verpflichten den Umgang über Weihnachten wahrzunehmen?
    Wie ist das mit Urlaub/ Geschäftsreisen? Muss er die nicht auch so planen dass Umgänge stattfinden können? Wieso bin ich nur in der Pflicht ihm die Kinder zu übergeben und er ist NICHT in der Pflicht die Kinder zu nehmen?
    Wo ist da der Unterschied?


    Was würde das Jugendamt dazu sagen?

  • hi Kiki,


    moralisch ist es kein Unterschied aber zwingen kannst du ihn nicht. Umgekehrt kann er dich sehr wohl zur Einhaltung einer bestehenden Umgangsregelung zwingen.
    Unfair ist das, ja. Aber nicht änderbar.


    Du kannst nur versuchen, bei dir und dem Kind zu bleiben und solche (für das Kind) wichtigen Sachen eben trotzdem durchzuziehen. Aber eben nicht vorher ankündigen, sonst kann er dich wiederum zwingen, die Kinder regulär zum Umgang herauszugeben.


    Das JA würde eventuell versuchen, ihn zur Einsicht zu bewegen aber zwingen könnten sie ihn auch nicht. Und du müßtest dich an die Umgangsregelung halten und die Kinder rausgeben. Also lass das lieber sein mit dem JA.


    Einfach machen, danach kann er zwar toben aber das Kind hatte den Geburtstag mit der Freundin und ist glücklich. Nur das zählt.


    Mima

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