Beistandschaft, Unterhaltberechnung u.a. dringend

  • Hallo,
    der Vater wünscht,dass der Unterhalt neu berechnet wird und hat eine Verdiensbescheinigug von einem Monat hin geschickt.reicht das? Oder wird nach dem ganzen Kalenderjahr geschaut und evtl.auch anderes Vermögen.Wird berücksichtigt, dass er wahr.nicht voll arbeitet?


    2tens:Ich hatte mich letztens über den Beistand geaergert, dass er den Vater nicht regelmäßig bez.Einkommen überprüft.ich teilte dem sachmitarbeiter mit,dass ich bitte über alles informiert werden möchte.nun schickte er mir die Kopie mit dem Verdienst zu.es sind alle Daten drauf zu lesen.(ich habe seit 2 Jahren keinen Kontakt zu kv).war es rechtens?Datenschutz?


    Viele Gruesse,
    animri

  • Ein Monat allein reicht nicht, das ganze Jahr ist entscheidend. Hat er noch andere Einkommensquellen, werden die ebenfalls dazugerechnet, eine Steuererstattung ebenfalls.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Wenn der Vater, wie hier der Fall ist, der Beistandschaft regelmäßig Auskunft gibt und die Unterlagen vollständig sind, reicht zur Bitte der Abänderung die neue Verdienstbescheinigung des letzten Monats. Und ggfls. der Nachweis der Änderungskündigung: Er hat ja mutmaßlich künftig weniger Einkommen. Wird das glaubhaft versichert, wird nicht nach dem Einkommen der letzten 12 Monate geguckt. Beurteilt werden müsste aber, ob es vom Unterhaltspflichtigen zu verantworten ist, dass nun weniger Einkommen erzielt wird.


    Ansonsten ist der Unterhaltspflichtige verpflichtet, eine Einkommensauskunft zu erteilen. Der Beistandschaft gegenüber, dem Kind und dir als gesetzlichem Vertreter. Die weitergeleiteten Daten hast du also zu recht gesehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.