Sonderbedarf / Mehrbedarf

  • Hallo,
    mein Nm ist der Meinung, dass es für mich keinen Sinn macht Sonderbedarf oder auch Mehrbedarf geltend zu machen, weil mir die zusätzliche Zahlung in Folge vom Unterhalt wieder abgezogen wird.
    Könnt ihr mich mal aufklären, was da dran ist? Danke! :hae:

  • Mehrbedarf ist Bedarf des Kindes zum Unterhalt dazu (z.B. für die Kinderbetreuung, wenn Du arbeitest). Der darf nicht bei Bereinigung des Gehaltes abgezogen werden. Ich streite seit Januar mit dem KV deshalb, also lass dir nichts einreden. Auch ein Autokredit (falls das bei euch zur Depatte steht) ist nicht abziehbar, weil die Unterhaltskosten inkl. eventuell noch laufender Kredite mit der Kilometerpauschale abgegolten sind.


    Wie das bei Sonderbedarf aussieht weiss ich nicht. Da hatten wir noch keinen bzw. weiss ich auch nicht so wirklich was da genau reinfällt oder das es da Unterschiede gibt. Für mich ist das das selbe.

  • Mia, diskutieren du/dein Ex den Kindesunterhalt oder den Trennungsunterhalt, den dein NM (Nochmann?) dir leistet?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Bap,


    also mein Mann zahlt auch an mich Unterhalt. Es geht aber um Sonderleistungen an die Kinder.
    Seiner Meinung nach, würde eine solche Sonderleistung im nächsten Monat vom Unterhalt abgezogen.


    Ja, er ist gerade am Selbstbehalt, daher gibt es keine Sonderleistungen von ihm. Wie ist das aber, wenn er keinen oder deutlich weniger Trennungsunterhalt zahlt und er somit über seinen Selbstbehalt liegt?
    Ich hoffe, ich drücke mich verständlich aus...

  • wenn du Merbedarf geltend machst, dann wird dieser bei der berechnung des Trennungsunterhalts für dich einbezogen.


    Also wird von seinem ber. Netto der KU und der Mehrbedarf abgezogen. Wenn dann noch etwas über seinem SB übrig ist steht es dir als Trennungsunterhalt zu. Allerdings ist der SB ggü. dir höher als die 1080 € ggü dem Kind. Er liegt bei 1200 €.


    Könnte als je nach Einkommen für dich ein Nullsummenspiel sein. Du bekomsmt Mehrbedarf, dann aber eben weniger oder gar keinen Trennungsunterhalt mehr