Gemeinsames Sorgerecht?

  • die Frage ist, ob ich in Zukunftumziehen kann, auch wenn ich jetzt das GSR unterschreibe...


    Klar kannst Du



    Was den Umzug eurer Tochter betrifft müsst ihr aber - mit oder ohne GSR . eine gemeinsame Lösung finden.





    Mein Exkurs zum gemeinsamen Sorgerecht ab der Geburt war übrigens nicht persönlich gemeint .... eher so allgemein.
    Vermutlich werden aber noch einige Generationen ins Land gehen bis so was passiert.

  • Ööh, bezüglich der Kosten für den Umgang (auch, wenn das Thema hier vermutlich geklärt wäre): War es nicht so, dass derjenige, der für die Distanz gesorgt hat, sich entsprechend an den Kosten beteiligen muss? :hm...

  • Ööh, bezüglich der Kosten für den Umgang (auch, wenn das Thema hier vermutlich geklärt wäre): War es nicht so, dass derjenige, der für die Distanz gesorgt hat, sich entsprechend an den Kosten beteiligen muss? :hm...


    Das müsste im Einzelfall ein Richter entscheiden. Und dann auch nur, wenn BET genug Kohle in der Tasche hat.

  • War es nicht so, dass derjenige, der für die Distanz gesorgt hat, sich entsprechend an den Kosten beteiligen muss?


    Das wurde hier auch schon häufiger diskutiert: Es ist nicht generell so.
    Letztlich sollten verantwortungsbewusste Eltern aber erst eine tragfähige Vereinbarung finden (Umgang, Kosten, Eventualitäten, u.v.a.m. .... ) und dann erst Fakten schaffen. :strahlen

  • Ööh, bezüglich der Kosten für den Umgang (auch, wenn das Thema hier vermutlich geklärt wäre): War es nicht so, dass derjenige, der für die Distanz gesorgt hat, sich entsprechend an den Kosten beteiligen muss? :hm...


    Hallo Sansirai84,


    nein, das ist nicht so. Genaugenommen ist das Gegenteil der Fall. Der Umgangselternteil organisiert und finanziert den Umgang.


    Es gibt hier nur sehr wenige Ausnahmen. Selbst dann, wenn die Distanz sehr groß wäre und die Distanz trotz erbittertem Widerstand des Umgangselternteil geschaffen würde: Allerhöchstens würde das unterhaltsrelevante Einkommen des Umgangselternteils um die Umgangskosten bereinigt werden, so dass in der Folge der Kindesunterhalt etwas niedriger würde.


    Aus diesem Grunde ist es mittlerweile üblich geworden, bei Anhörungen zu diesem Thema (Antrag auf ABR weil ein Elternteil umziehen möchte) auf einen Vergleich hinzuwirken, der dann durchaus eine Mitwirkungspflicht beim Umgang beinhalten könnte. Allein aus diesem Grunde ist es einem Umgangselternteil zu empfehlen, das ABR zu beantragen in so einem Falle - das auch dann, wenn eigentlich keine Erfolgsaussicht besteht.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Hier ist ein konkreter Fall.

    Es besteht also gar kein Grund rechtliche Mäntelchen zu beklagen.

    Das Mäntelchen breitet der Gesetzgeber aber auch gerne über den konkreten Fall. Geht ja nicht anders. Er braucht eine Formel mit der er arbeiten kann. Da hat es keinen Wert über Sinn und Zweck der Gesetzesänderung zu philosophieren.


    Selbstverständlich wird die neue Wohn- Arbeits- und Liebessituation der TS als Verbesserung der Lebensumstände des Kindes gewertet und im Vergleich zur Vater-Kind-Beziehung als höher gewichtet werden. Zumal diese ja gar nicht existiert. Du hast Recht, es ist überflüssig, hier das Mäntelchen zu beklagen.

  • Nunja, bei uns war es so, dass sich die Oma und ich die Fahrten teilen.


    Der KV hätte Kind jederzeit haben können, wollte er aber nicht.


    Genau wie ???s KV.


    Die Großeltern haben vermutlich auch hier die engere Bindung.



    Und natürlich wird die Bewertung der Gesamtlebensumstände höher gewertet als die Vater Kind Beziehung.


    Abgesehen davon, dass die Lebensumstände die Vater Kind Beziehung beinhalten müsste man ja ansonsten zum Wohle der Bindung zu den Eltern eine Trennung der Eltern unterbinden und das Leben im Familienverbund bevorzugen.


    Wenn man denn die Bater Kind Bindung als wichtiger empfindet als die Lebensumstände...

  • so ihr Lieben, ich brauche noch einmal eure Hilfe, habe grade nochmal mit der Beratungsstelle vom caritas informiert, wollte gerne mit deren Hilfe Kv über den möglichen Umzug informieren, nun sind die momentan so ausgelastet + erstmal im Urlaub, dass diese erst Mitte Oktober wieder Zeit haben, das ist mir zu spät.


    Würde Kv gerne schriftlich informieren, dass


    -Umzug ansteht
    -wie ich mir den Umgang weiter vorstelle
    -ich das Gsr nur (freiwillig) unterschreibe, wenn das ABR ausgeklammert wird
    -er bei Gesprächsbedarf bitte einen Termin bei der caritas Stelle ausmachen soll (ich möchte keine "4-Augen"-Gespräch mit ihm), zu dem ich dann auch gerne erscheine.


    Wie formuliere ich das Ganze möglichst neutral und deeskalierend, hab echt Angst vor seinen Reaktionen...

  • Noch einmal zum Verständnis: Der Ex hat das Sorgerecht bei Gericht beantragt? Und du bist bereits aufgefordert worden Stellung zu beziehen?



    Dann solltest du auch über das Gericht arbeiten und nicht die Caritas. Geschweige denn, dort irgendwelche Verhandlungen über Ausklammerung von Aufenthaltsbestimmungsrecht führen und gleichzeitig über einen anstehenden Umzug informieren. Diese Dinge zu verquicken, ist emotional wie auch verfahrenstaktisch höchst ungut.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Du bist also vom JA in Kenntnis gesetzt und zur Stellungnahme aufgefordert worden?




    Dann gib deine ablehnende Stellungnahme ab und ziehe erst einmal um. Umgangsorganisationen sollten übrigens vom Ex kommen. Das ist zuerst einmal nicht deine Baustelle. Die von dir beabsichtigten Erklärungen, Ausnahmeregelungen, Umgangsorganisationen beinhalten so viele Fallstricke, dass du dich damit richtig in die Nesseln setzen kannst. Es gibt derzeit keinen Grund, dass du das alles in "vorauseilendem Gehorsam" anpacken willst. Deine Absicht - Lösungen erzielen - ist zwar nobel. Die Erfahrung lehrt aber, dass du damit erst recht Streit vom Zaun brichst. Und dich (juristisch) angreifbar machst.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • volleybap, hab dazu mal nen eigenen Thread aufgemacht. ich habe erst für nächsten Sommer den Umzug geplant, also mit einfach vorher umziehen ist nicht. Möchte ich auch nicht. Möchte das gerne vorher alles geklärt haben. Ja fordert noch keine Stellungnahme, die Sachbearbeiterin dort weiß, dass ich erstmal beratungshilfe beim Caritas und beim Anwalt in Anspruch genommen habe, aber noch nicht, dass ich Kv das Gsr nicht einfach so unterschreiben werde.

  • Ich bin mir nicht sicher, ob du Umzug und gemeinsames Sorgerecht trennen solltest. Aber gut. Fakt ist. Um das gemeinsame Sorgerecht ablehnen zu können, braucht es anerkennungsfähige Gründe. Dort zu sagen: Ich bin fürs gemeinsame Sorgerecht, will aber das ABR bei mir haben, damit ich demnächst ganz ganz weit wegziehen kann, ist und bleibt kontraproduktiv und setzt dich erst recht juristischen Gefahren aus.


    Technisch hast du das ABR bereits. Kind lebt bei dir. Um das abzuändern, müsstet ihr dann einvernehmlich einen neuen Wohnort bestimmen oder Ex müsste klagen. Was nur mit guten Argumenten geht bei gemeinsamen Sorgerecht und Streit über den Wohnsitz ist der Umzug von 700 Kilometern. Bekommst du aber auch durch, wenn du mit deinem neuen Partner zusammen ziehst.


    Nur. In der Phase jetzt, wo alles - Umzug, Umgang, gemeinsames Sorgerecht - in der Schwebe ist, ist und bleibt es ungut, viele Punkte zu haben, an denen ein eventueller Streit ausgefochten werden kann. Und du bist im Moment munter dabei, viele mögliche Streitpunkte zu schaffen. Je mehr Streitmöglichkeiten vorhanden sind, desto eher kann auch mal etwas passieren, was dir so gar nicht ins Konzept passt. * Was hindert dich zB derzeit, zum neuen Freund zu ziehen? Ggfls. einen Zweitwohnsitz zu halten am jetzigen Ort?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • hm, da Kind bereits schulpflichtig, kann ich schlecht jetzt schon umziehen, kann kaum meiner Chefin sagen, ach ich möchte doch jetzt zum 1.10. schon versetzt werden, so schnell geht das nicht und sowas braucht nun mal auch etwas Vorbereitungszeit.
    Streitpunkte möchte ich ungerne schaffen, ganz im Gegenteil, weiß nur nicht, ob es sinnvoll ist, ihm jetzt einfach das Gsr zu übergeben, nur um dann nem halben Jahr wieder ums ABR zu klagen, dachte, das Ganze wäre in einem Abwasch sinnvoller? Und um Dinge wie Jobwechsel, Wohnungskündigung etc. in Angriff zu nehmen, brauche ich halt bald Sicherheit, dass Kv nicht kurzfristig versucht, das Ganze zu unterbinden.


    P.s. das Gsr möchte ich gar nicht verhindern, möchte nur, dass das Abr rausgenommen wird...

  • Streitpunkte möchte ich ungerne schaffen, ganz im Gegenteil, weiß nur nicht, ob es sinnvoll ist, ihm jetzt einfach das Gsr zu übergeben,


    Nein, sinnvoll ist es nicht!
    Du schaffst Streitpunkte, wenn Du dem Sorgerecht zustimmst!


    Das wurde dir auch schon mehrfach gesagt!

  • ja so seh ich das eigentlich ja auch juwi. Nur unbegründet ihm jetzt das Gsr verweigern, um dann einfach umzuziehen, ist nicht so meins.Möchte das ganze schon fair und ehrlich über die Bühne bringen. Und da Anfang Oktober von ihm der Termin beim Ja gemacht wurde zwecks Unterzeichnung vom Gsr, denke ich, ist jetzt der geeignete Zeitpunkt, ihn über die Umzugspläne zu informiere, ich weiß nur nicht genau wie..

  • ich kann (und will) Kv nicht bis zum nöchsten Sommer hinhalten, was das Gsr betrifft. Vorher umziehen ist aber aus diversen Gründen nicht machbar. also juwi, was bitte soll ich machen. drauf hoffen, dass Kv GSR schon nicht einklagen wird oder mir im Sommer dann nen Eilantrag stellt, um den Umzug zu verhindern? das ist mir einfach zu unsicher...und einfach umziehen würde mit Sicherheit jegliche Kommunikationsbasis, die evtl. da wäre, im Keim ersticken...
    Wenn ich jetzt verweigere, das Gsr zu unterzeichnen (und das werde ich), folgt mit Sicherheit ein Antrag vor Gericht deswegen. Die Beratungsstelle hier meint, nach neuer Rechtssprechung ist fast unmöglich ihm dieses zu verweigern. Bekommt er es, haben wir beide Abr. und was mach ich dann? Direkt bei Gericht nen neuen termin zwecks Klärung des Abr? Ich muss das jetzt bald klären (lassen), denn ich brauche mind. 3-4 Monate Vorlaufzeit (zwecks Wohnung und Job etc.).
    Dann erzähl mir doch mal, wie du es handhaben würdest, ganz konkret? Ich war noch nie in dieser Situation und bin da grad echt unsicher...

  • Die Beratungsstelle hier meint, nach neuer Rechtssprechung ist fast unmöglich ihm dieses zu verweigern.


    Das ist falsch!
    Und wurde dir auch hier schon gesagt!


    Hast du schon einen Anwalt gefragt?


    Ich würde zur Zeit gar nichts tun und WENN er den Antrag gestellt hat, zu einem Anwalt für Familienrecht gehen!