Kann ich über eine Wochenendreise meines Kindes alleine entscheiden?

  • Hallo,
    mein geschiedener Ehemann und ich haben das gemeinsame Sorgerecht. Er hat nun untersagt, dass unsere 14jährige Tochter übers Wochenende zu Bekannten von mir alleine verreist. Sie wohnen in Bayern und wir in Brandenburg. Da ich Flugbegleiterin bin, könnte sie günstig mit dem Flugzeug nach München fliegen, wo sie in Empfang genommen wird.
    Ist das eine Entscheidung "von erheblichem Ausmaß"?
    Ich hab so viel im Internet recherchiert, bin aber nicht auf brauchbare Antworten gestoßen. Würde mich sehr über Eure Hilfe freuen.
    Adele100

  • hi,


    wenn es nicht in seine Umgangszeit fällt, hat er da nichts zu melden. Hättest du umgekehrt in seiner Umgangszeit auch nicht.


    Gruss


    Mima

  • Meiner persönlichen Laien-Meinung nach wäre dieses Vorhaben keine Entscheidung von erheblichem Ausmaß, sondern eine Alltagsentscheidung.


    Es ist lediglich ein Wochenendausflug..
    Ohne weitreichende Folgen, ohne maßgebliche Änderungen für das Kind, ohne nachhaltige Auswirkungen auf die Zukunft, ohne negative Auswirkungen auf das Kindeswohl...


    Wie lautet seine Begründung für die Ablehnung?
    (Fällt das Wochenende auf ein Umgangswochenende?)

  • Eine Wochenendreise im Inland ist der Bereich der Alltagssorge. Das liegt damit in deiner alleinigen Entscheidungskompetenz.


    Ausnahme wäre, wenn die Reise in eine festgelegte Umgangszeit des Vaters (zb: Jedes 2. WE beim Vater ...) fällt. Damit wäre die Reise, da Alltagssorge, allein in die Entscheidungskompetenz des Vaters gelegt.


    Entscheidungen von "erheblichem Ausmaß" sind sog. unumkehrbare Entscheidungen, die langfristige Auswirkungen haben. Das wären zum Beispiel Ortswechsel verbunden mit Schulwechsel. Schulwechsel. OPs. Heirat unter 18 ... Aber nicht, wo die Tochter ein Wochenende verbringt oder mit wem sie in den Urlaub fährt, den Mopedführerschein macht oder Handball spielt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke für Eure Antworten.
    Wir haben keine festgelegte Umgangsregelung, da wir beide im Schichtdienst tätig sind. Er meinte, es wäre zu gefährlich für das Kind. Was wohl wäre, wenn etwas passiert...

  • Die Sorge als solche sollte grundsätzlich Ernst genommen werden. In der beschriebenen Konstellation - du setzt in den Flieger und bist ja "Flugprofi", Teenager wird am Zielflughafen abgeholt und zurück umgekehrt - ist eigentlich jetzt keine Gefahr zu sehen. Aber frag mal nach, worin genau die Ängste liegen. Ob dem Vater helfen würde, wenn Tochterkind sich regelmäßig bei ihm melden würde, damit er sich nicht so viele Sorgen machen muss?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Tja, nur hat seine Meinungsäußerung keine Relevanz, da er Umgangsvater ist und du Betreuungselternteil (oder pflegt ihr ein Wechselmodell, da ihr beide schichtet?).


    Ansonsten gib ihm die Telefonnummer der Bekannten. Dort könnte er Kontakt aufnehmen, wenn er mag ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das hört sich ja hoffnungsvoll an. Ich fürchte, er wird ausrasten, wenn er das erfährt...
    Nein, wir pflegen kein Wechselmodell. Leider kümmert er sich ansonsten viel zu wenig um seine Tochter. Das mit der Telefonnummer ist eine gute Idee. Danke!

  • Eltern leben ohne eine gerichtliche Entscheidung zur elterlichen Sorge voneinander getrennt.



    Mod.-Mitteilung: Text entfernt wegen Verstoß gegen das Urheberrecht. Bitte hier keine Texte einstellen, die man nicht selbst verfasst hat oder deren Nutzungsrechtinhaber man ist. Das kann sonst zur Abmahnung des Forums führen und zur strafrechtlichen Verfolgung des Posters. Und das wollen wir beides nicht... Volleybap

    Das hört sich ja hoffnungsvoll an. Ich fürchte, er wird ausrasten, wenn er das erfährt...

    das kann er ja machen, wenn ihm das Spaß macht :nixwieweg


    Nur ändert das an der gesetzeslage nix


    Mima