Umgang für den Betreuungselternteil

  • Sie ist hier nicht das Opfer. Sie sieht ihr Kind glücklich aufwachsen mit neuem Partner an der Seite. Die finanziellen Dinge regeln sich schon im Laufe der Zeit. (Ich weiß, es ist Wunschdenken, aber bevor nun der s**tstorm losbricht kann frau doch wenigstens versuchen, die Situation vom Standpunkt beider Seiten zu sehen)


    Ich habe mir das von beiden Seiten schon angeguckt, die Medaille. Wäre es zu einem anderen Ergebnis gekommen würde ich z.B. dieses We zu meinem Kind fahren, komme was wolle. Aber denke auch mal dran, wie sich eine Mutter fühlen könnte, wenn auf einmal so ein gerichtlicher Antrag auf einem zu kommt?!.. Aber stimmt, du bist ja nur auf der Seite des Kindesvaters :nanana


    Ich war mit dem Kindesvater lange genug zusammen, um zu wissen, wie er sich fühlte und ich weiß, dass mein Weg nicht die feine englische Art gewesen war, also schütte mich nicht die ganze Zeit mit Vorwürfen voll...
    Damit ist niemandem geholfen, besonders mir nicht.... Du musst das nicht immer und immer wieder erwähnen! :ohnmacht:

  • Wer sagt, dass ich mit meinem nuene Lebenspartner zusammen gezogen bin?? Wir haben beide eine eigene Wohnung und wohnen ungefähr 5 Minuten voneinander weg
    Beide wollten wir nicht, dass man zusammen zieht, aufgrund unserer Vergangenheit
    Hier werden Dinge behauptet, die ich nicht einmal angeschnitten hab in meinen Texten....


    Zwar hast Du das nicht, aber man darf doch annehmen, dass Du insgesamt für Dich eine Verbesserung Deiner Lebenssituation erreicht hast, indem Du in die Nähe Deines neuen Lebenspartners gezogen bist. Das ist ja ganz normal und auch keinesfalls verwerflich. Gerade deshalb sollte es aber auch umso wichtiger sein, dass das Kind die Bindung zum entfernt lebenden Elternteil behält und dieser nicht sukzessive durch den aktuellen Partner ersetzt wird. Was Du über Ex bzw. momentanen Partner denkst, ist in dieser Hinsicht völlig egal.

  • Es soll unter den eltern ausgemacht werden, wie die Fahrten jeweils gestaltet werden. Wie gesagt, das ist nur ein "Grundgerüst" der Richterin. Es sind noch nicht einmal genaue Zeitangaben dabei!


    Hatte mit meiner Ex die Lösung



    Sie wollte ihr freies Wochenende also hat sie Kinder gebracht
    Normale übliche Regelung ab 17 oder 18 uhr war ihr zu spät


    Bei euch wäre denkbar KV (UET)
    Will Umgang und holt das Kind
    KM (BET) holt Kind
    Kind soll ja zum neu gewählten Lebensmittelpunkt zurück
    Schule etc.


    Gleichzeitig sind damit auch die Kosten geteilt

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Nebeneffekt ist hierbei bei der mir bekannten Familie: Der Umgang wird vom Vater auch wirklich wahrgenommen, es finden diesbezüglich kaum Machtspielchen auf dem Rücken des Kindes statt. Findet der Umgang nicht statt, würde die Mutter unverzüglich die korrekte Summe nach DDT titulieren lassen.


    das hat aber schon was von Macht und Ohmacht.



    Sorry für ot.


    VG von overtherainbow :rainbow:

  • Hallo overtherainbow,


    das ist eine win-to-win-to-win-Situation für alle Beteiligten.
    Den Umgangskosten wird weit mehr als vom Gesetzgeber vorgesehen Rechnung getragen.... solange es Umgang gibt.


    Ich bin mir sicher, viele Umgangselternteile würden sich genau diese Regelung wünschen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Darf ich mal fragen wie du dir den Umgang vorstellst wenn die Kleine in die Schule gekommen ist? Du willst ja nicht das sie die Fahrerei hat aber was bleiben da für Alternativen? Mir fallen keine ein. Denn so wie ich das gelesen hab willst du ja schon das die beiden Kontakt haben.

  • Ich stelle fest: Die TS gesteht dem KV zu, das gemeinsame Kind dann zu sehen, wenn immer er es möchte. Wenn es aber dann konkret wird, dann fallen ihr tausend Gründe ein, warum es eben dann praktisch gesehen nicht funktionieren soll. Das passt für mich nicht zusammen. Es läuft also wohl darauf hinaus: je weniger der KV das gemeinsame Kind sehen kann, desto weniger muss sich die TS Gedanken um den Umgang machen - das Kind ist ja so fabelhaft in die Neu-Familie der TS integriert, was braucht sie darüberhinaus noch?


    Ich glaube, es wäre gut für das Kind, wenn die TS einen konkreten und möglichst detaillierten Umgangsplan entwerfen würde, welcher über das Minimum (alle 14 Tage am Wochenende) hinausgeht und Ferien- sowie Feiertagsplanung mit einbezieht. Nächster Schritt wäre dann ein gemeinsamer Termin zur Beratung - Vorschläge dazu gab es genug. Auf dieser Basis und mit der geschlossenen Vereinbarung von Gericht lässt sich dann auch festlegen, wie die Verteilung der Kosten aussehen kann / sollte.


    Alleine das wird Planungssicherheit für beide Seiten geben und bewahrt davor, jeden Umgang neu aushandeln zu müssen.

  • Darf ich mal fragen wie du dir den Umgang vorstellst wenn die Kleine in die Schule gekommen ist? Du willst ja nicht das sie die Fahrerei hat aber was bleiben da für Alternativen? Mir fallen keine ein. Denn so wie ich das gelesen hab willst du ja schon das die beiden Kontakt haben.


    Sie kann den Umgang auf vielleicht 1x Monat reduzieren - wenn keine Arbeiten in der Schule anstehen - dafür kann er das Kind ja nen paar Tage länger in der Ferien haben.
    Alternativ kann KV ja auf seine Kosten eine Zweitwohnung/Hotel am Ort der KM mieten und dort den Umgang pflegen. Die Unterkunft sollte natürlich dem Kindeswohl entsprechen. Wie TS schon mal schrieb... Wo ein Wille, da ein Weg (für den KV).


    Es kann aber auch sein, dass der KV, wenn es ihm zu bund wird, den Hasenfuss macht. Dann hat sich das mit dem Umgang eh erledigt. Ungenügender/erschwerter Umgang, und dann noch über die geschaffene Distanz führt in vielen Fällen mittelfristig zum kompletten Umgangsabbruch.