Unterhalt bei gerecht aufgeteiltem Umgang

  • Hallo Ihr Lieben,
    ich würde gerne wissen, wie es sich mit dem Unterhalt verhält, wenn man den Umgang mit dem Kind "gerecht" aufteilt. Habe mit dem KV überlegt, ob wir 2 feste Tage+Nächte für jeden einführen und die Wochenenden dann immer switchen. Ich bekomme z.Zt. UHV, weil der KV nicht zahlen kann. Er möchte nun das halbe Kindergeld von mir haben. Ich weiß nicht wie das gesetzlich geregelt ist: Steht ihm das dann zu und habe ich dann auch keinen Anspruch mehr auf Unterhalt?


    Würde mich über Antworten sehr freuen :-)


    Lieben Dank und viele Grüße,
    tinerlein

  • ich hab es nicht ganz kappiert...
    Euer Kind lebt wo?
    Wenn es bei Dir lebt und der Vater sein Umgangsrecht wahr nimmt, steht Ihm kein UHV oder Kindergeld zu.
    Umgang hat mit Unterhalt nur dann was zu tun, wenn ein WM fabriziert wird.
    Naja, die Experten hier werden gleich noch spezifisch antworten....

  • hallo nochmal und danke für deine antwort,
    was ist ein wm? das kind wohnt bei mir :-D


    und nun will er eben das anteilige kindergeld (also die hälfte). und sagte, er sei dann auch aus den unterhaltspflichten raus.

  • hi,


    er ist nicht automatisch aus den Unterhaltspflichten raus wenn er mehr verdient als du. Es sein denn, ihr beide verdient annähernd gleich. Dann ist das schon richtig oder zumindest wahrscheinlich. Kindergeld wird an den ET ausbezahlt, bei dem das Kind gemeldet ist. Beim WM=Wechselmodell sollte man das dann splitten, so dass di ihm ie Hälfte überweist.


    Er hat ja die selben Kosten wie du für das Kind (größere Wohnung, mehr Heizung, mehr Strom etcpp.)


    Mima


  • Ja!


    Und beim Wechselmodell hättest Du auch keinen Anspruch auf Unterhalt von der Unterhaltsvorschusskasse...


    Arbeitet Dein Ex nicht mehr?


    Du hast mal geschrieben, dass er oft auf Montage ist ?-(

  • hallo nochmal,
    ja, ich sehe ja auch ein, dass bei so einem gleichberechtigten modell logischerweise keine unterhaltsverpflichtungen mehr aufkommen. er macht mittlerweile was anderes und wir haben denselben beruf, werden also auch bestimmt nicht die größten lohnunterschiede haben.


    gut, aber dann weiß ich bescheid.


    vielen dank :thanks:

  • Als Eltern könnt ihr völlig eigenständig entscheiden, wo euer Kind lebt, wann es wen trifft und wer welchen finanziellen Beitrag zahlt. Da redet niemand rein - wenn denn die Versorgung des Kindes sichergestellt ist.


    Bekommt ihr das aber untereinander nicht geregelt, dann wird es problematisch. Das "reine Wechselmodell" ist eine Lebensform, die der Gesetzgeber nur bedingt vorsieht. Gerichte urteilen das nur aus, wenn die (finanzielle) Versorgung sichergestellt ist und die Eltern das Wechselmodell gemeinsam durchführen können (wobei es auch hier abstruse Ausnahmen gibt...).


    Kindergeld kann nur einer von euch beziehen: Derjenige, der das Kind "in Obhut" hat. Im Normalfall derjenige, bei dem das Kind den ersten Wohnsitz hat. (Oder ihr einigt euch einvernehmlich auf einen Empfänger). Teilen geht also nur "intern".
    Unterhaltsvorschussberechtigt bist du, wenn du das Kind allein betreust. Beim 100prozentigen Wechselmodell ist das nicht der Fall ... Da zahlt die Allgemeinheit dann nicht ...


    Aber auch hier gilt: Was ihr intern macht, ist euer Ding. Nur "streitig" bekommt man so Dinge nicht durchgesetzt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ich würde gerne wissen, wie es sich mit dem Unterhalt verhält, wenn man den Umgang mit dem Kind "gerecht" aufteilt. Habe mit dem KV überlegt, ob wir 2 feste Tage+Nächte für jeden einführen und die Wochenenden dann immer switchen. Er möchte nun das halbe Kindergeld von mir haben. Ich weiß nicht wie das gesetzlich geregelt ist: Steht ihm das dann zu und habe ich dann auch keinen Anspruch mehr auf Unterhalt?


    Wenn ihr ein richtiges Wechselmodell habt und jeder das Kind zu 50 % betreut, dann steht Dir kein Unterhalt mehr zu, wenn ihr gleich viel verdient. Verdient einer von euch mehr, wird dennoch Unterhalt fällig, die genaue Aufteilung hab ich aber nicht im Kopf. In diesem Fall wird das Kindergeld geteilt, aber auch die Kosten. Soll heißen: Kleidung, Klassenreise etc. Betreust Du das Kind trotz Wechselmodell überwiegend (Beispiel: er hat das Kind an drei Tagen der Woche und Du an vier), steht Dir dennoch Unterhalt für das Kind zu.


    Warum kann er keinen Unterhalt zahlen? Wenn Du es schaffst, mit dem Job das Kind und Dich zu ernähren, warum kann er es nicht, wenn er ähnlich viel Geld bekommt? Um den Kindesunterhalt zu sichern muss er sich nach wie vor bewerben, wenn sein jetziger Arbeitgeber "zu wenig" zahlt und andere mehr.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Es ist doch schon schlimm genug, dass der Vater keinen Unterhalt bezahlt und du Unterhaltsvorschuss (Geld vom Steuerzahler) beantragen musst. Dass der Vater jetzt noch, weil er das Kind ein paar Stunden mehr hat, das Kindergeld will, halte ich für unverschämt von ihm.