Wollen das Haus für die Kinder behalten

  • Hallo @all


    also...unsere Scheidung liegt zur Bearbeitung bereit.
    Uns gehört zu gleichen Teilen ein Haus.
    Wollen dieses beide behalten, z.Zt. wohnt dort der Vater mit eines unserer Kinder (schließe nicht aus, dass Geschwister in den nächsten Monaten, Jahren folgen werden...) darum soll das Haus nicht verkauft werden, eine Überschreibung auf seinem Namen macht die Bank nicht mit (klären wir ab....aber zwei Gläubiger ist ja viel besser als nur einer ...)
    Somit bleibe ich im Grundbuch stehen.


    Was muss ich noch beachten ?
    Hat es jemand auch so gehandhabt ?


    LG
    :strahlen

  • wir hatten es damals versucht- und bei uns ist es leider völlig schief gegangen...


    Das Hauptproblem sind die menschlichen Risiken-
    Dein Ex könnte wieder heiraten, weitere Kinder bekommen, "einzelne" Kinder in der Pubertät, oder danach "vor die Tür" setzen, eventuell irgendwann irgendwelche Dinge (Kredite, Grunschulden, Versicherungen etcpp.) nicht mehr bedienen und und und-
    auch könnte einer von Euch auf die Idee kommen, seinen Teil nun doch zu verkaufen (oder aus finanziellen Gründern verkaufen zu müssen)-


    Am Besten soll es wohl (angeblich) funktionieren, wenn man das Haus quasi sofort auf die Kinder überschreibt, und der, der drin wohnt ein Wohnrecht bis zum Termin X erhält-
    dem, der nicht drin wohnt muss klar sein, dass er an allen Hausrisiken entsprechend beteiligt ist, obwohl er keinen Nutzen daraus ziehen kann-


    es setzt sehr sehr grosses Vertrauen in den ExPartner voraus, und möglichst grosse Einigungsbereitschaft-
    hier (vermute) ich ein gewisses finanzielles Risiko, da die Bank nicht bereit ist, Dich aus dem Vertrag zu entlassen... das ist eher ungewöhnlich nach einer Scheidung-


    vielleicht kann Dein Ex jemanden finden (eigene Eltern, Geschwister), die bereit sind, für ihn zu bürgen?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Danke Luchsie.....


    das sind genau die Punkte, die mir/uns durch den Kopf gehen....
    Momentan schieben wir diesen Punkt hinaus, es gibt natürlich für diesen Weg keine Garantie, dass man aus menschlichen Gründen sein Wort doch bricht.
    Aber da wir uns auf die anderen Möglichkeiten nicht einlassen wollen, vorerst die einzige Alternative.

  • Am Besten soll es wohl (angeblich) funktionieren, wenn man das Haus quasi sofort auf die Kinder überschreibt, und der, der drin wohnt ein Wohnrecht bis zum Termin X erhält-
    dem, der nicht drin wohnt muss klar sein, dass er an allen Hausrisiken entsprechend beteiligt ist, obwohl er keinen Nutzen daraus ziehen kann-


    da spielt die Bank vermutlich nicht mit


    vielleicht kann Dein Ex jemanden finden (eigene Eltern, Geschwister), die bereit sind, für ihn zu bürgen?


    ggfls. könnte jemand aus seiner Family deinen Teil und damit auch die Verpflichtung gegenüber der Bank übernehmen ? Ich kenne einen Fall da ist der Bruder in das Haus auf dem Papier mit eingestiegen


    Ich hab meinen Hausteil damals an meinen Ex übertragen, die Bank hat da gar nicht gezuckt - hätte ich auch nicht edacht - nachfragen.


    Gemeinsam behalten wird schwer - sp. wenn größere Kosten auftauchen.

  • Tatsächlich könnte er einen Verwandten fragen, zumindest werde ich ihm den Vorschlag unterbreiten,
    mit der Bank sollte schnell geklärt sein, ob sie zustimmen würde. Ich sehe das aber nicht .... obwohl realistisch war ich nie an der Bedienung der Kredite beteiligt durch die Kindererziehungszeiten und auch jetzt sitze ich in der ALG 2 - Spirale ....

  • obwohl realistisch war ich nie an der Bedienung der Kredite beteiligt durch die Kindererziehungszeiten und auch jetzt sitze ich in der ALG 2 - Spirale


    wenn die Lage so ist, dass Du (also auch theoretisch) nie in der Lage gewesen wärst, den Kredit zu bedienen, dann kann es sein, dass die Bank Dich so oder so aus der Haftung lassen muss
    (wenn das Haus denn an Ex alleine überschrieben wird)-
    informier Dich da doch mal bei der Schuldnerberatung. Eine Freundin von mir ist so aus der Haftung gekommen...

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Soweit ich weiß, kann eine verschuldete Immobilie nicht auf minderjährige Kinder übertragen werden, da sie ja nicht die Verpflichtung der Darlehensrückzahlung eingehen können.


    Ich finde grundsätzlich auch den Gedanken gut, das Haus für die Kinder erhalten zu wollen, bezweifle aber, ob es wirklich in der Realität auf Dauer funktioniert, da keiner weiß, was die Zukunft bringt.
    Ich würde mir so einen Schritt sehr genau überlegen....


    Ich hab damals meinen Exmann ausbezahlt und stottere den Kredit für die Wohnung alleine ab, um erstens die Immobilie zu erhalten und dass wir im gewohnten Wohnumfeld hatten wohnen bleiben können (eine Mietwohnung in der Gegend hätte mich ungefähr das Gleiche gekostet).

  • Alles braucht seine Zeit....


    dieser Punkt ist tatsächlich nicht einfach zu bearbeiten, solange ich mir nicht 100 % sicher bin, will ich nicht eine Entscheidung treffen.
    Auf jeden Fall wird die Bank sich dazu äußern müssen und dann gibt es ein gemeinsames Gespräch.... Diskussionsstoff habe ich nun ja ;)
    1) Bürge
    2) Überschreibung auf die Kinder
    3) Haftungsausschluss
    4) Auszahlung


    Bedanke mich schon mal dafür ;)


    :strahlen

  • Hallo Ihr Lieben


    bzgl. unseres gemeinsamen Vermögens in Form von einem Haus, wurde ich nun seitens des Amtes gedrängt doch bitte zu handeln, entweder Verkaufsbemühungen oder Auszahlung.
    Lässt mein Mann nicht mit sich reden, soll ich rechtliche Schritte einleiten, quasi per Anwalt Bemühungen einfordern.


    Mein Nochmann war bisher zweimal ohne Ergebnis bei der Bank, schätzen lassen will er das Haus nur von seinem Bruder, der Betrag jedoch ist meiner Meinung zu gering und da Verwandtschaft, wird er uns auch nicht weiter bringen.


    Nun war ich bei meiner Bank, die jedoch nur gegen Gebühr tätig werden wird und natürlich auch möchte, dass der Nochmann mit damit einverstanden ist.


    Wird schwer.... weiß gerade nicht, wie ich es angehen soll :|


    Die Kosten für eine Schätzung vom Haus sind wie hoch ?
    Jemand eine Ahnung.... wenn er sich verweigert, dann bleibt nur noch die Aufforderung durch RA 8|

  • Warum soll das Haus geschätzt werden ? Für die Auszahlung ? Dann müßte dein Mann dich auszahlen können und die Bank dich aus dem Vertrag lassen. Ansonsten bringt dich die schönste Wertermittlung nicht weiter.


    Ihr könnt das Haus zum Verkauf stellen, dann ermittelt der Markler der Verkaufspreis.


    Wie hoch wäre der Gewinn nach Abzug der Schulden ?
    Wenn dein Mann das Haus alleine nutzt, könnte er dir auch eine Anteilmiete zahlen - damit hättest du Einkünfte, müßtest aber auch für deinen Kostenanteil gerade stehen.


    ggfls. ist es schneller, leichte, einfach das Amt loszuwerden über irgendwelche Nebenjobs, als das Haus zu teilen.

  • Erste Frage ist: Werden die Kredite bedient? Dann können Dritte derzeit wenig sagen ...


    Zweitens: Bei einem Verkauf ist weniger der Wert der Immobilie entscheidend, sondern vielmehr, was derzeit Marktpreise bei euch in der Ecke sind. Schau dir die Verkaufspreise für Häuser ähnlicher Größenordnung, Baujahr, Ausstattung, Lage an.


    Drittens. Rechne mal aus: wie hoch das Haus noch belastet ist. Zieh diese Summe vom derzeitigen Marktpreis ab und du weißt, was unter euch Eltern höchstens aufgeteilt werden kann.


    Viertens: Kann das Haus in der Familie gehalten werden, wird dieser Besitz mutmaßlich irgendwann einmal an die Kinder fallen. Vielleicht bekommt der eine oder der andere jetzt nicht so viel ausgezahlt, dafür bleibt aber der Besitz "in der Familie".


    Wenn es nur ums Schätzen geht: Die preiswerteste Schätzung bekommst du bei Beauftragung des sog. Ortsgerichts. Das ist in vielen Bundesländern möglich.


    Ansonsten: Was ist dein Ziel? Was willst du erreichen? Danach jeweils ergeben sich unterschiedliche "günstige" Vorgehensweisen für dich.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn dem so ist, sollte "das Amt" sich schriftlich auskäsen, was es genau will. Im Moment ist ja noch nicht einmal klar, ob das (verschuldete) Haus überhaupt Vermögen darstellt ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hey...


    also das Haus stellt ein Vermögen dar, habe darüber schon mal vor einiger Zeit einen Brief vom Amt bekommen.
    Mein Nochmann möchte das Haus weiterhin alleine bedienen und mich aus den Verträgen raus haben.
    Ich möchte ausgezahlt werden.


    Er geht aber nicht auf meine konkreten Fragen ein ( ob die Bank mich raus lässt ) dauernd weicht er aus oder stellt sich "dumm"...

  • Nordseeküste, das Amt müsste darstellen anhand von Belegen/Berechnung, dass das Haus wirklich ein "Vermögen" darstellt.


    Im Moment kannst du jedenfalls an dieses "Vermögen" nicht ran. Dir bleiben einzig der Weg der Zwangsversteigerung. Und da die Aufteilung des Erlöses auch strittig unter euch Ex-Partnern ist, wäre das vielleicht erlöste Geld auf dem notariellen Sperrkonto, bis ihr durch viele Instanzen und mit hohen kosten eine Aufteilung von Geld per Gericht habt - und kein Geld mehr da ist ...
    Nein: Sag dem Amt, es solle dir mal erklären, wo und wie da genau und in Heller und Pfennig Vermögen liegt ... Und wie du da dran kommst ...
    (Deine Rentenansprüche sind auch "Vermögen". Und auch da kommst du nicht ran ... )


    Klar, die Situation ist ausgesprochen Banane. Aber lass dich nicht zu sehr unter Druck setzen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Den Bruder oder deine/eure Bank würde ich nicht schätzen lassen
    eher einen Makler, der auch den Markt kennt.
    Ansonsten hast du 3 Angebote..., gute Verhandlungsbasis.


    Dann sollte die Summe, die Dir ggf. ausgezahlt wird, auch angemessen sein...


    DU solltest Dir auch klar sein, was DU willst.

  • Sooo....


    die Bank lässt mich aus den Verträgen, ein erstes Angebot über meine "Auszahlsumme" soll in Kürze erfolgen, dann liegt es an mir entweder annehmen oder meinerseits einen Makler kommen zu lassen ....

  • Rechne mal aus: wie hoch das Haus noch belastet ist. Zieh diese Summe vom derzeitigen Marktpreis ab und du weißt, was unter euch Eltern höchstens aufgeteilt werden kann.


    Nunja, da fehlt noch die Vorfälligkeitsentschädigung.


    Die Bank nimmt bei vorzeitiger Ablösung der Kredite gerne auch nochmal 20. bis 30. tsd Euro, da ihnen ja Zinsen abhanden kommen.


    In den ersten 10 Jahren geht man bei einem Verkauf eigentlich nie mit Gewinn raus, wenn ein Haus verkauft wird ( es sei denn, es hat enorm an Marktwert zugelegt ). Die Banken holen sich ihren Gewinn ohne Rücksicht auf Verluste ( Außer man nimmt das Wort Privatinsolvenz in den Mund, da werden die ganz vogelig und verkaufen ohne Vorfälligkeitsentschädigung , wenn man Glück hat ).


    Das kann ganz schön teuer werden.


    Liebe TS, soweit ich gelesen habe bist und warst Du im Leistungsbezug, Du weisst schon, daß das Geld, was mit dem Haus fgrei wird, erstmal an Väterchen Staat geht, um Deine Schulden zu begleichen? Harz 4 ist nämlich kein Geschenk, sondern muß zurück gezahlt werden, sobald man an Geld kommt.


    Des Weiteren würdest Du sämtliche Leistungen verlieren, so lange Du ein Plus über 1000€ auf dem Konto hast.


    Dein "ausgezahltes Vermögen" wäre also vermutlich innerhalb kürzester Zeit aufgebraucht.