Hi,
es gibt wieder einmal Uneinigkeit, diesmal bezüglich der Ferien.
Ich hatte Februar 2014 den Umgang gerichtlich regeln lassen.
Konkret geht es jetzt um die Sommerferien! Damals wollten beide Parteien
die ersten drei Wochen - ich gab nach, da ich eh in Elternzeit war und
als UET auch so viel als möglich durch bekommen wollte (Kids am Geburtstag sehen)
und somit auch was anbieten "musste".
Jetzt bin ich ja BET, habe ein Kind mehr und arbeite ab Juni wieder, d.h.
die Rahmenbedingungen sind komplett anders.
Nun habe ich das Problem, dass die Krippenkinder 2.3. Woche zu Hause sind und die Schulkinder laut altem
Vergleich 4.5.6.
Bisher wurde der Vergleich stillschweigend umgekehrt, das sagte die Anwältin so.
EX bekam somit die kleinen Ferien,die ich gerichtlich hatte, macht ja auch Sinn!
Aber ist das nun bei den Sommerferien auch so? Einfach umdrehen?
Wir könnten den Umgang neu regeln lassen, nur was, wenn EX wieder die
ersten drei Wochen bekommt? Chance ist doch 50/50 oder?
So könnte ich es einfach riskieren und die Kids die ersten drei Wochen nehmen und sagen "dachte
es kehrt sich um"
Geht das?
Danke