Hallo,
folgende Frage: Kindesunterhalt wurde gerichtlich tituliert mit bspw. 150 EUR. Jetzt erfolgt Neuberechnung. Ich will 200 EUR zahlen, das ist inhaltich auch 100% nachvollziehbar, Ex will aber 30 EUR mehr.
Kann ich die 200 EUR - die ja völlig unstrittig sind - einseitig beim Jugendamt titulieren lassen oder brauche ich das Einverständnis der Ex? Hätte den Vorteil, dass der Streitwert (und damit der durch mich nach 1361b BGBG zu zahlende) Prozesskostenvorschuss für Kind sich reduziert weil Streitwert sich reduziert.
Die 200 EUR wurden mal irgendwann durch den RA gefordert - und ich habe dem schriftliche zugestimmt und auch in der Höhe schon gezahlt.
Hat jemand eine Idee??
Danke!