Trennungsunterhalt?

  • Hallo zusammen!
    Vor langer Zeit war ich hier schon mal aktiv, aber mein Mann und ich sind doch wieder und wieder zusammen gekommen.
    Nun ist er aber endgültig am 13.12. ausgezogen.
    Ich lebe nun mit meinen beiden Kindern weiter in meinem Haus (hatte ich schon vor unserer Beziehung gekauft).
    Die gemeinsame Tochter ist 2 1/2 Jahre alt und die ältere aus erster Ehe ist 11 Jahre alt.
    Ich habe im Moment ca. 580 Euro brutto - davon abgezogen sind schon Krankenkasse und Rentenversicherung. Es muss nur noch versteuert werden. Ich bin selbstständig.
    Mein Mann hat vor einem Monat seine Arbeit verloren und erhält 1950 Euro ALG.
    Das Kindergeld für beide Kinder geht auf mein Konto, genauso wie der Mindestunterhalt für meine große Tochter aus erster Ehe.
    Gibt es ein Berechnungsmodell um den Unterhalt zu berechnen? Oder hilft hier nur der Gang zum Anwalt?
    LG
    Lilium

  • ganz grob über den Daumen würde ich rechnen:


    1950 abzgl. 5% sind 1852 Euro (wobei ich jetzt vermuten würde, die 1950 Euro sind Steuerklasse III- wobei er ja eigentlich in diesem Jahr in die 1 wechseln müsste, und dann vermutlich dtl. weniger hätte)


    dann müsste er an KU für die Kleine etwa 256 Euro zahlen; somit blieben ihm 1596 Euro-
    1080 Euro darf er "behalten" somit bleiben 516 Euro, von denen Du 3/7 und er 4/7


    (wobei es, wie gesagt vermutlich weniger wird, wegen dem Steuerklassenwechsel)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Dein EK wäre insofern unrelevant, da Du unter 1080 Euro liegst....
    (vermutlich mit der "schlechten" StKl)- lägest Du darüber, würde gegengerechnet


    Was natürlich sein kann ist, solltest Du quasi mietfrei (weil abbezahlt) wohnen, dass Dir ein Wohnvorteil angerechnet wird- aber,
    dann geht am Anwalt wohl kein Weg vorbei, weil es tricky wird

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Nein, da ist nichts abbezahlt. Zahle ca. 750 Euro im Monat ab.
    Die 580 Euro sind brutto bei mir. Würde ich also dieses Jahr im Schnitt nicht mehr verdienen, dann wäre es ja steuerfrei.

  • Hi,


    von Dir werden die letzten 3 Jahre genommen, da Selbständig, und durch 3 geteilt.
    Das ist dann dein anrechenbares Einkommen.


    Wohnvorteil wird dir in Trennungszeiten etwa die Hälfte des ortsüblichen Mietpreises berechnet.
    Nach der Scheidung, falls Ehegattenunterhalt beantragt wird, der volle Mietpreis.


    Dein Noch kann aber von seinem Netto eine Bereinigung vornehmen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Warum Wohnvorteil?
    Es ist mein Haus (nur ich stehe im Grundbuch, weil ich das Haus schon Jahre vorher gekauft habe bevor wir uns kannten).
    Ich dachte, dass fällt nur an, wenn es beiden gehört?


    Was gehört zur Bereinigung beispielweise dazu?

  • ch dachte, dass fällt nur an, wenn es beiden gehört?

    Nö, es war die gemeinsame Ehewohnung ... deshalb. Dafür muß er ja eine neue Wohnung mieten.


    Bei Zugewinn hat er kaum eine Chance. Wenn es darum ginge.

    Was gehört zur Bereinigung beispielweise dazu?

    berufsbedingte Aufwendungungen (pauschal 5 % vom Netto)
    Ehebedingte Schulden.
    Altersvorsorge (bis 4 % vom Brutto).


    Gruß
    babbedeckel

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    Einmal editiert, zuletzt von babbedeckel ()

  • Warum Wohnvorteil?
    Es ist mein Haus (nur ich stehe im Grundbuch, weil ich das Haus schon Jahre vorher gekauft habe bevor wir uns kannten).
    Ich dachte, dass fällt nur an, wenn es beiden gehört?


    Der Wohnwertvorteil hat nichts mit den Eigentumsverhältnissen zu tun. Er ergibt sich daraus, daß du von deinem Einkommen eigentlich Miete bezahlen müsstest (ist im gesetzlichen Selbstbehalt so enthalten). Dadurch, daß die keine Miete bezahlen musst, hast du damit einen Vorteil, den sog. Wohnwertvorteil. Dieser wird dir ein Form eines fiktiven Einkommens auf dein reales Einkommen draufgeschlagen.


    Im Gegenzug werden die Zinsen, die du dafür bezahlst von deinem Einkommen abgezogen. Die Abtragung ist Teil der Altersvorsorge, und ist (evtl. beschränkt) abziehbar im Rahmen der abzugsfähigen Altersvorsorge.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    Einmal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • Alles vieeel zu kompliziert, Luchsie war schon auf dem richtigen Weg,
    ALG1 - 1950 davon ab 5% berufsbedingte Aufwendungen, 4% AV, ehebedingte Schulden (hier erstmal 0, da keine Info)
    bereinigtes Einkommen: 1770


    -KUH Stufe II Zahlbetrag 241 EUR
    bleiben unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes von 1200 EUR 329 EUR als Trennungsunterhalt.


    Die Kosten für die neu anzumietende Wohnung sind mit bis zu 480 EUR in dem großen SB von 1200 EUR enthalten. Ebenso hat er vorher sich an den Kosten der gemeinsamen Ehewohnung beteiligt, Zugewinn steht ihm da nicht zu.


    So weit so gut. Was euch hier eventuell um die Ohren fliegen könnte, sind die (im nächsten Jahr) anfallenden Steuern, je nachdem ob ihr gemeinsam oder getrennt veranlagen wollt kann er den Unterhalt von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen (der erhöht dann dafür Deines) oder auch nicht.


    Da hier Trennung im alten Jahr erfolgte müsste der Ex bereits jetzt LstKl 1 haben, was erst mal unerheblich ist, da ALG 1 lediglich zwischen Kind/er haben/kein(e) Kind/er haben differenziert. Mit Kind gibt es 67%, ohne nur 60%.


    ABER: der Hammer kommt dann nachträglich, da ALG1 das zu versteuernde Einkommen erhöht.
    Bei so Fällen drohen u.U. saftige Einkommensteuer Nachzahlungen.


    Das Beste wäre natürlich, er würde schnell wieder einen Job mit ähnlichem Gehaltsniveau wie vor der Arbeitslosigkeit finden ;-) . Denn nach 1 Jahr gibt es nur noch H4, der Absturz dürfte beträchtlich sein. Bei dem hohen ALG1, was er jetzt bezieht.


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Aber Babbedeckel hat schon Recht. Dein Einkommen ist wesentlich schwerer zu ermitteln, da du selbstständig bist. Da kannst du mit 580€ Brutto nicht rechnen, alleine schon, weil es kein Brutto ist, wenn Krankenkasse und Rentenversicherung abgezogen sind. Auch ist nicht alles, was steuerlich ansetzbar ist, auch unterhaltstechnisch ansetzbar. Da kann dir 100%ig nur ein spezialisierter Rechtsanwalt was zu sagen. Ca. 80%ig ein normaler Rechtsanwalt.


    Luchsie


    Ich möchte was dazulernen. Warum ist Einkommen unter 1080€ nicht zu berücksichtigen?

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Vielen lieben Dank für Eure ausführlichen Antworten!


    Eheschulden gibt es nur in Form eines Kreditvertrags in Höhe von 12.000 Euro.
    Dieser Vertrag wird von meinem Konto abgebucht, sprich 200 Euro im Monat.


    Das mit dem zu versteuernden Unterhalt von meiner Seite ist so nicht ganz richtig. Meine Schwester ist hier vom Fach. Damit diese Ausgaben als Sonderausgaben veranlagt werden können, bedarf es der Zustimmung meinerseits. NUR dann ist es auch von mir zu versteuern.
    Sie hatte nämlich kürzlich einen Fall, dass die Exfrau sich darauf eingelassen hat und der Mann zusagte, sie würde was von der Erstattung erhalten. Daran konnte er sich aber nachdem das Finanzamt den Bescheid erstellt hatte NICHT mehr erinnern. Folglich musste sie den erhaltenen Unterhalt versteuern. Dumm gelaufen für sie.
    Und damit hört mein Wissen auch schon wieder auf... :lach


    Ich hoffe für meinen Mann, dass er schnell wieder Arbeit findet. Denn das setzt im momentan natürlich extrem zu. Aber das sind momentan seine Sorgen und ich versuche mich davon zu distanzieren. Denn eigene Sorgen habe ich genug... :S

  • Hallo,
    hier noch mein Senf:

    Zitat

    ALG1 - 1950 davon ab 5% berufsbedingte Aufwendungen, 4% AV, ehebedingte Schulden (hier erstmal 0, da keine Info)


    5%, auch bei ALG-Bezug (nicht berufstätig)? und je nach OLG auch nur die tatsächlich nachgewiesenen Kosten
    4% AV nur wenn tatsächlich geleistet.
    Es kann also sein, dass sogar gar keine Bereinigung stattfindet, dann wäre KU nach Stufe 3 zu zahlen.
    Sein Selbstbehalt ist 1200 Euro.


    Beim Wohnvorteil kannst Du Zinsen anrechnen lassen, aber auch nicht mehr als 4% Deines Bruttos. Wenn Du schon eine AV hast, dann wird gerechnet.


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • LstKl 3 und 4500 EUR brutto gibt genau 1956 EUR ALG 1. ;-) Bei LstKl I/IV und 4500 EUR brutto landen wir dann nur noch bei 1711 EUR.


    Selbst wenn wir hier 4% vom brutto (danke babbedeckel) als AV her nehmen, bleibt Kindesunterhalt Stufe 2, 241 EUR.


    1950
    ab 100 berufsbedingte Aufwendungen
    ab 180 Altersvorsorge
    ab 0 ehebedingte Schulden


    ->
    1670
    davon ab 241 EUR Kindesunterhalt
    ->1420
    ab 1200 SB
    =229 EUR Trennungsunterhalt.


    ;-)



    Natürlich kann man sich jetzt um den einen oder anderen EUR an Wohnvorteil streiten, aber das wird die Dimension sein, über die am Ende erst mal zu reden sein wird.


    Lilium,
    mal was ganz anderes, ist der plötzliche Jobverlust zeitgleich mit dem Auszug plausibel erklärbar? Wie siehst Du das?


    LG

  • Das mit dem zu versteuernden Unterhalt von meiner Seite ist so nicht ganz richtig. Meine Schwester ist hier vom Fach. Damit diese Ausgaben als Sonderausgaben veranlagt werden können, bedarf es der Zustimmung meinerseits. NUR dann ist es auch von mir zu versteuern.
    Sie hatte nämlich kürzlich einen Fall, dass die Exfrau sich darauf eingelassen hat und der Mann zusagte, sie würde was von der Erstattung erhalten. Daran konnte er sich aber nachdem das Finanzamt den Bescheid erstellt hatte NICHT mehr erinnern. Folglich musste sie den erhaltenen Unterhalt versteuern. Dumm gelaufen für sie.


    Es ist im Trennungsjahr immer so zu versteuern, daß das Beste Ergebnis dabei herauskommt. Ist rechtlich einklagbar. In dem Fall seiner Schwester hat die Frau den Anspruch darauf, daß sie den Nachteil erstattet bekommt vom Ex. Das kann sie einklagen und den Prozess gewinnt sie zu 100%. Da ist die Rechtsprerechung mehr als eindeutig.


    Und Trennungsunterhalt kann man als Sonderausgaben beschränkt absetzen. Dafür bedarf es keiner Einverständniserklärung. Der Einverständniserklärung bedarf es, wenn er voll abgesetzt wird über die Anlage Unterhalt. Dann muss der andere Ehegatte nachversteuern und der steuerliche Nachteil muss ihm dann ersetzt werden.


    Ich persönlich hab mich für die erste Variante entschieden, da ich weiß, daß ich es hätte einklagen müssen. Dann wäre aber durch die Gerichtskosten der ganze Vorteil weg gewesen. Deshalb hab ich den einfacheren Weg gewählt.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Vielen lieben Dank für Eure ausführlichen Antworten!


    Das mit dem zu versteuernden Unterhalt von meiner Seite ist so nicht ganz richtig. Meine Schwester ist hier vom Fach. Damit diese Ausgaben als Sonderausgaben veranlagt werden können, bedarf es der Zustimmung meinerseits. NUR dann ist es auch von mir zu versteuern.
    Sie hatte nämlich kürzlich einen Fall, dass die Exfrau sich darauf eingelassen hat und der Mann zusagte, sie würde was von der Erstattung erhalten. Daran konnte er sich aber nachdem das Finanzamt den Bescheid erstellt hatte NICHT mehr erinnern. Folglich musste sie den erhaltenen Unterhalt versteuern. Dumm gelaufen für sie.
    Und damit hört mein Wissen auch schon wieder auf... :lach


    Ist aber nur die halbe Wahrheit. Grundsätzlich hat jeder den Anspruch darauf, daß die Besteuerung so durchgedührt wird, daß es am günstigsten ist. Das ist erstmal die Versteuerung des TU über die Anlage Unterhalt. Der Ehegatte hat ein Recht auf diese Art der Versteuerung und kann es rechtlich Einklagen, wenn der andere Ehegatte nicht zustimmt.


    Im Gegenzug ist der steuerliche Nachteil auszugleichen. Auch darauf besteht der Rechtsanspruch und ist einklagbar.


    Hier ist die Rechtsprechung sehr eindeutig und es gibt auch keine anders lautenden Gerichtsurteile dazu.


    Aber es gibt noch einen 2. Weg den TU steuerlich anzusetzen. Diesen Weg habe ich gewählt, da ich weiß, daß ich es hätte einklagen müssen, und dieser Weg war mir zu stressig. Man kann den TU beschränkt als außergewöhnliche Belastung absetzen. Das geht auch ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten.



    ....Jetzt ist es doppelt gepostet..... :crazy

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    Friedrich Schiller


    Einmal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • Dumm gelaufen für sie.

    Wieso? Er hätte also Unterhalt zahlen und auch noch Steuern für Einkommen, was ihm gar nicht blieb, zahlen sollen? :hae: Ich weiß wohl, daß manche es mit der nachehelichen Solidarität nicht so genau nehmen.

    Das mit dem zu versteuernden Unterhalt von meiner Seite ist so nicht ganz richtig. Meine Schwester ist hier vom Fach. Damit diese Ausgaben als Sonderausgaben veranlagt werden können, bedarf es der Zustimmung meinerseits. NUR dann ist es auch von mir zu versteuern.
    Sie hatte nämlich kürzlich einen Fall, dass die Exfrau sich darauf eingelassen hat und der Mann zusagte, sie würde was von der Erstattung erhalten. Daran konnte er sich aber nachdem das Finanzamt den Bescheid erstellt hatte NICHT mehr erinnern. Folglich musste sie den erhaltenen Unterhalt versteuern.

    Man könnte sich auch anfangs des Jahres trennen und für Trennungsjahr zusammen veranlagen. Dann spart man sich das ganze hin und her gerechne, macht m.E. nach eh den meisten Sinn wenn ein erhebliches Gehaltsgefälle zwischen den Ex-Partnern vorliegt (wie z.B. bei euch ;-) )

    Sein Selbstbehalt ist 1200 Euro.

    Das ist die Konstante. Ob er nun eine Stufe (20 EUR) im Kindesunterhalt hoch geht oder nicht, das geht dann vom Trennungsunterhalt ab im Zweifel.


    LG

  • @ Yogi: Nein, der Jobverlust ist nicht der Auslöser. Mein Mann ist überall unzufrieden, egal wo und mit wem.
    Ich habe wirklich in den 6 Jahren in denen wir zusammengewohnt haben nahezu alles versucht um es ihm recht zu machen.
    Aber das führt nur dazu, dass er wieder was neues findet.
    Er bekommt regelmäßig seine Wutanfälle, beschimpft, beleidigt mich vor den Kindern. Wenn er betrunken ist (und er trinkt oft und zu viel...) zerstört er Dinge und ist auch schon handgreiflich geworden, selbst in der Schwangerschaft. Er ignoriert mich für Dinge - selbst wenn sich im Nachhinein rausstellte, dass er sich den Schuh hätte anziehen müssen - tage- und wochenlang.
    Er liebt seine Familie (mich und die Kinder), aber nur aus der Ferne. Sprich wenn er mal ein paar Tage nicht da war. Sonst nervt ihn einfach die Fliege an der Wand.
    In ganz ganz seltenen Momenten sagt er das selber von sich und das er das eigentlich gar nicht will.
    Er hat zwei Gesichter. Eins zu Hause und eins für die Außenwelt. Das hat es mir sehr schwer gemacht, mich überhaupt irgendwem anzuvertrauen. Selbst mir sehr nahestehende Personen sagen, dass sie mir glaube, aber ihn niemals so selber erlebt haben.
    Das Ganze ging soweit, dass ich zuletzt nicht mehr richtig zwischen richtig und falsch unterscheiden konnte. In einem Moment ist er der liebevolle Ehemann, im nächsten komplett das Gegenteil.
    Letztes richtig übles Extrem war im Sommerurlaub. Ich habe mich im Vorfeld um alles gekümmert, das er ja auf seine Kosten kommt, das er zufrieden ist und alles gut wird.
    Das hat die erste Woche Urlaub auch geklappt. Dann hat ihn eine Kleinigkeit gestört (die aber nichts mit mir zu tun hatte) und er hat uns im Ausland auf einer kleinen Insel, die nur mit einer Fähre zu erreichen ist, stehen gelassen. Ja, richtig gelesen. Er hat seine Sachen wirklich gepackt und ist gefahren. Nach einem Tag hat er es sich wieder überlegt und stand plötzlich wieder da.
    Er kennt nur schwarz oder weiß.
    Sprich entweder ist alles super oder alles richtig Sch... Das macht ein Zusammenleben beinahe unmöglich, denn Alltag erträgt er nicht.
    Ich bin inzwischen in Behandlung. Ich weiß, zu jeder Geschichte gehören zwei. Bei uns ist es einer der beim Anderen bis an Unerträgliche gegangen ist und ich die es zugelassen hat.
    Aber es war immer meine Hoffnung, dass wir doch noch glücklich werden... sehr dumm von mir, ich weiß.

  • Hi,


    kommt mal vom Glauben ab, das der Richter alles richtig macht, bzw. richtig rechnet :rolleyes3:
    Außerdem ist eine Verhandlung über TU/EU eher zu vergleichen, mit einem orientalischen Basar. 8)


    Da sind´se nicht so streng, wie beim KU.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Lilium
    ui, das meinte ich nicht, aber sei Dir sicher, wir tragen alle unser Päckchen mit uns rum :troest

    Kommt mal vom Glauben ab, das der Richter alles richtig macht, bzw. richtig rechnet

    So sehe ich das auch, deswegen reicht hier eine überschlägige Rechnung vollkommen aus, :thumbsup:


    LG