Hallo zusammen,
ohne in die Länge schweifen zu wollen möchte ich euch um Rat fragen.
Ich bin seit 2012 geschieden. Ich habe eine erhebliche Summe Trennungsunterhalt bezahlt. Für 2012 wurde Anlage U von meiner Ex unterzeichnet. jetzt kam der Steuerbescheid neu. Ich muss nun ein paar tausend EUR Steuer meiner EX als Ausgleichszahlung nachzahlen. Leider mehr als ich selbst Vorteil hatte. Das Finanzamt sagt: Pech, das ist nicht änderbar. Ferner habe ich gelesen, dass es ein BFH Urteil gibt, dass ich die nun zu zahlende Ausgleichszahlung in der Steuer als Sonderausgabe geltend machen kann. Kann mir jemand das bestätigen, und muss ich wieder eine Anlage U von meiner Ex hierfür haben oder muss ich den Betrag nur angeben mit Zahlungsnachweis?
Vielen Dank vorab und schöne Feiertage.
Andreas S.