Trennungsunterhalt steuerliche Handhabung

  • Hallo zusammen,


    ohne in die Länge schweifen zu wollen möchte ich euch um Rat fragen.


    Ich bin seit 2012 geschieden. Ich habe eine erhebliche Summe Trennungsunterhalt bezahlt. Für 2012 wurde Anlage U von meiner Ex unterzeichnet. jetzt kam der Steuerbescheid neu. Ich muss nun ein paar tausend EUR Steuer meiner EX als Ausgleichszahlung nachzahlen. Leider mehr als ich selbst Vorteil hatte. Das Finanzamt sagt: Pech, das ist nicht änderbar. Ferner habe ich gelesen, dass es ein BFH Urteil gibt, dass ich die nun zu zahlende Ausgleichszahlung in der Steuer als Sonderausgabe geltend machen kann. Kann mir jemand das bestätigen, und muss ich wieder eine Anlage U von meiner Ex hierfür haben oder muss ich den Betrag nur angeben mit Zahlungsnachweis?



    Vielen Dank vorab und schöne Feiertage.


    Andreas S.

  • Der Grundansatz ist eigentlich anders: Der dir entstandene (tatsächliche) Nachteil muss von der Ex ausgeglichen werden. Das macht allerdings nicht das Fin-Amt, berechnet den Nachteil jedoch auf Antrag.
    Wenn ihr euch als Paar dann nicht einigen könnt, müsste das zivielrechtlich (also vor dem Amtsgericht und nicht steuerrechtlich vor dem Finanzgericht) geklärt werden.


    Parallel gibt die Zahlung doch als Sonderausgabe an. Das Fin-Amt wird/muss dich dann darauf hinweisen, ob es andere Unterlagen/Anträge haben will, ob und wie es anerkannt werden kann usw.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • "Der Grundansatz ist eigentlich anders: Der dir entstandene (tatsächliche) Nachteil muss von der Ex ausgeglichen werden."


    Also da geht irgendwie alles durcheinander.
    ER hat für den an Ex bezahlten UH Realsplitting durchgeführt. Ergo muss ER ihr die entstandenen Nachteile (und zwar alle, nicht nur die steuerlichen) Ersetzen.


    Es kann in der Tat zu der Situation kommen das die Ausgleichszahlung höher ist als der eigentliche Vorteil - von daher gilt es im Vorfeld abzuwägen ob Realsplitting überhaupt sinnvoll ist.
    Es macht micht allerdings stutzig das dies alleine schon durch die Steuer der Fall sein soll.
    Das würde bedeuten, Ex hat selber ein Einkommen das zusammen mit dem UH deutlich über dem Einkommen des OP liegt.
    Das kann aber fast nicht sein - außer er hat sich bei der UH-Berechnung komplett über den Tisch ziehen lassen.


    Zudem wird der nun gezahlte Nachteilsausgleich bei der steuerlichen Behandlung den UH-Zahlungen einfach zugeschlagen.