Trotz Beschluss des Gerichts kann ich mein Kind nicht sehen.


  • Darf ich fragen, warum Du gerade bei diesem Punkt fragst, was das bedeutet?


    Ich würde die Aussagen zunächst nicht weiter bewerten, denn sie beschreiben nur Dinge, die passiert sind bzw. den aktuellen Zustand. Wenn dazu nicht weitere Zusammenhänge zu Eurem Kind beschrieben sind, dann ist es eine Beschreibung, nichts weiter.


    So wie ich Deine zusätzlichen Bemerkungen verstehe, willst Du einen Zusammenhang konstruieren zwischen dem Freund der Mutter und dem Verhalten Eures Kindes. Verstehe mich bitte nicht falsch, aber ich denke immer noch, dass Du Dich nicht vollkommen auf das eigentlich Wichtige konzentrierst, sondern noch zu viele "Nebenschauplätze" aufmachst.


    Das Allerwichtigste sollte für Dich doch sein, dass Eurem Kind geholfen wird! Wie es zu seinem Zustand gekommen ist, ist nach schon nachrangig, sollte aber natürlich auch nicht komplett außer Acht gelassen werden, aber nur mit dem Ziel, dass diese Zustände nicht nochmal vorkommen.


    Danach wäre meines Erachtens noch wichtig, was in Zukunft mit der Mutter passiert, denn was auch immer passiert, sie ist und bleibt die Mutter Eures Kindes und somit ein Faktor, den Du einbeziehen solltest.


    Der Freund der Mutter ist relativ uninteressant. Ob er eine gescheiterte Ehe hinter sich hat oder eine psychiatrische Behandlung...ist das für Dich wichtig???

  • Sollte die KM , trotz Begleitung durch die Familienberaterin, die sozialpädagogische Familienhilfe sowie ambulante Psychotherapie, weiterhin Bindungsintolerant bleiben und so die Kontakte des Kindes zu seinem Vater negativ beeinflussen, empfehlen wir auch für die KM begleitete Umgangskontakte mit ihrem Sohn, im 14 - tägigen Wechsel mit dem KV im Kinderdorf. "


    Verstehe ich das richtig: der Sohn soll seiner erwiesenermaßen bindungsintoleranten Mutter schutzlos ausgeliefert werden, während der KV begleiteten Umgang auferlegt bekommen soll? Begleiteter Umgang für den KV kann sinnvoll sein, zumal erst einmal eine Beziehung zwischen beiden hergestellt werden muss - insofern sehe ich das auch als Chance -, aber ich hoffe doch sehr, dass die KM beim Gericht solche Auflagen erhält, die sie darin unterstützen, ihr Verhalten zu ändern. Ob sie dann fähig oder willig ist, diese Unterstützung tatsächlich konstruktiv zu nutzen, steht auf einem anderen Blatt ...

  • Danke, für die Anregungen.
    Ich mache mir halt sorgen über die neuen Umstände bezüglich meines Sohnes die ich erst durch das Gutachten erfahren habe. Es sind noch im GA weitere schlimme Sachen aufgeführt.
    Lg.

  • Ich mache mir halt sorgen über die neuen Umstände bezüglich meines Sohnes die ich erst durch das Gutachten erfahren habe. Es sind noch im GA weitere schlimme Sachen aufgeführt.


    Sieh es als Beschreibung von Dingen aus der Vergangenheit. Die kannst Du aber nicht ungeschehen machen, deswegen hilft es auch wenig, sich zu sorgen. Aber wenn Du es hinbekommst, gut mit der Einrichtung zusammenzuarbeiten und nach Deinen Möglichkeiten für Deinen Sohn da zu sein, wird es ihm ziemlich sicher - verglichen zur jetzigen Situation - besser gehen. Hast Du denn Vertrauen in die Arbeit des Kinderdorfs?

  • Hi,


    ja , ich vertraue dem Kinderdorf. Die haben meinen Sohn bereits mehrfach gut aufgebaut , er wurde jedoch immer wieder Rückfällig nach dem Besuch bei der KM.


    Ich denke ,dass mein Sohn bis zu seiner Volljährigkeit dort bleiben wird.


    lg.

  • Hallo, am 1.12.2015 war nun endlich die Gerichtsverhandlung vor dem AG Bonn. Alle Beteiligten ( KM, ihre Anwältin , Kindesbeistand, Gutachterin , Jugendamt , mein Anwalt , ich und die Richterin. Es wurden die Gutachterin, Kindesbeistand und das Jugendamt und die Anwältin der KM angehört. Die Richterin ließ mich und meinen Anwalt kaum reden und beachtete uns nicht mal. Das Gutachten sowie der Bericht des Kindesbeistandes fielen gravierend gegen die KM aus ( im Bericht des Kindesbeistandes wurde sowohl festgehalten, dass die KM sie bestechen wollte ), trotzdem interessierte die Richterin diese Fakten nicht und legte der KM den Satz in den Mund " sie sind doch damit einverstanden, dass das Kind im Kinderdorf bleibt, dann braucht man ja nicht ihnen das Sorgerecht und das Aufenthaltsrecht zu entziehen. Als letzter Notnagel führte die KM noch dazu, dass falls ich das Sorgerecht bekommen würde, das Kind sich selbst umbringen wolle. Seither hat sich gar nichts mehr getan, keine Anhörung, Kein Beschluss , keine Anordnung etc. , es wird nur alles verschoben und in die Länge gezogen. Letzter Kontakt mit meinem Sohn war im September 2013.


    Soviel nur zur Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Deutschland.

  • Hallo rombac,


    manchmal wundere ich mich über Deine Beiträge.


    Ich will Dir Beispiele nennen:

    Hallo, am 1.12.2015 war nun endlich die Gerichtsverhandlung vor dem AG Bonn.

    --> du hattest am 24. Dezember geschrieben, es tut sich nichts in Deiner Sache. Eventuell war das jetzt aber ein Schreibfehler und die Anhörung war im Januar 2016?


    Letzter Kontakt mit meinem Sohn war im September 2013.

    --> du hattest von Besuchen am 23.03. und im Juni 2015 berichtet?


    Was mich aber am meisten wundert:


    Du schreibst so oft vom Gutachten. Davon welche Gespräche Du führst und wie es ausfällt - Deine Einschätzung ist regelmäßig "contra Mutter, pro rombac".
    --> Siehst Du in diesem Konflikt wirklich nur Mutter und Vater?


    Aus 140 Seiten Gutachten zitierst Du zuvorderst Stellen über die Vorgänge mit oder ohne nächsten Lebensgefährten im Haushalt der Mutter, die Du nicht verstehst. In diesem Zusammenhang schreibst Du dann viel vom Sorgerecht und dass die Mutter das nicht mehr haben darf.
    --> Welchen Vorteil hätten eigentlich das Kind oder Du davon, wenn der Kindesmutter das ABR/Sorgerecht entzogen würde?


    Mein Eindruck ist: Du bist sehr fixiert auf die Mutter. Ich lese leider gar nichts darüber, was die Fachleute über Deinen Sohn schreiben und sagen. Wie geht es ihm im Kinderdorf? Macht er Fortschritte? Hat sich die Diagnose Autismus bestätigt? Hat sich aus der (Deiner Meinung nach inszenierten) Interaktion im Juni etwas ergeben? Gibt es Erkenntnisse, warum Dein Sohn Dich selbst im geschützten Rahmen und in der Gegenwart von ihm vertrauten Betreuern ablehnt? Lehnt er Dich noch ab?


    Worum geht es Dir eigentlich?


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Nach richterlicher Anordnung sollte ein Gutachten zu folgenden Themen erstellt werden; Beurteilung der Erziehungsfähigkeit der Eltern, Klärung ob der Aufenthalt bei der Kindesmutter oder beim Kindesvater dem Kindeswohl entspricht, welche Maßnahmen zur Unterstützung der Eltern durch Jugendamt notwendig ist und wie ein Umgang mit dem Vater gestaltet werden kann.


    Ergebnisse / Diagnosen


    Ernsthafte und übergreifende soziale Beeinträchtigung.


    Die Untersuchungen des Kindes haben eine eindeutige Tendenz zur Mutter erkennen lassen. Hinsichtlich der Kontakte zum Vater zeigt sich das Kind ambivalent und ängstlich, jemandem zu verletzten. Während er beim ersten Kontakt in der Einrichtung der Stiftung „XXX" trotz vorheriger Ängste offen, interessiert am und gut im Kontakt mit seinem Vater gewesen ist, den Kontakt zeitlich ausgedehnt hat und anschließend seine eigenen Ängste vor dem Treffen mit seinem Vater nicht mehr nachvollziehen konnte,-selbst erstaunt über seine Angst war und den Wunsch nach ausgedehnteren und häufigeren Kontakten äußerte, wirkte er im zweiten Umgangskontakt dem Vater gegenüber gesperrt, wobei in unbeobachteten Momenten immer wieder das Interesse am Vater deutlich wurde. Im dritten Kontakt mit seinem Vater wirkte er erleichtert, dass er seiner Mutter am Wochenende nicht vom geplanten Treffen erzählen musste und zeigte sich in dem Kontakt still und überwiegend gesperrt, äußerst vorsichtig. Es wird deutlich, dass er Interesse am Kontakt mit seinem Vater hat, sich jedoch im Nachtrennungskonflikt der Eltern mit der Mutter solidarisiert hat. Desweitern wird deutlich, dass er sich vom Vater nicht wahrgenommen und gesehen fühlt, was dem Vater bisher noch wenig gelingt. Mit der Mutter wirkt er symbiotisch verbunden, teils überfordert durch konfliktreiche Situation. Gleichzeitig genießt er seine Position bei seiner Mutter, da er so seinen autistischen Neigungen nachgehen und seinen Willen durchsetzen kann. Aufgrund der symbiotischen Beziehung zu seiner Mutter, benötigt er ihre Erlaubnis um sich auf die Einrichtung und auf Kontakte mit seinem Vater einlassen zu können und die Erlaubnis seinen Weg zu gehen. Während der stationären Behandlung und seit seiner Aufnahme in die Stiftung „XXX" hat er große Fortschritte in seiner Entwicklung gemacht, die darauf schließen, dass er zu Hause wenig adäquate Versorgung und Förderung erfahren hat sowie großen Belastungen ausgesetzt gewesen ist. Bei ihm handelt es sich um einen Jungen mit einem Asperger-Syndrom mit deutlichen Auffälligkeiten der sozialen Interaktion und Kommunikation, einer einfachen Aufmerksamkeitsstörung sowie einer umschriebenen Entwicklungsstö­ rung der motorischen Funktionen. Differenzialdiagnostisch muss, auf Grund des enormen Zuwachses des Kindes außerhalb des familiären Systems, auch an eine tiefgreifende Entwicklungsstörung gedacht werden. Zudem werden soziale Ängste und eine Selbstwertproblematik deutlich. Aufgrund der deutlichen Auffälligkeiten der sozialen Interaktion, Kommunikation sowie der sozialen Kompetenzen ist eine weitere Förderung mit der Möglichkeit zur Berufsfindung und ggf. auch Verselbstständigung zeitlich unbegrenzt, wie derzeit in der Stiftung „XXX" erfolgt, weiterhin dringend indiziert.


    2. KM . Es bestehen Hinweise bei der KM auf eine unreife Persönlichkeitsentwicklung, mit sich daraus ergebener erheblicher Selbstbezogenheit und kaum wahrnehmbarer emotionaler Einfühlung in ihr jeweiliges Gegenüber, einschließlich ihres Sohnes, vor. Im Kontakt mit dem Sohn erscheint sie wenig auf das Kind bezogen, wenig wechselseitig im Kontakt, eher floskelhaft, stereotyp, im Eigenen haftend. Frau XXX Bindungserfahrungen weisen darauf hin, dass ihre Lebensgeschichte noch unverarbeitet ist, ein selbstreflektierter Umgang mit eigenen Verhaltensweisen, wie auch den Verhaltensweisen anderer, aktuell nur eingeschränkt möglich ist, wodurch ein empathischer und die seelische Entwicklung des Kindes fördernder, erzieherischer Umgang in Frage gestellt werden muss. Ihre heute noch fehlende Abgrenzung zu ihren Eltern deutet ebenfalls darauf hin, dass noch kein ausreichender Abstand zu ihrer Geschichte besteht. Stattdessen nutzt sie Bagatellisierung, Schuldverschiebung sowie Idealisierung zur Abwehr. Aufgrund ihrer eigenen Problematik, muss derzeit davon ausgegangen werden, dass die Mutter ihren Sohn nicht ausreichend als abgetrenntes Individuum wahrnehmen kann, sondern er vorwiegend eine die Mutter in ihrer Fragilität stabilisierende Funktion hat (Selbstobjektcharakter), wodurch die Gefahr besteht, dass sie die Entwicklung ihres Sohnes hemmt. Es ergeben sich deutliche Hinweise darauf, dass die Mutter ihrem Sohn keinen hinreichenden emotional stabilisierenden und haltenden Rahmen geben kann. Zudem lässt Frau XXX keine ausreichend verlässliche Elterninstanz erkennen, die Grenzen setzt, Regeln aufstellt und durchsetzt sowie Affekte ihres Sohnes reguliert. Hinsichtlich der Symptomatik ihres Sohnes kann Frau XXX ihren Sohn wenig fördern, seine Sonderinteressen wenig begrenzen, sie scheint sie stattdessen phasenweise noch zu unterstützen. Die Selbstbeschreibung von Frau XXX weist auf eine reduzierte Offenheit, an Umgangsnormen orientiert, auf guten Eindruck bedacht, mangelnde Selbstkritik, verschlossen, hin, sodass davon ausgegangen werden muss, dass die Selbstbeschreibung einem Idealbild oder einer Idealdarstellung entspricht. Im BDI-II wird zwar keine Depression abgebildet, dennoch entsteht in der Gesamtschau der Problembereiche und in Anbetracht der mütterlichen Funktionseinschränkungen der Eindruck, dass depressive Symptome bei Frau XXX eine Rolle spielen. Hierbei entsteht der Eindruck, dass das Ergebnis mit der verminderten Offenheit bzw. dem Idealbild der Mutter in Zusammenhang steht. Im EBSK, der offen beantwortet wurde, wird hinsichtlich der Belastungsfaktoren ein hohes Risiko (Rot) für die kindliche physische wie psychische Entwicklung angezeigt, was mit der tatsächlichen Entwicklung des Kindes übereinstimmt.


    KV. Auch bei Herrn XXX deutet aus unserer Sicht vieles auf eine Persöniichkeitsstruktur mit vielen unreifen Anteilen hin. Er zeigt wenig Konstanz, deutliche Eigenbestimmtheit und Einschränkung des Einfühlungsvermögens. Auch Herr XXX, lässt derzeit noch keine ausreichend verlässliche Elterninstanz erkennen, die tatsächlich Grenzen setzt, Regeln aufstellt und durchsetzt. Zwar werden Erziehungskompetenzen von Herrn XXX dargestellt, die jedoch im tatsächlichen Kontakt mit seinem Sohn nicht erkennbar sind. Die Beziehung zu seinem Sohn ist phasenweise zumindest oberflächlich gut, ein deutliches Bemühen seitens des Vaters um das Kind wird erkennbar. Dennoch gelingt ihm bisher noch wenig einen emotionalen Zugang zu ihm außerhalb des Themas Technik zu finden und bleibt so eher oberflächlich. Die CBCLFragebögen, die Herr XXX für seinen Sohn ausgefüllt hat, weisen ebenfalls darauf hin, dass er seinen Sohn derzeit noch wenig beurteilen kann, was durch die lange Trennungsphase verstärkt scheint. Im FPI-R, den Herr XXX offen beantwortet, ergibt sich bei einer ansonsten unauffälligen Selbstdarstellung eine hohe Leistungsorientierung. Im EBSK, den Herr XXX ebenfalls offen beantwortet hat, wird hinsichtlich der Belastungsfaktoren ebenfalls ein hohes Risiko (Rot) für die kindliche physische wie psychische Entwicklung angezeigt. Hinsichtlich seiner eigenen Geschichte und eigenen schwierigen Verhaltensweisen scheint Herrn XXX ernsthafte Ausei- nandersetzung und Verantwortungsübernahme noch nicht möglich, wehrt stattdessen bagatellisierend ab, was in Bezug seine Erziehungsfähigkeit problematisch ist.

  • Teil II .


    V. Empfehlungen:


    3. Hinsichtlich der Fragestellung des Gutachtens empfehlen wir aus kinder- und jugendpsychiatrischer Sicht die Fortführung der Unterbringung des Kindes im heilpädagogischen Kinderdorf der Stiftung „XXX, da die Mutter in ihrer Bindungs- und Erziehungsfähigkeit erheblich eingeschränkt ist. Die Mutter ist gegenwärtig nicht in der Lage ihre Elternrolle einzunehmen, ihren Sohn mit seinen besonderen Bedürfnissen und Eigenschaften adäquat zu versorgen und zu fördern, aber auch zu begrenzen und ihn in der Entwicklung von wechselseitiger Interaktion und Förderung sozialer Kompetenzen zu stützen. Hinsichtlich des Loyalitätskonfliktes des Kindes kann Frau XXX ihre Rolle nicht erkennen und schafft es bisher nicht einen adäquaten Kontakt ihres Sohnes zu seinem Vater zu zulassen und zu unterstützen. Auch Herr XXX ist derzeit in seiner Bindungs- und Erziehungskompetenz eingeschränkt und stellt derzeit keine Elterninstanz da, die Regel aufstellt und durchsetzt und einen konstanten Rahmen sowie sicheren Halt und emotionale Unterstützung bieten kann. Dennoch erscheint er hinsichtlich der Wahrnehmung der Bedürfnisse seines Sohnes deutlich offener, wenngleich er derzeit noch wenig Vorstellungsver- mögen und Kenntnis hinsichtlich der Erkrankung seines Soh- \ nes und dessen tatsächlichen Einschränkungen zu haben scheint. Auch fällt es Herrn XXX bisher noch schwer einen emotionalen Zugang zu seinem Sohn außerhalb von Technik zu finden, was im Zusammenhang mit seiner eigenen Problematik zu stehen scheint und unterstützungsbedürftig ist. Wir empfehlen diesbezüglich eine intensive Elternarbeit in der Einrichtung. Demensprechend sollte das Sorgerecht, insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht, auf Grund der schwierigen Ausgangslage der Eltern mit ihren Auffälligkeiten und Verstrickungen im Nachtrennungskonflikt, sowie um XXX einen klaren, fördernden und wohlwollenden Rahmen zu geben, auf das Jugendamt übergehen. Auch die Gesundheitsfürsorge sowie Sorge für schulische Belange sollte aufgrund der fehlenden Einsichtsfähigkeit und bisherigen unzureichenden Versorgung und Förderung XXX vom Jugendamt übernommen werden, um XXX eine seiner Symptomatik entsprechende Versorgung und Förderung auf Dauer sicher zu stellen. Die deutlichen Entwicklungsfortschritte XXX sowohl in der Klinik als auch n der Einrichtung lassen erkennen, dass die Versorgung und Förderung im bisherigen Rahmen nicht ausreichend gewesen zu sein scheint. Hinsichtlich der problematischen Grenzsetzung, Verbesserung sozialer Kompetenzen und zur Unterstützung in der Erziehung empfehlen wir für beide Eltern eine engmaschige Unterstützung durch eine sozialpädagogische Famiiienhilfe. Zudem empfehlen wir eine Mediation zur Findung und Ausarbeitung einer Elternebene, Aufbau von Bindungstoleranz und Umgang mit Konflikten. Vor allem Frau XXX muss dringend für ihren Sohn lernen, die Vorwürfe und Abneigungen gegenüber Herrn XXX nicht mehr vor ihrem Sohn darzustellen. Diesbezüglich empfehlen wir zur Unterstützung für Frau XXX eine systemische Sozialpädagogische Familienhilfe und intensive Elternarbeit in der Einrichtung. Die Mutter sollte auf Grund ihrer eigenen Problematik und zur Aufarbeitung ihrer eigenen Geschichte, Trennung und Reflektion der eigenen schwierigen Verhaltensweise eine intensive psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen. Für das Kind empfehlen wir, neben dem Verbleib in der heilpä­ dagogischen Gruppe der Einrichtung der Stiftung „XXX", eine wöchentliche psychotherapeutische Behandlung Zur Unterstützung im Loyalitätskonflikt sowie zur Begleitung und Aufarbeitung der Kontakte mit dem Vater. Hinsichtlich der Aufmerksamkeitsproblematik sollte ggf. auch ein medikamentöser Behandlungsversuch erfolgen. Die Kontakte zu den Eltern sollten grundsätzlich 14-tägig im Wechsel erfolgen. Bedingt durch den Loyalitätskonflikt XXX und diesbezüglich fehlende Unterstützung durch die Mutter, empfehlen wir zunächst begleitete Besuchskontakte mit dem Vater, bis XXX ein ausreichendes Vertrauen aufgebaut hat. Der Vater sollte sowohl von der sozialpädagogischen Familienhilfe auch hinsichtlich des Zu- und Umgangs mit xxx unterstützt werden. Es wird eine Überprüfung der Entwicklung der Besuchskontakte zum Vater in einem halben Jahr empfohlen. Sollte Frau xxx, trotz Begleitung durch die Familienberaterin, die sozialpädagogische Familienhilfe sowie ambulante Psychotherapie, weiterhin bindungsintolerant bleiben und so die Kontakte von xxx zu seinem Vater negativ beeinflussen, empfehlen wir auch für Frau xxx begleitete Umgangskontakte mit xxx, im 14-tägigen Wechsel mit Herrn xxx einschließlich einer Vor- und Nachbereitung der Umgänge in der Einrichtung der Stiftung „xxx.

  • danke für Deine offenen Worte :daumen


    empfehlen wir auch für Frau xxx begleitete Umgangskontakte mit xxx, im 14-tägigen Wechsel mit Herrn xxx einschließlich einer Vor- und Nachbereitung der Umgänge in der Einrichtung der Stiftung „xxx.


    das Gutachten ist ja nun mehr, als nur eindeutig-
    von daher finde ich den weiteren Weg sehr gut beschrieben, und klar definiert-
    er ist inzwischen 13/14 Jahre alt... und ich denke, dass es hier die nächsten vier Jahre einfach darauf ankommt, dass Du zu ihm eine Bindung entwickelst, die Euch beiden Freude bereitet-
    der Junge ist ja jetzt in einem Alter, wo gegen seinen Willen nichts mehr geht- und es ist doch positiv, dass der Umgang mit Dir weitergeführt werden soll

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo rombac,


    ganz allgemein scheint mir hier festgestellt: Beide Eltern werden als derzeitig nicht erziehungsfähig eingestuft.
    Etwas lapidar dahergesagt: Was bei Dir als "contra Mutter" ankommt, könnte schlicht darin begründet sein, dass sie mehr Fehler gemacht hat, weil sie aufgrund ihrer Rolle als betreuendes Elternteil nun einmal mehr Gelegenheit dazu hatte.


    Auch Herr XXX ist derzeit in seiner Bindungs- und Erziehungskompetenz eingeschränkt und stellt derzeit keine Elterninstanz da, die Regel aufstellt und durchsetzt und einen konstanten Rahmen sowie sicheren Halt und emotionale Unterstützung bieten kann. Dennoch erscheint er hinsichtlich der Wahrnehmung der Bedürfnisse seines Sohnes deutlich offener, wenngleich er derzeit noch wenig Vorstellungsver- mögen und Kenntnis hinsichtlich der Erkrankung seines Soh- \ nes und dessen tatsächlichen Einschränkungen zu haben scheint. Auch fällt es Herrn XXX bisher noch schwer einen emotionalen Zugang zu seinem Sohn außerhalb von Technik zu finden, was im Zusammenhang mit seiner eigenen Problematik zu stehen scheint und unterstützungsbedürftig ist.


    rombac, ich glaube, diese Einschätzung teilen hier viele.


    Du hast diesen Themenstrang vor über einem Jahr gestartet. Damals lag Dir bereits die Einschätzung der Kinder- und Jugendpsychiatrie vor, in der Dein Sohn viele Monate untergebracht war. Bereits da stand Autismus im Raum und eine tiefgreifende Störung der Persönlichkeit. Welche Kenntnisse über die Einschränkungen Deines Sohnes hast Du Dir seither angeeignet? Hast Du auch nur ansatzweise eine Vorstellung davon, was Dein Sohn braucht und woher viele seiner Verhaltensweisen kommen könnten?


    Der Eindruck, den man im Internet von einem Menschen gewinnen kann, ist natürlich nur ein Fragment dessen tatsächlicher Persönlichkeit. Aber in meinem Empfinden bist Du so sehr darauf fixiert, Punkte "contra Mutter" zu finden und ihr Sorgerecht in Frage zu stellen, dass Du Deinen Sohn dabei aus dem Blick verlierst. Das Gericht hat Recht. Die Mutter ist einverstanden mit den derzeitigen Maßnahmen, so muss ihr das Sorgerecht nicht entzogen werden. Dieser Punkt muss nun endlich abgehakt sein.


    Was Du nun tun kannst?
    Du kannst vorantreiben, dass nun der abwechselnde Umgang des Sohnes mit beiden Eltern realisiert wird.
    War das nicht Thema bei der Anhörung? Hat Dein Anwalt das nicht angesprochen und aktiv hinterfragt?


    Bis das soweit ist, kannst Du viel tun. Du kannst Dich vorbereiten.
    Zwei Punkte wäre mir an Deiner Stelle wichtig.


    1. Das hier ist die Diagnose Deines Sohnes

    Bei ihm handelt es sich um einen Jungen mit einem Asperger-Syndrom mit deutlichen Auffälligkeiten der sozialen Interaktion und Kommunikation, einer einfachen Aufmerksamkeitsstörung sowie einer umschriebenen Entwicklungsstö­ rung der motorischen Funktionen. Differenzialdiagnostisch muss, auf Grund des enormen Zuwachses des Kindes außerhalb des familiären Systems, auch an eine tiefgreifende Entwicklungsstörung gedacht werden. Zudem werden soziale Ängste und eine Selbstwertproblematik deutlich. Aufgrund der deutlichen Auffälligkeiten der sozialen Interaktion, Kommunikation sowie der sozialen Kompetenzen ist eine weitere Förderung mit der Möglichkeit zur Berufsfindung und ggf. auch Verselbstständigung zeitlich unbegrenzt, wie derzeit in der Stiftung „XXX" erfolgt, weiterhin dringend indiziert.


    2. So fühlt sich für Deinen Sohn Euer Verhältnis zueinander an

    Desweitern wird deutlich, dass er sich vom Vater nicht wahrgenommen und gesehen fühlt, ..


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Wenngleich ich der Meinung des Gerichts da nicht widersprechen möchte - aber mal ehrlich - ist es denn ein Wunder, dass da Unsicherheiten des Vaters bestehen, der lange Zeit um Umgang kämpfen musste und vom Kind ferngehalten wurde?


    Die Unterstützung im Umgang mit dem Kind würde ich jetzt sehr nachdrücklich einfordern.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Hallo, noch ist keine Entscheidung seitens des Gerichtes getroffen worden. Stattdessen ist ein Zusatzgutachten vom Dezember 2015 gekommen, wonach weiter empfohlen wird ;


    " Es erscheine, als müsse nun das Kind die Kontakte mit dem Vater verhindern, nachdem das BET die Kontakte nicht habe verhindern können.
    Im Hinblick auf die Ausführungen der Familienberaterin und die im Gutachten thematisierten Auffälligkeiten der BET sowie der in der Mutter-Kind-Interaktion, empfehlen wir dringend die Kontakte und Telefonate von xxx mit dem BET nur noch in Begleitung stattfinden zu lassen. "


    Ich glaube viele haben hier nicht verstanden worum es geht. Die ganze Sache dreht sich seit Jahren wie eine Schleife. Das BET sagt, ich habe das alleinige Sorgerecht und möchte nicht, dass das Kind mit dem Vater Kontakt hat. Seit Jahren werden mir Informationen von Ärzten , Einrichtung etc. vorenthalten weil ich kein Sorgerecht habe. Ich darf nicht mal in der Einrichtung anrufen und nachfragen wie es meinem Sohn geht, da ich kein Sorgerecht habe. Egal wo ich anrufe werde ich mit dem Argument " haben sie Sorgerecht " abgewimmelt.


    lg.

  • halte dich an das was dein anwalt sagt. beschäftige dich endlich mit dem was deinem kind fehlt. mach dir zu eigen was autismus ist, was für psychische störungen dein kind hat und wie du damit umgehen sollst/musst/kannst. wie beeinträchtigt das dein kind im weiteren leben? wird er für immer in einer einrichtung leben? wird er mal einen betreuer an die seite bekommen? wird er je soweit stabil sein, dass er allein durchs leben gehen kann? das wären sachen die mich als elternteil beschäftigen, wo ich ganz intensiv mit der einrichtung arbeiten würde um zu gucken was für das kind am besten ist auch auf die nächsten jahre gesehen.


    tue was dir gesagt wird. habe gedult, arbeite mit deinem anwalt und geh die sache schritt für schritt, sachte und so wie es dir empfohlen wird. ihr nehmt euch als eltern beide nichts.

  • Hallo, gestern war ein gemeinsames Treffen in der Einrichtung mit Jugendamt , Betreuer, Lehrer und Pyschologen sowie beide Elternteile. Diese berichteten, dass sich der Zustand des Kindes weiterhin verschlechtert habe. Man komme an ihn überhaupt nicht mehr ran. Die Einrichtung ist auch ratlos, was man noch machen könnte. Das Kind geht derzeit 2 x im Monat an Wochenenden zu dem BET. Auf Vorschlag des JA soll Probeweise die nächsten 3 Monate das Kind nur noch 1 x mal zum BET gehen und 1xmal im Monat soll BET in der Einrichtung übernachten.


    Gruß

  • Auf Vorschlag des JA soll Probeweise die nächsten 3 Monate das Kind nur noch 1 x mal zum BET gehen und 1xmal im Monat soll BET in der Einrichtung übernachten.


    Wie stehst DU dazu? Was erhoffen sich die Einrichtung bzw. das Jugendamt davon? Wer ist überhaupt die primäre Bezugsperson für das Kind?

  • Hallo, das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 1.12.2015 ist erst jetzt nach mehrmaliger Mahnung angekommen. Die Sachlage ist so, dass keiner Bescheid weiss wie es weiter gehen soll. Mir wird überhaupt kein Info gegeben. Es wird lediglich alle 3-4 Monate hin und her etwas geschrieben und das geht so seit 2007 so. Zugang zu meinem Sohn hab ich seit 7.9.2013 nicht mehr. Mittlerweile gibt es Widersprüche wegen der weiteren Vorgehensweise zwischen Gericht, JA , Gutachter und der Einrichtung.


    Ich weiss nicht mehr wie es weiter gehen wird. Wie kann ich mich Einbringen, wenn ich erst gar nicht vorgelassen werde. Mein Anwalt kann auch nichts machen als abwarten.
    Neuerdings geht der Streit, dahingehend ob das BET begleiteten Umgang haben soll oder nicht . Ein Teil bejaht dies und ein Teil ist dagegen.


    Grüße

  • Ich weiss nicht mehr wie es weiter gehen wird. Wie kann ich mich Einbringen, wenn ich erst gar nicht vorgelassen werde. Mein Anwalt kann auch nichts machen als abwarten.
    Neuerdings geht der Streit, dahingehend ob das BET begleiteten Umgang haben soll oder nicht . Ein Teil bejaht dies und ein Teil ist dagegen.


    Ich muss gestehen, dass ich überhaupt nichts verstehe. Warum ist die Beobachtung, dass Euer Kind an einer autistischen Störung leidet, ein Grund dafür, Dir den Zugang zu Deinem Kind zu verwehren? Ich verstehe zwar schon, dass solche Menschen Schwierigkeiten mit der sozialen Interaktion haben, aber warum kannst / darfst Du da nicht mit der Einrichtung zusammenarbeiten, um eine Annäherung Deines Sohnes an Dich zu ermöglichen? Wer kann Dich am besten zu der Situation Deines Sohnes beraten?


    Ich meine, Ihr hattet doch im Februar ein Gespräch in der Einrichtung. Warum wurde da nur über den Kontakt zwischen BET und Kind gesprochen, was steht denn im Protokoll, was Umgänge darüberhinaus betrifft?


    Was sagt denn die zuständige Sachbearbeiterin vom Jugendamt dazu, dass Dein Sohn überhaupt keinen Kontakt zu Dir haben kann / darf? Wie steht sie zu Deinem Anliegen einer Kontaktanbahnung? Falls Du über sie nicht weiterkommst, würde ich über den Vorgesetzten eskalieren. Lass Dich kompetent beraten! Vielleicht gibt es ja Angehörigengruppen für Eltern mit autistischen Kindern?

  • Hallo, nach der mündlichen Verhandlung am 1.12.2015 sollten die Beschlüsse im schriftlichen Verfahren erfolgen. Nahezu seit fast 4 Monaten ist die Vorteilsrichterin nicht in der Lage eine Entscheidung zu fällen. Letzter Umgangskontakt mit meinem Sohn war am 07.09.2013. Es ist erstaunlich wie eine Richterin die Sache jahrelang hinaus zieht ohne das man was dagegen rechtlich machen kann.
    Was kann man dagegen tun?
    Grüße