Trotz Beschluss des Gerichts kann ich mein Kind nicht sehen.

  • Auch mein voriger Anwalt war ein Fachanwalt und beide sagen ohne Sorgerecht ist es sehr schwierig wenn sich die KM quer stellt.


    Nimm es mir nicht übel, aber das kann ich einfach nicht glauben! Du willst 2 Fachanwälte für Familienrecht gehabt haben und keiner macht Dich darauf aufmerksam, dass Sorgerecht NICHTS direkt mit dem Umgangsrecht zu tun hat????


    Nee wirklich, ich kann es nicht glauben, sorry.

  • Ich glaube schon das die Anwälte so etwas ähnliches gesagt haben und TS hat es falsch aufgefasst. Anwälte reden manchmal auch chinesisch :idee


    Umgang hat nichts mit Sorgerecht zu tun, ABER wenn sich BET quer stellt kann es sehr schwer sein ihn durchzusetzen.

    Einmal editiert, zuletzt von SilentGwen ()

  • Hallo rombac,


    ich hatte ja weiter oben bereits darauf hingewiesen, dass Du Begrifflichkeiten sehr ungenau nützt und Deine Angelegenheiten sehr unkoordiniert schilderst und hatte einige Beispiele aufgezählt (nachlesen, hier: Trotz Beschluss des Gerichts kann ich mein Kind nicht sehen. )


    Natürlich möchte man sich dann im Internet Rat holen, möchte aber nicht zu viel der persönlichen Angelegenheiten offenbaren. Man lässt dann eben auch mal Informationen weg und versucht zu verfremden. Das ist nachvollziehbar und angemessen vorsichtig. Du besserst ja auch immer nach und hast dann auch Erklärungen für Unstimmigkeiten. Aber trotzdem ist das alles sehr unübersichtlich für diejenigen, die Dir hier zulesen und raten möchten.


    Vielleicht wäre es besser, Du vertraust Dich hier jemandem Kompetenten per PN an, so dass Du Dich öffnen kannst und vielleicht auch konkreter auf Nachfragen eingehen kannst?


    Ich fasse einfach mal zusammen:


    Du kämpfst an den falschen Fronten.
    Da war ein Jahr nichts unternommen worden gegen die ständigen Umgangsausfälle, es wurde kein Ordnungsgeld beantragt. Weder die Umgangspflegschaft, noch der Anwalt noch Du sind auch nur ansatzweise auf eine derartige Idee gekommen.
    Stattdessen reichst Du Petitionsbeschwerde gegen das Jugendamt ein weil die am Gericht Deine Anliegen nicht vorantreiben, beantragst nach dem netten Gespräch mit der Gutachterin/Ärztin gerade mal ein Ordnungsgeld gegen sie.


    Deine Überzeugung ist:


    - "Sie hat 4 mal die Ärzte und 3 die Klinik gewechselt und immer musste von vorne angefangen werden, leider zum Nachteil des Jungen. Von jeder Institution wird der KM geholfen und ratschläge gegeben wie man ein Umgang boykotieren kann."


    - "Das Problem bei der Sache ist, dass ich bei einer Richterin gelandet bin , die die ganzen Verfahren blockiert - d.h. wenn sie entscheiden würde , auch gegen mich , könnte ich mit Sicherheit bei den höheren Instanzen voran kommen. Sie weiss das auch und deshalb schiebt sie die Verfahren immer wieder hinaus."


    Sicher ist nur eins: Du wirst sehr schlecht beraten und hast auch nicht wirklich den Überblick über Deine Angelegenheiten.


    Deswegen ist in diesem Themenstrang der letzte Rat an Dich: Hör auf gegen Windmühlen (Deine Feindbilder) zu kämpfen, priorisiere und verfolge die richtigen Ziele.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Hallo, vielen Dank für deine Ansichten. Du hast sicherlich recht aber ich weiss nicht wie ich voran gehen könnte. Ich hab auf meine Anwälte vertraut und abgewartet. Ich hab nie früher was mit Gericht zu tun gehabt. Es ist sehr bemerkenswert was für Kenntnisse die meisten Mitglieder hier im Forum haben. Bravo kann ich nur sagen.


    Grüße

  • [quote='FrauRausteiger','index.php?page=Thread&postID=1920843#post1920843']Hallo rombac,


    ich hatte ja weiter oben bereits darauf hingewiesen, dass Du Begrifflichkeiten sehr ungenau nützt und Deine Angelegenheiten sehr unkoordiniert schilderst und hatte einige Beispiele aufgezählt (nachlesen, hier: Hallo rombac,


    ich hatte ja weiter oben bereits darauf hingewiesen, dass Du Begrifflichkeiten sehr ungenau nützt und Deine Angelegenheiten sehr unkoordiniert schilderst und hatte einige Beispiele aufgezählt (nachlesen, hier: Trotz Beschluss des Gerichts kann ich mein Kind nicht sehen. )


    Natürlich möchte man sich dann im Internet Rat holen, möchte aber nicht zu viel der persönlichen Angelegenheiten offenbaren. Man lässt dann eben auch mal Informationen weg und versucht zu verfremden. Das ist nachvollziehbar und angemessen vorsichtig. Du besserst ja auch immer nach und hast dann auch Erklärungen für Unstimmigkeiten. Aber trotzdem ist das alles sehr unübersichtlich für diejenigen, die Dir hier zulesen und raten möchten.


    Vielleicht wäre es besser, Du vertraust Dich hier jemandem Kompetenten per PN an, so dass Du Dich öffnen kannst und vielleicht auch konkreter auf Nachfragen eingehen kannst?


    Ich fasse einfach mal zusammen:


    Du kämpfst an den falschen Fronten.
    Da war ein Jahr nichts unternommen worden gegen die ständigen Umgangsausfälle, es wurde kein Ordnungsgeld beantragt. Weder die Umgangspflegschaft, noch der Anwalt noch Du sind auch nur ansatzweise auf eine derartige Idee gekommen.
    Stattdessen reichst Du Petitionsbeschwerde gegen das Jugendamt ein weil die am Gericht Deine Anliegen nicht vorantreiben, beantragst nach dem netten Gespräch mit der Gutachterin/Ärztin gerade mal ein Ordnungsgeld gegen sie.


    Deine Überzeugung ist:


    - "Sie hat 4 mal die Ärzte und 3 die Klinik gewechselt und immer musste von vorne angefangen werden, leider zum Nachteil des Jungen. Von jeder Institution wird der KM geholfen und ratschläge gegeben wie man ein Umgang boykotieren kann."


    - "Das Problem bei der Sache ist, dass ich bei einer Richterin gelandet bin , die die ganzen Verfahren blockiert - d.h. wenn sie entscheiden würde , auch gegen mich , könnte ich mit Sicherheit bei den höheren Instanzen voran kommen. Sie weiss das auch und deshalb schiebt sie die Verfahren immer wieder hinaus."


    Sicher ist nur eins: Du wirst sehr schlecht beraten und hast auch nicht wirklich den Überblick über Deine Angelegenheiten.


    Deswegen ist in diesem Themenstrang der letzte Rat an Dich: Hör auf gegen Windmühlen (Deine Feindbilder) zu kämpfen, priorisiere und verfolge die richtigen Ziele.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger
    Hallo, vielen Dank für deine Ansichten. Du hast sicherlich recht aber
    ich weiss nicht wie ich voran gehen könnte. Ich hab auf meine Anwälte
    vertraut und abgewartet. Ich hab nie früher was mit Gericht zu tun
    gehabt. Es ist sehr bemerkenswert was für Kenntnisse die meisten
    Mitglieder hier im Forum haben. Bravo kann ich nur sagen.




    Grüße

  • Also um die prioritären Ziele für dich hier zusammenzufassen:


    GSR ist nicht das wichtigste und die gerichtliche Entscheidung dazu darf ruhig noch etwas dauern. Wichtig ist, daß du Umgang wieder erhälst, egal ob das der Mutter passt oder nicht. Dafür muss jetzt zuerst der Zusatz nach §89 FamFG aufgenommen werden, damit du danach einen rechtlichen Hebel hast Druck auszuüben, damit der Umgang auch tatsächlich stattfindet. Als nächstes schnappst du dir den Umgangspfleger und versuchst mit ihm verbindliche Termine für die Umgangsanbahnung auszumachen. Wenn diese Termine stehen, dann versuche sie wahrzunehmen. Klappt das nicht, dann nicht groß Palaver machen, sondern jedesmal Ordnungsgeld beantragen.


    Auf diese Weise wird der Druck, daß der Umgang auch tatsächlich stattfindet, auf alle Beteiligten erhöht. Aber sei nicht enttäuscht, wenn es trotzdem erstmal nicht klappt. Gegen Umgangsverweigerung gibt es keine kurzfristige Lösung. Das regelt sich sich nur längerfristig.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Also um die prioritären Ziele für dich hier zusammenzufassen:


    GSR ist nicht das wichtigste und die gerichtliche Entscheidung dazu darf ruhig noch etwas dauern. Wichtig ist, daß du Umgang wieder erhälst, egal ob das der Mutter passt oder nicht. Dafür muss jetzt zuerst der Zusatz nach §89 FamFG aufgenommen werden, damit du danach einen rechtlichen Hebel hast Druck auszuüben, damit der Umgang auch tatsächlich stattfindet. Als nächstes schnappst du dir den Umgangspfleger und versuchst mit ihm verbindliche Termine für die Umgangsanbahnung auszumachen. Wenn diese Termine stehen, dann versuche sie wahrzunehmen. Klappt das nicht, dann nicht groß Palaver machen, sondern jedesmal Ordnungsgeld beantragen.


    Auf diese Weise wird der Druck, daß der Umgang auch tatsächlich stattfindet, auf alle Beteiligten erhöht. Aber sei nicht enttäuscht, wenn es trotzdem erstmal nicht klappt. Gegen Umgangsverweigerung gibt es keine kurzfristige Lösung. Das regelt sich sich nur längerfristig.


    Hallo, vielen Dank für deine Ratschläge. Das GSR war in erster Linie nicht wichtig für mich aber als ich immer Info über meinen Sohn haben wollte wurde ich gefragt ob ich GSR habe. Deshalb wurde auch meinerseits das GSR angestrebt. So z.B. sagte die KM im Dezember 2013 vor Gericht aus, dass das Kind seit 1 Monat nicht zur Schule ginge aber durch die Ärzte erfuhr ich, dass mein Sohn seit 1 Jahr nicht zur Schule ging. Die KM hat ständig alle Beteiligten und das Gericht angelogen. Mein Sohn kam vor 3 Monaten in eine Jugendpyschiatrie wegen Krankheitsfeststellung und konnte nach ca. 6 Wochen wieder entlassen werden. Der von der KM erhobene Krankheitsbild ADHS konnte nicht bestätigt werden. Seit dem 1.12.2014 befindet er sich in einem Kinderdorf im bergischen Land. Der Umgang durch die Umgangspflegerin wurde auch stets durch die KM torpediert. Mehrere male wurde sie nicht in die Wohnung hinein gelassen. Schließlich kam sie mit nachdruck in die Wohnung aber mein Sohn war zwischenzeitlich zu den Grosseltern verbracht worden und bei dem letzten Versuch einen Umgang zu ermöglichen soll sich das Kind in seinem Zimmer eingeschlossen haben. Obwohl das Kind sehr gerne bei mir war wurde er seitens der KM unter Druck gesetzt mich nicht zu besuchen. Mittlerweile ist gegen die KM auch ein Ermittlungsverfahren wegen Kindesentzug anhängig.
    Wahrscheinlich hat man nun jetzt das Kind ca. 100Km von der KM in eine Einrichtung gebracht um ein Einwirken von aussen zu verhindern damit das Kind nun zur Ruhe kommt und entlastet wird. Ich hab gestern nochmal mit dem Umgangspfleger telefoniert und um eine Anbahnung gebeten, Sie sagte mir zu sich bei mir in den nächsten Tagen zu melden. Ich bin mal gespannt.


    Grüße

  • Ich sag ja auch nicht, daß du das mit GSR sein lassen sollst. Aber für den Moment ist es nicht so wichtig, als das es möglichst schnell entschieden werden muss. Es kann auch in z.B. 6 Monaten erst entschieden werden, dann ist es auch zeitig genug. Diese Baustelle musst du nicht so schnell geregelt haben. Die Baustelle mit dem Umgang hat Vorrang und darauf sollte aktuell der Fokus liegen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hallo, vielen Dank.
    Ich bin hier erst seit dem 16.12.14 und jetzt hab ich es kapiert, dass mein Anwalt 1 Jahr lang geschlafen hat. Klare Sache. Danach ist man immer schlau.


    Grüße



    Diesen Schluss solltest du nicht ziehen.


    Fakt ist: Du hast es mit einer Mutter zutun, die sich mit Händen und Füßen gegen den Umgang wehrt. Keine Frage. Und sie macht es mit allen Tricks. Doch bis ein objektiver Dritter schlüssig "beweisen" kann, dass eine regelmäßige punktgenaue Erkrankung eines Kindes zum Umgangstermin, meinetwegen ein kaputtes Auto, Tod der Großmutter oder sonstige Dinge vorgeschoben sind, vergeht Zeit.


    In deinem Fall hat das Gericht Umgang angeordnet - und geht in richterlichem Hochmut davon aus, dass natürlich so eine richterliche Anweisung auch umgesetzt wird. Viele Richter sind einfasch so ...


    Hinzu kommt die Erkrankung des Kindes. Und das angesetzte Gutachten. All das sind Dinge, die für jeden Außenbetrachter objektiv eine Verzögerung begründen.


    In diese Situation hinein kommst du auf die, sorry, "Wahnsinnsidee", Gott und die Welt für die Verzögerung verantwortlich zu machen: Den Richter, das Jugendamt, die Gutachterin ... Du reichst sogar eine Petition ein. Bei jedem Verfahrensbeteiligten, der das liest und hört, hast du mit hoher Wahrscheinlichkeit den Stempel: "Rombac ist zwar ein herzensguter Mann, aber der hat einen an der Klatsche und nimmt die Realitäten nicht mehr wahr. Der hat Verfolgungswahn und sieht alle Welt als Feind an."


    Die Verfahrensbeteiligten sehen also einerseits eine mutmaßliche Umgangsboykoteurin und überforderte Mutter, der ja bereits das Kind zwangsweise in die Jugendpsychiatrie gesteckt worden ist und danach - wohl mit mehr oder weniger "erzwungener Überredung" (mach das "freiwillig", oder wir entziehen dir das Sorgerecht") wurde das Kind in eine heilpädagogische Einrichtung gegeben.


    Andererseits "der Vater mit der Klatsche".


    In der Situation wird kein Richter, kein Gutachter, kein Jugendamt, kein Arzt sich für dich das Bein ausreißen und nur irgendetwas beschleunigen. Richtigerweise geht es den offiziellen Stellen hier zuallererst um das kranke Kind.


    Wenn jetzt der Gutachter anscheinend mit dir alles geklärt hat (deine Erziehungsfähigkeit überprüft) und nun auch beim Kind einigermaßen seriös gucken kann, wird das derzeit quasi ruhende Verfahren wieder aktiv. Sobald das Gutachten da ist, wird der Richter handeln.


    Mit den doch recht aggressiven Anträgen und Eingaben deinerseits und der stark auf dich und nicht das Kind ausgerichteten Argumentation in Verbindung mit der auch durch die Mutter wohl verursachten Erkrankung (und deren eigenen Erkrankung: sechswöchige Mu-Ki-Kuren gibt es nicht. Gehe davon aus, dass hier eine Reha-Maßnahme war und dies mutmaßlich wegen psychischer Belastungsstörungen bei Mutter und/oder Kind) und der damit prekären Gesamtsituation: Es besteht die Möglichkeit, dass das Jugendamt das Sorgerecht für das Kind übertragen bekommt. Du selbst kannst da nur positiv ins Spiel kommen, wenn du mit allen Institutionen zusammen arbeitest. und nicht, wenn du denen gegen das Knie trittst.


    Darum kann ich nur raten und empfehlen: Hör mit der vermaledeiten Juristerei auf, sondern versuche mit den leuten zusammen zu arbeiten. Dein Umgangsantrag läuft. Das Sorgerecht auch. Jetzt beweise, dass dir das zugesprochen werden kann, indem du dich als "normaler" Vater darstellst und nicht als ein "nur auf sich bezogener Streithansel".


    Sorry, wenn das jetzt sehr übergriffig klingt. Aber ich schreibe das so "aufrüttelnd", weil ich denke einfach, du hast dich da von der aggressiven Mutter unbewusst in eine Position schieben lassen, die nicht gut ist und die dir eigentlich nicht entspricht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Auch mein voriger Anwalt war ein Fachanwalt und beide sagen ohne Sorgerecht ist es sehr schwierig wenn sich die KM quer stellt.


    Das mag ja sein, aber genau dafür holt man sich doch einen fähigen Rechtsbeistand, den man für seine Aufgabe ja auch noch fürstlich bezahlt - Probleme und Schwierigkeiten sind zum Lösen da. Ein Anwalt, der sich da nicht besonders anstrengt, ist sein Geld nicht wert. Es gibt ja durchaus Möglichkeiten für den Anwalt, sich dafür entsprechend entlohnen zu lassen, z. B. über eine Vergütungsvereinbarung.


  • Das mag ja sein, aber genau dafür holt man sich doch einen fähigen Rechtsbeistand, den man für seine Aufgabe ja auch noch fürstlich bezahlt - Probleme und Schwierigkeiten sind zum Lösen da. Ein Anwalt, der sich da nicht besonders anstrengt, ist sein Geld nicht wert. Es gibt ja durchaus Möglichkeiten für den Anwalt, sich dafür entsprechend entlohnen zu lassen, z. B. über eine Vergütungsvereinbarung.


    Hallo,
    soeben wurde ich vom Umgangspfleger benachrichtigt, dass dieser aus Kostengründen die Umgangspflegschaft nicht mehr weiter machen möchte und das Gericht um Entbindung bitten möchte.


    Was nun ?


    Grüße

  • Das Gericht könnte - was selten ist - die Entbindung ablehnen. Es könnte einen neuen bestimmen. Es könnte aber auch beim derzeitigen Stand der Dinge darauf verzichten. (Letzteres wäre ein deutliches Zeichen dafür, dass das Gericht plant, das Kind an der derzeitigen Stelle zu lassen und der Mutter das Sorgerecht zu entziehen. )


    Ansonsten ist die Botschaft des Umgangspflegers klar: Für den Geldsatz, den er bekommt, hat er keinen Bock mehr auf diese Arbeit zwischen Mutter, Vater, Gericht, Gutachter und Einrichtung. Zumal die Gefahr besteht, mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch verklagt zu werden oder mit Beschwerden überzogen zu werden.
    Das ist a) Selbstschutz und b) eine Reaktion auf das Agieren der Beteiligten. Da bleibt freiwillig keiner an Bord. Da hat keiner Lust, großen Einsatz zu zeigen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • soeben wurde ich vom Umgangspfleger benachrichtigt, dass dieser aus Kostengründen die Umgangspflegschaft nicht mehr weiter machen möchte und das Gericht um Entbindung bitten möchte.


    Wer trägt denn die Kosten des Umgangspflegers? Normalerweise wird dieser aus der Staatskasse vergütet, d. h. ich verstehe es so, dass das Jugendamt damit beauftragt wird, diesen zu stellen. Ich würde um ein Gespräch zu dritt zusammen mit dem für Euch zuständigen Sachbearbeiter und dem Umgangspfleger bitten.

  • Der Umgangspfleger wird durch das Gericht bestellt und seitens der Staatskasse bezahlt. Dieser ist seit ca. 9 Monaten bestellt weil der vorige es auch nicht zustande brachte einen Umgang einzurichten. Der Wechsel wird jetzt erneut ca. 3 Monate dauern weil sich der neue Umgangspfleger wieder einarbeiten muss. Erst danach versucht er ein Umgang durch zu setzen. Dann vergehen wieder einige Monate.
    Es ist zum kotzen aber so geht es seit 2 Jahren hin und her.


  • Wer trägt denn die Kosten des Umgangspflegers? Normalerweise wird dieser aus der Staatskasse vergütet, d. h. ich verstehe es so, dass das Jugendamt damit beauftragt wird, diesen zu stellen. Ich würde um ein Gespräch zu dritt zusammen mit dem für Euch zuständigen Sachbearbeiter und dem Umgangspfleger bitten.


    Das Gericht könnte - was selten ist - die Entbindung ablehnen. Es könnte einen neuen bestimmen. Es könnte aber auch beim derzeitigen Stand der Dinge darauf verzichten. (Letzteres wäre ein deutliches Zeichen dafür, dass das Gericht plant, das Kind an der derzeitigen Stelle zu lassen und der Mutter das Sorgerecht zu entziehen. )


    Ansonsten ist die Botschaft des Umgangspflegers klar: Für den Geldsatz, den er bekommt, hat er keinen Bock mehr auf diese Arbeit zwischen Mutter, Vater, Gericht, Gutachter und Einrichtung. Zumal die Gefahr besteht, mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch verklagt zu werden oder mit Beschwerden überzogen zu werden.
    Das ist a) Selbstschutz und b) eine Reaktion auf das Agieren der Beteiligten. Da bleibt freiwillig keiner an Bord. Da hat keiner Lust, großen Einsatz zu zeigen.


    Hallo, du hast wieder mal ins schwarze getroffen.


    Grüße


  • Wer trägt denn die Kosten des Umgangspflegers? Normalerweise wird dieser aus der Staatskasse vergütet, d. h. ich verstehe es so, dass das Jugendamt damit beauftragt wird, diesen zu stellen. Ich würde um ein Gespräch zu dritt zusammen mit dem für Euch zuständigen Sachbearbeiter und dem Umgangspfleger bitten.


    Das Gericht könnte - was selten ist - die Entbindung ablehnen. Es könnte einen neuen bestimmen. Es könnte aber auch beim derzeitigen Stand der Dinge darauf verzichten. (Letzteres wäre ein deutliches Zeichen dafür, dass das Gericht plant, das Kind an der derzeitigen Stelle zu lassen und der Mutter das Sorgerecht zu entziehen. )


    Ansonsten ist die Botschaft des Umgangspflegers klar: Für den Geldsatz, den er bekommt, hat er keinen Bock mehr auf diese Arbeit zwischen Mutter, Vater, Gericht, Gutachter und Einrichtung. Zumal die Gefahr besteht, mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch verklagt zu werden oder mit Beschwerden überzogen zu werden.
    Das ist a) Selbstschutz und b) eine Reaktion auf das Agieren der Beteiligten. Da bleibt freiwillig keiner an Bord. Da hat keiner Lust, großen Einsatz zu zeigen.


    Wer trägt denn die Kosten des Umgangspflegers? Normalerweise wird dieser aus der Staatskasse vergütet, d. h. ich verstehe es so, dass das Jugendamt damit beauftragt wird, diesen zu stellen. Ich würde um ein Gespräch zu dritt zusammen mit dem für Euch zuständigen Sachbearbeiter und dem Umgangspfleger bitten.


    Das Gericht könnte - was selten ist - die Entbindung ablehnen. Es könnte einen neuen bestimmen. Es könnte aber auch beim derzeitigen Stand der Dinge darauf verzichten. (Letzteres wäre ein deutliches Zeichen dafür, dass das Gericht plant, das Kind an der derzeitigen Stelle zu lassen und der Mutter das Sorgerecht zu entziehen. )


    Ansonsten ist die Botschaft des Umgangspflegers klar: Für den Geldsatz, den er bekommt, hat er keinen Bock mehr auf diese Arbeit zwischen Mutter, Vater, Gericht, Gutachter und Einrichtung. Zumal die Gefahr besteht, mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch verklagt zu werden oder mit Beschwerden überzogen zu werden.
    Das ist a) Selbstschutz und b) eine Reaktion auf das Agieren der Beteiligten. Da bleibt freiwillig keiner an Bord. Da hat keiner Lust, großen Einsatz zu zeigen.


    Hallo, du hast wieder mal ins schwarze getroffen.


    Grüße

  • Das Gericht könnte - was selten ist - die Entbindung ablehnen. Es könnte einen neuen bestimmen. Es könnte aber auch beim derzeitigen Stand der Dinge darauf verzichten. (Letzteres wäre ein deutliches Zeichen dafür, dass das Gericht plant, das Kind an der derzeitigen Stelle zu lassen und der Mutter das Sorgerecht zu entziehen. )


    Es besteht ja, wie Du gesehen hast, kein direkter Zusammenhang zwischen Beauftragung eines Umgangspflegers und Vollstreckbarkeit des Gerichtsbeschlusses. Deswegen wird nach derzeitiger Lage der Umgangspfleger keine Umsetzung der Umgänge erreichen. Und ein neuer Umgangspfleger wird das wohl auch nicht hinbekommen. Ich denke, das Gericht wird auf Basis des Gutachtens anders urteilen und vermute, das zumindest das ABR auf das Jugendamt übergehen wird. In diesem Fall ist es essenziell, dass Du weißt, was das Jugendamt plant und gut mit diesem zusammenarbeitest. Auf keinen Fall solltest Du gegen das Jugendamt kämpfen! Jetzt nicht und auch in Zukunft nicht!

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • Musica, Umgangspfleger und Verfahrenspfleger sind zwei Paar Schuhe, zwei verschiedene Beauftragungen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Umgangspfleger und Verfahrenspfleger sind zwei Paar Schuhe, zwei verschiedene Beauftragungen ...


    Danke für die Anmerkung, ich habe das oben berichtigt. War mir zwar klar, ich war aber offensichtlich nicht so ganz bei der Sache - natürlich meinte ich in jedem Fall den Umgangspfleger!


  • Danke für die Anmerkung, ich habe das oben berichtigt. War mir zwar klar, ich war aber offensichtlich nicht so ganz bei der Sache - natürlich meinte ich in jedem Fall den Umgangspfleger!

    Hi, heute erhielt ich von meinem Anwalt folgende Mitteilung;


    es
    bleibt abzuwarten ob der Umgangspfleger tatsächlich entpflichtet wird. Wenn ja, wird
    das Gericht dann einen entsprechenden Beschluss übersenden und einen
    neuen Betreuer bestellen. Dies müssen wir, wenn es tatsächlich dazu
    kommen sollte, abwarten.


    Grüße