Unterhalt, Zwangsvollstreckung und damit zusammen hängende Anwaltskosten ?

  • edit zu Hucky - Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld werden auch mit reingerechnet


    Richtig, Weihnachtsgeld auch, deswegen die 12 Monate Gehaltsabrechnung/12. Die Sonderzahlungen stehen ja auch auf der Lohnabrechnung mit drauf.

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    Friedrich Schiller


  • :tuedelue frag mich nur, wie mein Ex immer damit durchgekommen ist, die (satten) Steuererstattungen nicht mit einberechnen zu lassen

    Meine Ex hat mit Hilfe von Anwalt mit der Beistandschaft um jeden Cent gefeilscht



    Wahrscheinlich hast du keinen Anwalt, der das alles für dich einbezieht/berechnet, Hexenmama...

    Beistandschaft fordert das auch alles ein

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  • Ich bekomme weder Weihnachts.- noch Urlaubsgeld. Die Steuererstattung für 2013 habe ich noch nicht weil es da Probleme auf Seiten des Finanzamtes gab. Das wären auch nur ca 350 Euro wie mein Steuerprogramm ausgespuckt hat.


    Hm, wenn ich das mit meinem Haus so höre und das dies sozusagen mein Netto erhöht dann frage ich mich langsam obs so eine gute Idee war mit dem gegenseitigen Unterhaltsberechnungen.....


    Ich habe das meiner Ex jetzt alles schön erklärt und muss am Ende vielleicht noch drauf zahlen obwohl für uns beide Elternteile so wie es finanziell ist (halbe/halbe) alles gut ist. Das verunsichert mich gerade.


    Na ja, ich mache das Morgen (Termin JA) und sehe was kommt.


    Ich weiß nur nicht was ich im Fragebogen angeben soll wegen des Hauses. Das Haus wird von mir (und meinem Sohn) und meinem Stiefvater bewohnt der ein kostenloses Wohnrecht hat. Was muss ich bei der Hausgröße (qm) angeben, nur den Teil welchen ich bewohne?
    Auch dieser Einheitswert ist so eine Sache: 1. wo finde ich den ? und zählt der voll ? Ich habe ja nur einen Teil des Hauses zur Verfügung.


    Wie berechnet sich dieser sogenannte Wohnwertvorteil? Ich zahle 350 Euro Hypothekenrate plus Nebenkosten (also Strom, Wasser pipapo und Deichgebühren und Versicherungen) Ich zahle alle Hauskosten allein und bekomme nichts außer den Verbrauchskosten an Wasser, Strom und Gas von meinem Stiefvater. Meine Wohnungsgröße ist 85 qm.


    Eine Mietwohnung mit 3 Zimmern würde hier so pi mal Daumen 500 Euro kalt kosten. Ich denke 3 Zimmer sind minimum wegen meines 2. Sohnes der ja auch immer mal wieder bei mir ist, oder ?

  • :rolleyes3: Wie hat man das vor dem Internet gemacht


    Bei zuständigen Sachbearbeiter anrufen und nachfragen


    Geht heute auch noch

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  • Wenn du wegen des Hauses zum JA gehst, dann liste denen alles schön auf, was du hier geschrieben hast: Deinen Anteil, Hausversicherung, Grundsteuer etc. Und Hauskosten - Reparaturen, Rücklagenbildung Heizkessel und all so Zeugs. Gatenpflege. Mit dem Wohnrecht des Stiefvaters hast du quasi einen Mieter, aber keine Einnahmen. Aber die Pflichten eines Vermieters und damit Kosten, die du wiederum von deinen Einnahmen abziehen musst. Erfahrungsgemäß hast du letztlich keinen "Wohnvorteil Eigenheim". Den gibt es, wenn die Hütte abbezahlt ist. Vorher kaum.
    Wenn die vom JA berechnen, brauchen die eine Berechnungsgrundlage, auf die die sich stützen können und die sie in die Akten heften können.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wie berechnet sich dieser sogenannte Wohnwertvorteil?


    Wie Volleybap schon geschrieben hat Wohnwertvorteil entsteht nur wenn man in einem Abgezahlten Haus wohnt oder ohne Mietzahlungen wo anders


    Beispiel wäre hier dein Stiefvater, er hat einen Wohnwertvorteil da er keine Miete zahlt


    Hypothekenraten sind in etwa mit Miete vergleichbar und können teilweise sogar wie Rentenversicherung geltend gemacht werden
    da das auch zur Altersvorsorge gehört

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  • So, da bin ich wieder mal:-)


    Ich habe Freitag die Berechnung des JA bekommen. Die Km hat ab 01.02.2015 327 Euro an Kindesunterhalt an mich zu zahlen und ich 146 Euro an sie. Ich habe ja von der Km noch einen unbefristeten Titel über 334 Euro, der soll nun abgeändert werden (will die Km) und sie will unbedingt dass der Titel befristet bis zur Volljährigkeit des Kindes gilt. Ich habe jetzt Freitag einen Termin beim JA und mache ebenfalls einen Titel über besagte 146 Euro. Die Befristung welche meine Ex wünscht verstehe ich nicht???


    Nun, damit habe ich nicht gerechnet und freue mich aber jetzt richtig dolle, weil ich mit diesen 181 Euro die ich mehr erhalte endlich Sachen machen kann wie Eishockey fürs Kind und Taschengelderhöhung etc. Leider dreht die Ex nun wieder mal komplett durch......und bezieht auch wieder die Kinder voll mit ein, vor allem das Kind bei ihr muss sich wieder alles Gemecker über den bösen Vater anhören.


    Die Sicht der Km die sie in diversen E-Mails und einem Anruf bei mir äußert ist folgende:


    Sie meinte das mit der Titulierung nur pro forma und findet jetzt dass es doch gar nicht notwendig sei das jetzt unbedingt auch so zu zahlen. Ich hätte sie nervlich so fertig gemacht dass sie womöglich bald gar nicht mehr arbeiten kann. (ich verstehe das als Drohung)
    Es läuft doch alles gut so wie es ist, ich habe ein Kind und du auch und wir alle kommen einigermaßen klar. Du kaufst dir ein Motorrad und sagst du hast kein Geld (stimmt, ich habe einen Kredit aufgenommen um mir diesen Wunsch zu erfüllen nachdem ich endlich den Führerschein wieder erlangt habe - bin trockener Alkoholiker und hatte wegen Rückfall 2012 2 Jahre Führerscheinsperrfrist und vor kurzem die MPU bestanden).
    Sie könne beim besten Willen diese 181 Euro nicht aufbringen. Ich solle doch auch an das Kind denken dass bei Ihr lebt, wenn sie so viel zahlen muss dann wirkt sich das auch auf ihn aus, geschweige denn wenn sie nicht mehr arbeiten kann wegen mir.
    und und und. Und all das erzählt sie 1 zu 1 auch dem Kind bei ihr wie ich gerade mitbekommen habe - obwohl ich das eh weiß...


    Bisher gibt es nur eine Beratung und Unterstützung beim JA und ich überlege eine "richtige" Beistandsschaft einzurichten damit das Geld auch wirklich gezahlt wird.


    Ich bin aber schon wieder unsicher und habe fast schon ein schlechtes Gewissen. Meine Ex sagt sie müsse jetzt nur zahlen weil sie letztes Jahr extrem viel gearbeitet hat um klar zu kommen, auch weil ich sie habe vollstrecken lassen.


    Tja, irgendwie würde ich es auch doof finden wenn ich sozusagen bestraft würde wenn ich Überstunden mache und sofort die Ex die Hand aufhalten würde, andererseits denke ich dass es noch besser und gerechter errechnet wie jetzt durch das JA und einem gemeinsamen Berater dort gar nicht mehr geht.


    Also was meint ihr, Beistandsschaft und durch ziehen oder nix tun ?

  • Es scheint ja, als ob sie nicht zahlen will.


    Die Titulierung bis 18 will sie, weil ab 18 Jahren euer Kind dann fordern kann, sie nicht mehr.
    Je nachdem, was die Kids machen, Ausbildung oder Studium, sind beide Elternteile unterhaltspflichtig... -


    Die Kids so mit reinzuziehen finde ich unmöglich, sorry. Die können das gar nicht beurteilen und sowas gehört nur auf Elterebene.


    Warum nicht auf Gegenseitigkeit ein Titel ? Finde ich legitim...

  • Ok, das machen wir ja.... nur das halt die Zahlbeträge unterschiedlich sind.


    Habe das Thema gerade mal im Freundeskreis besprochen und da kam eine Idee die ich super finde:


    Die Km solle doch einfach das Geld aufs Konto meines Sohnes einzahlen. Er hat ein Girokonto.


    Wäre das eine Möglichkeit?


    Obwohl ich grad nicht weiß wie das umzusetzen wäre weil ihr Zahlbetrag ja 327 Euro ist und meiner an sie 146 Euro. Da das rechtlich ja nicht verrechenbar ist geht wohl eine Zahlung der Km von 181 Euro an meinen Sohn nicht, oder ?

  • Also 180 Euro pro Monat sind kein Pappenstiel, auf den man mal eben verzichten kann. Macht die Titel und wenn sie nicht zahlt, dann läßt du vollstrecken (du musst natürlich auch regelmäßig zahlen).


    Die Beschränkung des Titels bis 18 Jahre macht aus Sicht des Zahlenden schon Sinn. Erstmal ändert sich da einiges rechtlich gesehen (z.B. werden ab dann beide Elternteile barunterhaltspflichtig) und zum anderen ist ein unbeschränkter Titel auch unbeschränkt gültig und auch später unbeschränkt vollstreckbar. Wenn man das nicht möchte, dann muss man u.U. auf Herausgabe des Titels klagen. Dies kann man mit der Befristung umgehen.

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  • Ihr glaubt gar nicht wie dankbar ich bin dass es euch gibt und ihr so selbstlos helft!


    Daaaaaanke!!!!!


    Würde mich sehr freuen wenn noch jemand eine Meinung dazu hat ob es eine gute Idee ist wenn KM direkt an Kind Unterhalt auf sein Girokonto zahlt. Wie das dan ausgestaltet werden kann ist dann ja wieder was anderes. Ich meine nur so grundsätzlich...