Hallo,
Ich lebe seit 12.2012 dauernd getrennt und die Scheidung ist eingereicht. 1. Termin vor Gericht wegen der Scheidung ist nächste Woche am 02.12.2014
Ich habe 2 Kinder die 14 und 16 Jahre alt sind.
Ein ganz knapper Abriß der bisherigen Geschichte:
Meine noch-Ehefrau ist ausgezogen aus unserem gemeinsamen Haus und hat beide KInder bei mir gelassen bzw. wollten diese es so. Von Anbeginn der Trennung an hat meine Ex den Unterhalt nicht voll gezahlt, zuerst gar nichts und dann nur ca. die Hälfte des Tabellenunterhaltes. Ich habe einen Anwalt mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt. Meine Ex hat im April 2013 2 Unterhaltstitel beim Jugendamt unterschrieben mit je 334 Euro pro Kind und Monat. Gezahlt hat sie 334 Euro und weniger bzw. auch mal Monatelang gar nichts. Das ganze wird ein wenig undurchsichtig weil mein älterer Sohn 11 Monate in Taiwan zum Schüleraustausch war und auch der Aufenthalt der Kinder ansonsten ist strittig weil meine Ex behauptet der kleine würde schon lange im Wechselmodell leben was abe nicht stimmt. Es gab nie irgendeine Gerichtliche oder auch außergerichtliche Vereinbarung wie genau die KInder leben.
Mein Anwalt hat schon im Dezember 2012 Unterhalt geltend gemacht, und relativ zeitnah die Vollstreckung aus den Titeln in die Wege geleitet. Wobei hier berücksichtigt wurde das der große 11 Monate weg ist. Die Forderung in Bezug auf ihn ging nur bis zum Abflug nach Taiwan, der Titel war auch befristet bis zu diesem Stichtag.
Dann hat diese Zwangsvollstreckung ewig gebraucht weil das Gericht diverse Monate gebraucht hat und danach nochmal die Gerichtsvollzieherin. Das ganze hat von der Einleitung bis zur tatsächlichen Zahlung fast ein Jahr gedauert. Meine Ex hat in letzter Minute bevor ihr Lohn gepfändet worden wäre eingelenkt und ein großen Teil der Summe beglichen. 4000 Euro von 4600 Euro hat sie gezahlt.
Auf bitten ihres Anwaltes hin habe ich dem Ruhen lassen der Zwangsvollstreckung zugestimmt, aber darauf hin gewiesen dass sie die Restsumme noch zahlen muss.
Ich weiß nicht ob Ihr noch mehr Infos braucht, dann fragt ihr sicher;-)
Jetzt ist es so dass ich einen Großteil der Unterhaltsansprüche aus den Titeln bekommen habe aber mein Anwalt will nun von mir knapp 800 Euro für seine Tätigkeit haben und das finde ich ungerecht.
Schließlich ist meine Ex von Anbeginn der Trennung an im Verzug mit den Kindesunterhaltszahlungen und machte den Anwalt erst erforderlich.
Außerdem hat mein Anwalt Anfang 2013 schon einmal eine Forderung an die Ex geschickt und hier aber seine Kostennote an sie gegeben und mir das damals auch so gesagt, dass die Ex das natürlich bezahlen muss.
Meiner Meinung nach hätte mein Anwalt seine Gebühren mit vollstrecken lassen müsse was er versäumt hat und es nun bei mir versucht.
Ist das so rechtens?