Unterhalt, Zwangsvollstreckung und damit zusammen hängende Anwaltskosten ?

  • Was jetzt zu regeln ist, ist die Zukunft. Wenn ihr euch friedlich einigen wollt, schlage ich folgenden Weg vor:


    Ihr geht gemeinsam zur Beistandschaft, lasst den jeweiligen Unterhaltsanspruch neutral von dieser ermitteln und jeder zahlt dem anderen, was er zu kriegen hat. Evtl. macht ihr dann jeder eine JA-Urkunde und du gibst den Gerichtstitel an sie zurück. Dann habt ihr beide einen Titel und jeder bezahlt den Unterhalt, der den anderen zusteht. Dann hat auch jeder einen Nachweis, daß bezahlt wird und es kann zu keinem Streit mehr kommen.


    Dann ist alles von einer neutralen Person berechnet worden und keiner wird so bevor- oder benachteilt. Wäre das evtl. ein Weg, den die Ex mitgehen würde?

    ;-) :daumen



    LG

  • AlwaysHope


    Das ist natürlich die Voraussetzung, daß beide damit einverstanden sind. Aber TS kann das ja seiner Ex Vorschlagen mit dem Argument der Win-/Win-Situation. Damit könnte man Ex mit ins Boot holen und hat die Chance die Vergangenheit zu begraben.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • @ Hucky - Always Hope - wie sieht das eigentlich aus ab 18 Jahren...?


    Der Jugendliche geht zum JA wegen Ausrechnung mit beiden Gehaltsabrechnungen bzw. ggf. mit beiden Elternteilen ?


    Ist das auch möglich, wenn auf beiden Seiten der KU (vor 18. Lj) errechnet wurde ?


    Mir gehts um die möglichen Abzüge, um auf das bereinigte netto, da der Jugendliche nicht unbedingt Kenntnis davon hat, bzw. was ggf. obendrauf gerechnet wird als Einkommen


    gerne Antwort auch per PN

  • Hexenmama:


    Ab 18 ist das Jugendamt nicht mehr zuständig. Dann ist das Kind selber verantworlich, da erwachsen. Das Sorgerecht der Eltern ist ab diesem Tag erloschen. Dann heißt es: Alle verstehen sich und es wird friedlich geregelt, oder Kind muss über Gericht Unterhalt regeln lassen.

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    Friedrich Schiller


  • OK, wieder was gelernt. Danke für den Link. Aber nach diesem Text greift hier keine klassische Beistandschaft mehr, sondern es gibt eine Kostenlose Rechsberatung seitens des JA bis zum 21 Lebensjahr (was wohl "nur" die Auskunfterteilung und Berechnung erfasst). Die weitere Durchsetzung der Ansprüche übers Gericht geht dann über einen Anwalt.

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    Friedrich Schiller


    2 Mal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • Hucky hat recht luvi
    Ab 18 ( egal ob privilegierter Volljähriger oder nicht ) NUR noch Beratung möglich durch das JA !
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__18.html
    Hier Nr. 4


    Das bedeutet dass der Volljährige NICHT mehr rechtlich vertreten werden darf wie ein Mindejähriger.
    Zur gerichtlichen Klärung ist er dann auf einen Anwalt angewiesen .
    Nur bei freiwilliger ! Vorlage der Unterlagen der Eltern kann/ darf das JA eine Unterhaltshöhen"Einschätzung" abgeben.

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • :ohnmacht:


    Gesetze


    haben ja immer Auslegungsspielraum


    und ich verstehe unter Geltendmachung auch eventuelle Gerichtliche Schritte


    Ist unter Absatz 1 für die Eltern genauso formuliert


    mit praktischen Erfahrung kann ich nicht dienen

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Leider sind hier keine "Gesetzesauslegungen" möglich.


    JA ist definitiv nicht mehr aktivlegitimiert ab 18. = also nicht vertretungsberechtigt vor Gericht.
    Nur Beratung - und das ist was anderes als während einer Beistandschaft unter 18.
    " Beistandschaft" geht auch nur bei Minderjährigen.
    1712 BGB


    Nochmal ganz klare Aussage dazu auch einer OLG Richterin Familiensenat OLG Frankfurt vor 2 Monaten in spezieller Fortbildung 8-)
    Klare Ansage im beruflichen Bereich, Luvi - da gibts auch keine Grauzone...


    ( Und auch Eltern dürfen ja nicht mehr ab 18 für den Volljährigen handeln = ist das Gleiche
    Absatz 1 des § 18 bezieht sich bei Eltern auch auf Minderjährige. was anderes kann man da auch nicht reindeuten...)

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Wir (Ex und ich) wollen jetzt einen Termin beim Jugendamt machen und das mit den gegenseitigen Unterhaltszahlungen klären. Ich habe meiner Ex gesagt dass ich den Titel nicht heraus gebe.


    Muss ich eigentlich beim JA auch einen Titel für das Kind unterschreiben welches bei der Ex lebt ?

  • Muss ich eigentlich beim JA auch einen Titel für das Kind unterschreiben welches bei der Ex lebt


    Du KANNST müssen tust Du nicht,
    etwas anderes ist es wenn ein Titel durch ein Gerichtsverfahren zu Stande kommt.




    Was mich aber mal interessiert,
    hast Du deine Ex denn mal darauf angesprochen warum sie sich an den Geldern der Kinder "bedient"?

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


    "Willkommen zurück Meisterin!"

  • Muss ich eigentlich beim JA auch einen Titel für das Kind unterschreiben welches bei der Ex lebt ?


    Müssen ist so eine Sache. Aber sieh es mal so, wenn Du einen Titel hast für das Kind, was bei Dir lebt, was spricht dagegen, ihr dasselbe Recht zu gewähren. Und um es nochmal deutlich zu sagen, der Unterhalt ist ein Recht des Kindes! Eine Titel ist ein Mittel, um berechtigte Ansprüche des Kindes durchzusetzen.

  • Ich denke auch dass ich ruhig einen Titel machen kann, spricht ja, wie ihr sagt nichts dagegen, dann ist es gerecht wie es sein soll.


    Was das "bedienen" angeht:


    Ich habe sie zur Rede gestellt, aber keine Antwort erhalten. Nur "Hörensagen" von meinem Sohn und der Ex-Schwiegermutter. Ich kann das nur zusammen denken......


    Für meine Ex sind diese Unterhaltsschulden ungerechtfertigt. Sie hat anstatt den vollen Unterhalt zu zahlen das Geld direkt für die Kinder ausgegeben. Sie hat das Auslandsjahr (Taiwan) meines großen Sohnes finanziert, ebenso hat sie immer wieder Klamotten gekauft und vieles mehr.
    Ich glaube ihr sogar dass sie mindestens die Summe die sie an Unterhalt schuldete komplett für die Kinder ausgegeben hat. Jetzt könnte man sich fragen warum ich damit ein Problem hatte.....


    Da sie alles für die KInder ausgegeben hat und ich schuld an der jetzigen Vollstreckung bin ist es für sie normal dass es jetzt die Kinder selbst bezahlt haben.


    Da könnte ich jetzt einen Roman schreiben! Aber in Kurzform sieht es so aus:


    Sie hat all diese Dinge gekauft bzw. finanziert ohne auch nur einmal nach meiner Meinung zu fragen. 4000 Euro Auslandsjahr, 400 Euro Handy, 150 Euro Schuhe und so weiter....... während ich nicht wusste wie ich den nächsten Monat mit meinen Kindern überstehen sollte.


    Und das war exakt das gleiche Gefühl wie während des Zusammenlebens in der Ehe.

  • Umso besser, wenn Ihr jetzt einen gemeinsamen Termin beim JA machen wollt und alles "offiziell" machen wollt, inkl. gegenseitigem Unterhalt usw.


    Dann weiß jeder, woran er beim anderen ist, keiner fühlt sich übervorteilt oder hintergangen.

  • Da bin ich wieder mal ;-)


    Die KM war gestern beim Jugendamt. Eigentlich wollten wir zusammen da hin aber ich habe mir auf dem Weg dorthin bei einem Fahrradunfall das Schlüsselbein gebrochen.


    Jetzt ist es so dass KM eine Beistandsschaft einrichtet fürs Kind bei ihr und ich habe jetzt auch so einen Antrag hier den ich ausfüllen soll. Außerdem ist da noch ein Zettel auf dem ich meine Daten eintragen soll wie Adresse, Nettolohn und Vermögen etc. Und Gehaltsnachweise sind auch gefordert, ist ja klar.


    Jetzt habe ich ein paar Fragen:


    Kann ich beim Nettolohn die Kreditrate des gemeinsamen Kredits aus der Ehezeit abziehen?


    Ich besitze ein Haus mit Schulden drauf, muss ich das angeben? Da gibt es Fragen nach Einheitswert, Größe etc. (Ich dachte immer es geht rein um das monatliche Einkommen beim Kindesunterhalt und nicht um Vermögen...)


    Erklärt mir doch bitte warum ich Heizungskosten uvm. angeben soll wenn doch für die Unterhaltsberechnung der Nettolohn als Basis dient.

  • [quote='Bubalabaer',index.php?page=Thread&postID=1929460#post1929460]
    Jetzt habe ich ein paar Fragen:


    Kann ich beim Nettolohn die Kreditrate des gemeinsamen Kredits aus der Ehezeit abziehen?


    Erstmal nein. Relevant ist erstmal das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen (12Monate Gehaltsabrechnung + Steuererstattung :12) Der Kredit aus der Ehezeit ist später dann erst abziehbar.


    Ich besitze ein Haus mit Schulden drauf, muss ich das angeben? Da gibt es Fragen nach Einheitswert, Größe etc. (Ich dachte immer es geht rein um das monatliche Einkommen beim Kindesunterhalt und nicht um Vermögen...)
    Erklärt mir doch bitte warum ich Heizungskosten uvm. angeben soll wenn doch für die Unterhaltsberechnung der Nettolohn als Basis dient


    Ja, das musst du angeben. Hier geht es um fiktives Einkommen durch den Wohnwertvorteil bei einer selbstgenutzten Immobilie. Wenn sie nicht selber genutzt wird, geht es hier um Einkommen durch Mieteinnahmen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


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