Ex stimmt Mieterhöhung nicht zu, obwohl ich alleine zahle.

  • Hallo,


    Folgende Situation .Schreiben von Wohnungsgesellschaft bekommen.Mieterhöhung :rolleyes2: .Ex will diese nicht unterschreiben, steht aber noch mit im Mietvertrag, also ist er eigentlich verpflichtet.Ich zahle die komplette Miete alleine.Ein Umänderungsvertrag kann ich nicht machen.Da ich sonst mit großer Wahrscheinlichkeit ausziehen müsste.Andere Wohnungen sind zu teuer bzw. nichtmal welche da.Ich habe alle Unterlagen zurückgeschickt und auch bereits die höhere Miete überwiesen.Kann ich jetzt trotzdem Ärger bekommen mit Wohnungsbaugesellschaft die drohen mir(uns) mit dem Amtsgericht.Wer kennt sich da aus?


    Danke
    Krümelkekse

  • Vielleicht hat Ex ja recht?
    Erst mal eruieren ob das Mieterhöhungsverlangen überhaupt gerechtfertigt ist, denn allzu oft sind sie es nicht.
    Kommunale qualifizierte Mietspiegel sind da genauso nützlich wie Mietervereine oder engagierte Nachbarn.

  • Für Mieterhöhungen muss normalerweise keine Vertragsergänzung unterschrieben werden. Da diese eingefordert wird, deutet das darauf hin, dass die Mieterhöhung außerhalb des gesetzlichen oder vertraglichen Rahmens liegt (ist jetzt nur eine Vermutung).


    Ansonsten: Steht Ex im Mietvertrag und soll entsprechend mit unterschreiben, dann hat er alles Recht der Welt, diese Unterschrift zu verweigern. Zwingen zur Unterschrift kann man ihn nicht. Der richtige Weg wäre, ihn aus dem Mietvertrag heraus zu nehmen und du trittst allein in den Vertrag ein. Normalerweise ist das kein Akt.
    Will Ex nicht, ist er allerdings für den Mietzins genauso verantwortlich wie du. Das wäre ein Argument ihm gegenüber ...


    Pragmatisch: Wenn du zahlst und allein unterschreibst, wird der gesamte Vorgang mutmaßlich bei dem Vermieter einfach abgeheftet und gut ist. Ob die dann tatsächlich den Topf aufmachen und dem Ex hinterherstiefeln, ist fraglich (oder ist seine Verweigerung bereits deutlich aktenkundig?)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    stehen in einem Mietvertrag zwei Personen, sind beide gesamtschuldnerisch haftbar. Dein Echs kann also bei Mietschulden in voller Höhe in Haftung genommen werden, auch wenn er gar nicht mehr in der Wohnung wohnt.


    Er kann verlangen, daß er aus dem Mietvertrag gestrichen wird (=der Mietvertrag aufgelöst wird), wenn er nicht mehr da wohnt.


    Was Du momentan hast, ist eine Bürgschaft Deines Echs über den bestehenden Mietzins. Wenn Du jetzt rechtlich tätig wirst, dann führt das wahrscheints dazu, daß er den Mietvertrag auflösen läßt. Wenn Deine Bonität dem Vermieter nicht ausreicht, dann bedeutet das, daß Du keinen neuen Vertrag bekommst.


    Es gibt irgendwo einen Passus, daß der Vertrag "stillschweigend" länger läuft, solange Du - auch ohne schriftlichen Vertrag - den Mietzins voll zahlst. Der wird öfters vertraglich ausgeschlossen. Hier solltest Du mit dem Mietvertrag und den Schreiben an eine Rechtsberatung (Sozialdienst, Verbraucherzentrale, RA.......) gehen.


    Gruß
    diadem

  • HUHU,


    Vielen dank für Eure Antworten!Ich konnte alles klären!Ich habe mich jetzt mit Wohnungsgesellschaft geeinigt .Wenn dreimal die höhere Miete gezahlt wird gilt das als Zustimmung, sie warten dann nur noch auf Unterschrift vom EX.


    Schönen Abend noch sagt Krümelkekse