Hätte mein Lebenspartner auch Anspruch auf Elterngeld auch wenn er nicht der leibliche Vater vom Kind wär und er statt ich die Betreuung über nehmen will ?
Elterngeld
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Morgen,
so weit ich das verstanden haben, nicht:
"Elterngeldberechtigt sind nicht nur die leiblichen Eltern, sondern auch Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte bis zum dritten Grad, die Zeit für die Betreuung des neugeborenen Kindes investieren."
Quelle: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=116804.html
Gruß :Hm
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Nein. Anspruchberechtigte sind die Eltern, Ehegatten, Lebenspartner. In Ausnahmefälle Verwandte bis zum 3.Grad (Tod, schwere Erkrankung und so etwas).
Jetzt hab ich zwar hier Lebenspartner genannt, aber damit sind Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz gemeint, sprich bei homosexuellen Lebenspartnerschaften.
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wenn du ihn heiratest und ihr in einem Haushalt lebt = JA.
Ohne Hochzeit = nein