Elterngeld

  • Nein. Anspruchberechtigte sind die Eltern, Ehegatten, Lebenspartner. In Ausnahmefälle Verwandte bis zum 3.Grad (Tod, schwere Erkrankung und so etwas).


    Jetzt hab ich zwar hier Lebenspartner genannt, aber damit sind Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz gemeint, sprich bei homosexuellen Lebenspartnerschaften.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller