Jugendamt Besuchswochenende

  • Hallo,
    ich bin neu und hätte eine Frage. Mein Sohn ist ist einer Einrichtung. Die Einrichtung hat mir mit dem Datum des Besuches meines Sohnes mitgeteilt, das kein Verpflegungsgeld ausgezahlt wird.
    Das Jugendamt hat mir mitgeteilt, das erst ab dem 4ten Tag bezahlt wird. Nur das Wochenende hat ja 3 Tage - Freitag bis Sonntag. Ich selber beziehe Hartz 4. Diese fühlen sich nicht zuständig.


    Kindergeld wird eingezogen. Für Ausflüge und Geschenke wie Geburtstag, Weihnachten und wenn ich ihn Besuche, muss ich ebenfalls von Hartz 4 zahlen. Das ist aber eigentlich ja nicht vorgesehen, da dies mir zum Leben zusteht, somit kann ich kaum noch was selber leisten, aber gerne tue. Nun zahle ich seit letzten Jahr einen neuen Fernseher, der alte Fernseher Röhrengerät ging mit 15 Jahren kaputt und vor kurzen ist mein Kühl-Gefierschrank defekt gegangen für meine Einbauküche. Den ich auch noch jetzt mit Raten tilge.


    Irgendwie weis ich langsam garnicht mehr für was alles Hartz 4 bezahlt werden soll. Das JA möchte das mein Sohn dort in die Einrichtung geht, nicht ich, also sind die im Grunde auch dafür verantwortlich. Ich erhalte keine Antwort, wer die Kosten für den Besuch des Kindes nun übernimmt. Jeder schiebt hin und her. Das kann es nicht sein. (Ferien ab 4ten Tag wird bezahlt komischerweise.)


    Nun sagte man mir ich müsse mich beim Sozialamt melden. Hat da jemand Erfahrung. Ich muss nicht täglich warm usw. essen, aber wenn mein Kind da ist, koche ich und achte auf die Ernährung, es sind somit Ausgaben, die ich nicht hätte, würde mein Sohn bei mir leben, da man mehr Geld hat oder garnicht kommen zum monatlichen Besuch! Danke lg

  • So wie nana es sagt: Das Jobcenter ist zuständig. Für jeden Tag, wo das Kind mehr als 12 Stunden bei dir ist, steht dir ein Mehrbedarf in Höhe eines Tagessatzes als Umgangskosten zu (sind dann irgendwas zwischen 7 und 9 € /Tag. Beantrage es einfach.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Du solltest dir einen Beratung in der Nähe suchen, oft bieten Caritas und Diakonie sowetwas an.


    Für ganze Urlaubstage des Kindes bei dir, werden in der Regel der Verpflegungssatz ca. 6 Euro auf Antrag ausgezahlt plus ggfls. die Fahrtkosten.


    Alle andere Kosten für die Unterbringung, Kleidungsgeld usw. übernimmt das Amt und verwaltet die Einrichtung.


    Kühlschrank und TV bei dir zuhause gehören zu deinem normalen ALG-Satz - ggfls. gibt es günstige Beschaffungsformen - auch da würde ich bei
    Caritas und Co. nachfragen.


    Das Jugendamt möchte das dein Kind in einer Einrichtung wohnt ? Dazu gibt es doch sicher einen Gerichtsbeschluß, wenn du dem nicht zugestimmt hast ?

  • Hallo Strolchi,


    meine Tochter war auch im betreutem Wohnen.
    Wenn sie übers Wochenende bei mir war hat sie das Verpflegungsgeld direkt mitbekommen.
    Waren ca 7 Euro pro Tag.
    Bei längeren Aufenthalten (Ferien) habe ich schon Wochen vorher ein Schreiben von der Einrichtung bekommen
    wo halt die Dauer des Aufenthaltes bei mir drin stand.
    Damit musste ich zur Kostenstelle des JA gehen, ALG2 Bescheid und Kontonummer abgeben und dann wurde mir das Geld
    überwiesen. Auch die Bahnkarten die meine Tochter brauchte wurden vom JA übernommen.
    Bitte die Kostenstelle nicht mit der Unterhaltsstelle verwechseln.



    LG Lille

    Liebes Leben


    Wenn ich sage "kann mein Tag noch schlechter werden"
    dann ist das eine rhetorische Frage und keine Herausforderung!

  • Lass dir von deinem JobCenter die Anlage "BEBE" (Besondere Bedarfe) geben. Da trägst du die Umgangswochenenden ein (am besten durch eine offizielle Stelle (Jugendamt oder der Einrichtung wo dein Sohn im Moment ist) bestätigt) und dann muss das JobCenter alle Kosten übernehmen. Auch die Kosten, die du hast um deinen Sohn dort abzuholen.


    Du kriegst nicht nur das Tagesgeld, sondern dein Sohn wir temporär in die BG aufgenommen und dir steht dann auch größerer Raum in deiner Wohnung zu, sollte die Miete deiner Wohnung im Moment unangemessen hoch sein.


    Weihnachtsgeld usw. ist ja verständlicherweise abgelehnt worden. Aber durch die obige Regelung kann man schon mal wieder besser schwimmen und monatlich einen Betrag x für Weihnachten und Geburtstage zurücklegen.


    LG Stefan :winken:


    Edith: Grad nochmal vom Bundessozialgericht bestätigt. Google mal nach folgendem Aktenzeichen: B 14 AS 50/12 R.


    Das Urteil ist übrigens auch interessant für alle Eltern, wo beide Hartz IV bekommen und es Stress gibt wegen der Bezahlung des Wochenendes beim UET.

    Einmal editiert, zuletzt von StefanRM ()

  • So kenne ich es übrigens auch, dass das Verpflegungsgeld übers Wochenende für jeden vollen Tag mitgegeben wird. Anscheinend trickst die Einrichtung. ..