von PKW angefahren, Geltendmachung von "entgangener Urlaubsfreuden"

  • guten abend,


    ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen.


    ich wurde montag abend im beisein meiner tochter von einem pkw angefahren und musste mit dem rettungswagen ins krankenhaus gebracht werden und verbracvhte dort zwei tage. von den verletzungen ging es, ich habe glück gehabt. bis auf diverse prellungen, schädelhirntrauma und hämatome am rücken habe ich nix. hierfür werde ich ein schmerzensgeld geltend machen.
    meine frage jedoch ist:
    kann ich für meine tochter schmerzensgeld geltend machen? sie stand hinterher unter schock und hat nochimmer angst das "mama mal nicht wieder kommen könnte". viel trauriger macht mich allerdings, das der unfall an meinem ersten urlaubstag passiert ist. wir wollten nicht weg fahren aber hatten tagestouren geplant. meine tochter ist da sehr zwiegespalten. einerseits traurig das wir nix machen können aber andererseits froh das ich wieder da bin. kann man das auch geltend machen?


    versteht mich nicht falsch, ich will den armen herren (der alkoholisiert war) nicht abzocken und meine schmerzen werden durch summe X nicht weniger, mir geht es nur darum das ich vielleicht mit einer schmerzensgeldsumme für meine tochter in den herbsferien ein wochenende weg fahren könnte, um diese scheiss sommerferien für sie irgendwie wieder "gut zu machen" in denen sie nix von mir hatte.
    ich bin gespannt auf eure antworten.
    danke


    lillis :thanks:

  • Gute Besserung.


    Der Fall landet sicher vor Gericht und es dauert ne Weile. Du solltest dir einen Anwalt nehmen.
    Deinen Urlaub kannst du nachholen, du bist ja seit dem Unfall krankgeschrieben.
    Ob es eine Pauschale Zusatzentschädigung Urlaubstag gibt, weiß ich leider nicht.

  • Du Arme :troest
    Denk dran deinen AG wegen haftpflichtigem 3. zu informieren, damit du nicht noch ggf. Berufliche Nachteile hast.


    Evtl. Bestehen auch für das Kind Schadensersatzansprüche- insbesondere, falls da doch "behandlungsnotwendige" Schäden Bleiben sollten

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo,


    gerade solche Geschichten würde ich nur noch über einen Anwalt klären lassen.


    Wegen der Tochter würde ich so handeln dass ich mit ihr beim Arzt vorstellig werden würde wegen der Ängste und des Schocks und ein Attest darüber holen würde
    welches ich an den Anwalt weiter geben würde.


    Wer Alkoholisiert ein Fahrzeug führt ist kein armer Mensch und ich hoffe dass er ordentlich blechen muss und eine richtig saftige Strafe dafür bekommt.


    Wenn du ganz viel Pech hast zahlt dessen Versicherung jetzt nämlich nicht weil sie bei einem Unfall in welchen Alkohol im Spiel war von einer Vorsatztat sprechen kann.


    Dann gibts auch kein Schmerzensgeld, außer du kannst es beim Unfallverursacher direkt holen. Fraglich ob er das Geld hat.

  • meinen arbeitgeber habe ich informiert und anwalt werde ich dann auch nehmen.


    alles doof aber erstmal danke für eure antworten


    :thanks: :thanks: :thanks: :thanks: :thanks: :thanks: :thanks: :thanks: :thanks: :thanks: :thanks: :thanks: :thanks: :thanks: :thanks: :thanks: :thanks: :thanks:

  • Hallo Celcite


    Das mit der Versicherung ist so nicht richtig. Hier greift die gegnerische Haftpflicht die muss den Schaden regulieren und sämtliche Schäden des geschädigten bezahlen. Sie wird natürlich Versuchen den Betrag so gering als Möglich zu halten sodas hier dringend ein Anwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet werden sollte und übrigens der Anwalt wird von der Verursachebden Partei bezahlt.


    @TS,


    dir wünsch ich gute Besserung.


    LG vom Papa06

    Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist.


  • Richtig und die Versicherung wird dann versuchen sich das Geld vom Verursacher (ihrem Versicherten) zurück zu holen.

  • Hi,


    ebenfalls gute Besserung erstmal.


    Und für den Versicherungs-Ablauf wünsch ich Dir gute Nerven. Nur weil man im Recht ist, heißt es noch lang nicht, daß man schnell Geld sieht.
    Von Versuchen den Betrag zu drücken über etlichen Briefpapier zur Verzögerung...sowas kann echt lang dauern.


    Hab ich erst wieder letzte Jahr bei meinem Partner mitbekommen, wurde auch unverschuldet in einen Unfall verwickelt mit alkoholisiertem Fahrer...wenn ich jetzt im einzelnen alles aufzählen würde, wie viele Probleme er dadurch hatte von Verlust des Autos über die Gesundheit...


    Ich glaub ein 3/4 Jahr hat es gedauert bis er mal nen Euro gesehen hat.


    Ich wünsch Dir viel Erfolg.


    Bettina

  • Auch gute Besserung von hier :-)
    Also im Falle des Zusehens bei einem (Verkehrs-)Unfalls (auch wenn traumatisch) sagt die gängige Rechtsprechung im Grundsatz, das ist "allgemeines Lebensrisiko" und begründet demnach keinen Schadensersatz. Ich würde allerdings nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass der Fall anders gelagert sein könnte, wenn ein Kind den Unfall eines Elternteils miterlebt. Ich denke aber, dass die Traumatisierung zumindest nachgewiesen werden müsste durch einen Arzt oder Kinderpsychologen. Mit entgangener Urlaubsfreude wird man aber vermutlich nicht weit kommen denn im Gegensatz zu einem Reiseveranstalter meinetwegen, kann der Schädiger ja objektiv nicht wissen, dass es sich um Urlaub handelt.