guten abend,
ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen.
ich wurde montag abend im beisein meiner tochter von einem pkw angefahren und musste mit dem rettungswagen ins krankenhaus gebracht werden und verbracvhte dort zwei tage. von den verletzungen ging es, ich habe glück gehabt. bis auf diverse prellungen, schädelhirntrauma und hämatome am rücken habe ich nix. hierfür werde ich ein schmerzensgeld geltend machen.
meine frage jedoch ist:
kann ich für meine tochter schmerzensgeld geltend machen? sie stand hinterher unter schock und hat nochimmer angst das "mama mal nicht wieder kommen könnte". viel trauriger macht mich allerdings, das der unfall an meinem ersten urlaubstag passiert ist. wir wollten nicht weg fahren aber hatten tagestouren geplant. meine tochter ist da sehr zwiegespalten. einerseits traurig das wir nix machen können aber andererseits froh das ich wieder da bin. kann man das auch geltend machen?
versteht mich nicht falsch, ich will den armen herren (der alkoholisiert war) nicht abzocken und meine schmerzen werden durch summe X nicht weniger, mir geht es nur darum das ich vielleicht mit einer schmerzensgeldsumme für meine tochter in den herbsferien ein wochenende weg fahren könnte, um diese scheiss sommerferien für sie irgendwie wieder "gut zu machen" in denen sie nix von mir hatte.
ich bin gespannt auf eure antworten.
danke
lillis :thanks: