Hallo und Guten Tag!
Bin Neuling hier und versuche mal auf diesem Wege ein paar hilfreiche Tipps zu bekommen.
Mein Fall ist folgender:
Ich habe einen 5-jährigen Sohn. Aufenthaltsbestimmungsrecht ist mir per Gerichtsbeschluss übertragen worden. Es besteht gemeinsames Sorgerecht. Mein Wunsch wäre, das alleinige Sorgerecht zu bekommen, da sich die Kindsmutter unregelmässig bis gar nicht um Ihn kümmert.
Ich habe bereits eine schriftliche Zustimmung von Ihr erhalten, das ich von Ihrer Seite das alleinige Sorgerecht bekommen würde.
Jetzt kommt´s:
Habe mich daraufhin mit Jugendamt in Verbindung gesetzt und einen grossen Dämpfer bekommen. Ich meine es war nicht das erste mal das mich das Jugendamt enttäuscht hat, aber der Schock sass ziemlich tief.
Die Antwort vom Jugendamt war folgende:
Es muss ein wichtiger Grund gegeben sein die momentane Sorgerechtsregelung zu ändern und der Richter beim Familiengericht würde meinen Antrag sowieso ablehnen. HALLO????
Mit dieser Antwort will ich und kann ich mich nicht zufrieden geben.
Weiss jemand Rat, oder hat jemand eine ähnliche Situation schon durch gemacht?
Um guten Rat wird dringend gebeten.
Gruss Sohnemann79