Alleiniges Sorgerecht!

  • Hallo und Guten Tag!


    Bin Neuling hier und versuche mal auf diesem Wege ein paar hilfreiche Tipps zu bekommen.


    Mein Fall ist folgender:


    Ich habe einen 5-jährigen Sohn. Aufenthaltsbestimmungsrecht ist mir per Gerichtsbeschluss übertragen worden. Es besteht gemeinsames Sorgerecht. Mein Wunsch wäre, das alleinige Sorgerecht zu bekommen, da sich die Kindsmutter unregelmässig bis gar nicht um Ihn kümmert.


    Ich habe bereits eine schriftliche Zustimmung von Ihr erhalten, das ich von Ihrer Seite das alleinige Sorgerecht bekommen würde.


    Jetzt kommt´s:
    Habe mich daraufhin mit Jugendamt in Verbindung gesetzt und einen grossen Dämpfer bekommen. Ich meine es war nicht das erste mal das mich das Jugendamt enttäuscht hat, aber der Schock sass ziemlich tief.


    Die Antwort vom Jugendamt war folgende:
    Es muss ein wichtiger Grund gegeben sein die momentane Sorgerechtsregelung zu ändern und der Richter beim Familiengericht würde meinen Antrag sowieso ablehnen. HALLO????
    Mit dieser Antwort will ich und kann ich mich nicht zufrieden geben.


    Weiss jemand Rat, oder hat jemand eine ähnliche Situation schon durch gemacht?


    Um guten Rat wird dringend gebeten.


    Gruss Sohnemann79

  • Das JA hat insoweit recht, das man einen Gerichtsbeschluss dafür benötigt um es zu bekommen.


    Du müssest also auf das ASR klagen, das Du auch bekommst, wenn die KM dem nicht widerspricht oder sich garnicht äussert!


    Wobei, was bringt Dir das?

  • Danke für die Antwort.


    Ich hätte weniger Probleme bei Formularen, die ich dann alleine unterschreiben darf. Letztens war folgender Fall. Habe Reisepass beantragt. Wurde gefragt ob ich meinen Sohn eintragen möchte. Stimmte dem zu. Brauche aber hierfür auch wieder die Unterschrift der Mutter. Genauso bei Banken. Konto eröffnen, Schule wählen, u.s.w.


    Da sie sowieso nicht am Leben unseres Sohnes teilnimmt, frag ich mich, weshalb darf Sie oser sollte Sie das mit bestimmen?

  • Weil es euer Kind ist!


    Wenn sie eh kein Interesse hat, wird sie Dir auch jede Unterschrift geben, die Du brauchst.


    Wenn Dir das zuviel ist, musste echt klagen!


    Euer Kind bleibt es trotzdem!

  • Ich glaube, dass eine Vollmacht von ihr reicht, dann kannst du ihre Unterschriften umgehen.


    Vollmacht inkl. Kopie vom Pass. Kann aber nachvollziehen, dass du das ASR haben willst, wenn sie sich nicht kümmert.


    Männer scheinen es beim JA wirklich schwerer zu haben.

  • Zitat

    Original von Sohnemann79


    Ich habe bereits eine schriftliche Zustimmung von Ihr erhalten, das ich von Ihrer Seite das alleinige Sorgerecht bekommen würde.


    dann sollte es doch kein Problem geben vor Gericht. Wenn Ihr Euch einig seid.

    Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
    warte ich lieber darauf,
    bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
    :tanz

    Einmal editiert, zuletzt von Flocke ()

  • Ja das dachte ich eben auch. Aber bin wieder einmal eines besseren belehrt worden. Werde aber den Schritt gehen und beim Familiengericht einen Antrag stellen. Schon lächerlich. Jetzt sind beide Elternteile damit einverstanden und funktioniert trotzdem nicht. :radab

  • wenn sie einverstanden ist , würde ich auch klagen. habe für meinen sohn das alleinige,welcher bei mir lebt. mein ex wollte nicht das alleinige für die kids, die bei ihm leben. also schalte deinen anwalt ein. viel glück

  • Also mein Ex hat das Sorgerecht auch letztes Jahr abgegeben. Habe dann einen schriftlichen Antrag beim Familiengericht gestellt (incl. Kopie das Schreiben von meinem Ex).


    Das Familiengericht fragt dann allerdings nochmal beim JA nach. Die müssen dann Stellung nehmen. Heißt: Sie befürworten es, oder nicht.


    Bei mir wars zum Glück klar, dass es befürwortet wurde und seit dem 23.12. habe ich das Alleinige.


    Also auch wenn deine Ex es freiwillig abgibt...ohne die Zustimmung vom JA sieht es schlecht aus.

    Liebe Grüße


    Levithia


    ____________________________________________________________


    Das Glück besteht nicht darin, daß du tun kannst, was du willst, sondern darin, daß du immer willst, was du tust.
    Lew Nikolajewitsch Tolstoi

  • Zitat

    Original von radex
    @ Sohnemann:


    Ich würde das lassen mit dem alleinigen Sorgerecht.


    Wäre es dir möglich, deine Aussage sinnvoll zu begründen? :hä


    Von solchen unkonstruktiven Beiträgen hat hier niemand was!



    @sohnemann


    Du kannst den Antrag auf alleiniges Sorgerecht - gut begründet, z.B. dass die Mutter im Krankheitsfall des Kindes nicht greifbar ist und du somit auf die AEs zustehenden höhere Krankentagezahl angewiesen bist - bei Gericht einreichen.
    Dass du ihre Zustimmung hast, heißt leider nicht, dass es klappt.
    Es kann auch passieren, dass der Richter das Sorgerecht - und damit die Sorgepflicht - bei euch beiden belässt, damit die Mutter nicht so einfach aus ihrer Verantwortung abzwitschern kann.


    Es kommt ganz allein auf den Richter an!


    Für euer Kind wäre es allemal besser, beide ETs würden sich kümmern.


    2x Edit wegen zu vieler Tasten... :rolleyes:

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

    2 Mal editiert, zuletzt von Kaj ()

  • Zitat

    Original von Kaj



    Wäre es dir möglich, deine Aussage sinnvoll zu begründen? :hä


    Ist es durchaus. @meziel hat ja bereits das passende dazu geschrieben.

  • Hi @sohnemann,


    ich habe das gleiche Problem mit der KM, bzgl. Unterschriften.
    Ich habe mich aber entschlossen, daß das GSR bleibt.


    Manche Richter sind noch sehr mütterlastig(tschuldigt...is aber so), dadurch kann der Schuß nach hinten losgehen. :wow
    Da würde ich sehr vorsichtig agieren, wenn du´s wirklich machen willst.


    Nur was mir auch aufgefallen ist, ist daß viele Unternehmen etc. die Unterschriften von beiden Eltern wollen, obwohl keine rechtl. Grundlage besteht.Banken, Krankenversicherung etc.
    Bei Mütter ist das -meistens- komischerweise ;) no Problem.
    Nachdem ich mir den §1587(glaub ich) BGB verinnerlicht haben, haue ich denen diesen immer um die Ohren.
    Das einzige ist der Schulwechsel o.ä., dann kannst du direkt die Unterschrift durch das AG ersetzen lassen.
    OHNE Fledermaus :D


    Ich habe allerdings immernoch die Hoffnung, daß sich die ganze Sch.... mal
    normalisiert.
    Versuche mit der KM eine Kommunikation mit erstmal "lieben" Briefen aufzubauen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • @Sohnemann


    Ich würde auch erst probieren das Du von ihr eine "Vorab" Vollmacht-Unterschrift für all solche Sachen bekommst bevor Du klagst.


    Ist schon traurig genug das man sowas nicht einfach über zwei Unterschriften regeln kann, das JA ein Bescheinigung ausstellt, sondern vor Gericht muss und dann meist noch den Anwälten wieder Geld in den Hintern steckst...


    Viele Grüsse



    Celtik

  • Ich weiss nicht um was es alles für unterschriften bei euch geht?!?! Habe meinen kleinen im Kiga angemmeldet den grossen in der Schule dann kam noch ne op beim grossen auch da wollten die keine unterschrift von der mama bei der Bank habe ich den beiden Kontos auf ihrem namen eingerichtet auch mit nur meiner unterschrift!!!


    würde mir das genau überlegen mit dem aleinigen... ist wieder Papierkram ohne ende :-) Geht doch auch so

  • Zitat

    Original von Steffimutti
    Mein Rat:


    KLAGE!


    Das ist so ungefähr der schlechteste Rat in so einer Situation.
    Scheitert die Klage, hat der TE nicht nur die Kosten am Hals, sondern ggf. auch ´ne erst recht widerspenstige Mutter an der Backe.