Teilungsverkauf!

  • Hallo,
    Ich denke gerade über den Teilungsverkauf unserer Immobilie nach. Offensichtlich ist keine Einigung nicht möglich. Demnach Suche ich nach Alternativen..
    Hat jemand Erfahrungen damit?

  • Hi,


    du meinst Teilungsversteigerung ?
    War ich kurz davor, habe aber beim Vermögensausgleich so gerechnet,
    ins Plus zu kommen, und somit konnte ich das abbiegen.
    Großzügig habe ich auf meinen Ausgleich verzichtet, und EXelchen auf Ihren Teil der Immobilie.
    Somit war der Käse gegessen. :brille
    Ach ja, wie sie noch Teilhaber war, habe ich von Ihr immer zwischendurch die hälftige Handwerkerrechnungen verlangt und einen Teil der Rücklagen, um Ihr zu zeigen das sie auch Pflichten hat, wenn ihr schon eine Immobilie gehört.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • ein ex von mir war mal soweit über teilungsversteigerung nachzudenken. es wurde ihm dann aber beim groben rechnen schnell klar, dass definitiv noch ein größerer teil übrig bleibt, der nach versteigerung weiter von ihm in raten hätte gezahlt werden müssen.
    er hat sich dann mit seiner trennungs-frau darauf geeinigt, dass sie vorerst gegen unterhaltsverzicht weiter in dem haus wohnen darf, wenn sie die kosten allein trägt. das hat sie dann auf biegen und brechen noch ein jahr versucht (in der hoffnung unsere beziehung geht in die brüche und er kommt zu ihr zurück). nach ein paar monaten hat sie eingesehen, dass das haus sie auffrist und sie hat einem verkauf zugestimmt, was aber selbst dann noch ne weile gedauert hat, bis ein käufer gefunden war. dabei sind sie dann plusminus null aus der sache rausgegangen. also restkedit und notarkosten etc. zusammen ergab nahezu genau dass was der verkauf der immobilie gebracht hat.

  • Ich glaube, das ist nicht so einfach und dauert recht lange. Und ihr würdet einen großen Verlust dabei machen. Vor allem, wenn deine EX mit Kind oder Kindern dort noch wohnt, wird es schwierig sie rauszubekommen.

  • Ein Bekannter hat das probiert - da wurde das Verfahren aber wegen der Kinder für 3 (?) Jahre auf Eis gelegt - er kam also nicht weiter.
    Er hat dann einen Verwandten gefunden der die andere Hälfte aufgekauft hat und somit die andere Partei entlassen hat.

  • Eine Teilungsversteigerung kann "wegen der Kinder" bis zu einem Jahr auf Eis gelegt werden.


    Sie kann eine Lösung sein, aber im richtig streitigen Fall auch nur eine "Verschlimmbesserung". Denn streitig ist ja oft auch, wer anteilig welche Summe aus dem Erlös bekommt bzw. von den verbliebenen Schulden übernehmen muss. Und dieser Streit ist ja durch die Versteigerung nicht geklärt. Nur die Hütte ist ggfls. weg. Ist Geld eingegangen, liegt das bei einem Notar auf dem Treuhandkonto, bis eine einvernehmliche Regelung oder zivilrechtliche Regelung bezüglich der Aufteilung beim Notar eintrudelt.
    Bleiben Schulden, halten sich weiterhin die Banken an beide - bis auch hier eine verbindliche Regelung getroffen ist. Und wenn der eine Ex dem anderen böse in die Beine grätschen will (und das will der ein oder andere ja, gerade wenn sich nicht einvernehmlich geeinigt werden kann), bestehen da richtig gute Chancen.


    Es gibt da also schon manche Tücken beim Thema "Teilungsversteigerung" ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.