Trennung.... und dann? Wie Umgang regeln etc

  • Guten Morgen, ihr Lieben.


    Ich habe mich ja gestern schon kurz vorgestellt. Kurze Zusammenfassung: mein Mann hat Schulden, ein Alkoholproblem, war über ein Jahr arbeitslos und hat mich vor kurzem betrogen. Das war jetzt wirklich nur die Kurzfassung. Ausführlicher stehts im Vorstellungsthread, aber ich will hier auch keinen langweilen ;-) Ich habe mich noch nicht getrennt, sondern mich erstmal anwaltlich beraten lassen. Normalerweise reagiere ich wesentlich emotionaler, aber da wir ein Baby haben, reisse ich mich dem Kleinen zuliebe zusammen und will das alles vernünftig regeln. Wie läuft eine Umgangsregelung während der Trennungsphase ab? Also wenn ich meinem Mann verkünde, dass ich mich trennen will, wird er ja wahrscheinlich erstmal ausziehen (zumindestens hoffe ich das. Möchte ungerne den gerichtlichen Weg beschreiten mit Wohnungszuweisung). Was passiert dann? Muss man dann zum Jugendamt, um eine Umgangsregelung zu vereinbaren oder wie wird das üblicherweise bei einem 3 Monate alten Baby gehandhabt? Auf gar keinen Fall möchte ich, dass das Baby mit zu ihm kommt und bei ihm übernachtet. Zumal es in der Vergangenheit öfter vorgekommen ist, dass er im Bierrausch eingeschlafen ist
    und das schreiende Baby nicht gehört hat, das direkt neben ihm lag!!! Werden Fragen wie Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht etc erst nach der Scheidung geregelt?


    Liebe Grüße
    Marielle

  • Hallo Marielle,


    grds. sagt man.. je kleiner die Kinder, desto kürzer aber häufiger-


    das könnt ihr beide selber regeln- sollte das nicht klappen, dann kann man das Jugendamt um Beratung bitten, und dort eine Umgangsregelung aushandeln- scheitert auch die, wird wohl ein Gericht bemüht werden müssen...


    Ein gutes Angebot wäre z.B. von Deiner Seite aus zwei, oder dreimal die Woche für 2 bis 3 Stunden-
    da er ja (noch) arbeitslos ist, wäre das ja machbar :brille
    da sich Leben und Umstände laufend ändern, wird hier laufend angepasst werden müssen....
    aber ich finde, wenn Du ein (großzügiges sinnvolles) Angebot machst, zeigst Du, dass Du durchaus an einer weiterhin funktionierenden VaterKindBindung interessiert bist :daumen


    Bei der Wohnung würde ich eventuell versuchen, eine Alternative zu finden, sollte er wirklich dort wohnen bleiben möchten (und sich das auch leisten können...) bzw. musst Du ja auch überlegen, ob die Wohnung für Dich alleine tragbar ist, oder, ob Du eventuell auch umziehen musst (über kurz oder lang); auch müsste der Vermieter (so ihr den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben habt) ja Deinen Ex dann auch daraus "entlassen"-
    wobei ich denke, dies ist der zweite Schritt nach dem ersten ;-)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo Luchsie. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich bin sehr daran interessiert, dass der Kleine seinen Papa häufig sieht. Auch, wenn mich sein Verhalten sehr verletzt und er mich nur noch nervt.... da bin ich ehrlich.... ist und bleibt es der Papa und ich möchte auf gar keinen Fall einen Rosenkrieg oder ihm sein Kind entziehen. Ich denke, dass ich beide Ebenen gut trennen kann. Noch ;-)


    Er hat wieder eine Arbeit und ist vor 21h leider nicht zuhause, so dass das mit dem 2/3 Mal die Woche für 2-3 Stunden eher nicht gehen wird. Und da ich auch (noch) Vollzeit arbeite, möchte ich den Kleinen natürlich am Wochenende erst Recht sehen. Gut, wir werden uns da wohl eine sinnige Lösung überlegen müssen. Noch weiss mein Mann ja noch nicht einmal etwas von meinem Vorhaben und denkt, alles ist super und läuft ewig so weiter.....


    Bezüglich der Wohnung: die kann ich mir alleine leisten. Ich hab in der Vergangenheit die Miete gezahlt und werde das auch weiterhin können. Ich befürchte nur, dass mein Mann nicht so ohne Weiteres ausziehen wird :(

  • Moinsen!


    Auf wen läuft denn eigentlich der Mietvertrag? Sollte dieser Euch beide als Mieter verzeichnen, müsstet Ihr rein rechtlich auch beide kündigen und einen neuen Mietvertrag aufsetzen, in dem Du als Mieter benannt bist.
    Ich weiss gar nicht, wie das rechtlich aussieht, wenn der Mietvertrag nur auf eine Partei läuft???

  • Der Mietvertrag läuft auf uns beide. Aber wie gesagt.... die Miete wurde bis jetzt eh immer von mir alleine gestemmt und das wird sie auch in Zukunft. Da werde ich auch mit unserem Vermieter drüber sprechen, wenn es soweit ist. Wobei es natürlich hochgradig unschön wäre, die Wohnung vom Gericht zuweisen zu lassen :(

  • Das Problem mit dm Mietvertrag ist, dass ihn nur _beide_ kündigen können und du keine handhabe wenn er sich quer stellt.
    Es kann nicht einfach eine Partei ohne die andere aus dem Vertrag entlassen werden.
    Darüber kannst du dir aber tatsächlich noch den Kopf zerbrechen, sollte es soweit kommen.
    Nur im Hinterkopf behalten, solltest du mit dem Gedanken spielen deinerseits auszuziehen und er zahlt die Miete nicht bist immer noch du verpflichtet.

  • Das Problem mit dm Mietvertrag ist, dass ihn nur _beide_ kündigen können und du keine handhabe wenn er sich quer stellt.


    Handhaben gibt es dazu. Einfach kündigen nicht. Rechtlich gilt der gemeinsame Mietvertrag als GbR. Aus dieser kann man schriftlich aussteigen. Dann muss der Mietvertrag zwangsläufig gekündigt werden, auch ohne Zustimmung des anderen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • mein Mann hat Schulden, ein Alkoholproblem, war über ein Jahr arbeitslos und hat mich vor kurzem betrogen.


    Naja klingt bissl komisch für mich. Aber ist ja deine Sache.


    Wie läuft eine Umgangsregelung während der Trennungsphase ab?


    Die ihr Eltern miteinander vereinbart. Aber bei so einem kleinen Kind ist mehrmals die Woche einige Stunden
    die Regel.


    Also wenn ich meinem Mann verkünde, dass ich mich trennen will, wird er ja wahrscheinlich erstmal ausziehen (zumindestens hoffe ich das.


    Müssen tut er nicht.


    Werden Fragen wie Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht etc erst nach der Scheidung geregelt?


    Also ich gehe davon aus das ihr verheiratet seid und GSR habt. GSR wird auch nach der Trennung so bleiben, ausser einer
    tut klagen.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • 1. war arbeitslos, interessiert nicht
    2. hat dich betrogen, ist tragisch, interessiert das kind betreffend auch keinen
    3. alkoholproblem ist ein dehnbarer begriff - du siehst es problematisch, er sieht sich vor keinem problem - beweisen musst du es als problem



    ich hoffe du hast viel kraft was die trennung betrifft, aber die zeit heilt wunden sagt man. ihr müsst bei gsr gemeinsam entscheiden wie ihr die trennung vollziehen. du kannst von ihm nicht verlangen er soll ausziehen. selbiges könnte er zu dir sagen. du kannst beim auszug nicht das kind mitnehmen, so ihr gsr habt. ihr müsst gemeinsam entscheiden wer das kind mitnimmt. im ungünstigsten fall entscheidet das gericht darüber wer das kind mitnimmt. also einigt euch. es wird ihn auch nix daran hindern elternzeit mit dem kind zu nehmen, wenn er einen guten boss hat.
    ihr müsst darüber gemeinsam reden.

  • Moin :-)


    Dass seine Arbeitslosigkeit und der Betrug mit dem Kind nichts zu tun haben, ist mir schon klar. Aber ich fand es hilfreich, einen groben Umriss meiner Situation darzustellen. Sonst hätte ich ja auch nur schreiben können: ich will die Scheidung und wir haben ein Kind zusammen.

  • 3. alkoholproblem ist ein dehnbarer begriff - du siehst es problematisch, er sieht sich vor keinem problem - beweisen musst du es als problem


    Leider ist es immer das Kind, das es im Endeffekt beweist.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • und genau DAS wirst du auf dauer nicht vermeiden können. es sei denn du kannst ganz genau beweisen das er ein schweres alk-problem hat, welches so schwer ist das es dem umgang im weg steht. und leider kannst du es in der regel nicht. es sei denn er kommt sturzbetrunken und ungepflegt zum gerichtstermin. du kannst kv immer nur wieder ins gewissen reden, in ruhe. einen alkoholiker kann man nicht heilen, es sei denn er sucht die hilfe selbst.
    da es genug alkis mit sorgerecht gibt, die ihre kinder im hause haben, wirst du gegen die wand laufen.

  • Na, das lässt ja hoffen :)


    Nein ernsthaft. Ich will ihm doch den Umgang nicht verbieten. Er ist und bleibt der Papa. Er soll aber nüchtern sein, wenn er den Lütten hat und sich wenigstens solange zusammenreissen, bis er alleine ist. Das ist - glaube ich - nicht zuviel verlangt