Unterhaltsnachzahlung obwohl Kind nun bei mir lebt?

  • Hallo liebe Muttis & Vatis,


    für die wohl etwas komplizierte Frage, als Background, eine kurze Info zu meiner aktuellen Situation:


    Seit nun fast 2 Jahren lebt mein kleiner Sohn bei mir (da seine Mutter einen neuen Partner und neue Kinder hat wollte sie nicht das er noch bei ihr bleibt). 3 Jahre lang konnte ich keinen Unterhalt für ihn zahlen. Ein Titel gegen mich bestand.
    Die Differenz zwischen meinem titulierten Unterhaltsbetrag und dem Unterhaltsvorschuss, muss ich jetzt rückwirkend an die Mutter zahlen.


    Sie selber erhält seit jeher Hartz4.
    Da nun eine Unterhaltspflicht von Ihrer Seite gegenüber dem kleinen besteht, riet mit das JA dazu, nun meinerseits einen Titel gegen sie zu bewirken. Falls sie jemals arbeiten gehen sollte.


    Nun stellen sich mir einige Fragen:


    1. Kann die Zahlung die ich an sie nachzuleisten habe, auf ihren Titel bzw. ihre Unterhaltspflicht geltend gemacht, bzw verrechnet werden? Also kann das JA das Geld was ich ihr nun nachzahle von ihr einfordern?


    2. Wird ihr das Geld vom Sozialamt angerechnet werden? Sie sagt - Nein (da ihr der damals titulierte Betrag komplett angerechnet wurde, obwohl sie nur den Vorschuss erhalten hat)- und möchte daher nicht auf die Nachzahlung verzichten.


    Sie möchte den kleinen nicht mehr sehen, ist aber nun was das Geld angeht natürlich ganz vorne dabei - das macht mich unendlich traurig und sauer.


    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen ein wenig Licht in das Dunkel zu bringen.
    Als plötzlich alleinerziehender Papa, habe ich teilweise noch Schwierigkeiten mich durch den Ämterdschungel zu kämpfen. :frag


    Nun hoffe ich auf eure Hilfe


    Vielen Dank im Vorraus!!! :rolleyes3:

  • Faktisch ist sie durch den Aufenthaltswechsel nicht mehr legitimiert, den rückständigen Unterhalt einzufordern, befürchte ich.


    Jeden Euro, den sie einnimmt, muss sie als Zufluss dem Amt angeben. Und dieser "Zufluss" würde berücksichtigt.


    Dir ist zu raten, Unterhaltsvorschuss zu beantragen, ggfls. zusätzlich eine Beistandschaft beim Jugendamt zu eröffnen. (in unserem Leitfaden findest du unter beiden Stichworten eine grundlegende Info).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • 2. Wird ihr das Geld vom Sozialamt angerechnet werden? Sie sagt - Nein (da ihr der damals titulierte Betrag komplett angerechnet wurde, obwohl sie nur den Vorschuss erhalten hat)- und möchte daher nicht auf die Nachzahlung verzichten.


    Meiner Meinung nach wird ihr das Geld (so du zahlen solltest) voll angerechnet. Es gilt das Zuflussprinzip. Ist die Summer hoch genug, fällt sie evtl für den Monat komplett aus dem Bezug und kann dann nochmal beantragen.
    Darüberhinaus verjähren Rückstände ziemlich schnell. Mitunter bereits nach einem Jahr, wenn nicht regelmäßig versucht wird, den Unterhalt auch einzutreiben - Titel hin Titel her.


    Auch ist Anspruchsinhaber das Kind selbst. Zahl dem Kind einfach die Rückstände ;)

  • Wenn das Kind schon 2 Jahre bei dir lebt und der Unterhalt erst jetzt eingefordert wird, ist das viel zu spät. Der BGH hat entschieden, daß ein Jahr nicht einforderte Unterhaltsansprüche verjährt, falsch, verwirkt, sind, da der Unterhalt zeitnah benötigt wird. Wird nicht versucht den Zeitnah einzutreiben, dann ist davon auszugehen, daß er faktisch nicht gebraucht wird.


    Und wie Summerjam richtig sagte, ist der Titelinhaber das Kind. Wenn drauf bestanden wird, Zahle den rückständigen Unterhalt ans Kind aus.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Vielen Dank für eure schnellen Antworten!
    Es ist wirklich toll mal Meinungen, Hilfe und Ratschläge von außen zu bekommen! Nun fühle ich mich nicht mehr ganz so hilflos.

    Wenn das Kind schon 2 Jahre bei dir lebt und der Unterhalt erst jetzt eingefordert wird, ist das viel zu spät. Der BGH hat entschieden, daß ein Jahr nicht einforderte Unterhaltsansprüche verjährt, falsch, verwirkt, sind, da der Unterhalt zeitnah benötigt wird. Wird nicht versucht den Zeitnah einzutreiben, dann ist davon auszugehen, daß er faktisch nicht gebraucht wird.


    Und wie Summerjam richtig sagte, ist der Titelinhaber das Kind. Wenn drauf bestanden wird, Zahle den rückständigen Unterhalt ans Kind aus.

    ... Heißt das der Anspruch auf Unterhaltsnachzahlung evtl gar nicht mehr gegeben ist? Es bestand ein Titel gegen mich. Und die Aufforderung zur Nachzahlung kam vom Amt selber, allerdings erst in 2014 für 2009-2012.


    Der andere Punkt: Wie kann ich dem kleinen den Unterhalt zahlen (Auf sein Sparbuch)? Darauf wird sich die Mutter mit Sicherheit nicht einlassen. Ist das mit dem Amt verhandelbar?

  • Wie bereits geschrieben: Die Mutter ist dir gegenüber nicht mehr "legitimiert", wie es juristisch heißt. Sie kann nach dem Wechsel des Aufenthaltsbestimmungsrechts dir gegenüber nicht mehr den Unterhalt einfordern. Du kannst ihr gegenüber die Rückgabe des Titels fordern.


    Sollte jedoch "das Amt" Unterhaltsvorschuss geleistet haben, dann könnte "das Amt" diese aufgelaufenen Schulden sehr wohl von dir zurück fordern. Jedoch nicht für die Mutter und nicht aufs Konto der Mutter.


    Hilfreich zu wissen wäre, welches "Amt" da die Forderung stellt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Faktisch ist sie durch den Aufenthaltswechsel nicht mehr legitimiert, den rückständigen Unterhalt einzufordern, befürchte ich.

    Die Nachzahlung an sie, wurde durch das Amt eingefordert. Spielt es hier trotzdem eine Rolle, dass der kleine schon seit geraumer Zeit bei mir lebt?
    (Das Amt was für sie/den kleinen zuständig war, ist ein anderes, als das welches nun für den kleinen zuständig ist)

  • Jugendamt? Finanzamt? Wasserwirtschaftsamt? - Jobcenter? Beistandschaft Jugendamt von früher?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Faktisch ist sie durch den Aufenthaltswechsel nicht mehr legitimiert, den rückständigen Unterhalt einzufordern, befürchte ich.


    Jeden Euro, den sie einnimmt, muss sie als Zufluss dem Amt angeben. Und dieser "Zufluss" würde berücksichtigt.


    Dir ist zu raten, Unterhaltsvorschuss zu beantragen, ggfls. zusätzlich eine Beistandschaft beim Jugendamt zu eröffnen. (in unserem Leitfaden findest du unter beiden Stichworten eine grundlegende Info).


    Wie bereits geschrieben: Die Mutter ist dir gegenüber nicht mehr "legitimiert", wie es juristisch heißt. Sie kann nach dem Wechsel des Aufenthaltsbestimmungsrechts dir gegenüber nicht mehr den Unterhalt einfordern. Du kannst ihr gegenüber die Rückgabe des Titels fordern.


    Sollte jedoch "das Amt" Unterhaltsvorschuss geleistet haben, dann könnte "das Amt" diese aufgelaufenen Schulden sehr wohl von dir zurück fordern. Jedoch nicht für die Mutter und nicht aufs Konto der Mutter.


    Hilfreich zu wissen wäre, welches "Amt" da die Forderung stellt.

    Laut Brief vom JA, ist das die Differenz zu dem Unterhaltsvorschuss, den sie durch das Amt bekommen hat und dem was ich ihr laut Titel eigentlich hätte zahlen müssen. Also das was sie faktisch zu wenig bekommen hat, da der U-Vorschuss ja nur 133 Euro betragen hat.


    Das ich den vom Amt geleisteten Vorschuss an das Amt zurückzahlen muss, ist klar :thumbup:


    Mir geht es eigentlich nur darum zu wissen, warum ich Ihr nun die Nachzahlung leisten muss. Der kleine hätte nichts davon. Natürlich würde ich es ihm sofort und ohne zu zögern auf sein Sparbuch schmeißen. Das Geld würde wohl nur ihrer neuen Familie zu gute kommen. :kopf

  • Okay. Jugendamt. Welche Stelle/Abteilung? Beistandschaft? Unterhaltsvorschusskasse?


    Guck bitte mal genau in den Briefkopf.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Das ich den vom Amt geleisteten Vorschuss an das Amt zurückzahlen muss, ist klar


    So klar ist das auch nicht. Meine ExFrau sollte für ihre beiden Erstgeborenen, die beim Vater aufgewachsen und für die sie nie auch nur einen Pfennig/Cent bezahlt hat, knappe 20.000 Euro zahlen. Es wurde mit Gericht/Pfändung gedroht.
    Da sie mittlerweile eine Ausbildung beim einem Rechtsanwalt macht, hat der in der Mittagspause einen Einzeiler aufgesetzt mit der Einrede der Verjährung. 2 Wochen später kam Post "Jawoll, akzeptieren wir, schönen Tag noch."

  • Irgendwie stehe ich jetzt auch auf den Schlauch....


    welches Amt fordert von dir die Zahlung, und an wen soll die Zahlung gehen? An die Mutter wirst du nichts leisten müssen. Sie ist SGB2-Bezieherin und hat keine Antragslegitimierung mehr irgendetwas zu fordern. Die Antragslegitimierung liegt da alleine beim JC. Ihr gegenüber sind die Unterhaltsansprüche auch verwirkt.


    Wer evtl. fordern könnte wäre das JC. Dort ist die Rechtslage auch etwas anders, da sie dies als Schadenersatz geltend machen können, da sie für dich in Vorleistung getreten sind. Die Zahlung wäre dann aber ans JC selber zu leisten, aber nicht an die Mutter.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hucky, wir sind schon so weit zu wissen, dass es Jugendamt ist.
    Je nach Stelle - die uns jetzt noch fehlt - muss man anders begründen, warum die eigentlich nicht forderungsberechtigt sind. (@ Ibsek...: Da fällt mir ein: haben die im Schreiben eine Rechtsgrundlage genannt, einen Paragrafen o.ä?)


    Im Moment sieht das sehr nach einem Gefälligkeitsschreiben aus. Offen ist, warum. Vielleicht ist eine JA-Stelle wegen der anderen, "neuen" Kinder involviert ... Mehr kann man erahnen, wenn man weiß, welche JA-Stelle es geschrieben hat.



    Bei der Rückzahlung des Unterhaltsvorschuusses würde ich auch erst einmal die Berechtigung anzweifeln. Hinzu kommt, dass das Kind derzeit beim Vater ist und von der Mutter kein Unterhalt fließt. Die Rückforderung sollte zumindest ausgesetzt werden, bis das Kind außer Haus ist und kein Unterhalt mehr zu leisten ist vom Vater.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Zitiere mal einen Teil des Schreibens "der Stadt....., Fachbereich Jugend, Dienststelle Beistandschaften"


    " Für die Zeit von 2008 bis 2013 waren insgesamt ... an Kindesunzerhalt zu zahlen. Nach meinen Unterlagen haben Sie Unterhalt in Höhe von ..... gezahlt. , so dass ein Betrag in Höhe von .... Euro offen steht. Erstattungsansprüche aus der Vergangenheit bestehen noch in Höhe von ... Euro bei der Unterhaltsvorschuskasse.


    Der noch verbleibende Betrag von ... steht somit noch der Kindesmutter zu.



    Das sind die Infos. Habe dort natürlich auch angerufen. Die sagten mir das sind halt Forderungen von früher und daran könne man nun nichts mehr machen.


    Nach den Infos die ich von euch erhalten habe, klingt das alles doch nicht so eindeutig - evtl ein fall für einen Anwalt? Lohnt sich der Aufwand? (Die Summe beträgt mehrere 1000 Euro...)


    LG

  • Beistandschaft? Teile ihnen mit, dass das Kind bei dir lebt. Die Beistandschaft ist deshalb nicht mehr legitimiert, tätig zu werden. Punkt.



    (Etwaige Forderungen müsste die mutter direkt an dich stellen. Das ist dann auch abzuwehren, allerdings mit anderer Begründung).


    Edith sagt: Anwalt brauchst du erst, wenn die klagen würden. Das kann ich mir aber nicht vorstellen. Hier arbeitet ein - vielleicht neuer - Sachbearbeiter alte Akten und Vorgänge auf. Der wird nicht mal wissen, dass die Beistandschaft durch den Aufenthaltswechsel beendet ist. Mutter wird das nicht mitgeteilt haben.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Aha. Dann nimm das zur Kenntnis und gut ist. Die haben vielleicht nur eine Endabrechnung erstellt.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • So sehe ich das auch. Die Beistandschaft ist jetzt beendet worden und sie haben eine Auflistung der restlichen Offenstände geschickt, die evtl. rechtliche Relevanz haben könnten und evtl. durchsetzbar wären. Selber aktiv können die nicht mehr werden, da sie zum einen das Kind gegen den UET vertreten und du nicht mehr der UET bist und weil durch die Beendigung sie auch keine rechtliche Legitimation mehr haben entsprechend tätig zu werden.


    Ein Schreiben zur Information und für die Ablage.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


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  • Ergänzend: Wäre es eine Zahlungsaufforderung, stände dort: "Zahlen Sie bitte spätestens bis ..." oder eine ähnliche Formulierung.


    Ich würde das Ding zur Kenntnis nehmen, ablegen. Wollen die was, werden sie mahnen. Dann legst du Einspruch ein, weil sie nicht mehr legitimiert sind.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • TOP!!! Vielen Dank für die Antworten! Es scheint also doch nicht "hoffnungslos"


    Es tut mir leid, dass ich das Thema nun so ausreize, aber wie soll ich nun weiter Verfahren? Unter dem Brief steht: ich soll mich mit der Kindesmutter in Verbindung setzen. Die weiß natürlich schon davon und pocht auf ihr Geld.


    Auch wegen der Zahlung an die Beistandschaft habe ich schon mit der "Diensstelle Beistandschaft" telefoniert, die mir sagten ich solle ein Schreiben wegen einer Ratenzahlung aufsetzen und "hoffen", dass das klappt.