Hallo liebe Muttis & Vatis,
für die wohl etwas komplizierte Frage, als Background, eine kurze Info zu meiner aktuellen Situation:
Seit nun fast 2 Jahren lebt mein kleiner Sohn bei mir (da seine Mutter einen neuen Partner und neue Kinder hat wollte sie nicht das er noch bei ihr bleibt). 3 Jahre lang konnte ich keinen Unterhalt für ihn zahlen. Ein Titel gegen mich bestand.
Die Differenz zwischen meinem titulierten Unterhaltsbetrag und dem Unterhaltsvorschuss, muss ich jetzt rückwirkend an die Mutter zahlen.
Sie selber erhält seit jeher Hartz4.
Da nun eine Unterhaltspflicht von Ihrer Seite gegenüber dem kleinen besteht, riet mit das JA dazu, nun meinerseits einen Titel gegen sie zu bewirken. Falls sie jemals arbeiten gehen sollte.
Nun stellen sich mir einige Fragen:
1. Kann die Zahlung die ich an sie nachzuleisten habe, auf ihren Titel bzw. ihre Unterhaltspflicht geltend gemacht, bzw verrechnet werden? Also kann das JA das Geld was ich ihr nun nachzahle von ihr einfordern?
2. Wird ihr das Geld vom Sozialamt angerechnet werden? Sie sagt - Nein (da ihr der damals titulierte Betrag komplett angerechnet wurde, obwohl sie nur den Vorschuss erhalten hat)- und möchte daher nicht auf die Nachzahlung verzichten.
Sie möchte den kleinen nicht mehr sehen, ist aber nun was das Geld angeht natürlich ganz vorne dabei - das macht mich unendlich traurig und sauer.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen ein wenig Licht in das Dunkel zu bringen.
Als plötzlich alleinerziehender Papa, habe ich teilweise noch Schwierigkeiten mich durch den Ämterdschungel zu kämpfen. :frag
Nun hoffe ich auf eure Hilfe
Vielen Dank im Vorraus!!! :rolleyes3: