Erbrechtliche Fragen

  • Hallo,


    ich bin beim Thema Erbrecht vollkommen grün, muss mich jetzt mal damit befassen für einen Fall, der hoffentlich nicht eintritt und vielleicht könnt ihr mir da weiter helfen.


    Also, mal die Hintergrundinfo, ich bin seit etwa 1-1,5 Jahren AE (nie verheiratet) mit einem Kind (1,5J), KV hat die Vaterschaft anerkannt und es besteht gemeinsames Sorgerecht. KV lebt in 40km Entfernung und kommt derzeit nahezu jedes WE an einem Tag für etwa 5h +-1h. Die beiden haben ein gutes Verhältnis zueinander, wobei ich mich komplett um alle Dinge betreffs Junior kümmere, KV hat da wenig Interesse.


    Folgendes Problem: Ich baue derzeit ein Haus, Grundstück ist u.a. mein Erbteil. Für den Fall meines plötzlichen Todes habe ich eine Risikolebensversicherung abgeschlossen in Höhe der Darlehenssumme. Als Empfänger habe ich derzeit meine Eltern eingetragen, eigentlich möchte ich meinen Sohn+Haus damit absichern (und ich kann zu 1000000000% meinen Eltern vertrauen).
    Da aber ja der KV ebenfalls sorgebrechtigt ist weiß ich nicht, wie ich das sinnvoll für den schlimmsten Fall regeln kann/soll. Im Prinzip erbt ja mein Sohn, da der KV aber dann der Sorgeberechtigte ist kann dieser erst mal über Haus und Lebensversicherung verfügen, oder? Auch wenn das treuhänderisch geschehen soll, ich traue dem KV da keinen Meter!


    Was ist denn in meinem Fall eine sinnvolle Lösung?


    An wen wende ich mich da um das schriftlich zu fixieren, wo bekomme ich passende Beratung? Anwalt? Notar?


    Kann ich meinen Teil des Sorgerechts auf jemanden übertragen, für den Fall, dass mir etwas passiert? Oder geht das nur bei Vollwaisen?




    Merci und LG

  • Hallo keepsmiling,


    du kannst beim Notar beispielsweise ein Testament machen, in dem du festlegst, wer die Vermögensverwaltung für dein Kind bis zur Volljährigkeit übernehmen soll.


    LG Schildkröte

    Manches im Leben entdeckt man erst, wenn man den Mut dazu aufbringt.

  • deinen Teil des Sorgerechts kannst du nicht auf andere übertragen. Der Vater erhält deinen Teil des Sorgerechts, wenn es dem Kindeswohle nicht widerspricht.


    Was aber geht ist eine Beschränkung der Vermögenssorge nach §1638 BGB. Diese gilt für das Vermögen, was du vererbst. Du schreibst einfach ein Testament, indem du festlegst, daß das Kind das Vermögen erbt, und wer bis zur Volljährigkeit das Vermögen für das Kind verwalten soll. Ich persönlich habe da eine Rangfolge gemacht und mehrere Personen angegeben, falls im Fall des Falles einer der Verwalter auch sterben sollte.


    Am Besten verfasst du das handschriftlich, dann Bedarf es auch keines Notars.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    Einmal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • Erstmal könntest du andere Erben z.B. deine Eltern einsetzen und für den Mini nur den Pflichtteil.


    Hier besteht das Risiko, daß wenn die Eltern plötzlich sterben sollten, dieses Vermögen an andere Personen geht. Dann hat Mini auch nichts davon.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Zu beachten wäre auch.... auch wenn man nicht dran denken möchte... dass auch dem Kind was passieren könnte (z.B. bei Verkehrsunfall) und dann würde der Kindsvater erben.... insofern wäre über Vorerbe/Nacherbe nachzudenken.


    Aber hierzu gibt es hier auch schon ein Thema!