Hallo,
ich bin beim Thema Erbrecht vollkommen grün, muss mich jetzt mal damit befassen für einen Fall, der hoffentlich nicht eintritt und vielleicht könnt ihr mir da weiter helfen.
Also, mal die Hintergrundinfo, ich bin seit etwa 1-1,5 Jahren AE (nie verheiratet) mit einem Kind (1,5J), KV hat die Vaterschaft anerkannt und es besteht gemeinsames Sorgerecht. KV lebt in 40km Entfernung und kommt derzeit nahezu jedes WE an einem Tag für etwa 5h +-1h. Die beiden haben ein gutes Verhältnis zueinander, wobei ich mich komplett um alle Dinge betreffs Junior kümmere, KV hat da wenig Interesse.
Folgendes Problem: Ich baue derzeit ein Haus, Grundstück ist u.a. mein Erbteil. Für den Fall meines plötzlichen Todes habe ich eine Risikolebensversicherung abgeschlossen in Höhe der Darlehenssumme. Als Empfänger habe ich derzeit meine Eltern eingetragen, eigentlich möchte ich meinen Sohn+Haus damit absichern (und ich kann zu 1000000000% meinen Eltern vertrauen).
Da aber ja der KV ebenfalls sorgebrechtigt ist weiß ich nicht, wie ich das sinnvoll für den schlimmsten Fall regeln kann/soll. Im Prinzip erbt ja mein Sohn, da der KV aber dann der Sorgeberechtigte ist kann dieser erst mal über Haus und Lebensversicherung verfügen, oder? Auch wenn das treuhänderisch geschehen soll, ich traue dem KV da keinen Meter!
Was ist denn in meinem Fall eine sinnvolle Lösung?
An wen wende ich mich da um das schriftlich zu fixieren, wo bekomme ich passende Beratung? Anwalt? Notar?
Kann ich meinen Teil des Sorgerechts auf jemanden übertragen, für den Fall, dass mir etwas passiert? Oder geht das nur bei Vollwaisen?
Merci und LG