die Klage läuft , EX-Mann weigert sich zu zahlen-habe ich eine Chance?

  • Hallo,
    ich bin neu hier und hoffe auf eine Antwort - danke !
    Vor 3 Jahren bin ich mit meinen Kindern ( jetzt 16 und 19) ausgezogen. Mein Ex-Mann wohnt weiterhin in seinem Haus (von den Eltern überschrieben,allerdings haben wir das neu renoviert und umgebaut). Im Grundbuch stehe ich also nicht.


    Von meinem 1. Anwalt bekam mein Ex-Mann eine sehr niedrige Unterhaltsberechnung,da er wohl alle Abzüge,die während der Ehe entstanden sind,abziehen kann. Somit blieben 161 € Unterhalt für 2 Kinder übrig. Die zahlt er seit 3 Jahren.
    Nach der Scheidung am 13.12.2012 wechselte ich den Anwalt,weil ich den 1. nicht mehr vertraute. Der hat sich z.B.mit meinen Ex-Mann getroffen und erwähnte mir gegenüber dann,wie nett mein Noch-Mann doch sei usw. usw.!!!!!
    Mein jetziger Anwalt ist lt. Düsseldorfer Tabelle natürlich auch eine ganz andere Berechnung gekommen, es sind über 600€,die mein Ex-Mann den Kindern zahlen müßte.
    Er bekam dann Briefe mit Zahlungsaufforderungen usw. usw.
    Mein Ex-Mann weigert sich allerdings,die "neue" Summe zu zahlen und überweist immer noch 161€.
    Mein großer Sohn ist jetzt allerdings aus der Unterhaltsberechnung raus,da er in der Ausbildung über 800€ Brutto verdient. Stimmt das eigentlich??? Ist mein Sohn dann völlig aus der Unterhaltsberechnung raus?? Ihm erwartet aber noch eine gute Nachzahlung,als er noch Schüler war.
    Die Klage läuft seit gut 2 Jahren,es tut sich aber nichts.
    Ich muß dazu sagen,dass die Kinder keinen Kontakt mehr zum Vater haben,er will einfach nicht mehr. Er ist stur und bockig,weil wir die Klage eingereicht haben.
    Da ich auch nur auf Teilzeit arbeite,komme ich natürlich mit meinem Gehalt nicht alleine über die Runden und mußte Hilfe vom Amt in Anspruch nehmen. Dort erhalte ich Wohngeld in Höhe von 77 € . Meine Frage,muß ich dem Amt das Geld zurück erstatten?
    Wenn doch die Berechnung richtig ist, da mein Ex-Mann gut verdient,müssen die Kinder doch ihren Unterhalt erhalten und auch die Nachzahlung zugesprochen bekommen oder?
    Mich macht die ganze Situation echt fertig und ich hoffe,ihr könnt mir helfen :thanks:
    Liebe Grüße,
    Claudi

  • Hallo Gina,



    zuerst einmal :welcome . Deine Frage ist schwierig zu beantworten. Wenn dein erster Anwalt die damaligen Abzüge zugelassen hat, ist die Frage, warum sie jetzt nicht mehr zugelassen werden sollen. Es klingt so, als berücksichtige Dein neuer Anwalt diese Abzüge gar nicht. Da ist es, ehrlich gesagt, allerdings unwahrscheinlich, dass dein erster Anwalt viele Posten anerkannt hat, die eigentlich nicht abzugsfähig sind.



    Das können wir hier natürlich nur schwer einschätzen. Wenn die Klage seit zwei Jahren läuft, hat es doch sicherlich bereits Hinweise des Gerichts gegeben, Nachforderungen von Unterlagen etc. Daraus lässt sich einiges erschließen, zumindest oft eine richterliche Tendenz.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,danke für die Antwort.
    Bei der ersten Berechnung durften die "Schulden" angerechnet werden,weil wir noch verheiratet waren.Nach der Scheidung durften und müssen diese nicht mehr angerechnet werden,d.h. wenn er die Kreditraten fürs Haus nicht mehr zahlen kann,muß das Haus verkauft werden. Er darf sich auch kein Vermögen zu Lasten der Kinder aufbauen,indem er noch nicht mal den Mindestsatz zahlt,aber weiterhin die Kredite bedient.
    Natürlich wurden auch Unterlagen angefordert,die direkt ans Gericht verschickt wurden.


    Ich hoffe,ich habe es einigermaßen erklären können. Unser Fall scheint echt kompliziert zu sein :)


    LG,
    Claudi

  • Nö, da ist nix kompliziert. Das ist normal.


    Ihr habt gemeinsam ein haus gebaut, vermute ich. Wenn er jetzt den Kredit alleine bedient, dann können die Zinsen sein Einkommen mindern, nicht die Tilgungszahlungen. (Mit denen würde er das erwähnte Vermögen - Hausbesitz - aufbauen).


    Klar kann das Haus verkauft werden. Dazu musst du aber wie er aktiv beitragen.


    Und Kindesunterhalt zahlt er ja nach der alten Berechnung. Die gilt, bis einvernehmlich oder rechtskräftig eine neue Berechnung vorliegt. Wenn die Sache schon zwei Jahre läuft, hättest du eigentlich bereits aktiv werden müssen und die Teilungsversteigerung (Zwangsversteigerung)beantragen müssen.


    Im Moment lässt du ihn anscheinend den Kredit bedienen und forderst Unterhalt. Beim Kredit, den ihr mutmaßlich gemeinsam aufgenommen habt, müsstest du ihn entweder entlasten - oder aber die Haussache klären. Da stehst du in derselben Verantwortung wie er.


    Ich befürchte, das wird ein wilder Ritt über den Bodensee, was du da einklagen willst. Hat er einen einigermaßen firmen Anwalt, sieht die Sache recht mau aus. Von dem, was du da berichtest, hätte der neue Anwalt die Sache vielleicht etwas anders aufzäumen müssen (wobei ich nicht weiß, was er vor der Klage probiert hat zu klären, zB die Haussache ...) Die Vermögensklärung hätte eigentlich in der Scheidung laufen sollen und müssen. Oder ist die alte Vereinbarung des alten Anwalts in die Scheidung mit eingeflossen?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ihm kann/ muss ein Wohnwert angerechnet werden, da er im Eigentum lebt.


    Warum arbeitest du nur TZ nicht VZ? - Dir kann ein fiktives Einkommen angerechnet werden, bzw. zugemutet werden einen weiteren Job anzunehmen.


    Dem Kind in Ausbildung werden 90,- € vom netto abgezogen und hälftig auf den Unterhalt angerechnet. Das Kindergeld wird auch bei ihm gerechnet.
    Kannst du auch selber nachsehen - Düsseldorfer Tabelle.
    Und nicht du kannst fordern, sondern der Jugendliche.

  • Also gehört euch das Haus auch zur Hälfte? Zahlst du denn die halben Kreditraten und die halben Nebenkosten (Steuer, Hausversicherung)? Könnte er von dir verlangen. Andererseits kannst du verlangen, daß er für die deine Hälfte vom Haus Miete bezahlt. Aber bei der Gegenüberstellung würdest du dabei schlechter wegkommen.


    Und die Schulden (besser gesagt die Zinsen) darf er weiterhin einkommensmindernd angeben, jedoch nicht mehr die Tilgung (da diese vermögensaufbauend ist). Im Gegensatz dazu muss er sich einen Wohnwertvorteil als fiktives Einkommen anrechnen lassen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    Einmal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • Neenee. Das Haus gehört dem Vater allein, schreibt Gina. Nur er steht im Grundbuch. Ob die Kredite auf beide laufen - das wäre natürlich übel ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ah OK, dann trifft der erste Teil in meinem letzten Post natürlich auch hier nicht zu.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller