Beiträge von GinaLuna

    Hallo,danke für die Antwort.
    Bei der ersten Berechnung durften die "Schulden" angerechnet werden,weil wir noch verheiratet waren.Nach der Scheidung durften und müssen diese nicht mehr angerechnet werden,d.h. wenn er die Kreditraten fürs Haus nicht mehr zahlen kann,muß das Haus verkauft werden. Er darf sich auch kein Vermögen zu Lasten der Kinder aufbauen,indem er noch nicht mal den Mindestsatz zahlt,aber weiterhin die Kredite bedient.
    Natürlich wurden auch Unterlagen angefordert,die direkt ans Gericht verschickt wurden.


    Ich hoffe,ich habe es einigermaßen erklären können. Unser Fall scheint echt kompliziert zu sein :)


    LG,
    Claudi

    Hallo,
    ich bin neu hier und hoffe auf eine Antwort - danke !
    Vor 3 Jahren bin ich mit meinen Kindern ( jetzt 16 und 19) ausgezogen. Mein Ex-Mann wohnt weiterhin in seinem Haus (von den Eltern überschrieben,allerdings haben wir das neu renoviert und umgebaut). Im Grundbuch stehe ich also nicht.


    Von meinem 1. Anwalt bekam mein Ex-Mann eine sehr niedrige Unterhaltsberechnung,da er wohl alle Abzüge,die während der Ehe entstanden sind,abziehen kann. Somit blieben 161 € Unterhalt für 2 Kinder übrig. Die zahlt er seit 3 Jahren.
    Nach der Scheidung am 13.12.2012 wechselte ich den Anwalt,weil ich den 1. nicht mehr vertraute. Der hat sich z.B.mit meinen Ex-Mann getroffen und erwähnte mir gegenüber dann,wie nett mein Noch-Mann doch sei usw. usw.!!!!!
    Mein jetziger Anwalt ist lt. Düsseldorfer Tabelle natürlich auch eine ganz andere Berechnung gekommen, es sind über 600€,die mein Ex-Mann den Kindern zahlen müßte.
    Er bekam dann Briefe mit Zahlungsaufforderungen usw. usw.
    Mein Ex-Mann weigert sich allerdings,die "neue" Summe zu zahlen und überweist immer noch 161€.
    Mein großer Sohn ist jetzt allerdings aus der Unterhaltsberechnung raus,da er in der Ausbildung über 800€ Brutto verdient. Stimmt das eigentlich??? Ist mein Sohn dann völlig aus der Unterhaltsberechnung raus?? Ihm erwartet aber noch eine gute Nachzahlung,als er noch Schüler war.
    Die Klage läuft seit gut 2 Jahren,es tut sich aber nichts.
    Ich muß dazu sagen,dass die Kinder keinen Kontakt mehr zum Vater haben,er will einfach nicht mehr. Er ist stur und bockig,weil wir die Klage eingereicht haben.
    Da ich auch nur auf Teilzeit arbeite,komme ich natürlich mit meinem Gehalt nicht alleine über die Runden und mußte Hilfe vom Amt in Anspruch nehmen. Dort erhalte ich Wohngeld in Höhe von 77 € . Meine Frage,muß ich dem Amt das Geld zurück erstatten?
    Wenn doch die Berechnung richtig ist, da mein Ex-Mann gut verdient,müssen die Kinder doch ihren Unterhalt erhalten und auch die Nachzahlung zugesprochen bekommen oder?
    Mich macht die ganze Situation echt fertig und ich hoffe,ihr könnt mir helfen :thanks:
    Liebe Grüße,
    Claudi