Hallo,
mich würde mal interessieren wie es eigentlich rechtlich wäre, wenn:
1) Die KM mit ASR stirbt.
2) Die Vorsorgeverfügung zu Gunsten der Großmutter ist beim Jugendamt hinterlegt.
3) Das Jugendamt überträgt der Großmutter das vorübergehende Sorgerecht.
Könnte der KV, nach der neuen Gesetzeslage, nicht einfach das Sorgerecht beantragen (6 Wochen Frist)?
Wer könnte denn in diesem Fall Widerspruch einlegen und diesen begründen?
Mit freundlichen Grüßen
Vater 1971