ASR oder GSR?

  • Liebe Community,


    ich habe im Forum viel über die verschiedenen Meinungen zu GSR und ASR gelesen. Manche Einstellungen kann ich verstehen und manchmal würde ich es verstehen, wäre ich nicht in meiner Situation. Oftmals bin ich verunsichert und frage mich, ob ich vielleicht doch einen Denkfehler habe - und darum würde ich hier gerne einige Fragen an euch richten:

    • Wäre es wirklich besser, wenn in allen Fällen das GSR automatisch bestehen würde? Auch, wenn der KV sich fast die komplette SS nicht gekümmert hat, noch nicht mal zu einem Gespräch bereit war, um spätere Umgänge zu regeln? Ist es nicht in einem solchen Fall verständlich, dass die KM anzweifelt, dass der KV sich zum Wohl des Kindes mit den anstehenden Fragen auseinandersetzt? Die KM im Zuge dessen auch nur 12 Monate Elterngeld bekommt, dafür aber überhaupt keine Unterstützung hat? Sollte es nicht zumindest möglich sein, in diesem Falle außergerichtlich Veto einzulegen? Ich halte das GSR in vielen Fällen für absolut gerechtfertigt, aber nach meiner persönlichen Erfahrung kann ich nur dafür danken, dass es (noch) nicht automatisch erteilt wird.
    • Kommt der KV in jedem Fall (so hört es sich hier so oft an) mit dem Antrag auf GSR durch? Auch, wenn er sich mit den täglichen Aufgaben um die Kindersorge nie auseinandergesetzt hat (Informationen über chronische Erkrankungen einholen, Windeln oder Milch mitbringen, Erlernen für das Kind lebensnotwendiger Handgriffe, nie etwas dafür getan, dass er das Kind alleine versorgen könnte)?
    • Sollte es für das GSR nicht notwendig sein, dass der KV sich für den Alltag des Kindes interessiert, also über Ärzte und Behandler bescheid weiß, über Freunde und Krabbelgruppen? Ist es denn wirklich rechtens, dass einer sich um alles kümmert und der andere dann nach Lust und Laune einfach sein OK verweigern kann, ohne sich je mit der Problematik auseinandergesetzt zu haben?


    Oft habe ich die Frage gelesen, warum denn die KM und nicht der KV. Ich denke dann immer (also wenn es um den Zeitpunkt direkt nach der Entbindung geht), dass die KM sich ihrer Verantwortung doch ab Feststellung der SS stellen muss - der KV kann sich entziehen (hat er auch in unserem Fall, vielleicht zwickt es mich deshalb immer wieder).

    Ich würde das ASR in unserer jetzigen Situation nicht freiwillig abgeben. Weil ich die Sorge sowieso alleine trage! Weil die Verantwortung für mein krankes Kind immer alleine auf mir lastete und ich im KV niemanden hatte, mit dem ich über meine Nöte und Ängste reden konnte (ich habe es versucht).



    Stehe ich mit dieser Meinung denn wirklich so alleine da? Dass das Sorgerecht dorthin gehört, wo auch Sorge getragen wird?

    Vielen Dank (auch für die Antworten, bei denen es mich wieder zwickt) und liebe Grüße
    Jul





  • Also, ich habe auch ASR und bin auch froh drum.
    Ich denke, so pauschal kann man das nicht beantworten, was besser ist. Mein Ex hat aber damals um MICH zu ärgern wichtige Unterschriften für Kiga und Schule verweigert und damit natürlich in erster Linie den kids geschadet. Natürlich ist noch einiges anderes vorgefallen... Ich denke, GSR ist so lange sinnvoll / akzeptabel, so lange das Kindswohl nicht durch einen Elternteil gefährdet ist.
    LG, Billi

  • Ich bin dafür, dass alle Kinder (also die von verheirateten und die von unverheirateten) gleichgestellt werden-
    und somit immer für grundsätzlich das GSR.

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Mal ganz ketzerisch gegen gefragt:


    Ist es wirklich sinnvoll, dass jede Mutter automatisch das Sorgerecht bekommt?
    Unabhängig davon, ob sie in der Schwangerschaft gesoffen, gekifft oder geraucht hat. Unabhängig davon ob sie weiß wer der Erzeuger ist, unabhängig davon ob sie mit ihrem eigenen Leben klar kommt ?





    Und noch ein Satz zum Ausgangsposting:
    Das Verhalten eines Menschen zum/zur Ex-Partner(-in) - womöglich kurz nach dem Beziehungsende - hat möglicherweise wenig Aussagekraft über das Verhalten eines Elternteiles zu seinem Kind.
    Manchmal denke ich, es wäre hilfreich Vätern einen Weg zu geben Kontakt zu ihren Babys aufzubauen, möglichst auch unabhängig von der Ex-Partnerin.
    Wenn der Weg zum Nachwuchs wirklich nur über die Ex möglich ist, dann ist das in manchen Fällen vielleicht zu viel verlangt.

  • Ich habe auf Grund der damaligen Gesetzeslage das ASR. Das GSR wurde nie eingefordert, bei der Vaterschaftsanerkennung aber angesprochen.
    Aber das GSR hat in unserem Alltag keine Bedeutung -


    wir sind Eltern


    Wir gehen zu Elternabenden, wir gehen zur Ärzten, wir nehmen an Veranstaltungen des Kindes teil. Weil wir Bezugspersonen des Kindes sind, so auch der Next, der schon Jahre mit dem
    Kind zusammenlebt. Lebensnotwendige Handgriffe hat niemand von uns erlernt und Milch und Windeln hab auch nur ich besorgt.


    Mich stört dieses Papier nicht - vielleicht weil ich mit dem Vater des Kindes 7 Jahre zusammengelebt habe, wir haben zu vielen Dingen die gleiche Einstellungen und z.B. das Thema Schulwahl gibt es in unserem lokalen Umfeld nicht. Ich glaube die Menschen hängen sich an dieser Urkunde zu sehr auf - es ist ein Stück Papier im Ordner ... im Leben müssen die Ex-Partner jahrelang mitteinander als Eltern auskommen - ob mit ASR oder GSR... ich finde es spielt keine Rolle - es geht um das Kind(er).


    Mein Ex würde es sicher beantragen, wenn er sich irgendwann nicht mehr als geleichberechtigtes Elternteil behandelt fühlen würde und da kann ich ihn verstehen.

  • Schöne Fragestellung.
    Ich will als Frau mal ganz bewusst plakativ und überspitzt erklären, wie ICH zum alleinigen Sorgerecht für mein Kind kommen könnte:


    - ungeschützten Sex mit einem beliebigen Mann haben
    - schwanger werden
    - nichts dagegen unternehmen
    - der Natur und der modernen Medizin ihren Lauf lassen



    Natürlich kann ich mir immenses Wissen über Entwicklung von Säuglingen, Einflüssen in der Schwangerschaft und Co anlesen.
    Ich kann aber genau so gut rauchen, Drogen konsumieren, mich regelmäßig betrinken und feiern gehn.


    Daran, dass ich ab Geburt erst mal das alleinige Sorgerecht für mein Kind habe, sofern ich nicht verheiratet bin, ändert das nix.
    Und auch ob ich mich um das Kind ordentlich kümmern kann oder will ändert daran nichts. Das Sorgerecht habe ich erst mal und es müssen kritische Maßstäbe erfüllt werden, damit man es mir wegnehmen könnte.


    Jetzt ist da der Vater.
    Der hat nicht das Sorgerecht ab Geburt.


    Der kann sich immenses Wissen über Entwicklung von Säuglingen, Einflüssen in der Schwangerschaft und Co anlesen, nützt ihm nicht, Sorgerecht bekommt er dadurch nicht.
    ER muss es beantragen oder die Mutter überzeugen, dem zuzustimmen. Was qualifiziert denn die Mutter des Kindes dazu, zu entscheiden, ob er das Sorgerecht für sein eigenes Kind bekommt oder nicht? Im Gegenteil - ist sie nicht der letzte Mensch auf diesem Planeten, der das objektiv entscheiden kann?
    Wenn er es beantragt, - und da findet sich der schlimmste Schwachpunkt der neuen Gesetzgebung - wird die Mutter in die Position erhoben, sich qualifizierend dazu äußern zu dürfen, warum er das Sorgerecht nicht bekommen sollte. Das impliziert ein Machtgefälle unter den Eltern, das rein imaginär ist und andere Konflikte anfeuert.


    Gerät jetzt der Vater an ein altbackenes Gericht, läuft er noch dazu Gefahr, das Sorgerecht nicht zu bekommen, weil "keine Kommunikation möglich" ist. Das kann auch simpel heißen, die Mutter weigert sich, mit dem Vater zu kooperieren. Im Zweifel schon weil sie weiß, dass er dann das Sorgerecht mit etwas Glück nicht bekommt.

  • Hallo,


    man muss sich auch in einen KV hineinversetzen, der das GSR gerne hätte und durch die neue Gesetzeslage immer noch als Vater zweiter Klasse gilt, denn realistisch gesehen ist es doch immer noch so!


    Wie würde sich wohl eine Kindesmutter fühlen, wenn der Staat jetzt ein Gesetz erlassen würde, indem steht dass eine Alleinerziehende Mutter nicht automatisch, nach der Geburt des Kindes das Sorgerecht bekommt, sondern dieses zuerst an das Jugendamt geht!


    Sagen wir einfach mal, nach der Geburt wird erstmal 6 Wochen lang geprüft, ob das Sorgerecht für die KM, dem Wohle des Kindes nicht widerspricht!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Erst mal danke für eure Antworten!


    loewe: Deine ketzerische Frage finde ich gar nicht so ketzerisch. Da passieren manchmal schlimme Dinge und die Kinder leiden dann später darunter. Wenn die Versorgung des Kindes nicht gewährleistet ist, dann greift im besten Fall das Amt ein, die schlimmsten Fälle kennen wir aus den Medien. Leider fällt mir hierzu keine Lösung ein.
    Zur Ex: Ja, das mag ein großes Problem sein. Hätte ich eine Möglichkeit gesehen, ihm das Kind alleine mitzugeben, hätte ich diese wahrgenommen.
    Wie gesagt, Mini war krank und hat immer wieder das Atmen eingestellt. Da ist man nicht so cool, wie man es gerne wäre. Hätte er einen Reakurs (musste ich auch machen, sonst hätte ich sie nciht mitnehmen dürfen, ebenso wie das Füttern/Sondieren erlernen) besucht und mir zugehört, als ich ihm die Bedienung des Überwachungsmonitors erklärte, hätte ich sie ihm anvertraut. Er konnte ihre Erkrankung noch nicht mal bei g***** eingeben, weil ja "die Bilder so schrecklich seien".


    Lena: Wie ich gerade an Loewe schrieb, auch ich musste die Säuglingsreanimation (Handgriffe) lernen und die Anleitung hängt noch immer überm Wickeltisch. Es war eine spezielle Situation bei uns, die er einfach komplett ausgeblendet hat, daher ja auch meine Frage.
    Dass mit Milch und Windeln regt mich vielleicht auf, weil mein Kind erst mit zwölf Monaten sitzen konnte und ich also zwölf Monate mit Liegebuggy und Taschen umhängend durch die Geschäfte gelaufen bin. Das war oftmals ziemlich schweißtreibend.


    Tüftels: Mir geht es ja nicht darum, die Kommunikation zu verweigern. Ich habe nur bisher die Erfahrung gemacht, dass ich alles, was meinem Kind bisher passiert ist, alleine regeln musste. Wenn ich mit ihm über Probleme mit KiA oder Logopädin (danach habe ich es aufgegeben) sprechen wollte, kam einfach keine Reaktion. Es wäre ein einfaches gewesen, sich über mögliche Kliniken zu informieren, die die für unser Kind notwendige OP durchführen, aber es kam halt nichts.
    Ich musste die Entscheidungen doch sowieso alleine treffen (und es waren so einige), also warum dann GSR?


    @Vater: Ich bin durch die Frühförderung nach 18 Monaten noch in "Überwachung" durch das Gesundheitsamt. In vielen Fällen wäre dein Vorschlag mit der 6-Wochen-Überwachung nicht so schlecht und ich hätte mich mit Sicherheit nicht dagegen gewehrt. (Zur "Begrüßung" saß das Jugendamt eh relativ früh schon auf meinem Sofa, durch die Konflikte mit dem KV ich dann auch relativ früh bei denen)


    Wie ich bereits schrieb, bevor ich mich mit dieser Situation konfrontiert sah, hätte ich wohl auch gesagt: immer GSR. Aber der einzige Grund, der mich jetzt umstimmen könnte, ist dem KV ein gutes Gefühl zu verschaffen - und sich als dankeschön dann keine weiteren Probleme zu erhoffen ...


    Ich wollte und will ihn nicht ausschließen. Ich habe ihn über sämtliche Diagnosen informiert und bin mit ihm alle Arztbriefe Schritt für Schritt durchgegangen. Ist ein bisschen Eigeninitiative denn so viel verlangt?


    Edit: nochmal @Vater: Ich verstehe es gut, dass sich Väter ausgeschlossen fühlen. Ich kenne auch einen Fall, in dem ein Vater drei Jahre mit dem Kind zusammenwohnte, GSR hatte und nun mittlerweile seit 10 Jahren um sein Kind kämpft, weil ihm alles, aus welchen Gründen auch immer, aberkannt wurde. Vielleicht komme ich da ja noch hin, dass ich das GSR cool sehen kann - dieser Thread hilft mir auf jeden Fall!

    Einmal editiert, zuletzt von Jul1983 ()

  • Hi,
    ich hatte ASR, der KV hat das GSR vor 3 Jahren eingeklagt und gibt es nun wieder ab, weil er die Teilsorge (Gesundheitssorge und Sorge zur Unterschrift bei behördl. Dingen) schon verloren hat und nu mich und unser Kind bestrafen möchte.


    So, wie es immer verschieden artige Menschen geben wird, wird immer auch der Ratschlag zu dieser Thematisierung ausfallen, weil eben vieles Menschlich ist.
    Was im Interesse des Kindes ist, lässt sich mitunter erst auf einen langen, langen Weg herauskitzeln mit allen Für und Wider - Shice-Spiel, ist aber so.

  • Mittlerweile ist es mir fast egal, ob das GSR besteht oder nicht. KV interessiert sich nicht dafür, solange ich das ASR nicht missbrauche. Also spätestens wenn ich umziehen wollen würde oder ähnliches.


    Außerdem, was will er mind. bis zum 10 oder 12ten Lebensjahr überhaupt mitbestimmen? Es gibt nichts, Kind ist in der Krippe, geht dann in den Kindergarten, da kann er nichts dagegen machen. Schule, es gibt eine Regelgrundschule, in die muss jedes Kind gehen- ergo kein Mitspracherecht. Danach gibt es auch kaum Auswahl an weiterführenden Schulen, ergo wieder kaum Mitspracherecht.


    Die Vorsorgeuntersuchungen müssen ja gemacht werden, Impfungen sind auch vorgeschrieben wegen der Kita. Wenn KV gegen das Impfen wäre, hätte er eh null Chancen.
    KV kennt trotz Infos von meiner Seite nicht unseren Hausarzt/ Kinderarzt, hat die Krippe noch nie gesehen- weiß nur wie die heißt. Hat nie auf die Info/ Einladung zu den Vorsorgeuntersuchungen, Ergebnisse reagiert. Null Eigeninitiative, auch wegen Umgang- aber das ist eine andere Geschichte, die sein Bier ist.


    Das einzige was mich immer ins Grübeln bringt ist das gemeinsame ABR, ich habe dann immer Angst, dass er Kind einfach von der Kita abholt oder nach dem Umgang nicht mehr wiederbringt. Man muss ihn nur drauf bringen, dass er dann Geld für Kind bekommt und weiter so leben kann, wie er es wohl zur Zeit tut.


    Ansonsten die Zeit wird es zeigen, was wird. Mehr als fürs Kind da sein, es auffangen, stützen, fördern usw. kann man als Mutter auch nicht. Irgendwann werden sie ihre eigenen Wege gehen.

  • Hallo,


    das Problem bei allen Fällen der elterlichen Sorge ist, daß es immer das "maßgeschneiderte" Sorgerecht für einen bestimmten Fall gibt; daß aber mit einem "pauschalen" Sorgerecht die meisten Fälle eben nicht davon abgedeckt werden.


    Eine Mutter, die mit allerlei Psychotricks den Vater ausschließt, sich nicht an gerichtliche Umgangsbeschlüsse hält und damit billigend in Kauf nimmt, daß das Kind schon sehr früh Schaden nimmt, ist da genauso drunter wie der Vater, der sich trotz Gelegenheit nicht um schwangere Mutter und später Kind kümmert. Im einen Fall wäre ASR für den Vater gerechtfertigt, im anderen für die Mutter.


    In den meisten Fällen sollte (hoffentlich) noch eine Kommunikation möglich sein, und durch das GSR sind beide auch gezwungen, nicht "mit allen Mitteln" gegeneinander zu "kämpfen" und den Rosenkrieg zu beenden. Diese sog. Elternebene wird sogar gesetzlich verlangt; aber - Pferdefuß - das Familienrecht als Teil des Bürgerlichen Rechts im BGB ist ein "Zwitter" zwischen reinem Zivilrecht (wenn Du Dich mit dem Reisebüro streitest, ob Dein Hotelzimmer wirklich ohne Fenster zum Strand noch zumutbar war und andere verhältnismäßig unwichtige Sachen) und einem Recht, das auch öffentlich (durch Jugendämter und Familiengerichte) überwacht wird.


    Es gibt leider zu viele (>= 1) Fälle, in denen die Mutter z.B. durch brasche Kommunikationsverweigerung die GSR unmöglich macht - hier muß nachgebessert werden, daß bei Bereitschaft und Möglichkeit der Vater einfacher ASR bekommt. Fälle, in denen der KV die gemeinsame elterliche Sorge (GSR) dazu verwendet, dem Kind "Steine in den Weg zu legen" sind schon dadurch abgedeckt, daß in Fällen ohne stichhaltige Begründung eine Unterschrift richterlich auch recht schnell ersetzt werden kann - und im Nachklapp dem Vater die gemeinsame Sorge über diesen Teilbereich entzogen werden kann.


    Von der Seite aus muß in strittigen Fällen sowieso immer "nachgebessert" werden. Im Falle eines automatischen GSR (das übrigens auch die Mutter und BET beantragen kann) gibt es den Druck, sich zu einigen, bzw. sich gar nicht erst zu zerstreiten - in nicht-strittigen Fällen kann der KV bei GSR der KM auch durch Vollmacht temporär und widerrufbar seinen "Teil" des GSR übertragen.


    Je schneller das automatische GSR kommt, desto schneller werden in "noch zu rettenden Fällen" rechtliche Streitigkeiten verhindert (was dem VAMV als von Anwälten gegründete Lobby natürlich nicht gefällt) - und desto mehr Kinder werden nicht durch den Loyalitätskonflikt geschädigt. Viele dieser Kinder stellen als junge Erwachsene irgendwann fest, was ihnen angetan wurde, und gehen bis dahin, den Kontakt zum em. BET komplett abzubrechen; damit profitieren auch die boykottierenden BET davon, wenn sie mit dieser schädlichen Haltung möglichst bald an Grenzen stoßen. - DANN sind allerdings die Anwaltshonorare schon gezahlt und die Jugendämter aus der Pflicht.


    Da es möglich ist, GSR wieder ganz oder (häufiger) teilweise zu entziehen, sehe ich im - in den meisten anderen EU-Ländern längst realen - automatischen GSR die größeren Vorteile, für ALLE Beteiligten. Vielen ist es nicht klar, daß es in einem strittigen Verfahren keine Gewinner gibt, sondern nur Verlierer.


    Gruß
    diadem

  • Ich würde es anders ausdrücken: Das was du dir da unter Sorgerecht vorstellst, hat im rechtlichen Sinne nichts mit Sorgerecht zu tun. Was du da beschreibst sind alles Sachen der Alltags-Sorge. Darum kann sich bei "Nichtpaaren" nur der Elternteil kümmern, bei dem das Kind gerade ist.


    Zum GSR gehören nur Entscheidungen, heißt man darf mitreden, die von wesentlicher Bedeutung für die Entwicklung des Kindes sind:


    - Religionswahl
    - Wo wohnt das Kind?
    - Kindergarten- Schul- und Ausbildungsplatzwahl
    - finanzielle Vorsorge für das Kind, Kontoeinrichtung
    - Ist eine OP angebracht?
    - Informationsrecht bei Ärzten, Schulen usw.
    - Antragstellung bei Behörden, z.B. Ausweisbeantragung


    Bei GSR müssen beide Eltern dies zusammen entscheiden.


    Das heißt GSR, nicht das, was du beschreibst.


    Umgang ist unabhängig vom Sorgerecht, Windeln und Babynahrung besorgen macht er, indem er seiner Unterhaltspflicht nachkommt. Der BET hat die Informationspflicht dem UET gegenüber. Woher soll der UET wissen, daß du mit Kind beim Arzt warst, wann Elternsprechtag ist usw? Du als BET erhälst die Informationen.


    Nachtrag: Den Beitrag hab ich schon um 18:30 geschrieben. Hab aber eben erst abgeschickt, so ist das, was später geschrieben wurde in meinem Beitrag nicht berücksichtigt.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    Einmal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • diadem: Danke, für deinen ausführlichen und interessanten Beitrag! Bei uns läuft kein Gerichtsverfahren o.Ä., ich möchte einfach nur vorbereitet sein, sollte dieses Thema irgendwann aufkommen. Und natürlich wäre es dann am besten, wenn ich sagen würde: Klar, machen wir. Darum suche ich mir ja hier auch "Anregungen".


    Hucky: Dass das GSR nichts mit Umgängen zu tun hat weiß ich. Darum geht es mir auch nicht. Unterhalt kann er nicht zahlen und ich hätte ihm das Geld für diese Gefälligkeit natürlich gegeben! Habe ihm auch angeboten, jetzt, da er irgendwann das Kind hoffentlich endlich alleine mitnehmen wird, ihm Windeln mitzugeben (eine dicke Tasche mit Spielzeug habe ich ihm auch gepackt). Musste er überlegen und hat er dann abgelehnt. Rechne ich ihm sehr hoch an.
    Klar übernehme ich die Alltagssorge. Aber kann man das denn so klar trennen? Wenn er sich nicht dafür interessiert, welchen Religionsunterricht das Kind in der Schule besuchen möchte, warum darf er dann über die Religionszugehörigkeit entscheiden? Oder (wie bei uns): Wenn er sich nicht für die Erkrankung interessiert, warum darf er dann über die OP entscheiden? Das war doch auch eigentlich meine Frage.

  • Klar übernehme ich die Alltagssorge. Aber kann man das denn so klar trennen? Wenn er sich nicht dafür interessiert, welchen Religionsunterricht das Kind in der Schule besuchen möchte, warum darf er dann über die Religionszugehörigkeit entscheiden? Oder (wie bei uns): Wenn er sich nicht für die Erkrankung interessiert, warum darf er dann über die OP entscheiden? Das war doch auch eigentlich meine Frage.


    Er entscheidet das ja nicht alleine, er darf mitentscheiden.


    Aber ich gebe dir recht, daß es in der Praxis problematisch ist zu entscheiden, wenn man sich nicht mit der Materie beschäftigt hat. Dies hat dann zur Folge, daß derjenige für ein evtl. andere Meinung keine Argumente hat. Wenn man dann nicht klein beigeben möchte, muss es gerichtlich geregelt werden und er wird vor Gericht verlieren, da er keine vernünftige Begründung für seine gegensätzliche Meinung vorweisen kann.


    Ich kann dir da aus meiner persönlichen Geschichte erzählen. Es ging sich um die Schulanmeldung. Wir haben hier 2 Regelschulen. Wo soll das Kind hingehen? Sie wollte nur eine andere Schule haben. Warum und welche konnte sie nicht sagen. Ich habe mich über beide Schulen informiert und mir eine Meinung gebildet. Im Endeffekt hab ich dann als UET über diese Frage entschieden, da Mutter keine Argumente bringen konnte. Es kann also auch anders herum passieren, daß der UET die wichtigen Entscheidungen trifft, weil dem BET es nicht interessiert.


    Trotzdem denke ich, daß wir beide als Eltern das GSR behalten sollten, auch wenn die Kommunikation von BET Seite aus sehr schwer ist, und sie gerne blockiert.


    Es kommt halt immer auf den Einzelfall an, was die Eltern draus machen. Mit einer guten Elternebene wäre es aber wesentlich einfacher.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hallo Jul1983,


    am Anfang hatte ich eigentlich gedacht, es ging allgemein um das GSR ab Geburt.


    Klar übernehme ich die Alltagssorge. Aber kann man das denn so klar trennen? Wenn er sich nicht dafür interessiert, welchen Religionsunterricht das Kind in der Schule besuchen möchte, warum darf er dann über die Religionszugehörigkeit entscheiden? Oder (wie bei uns): Wenn er sich nicht für die Erkrankung interessiert, warum darf er dann über die OP entscheiden? Das war doch auch eigentlich meine Frage.


    Die aktuelle Gesetzeslage ist ja, der KV bekommt das GSR wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht!


    Spielen wir mal deinen Fall durch:


    1) Der KV beantragt das GSR.
    2) Du möchtest es ihm zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geben.
    3) Natürlich musst du deine Ansicht begründen.


    Wie würdest du deine Ansicht in deiner Stellungsnahme zum GSR denn begründen?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Grundsätzlich bin ich für das GSR.


    ABER es gibt Elternteile, die sich nicht um das Kind kümmern wollen und auch die Pflichten nicht
    wahrnehmen und alles tun, um ihre Pflicht nicht erfüllen zu müssen.


    Der oder diejenige, der zu Elternabenden etc. geht und das Kind finanziell versorgt, sollte
    das GSR bekommen, auch wenn es nur die emotionale Mutter oder Vater ist.
    Stiefelternteil-Bonus ist utopisch, ist mir klar. Aber m.E. fair.


    Die Väter oder Mutter, die Eltern sein wollen mit allem was dazu gehört, sollten es auch sein dürfen.
    Sie sollten mitentscheiden dürfen und auch die Verantwortung tragen.


    Ich kenne UET, die zwar GSR haben, aber sich selbst ausschließen oder ausgeschlossen werden. "Hier unterschreibe mal!" heißt es
    dann. Die Entscheidung ist eh getroffen.
    Ich kenne UETs, die kein GSR haben und dennoch alle Entscheidungen mit BET gemeinsam treffen.


    Grundsätzlich ja zum GSR.


    Ich habe ASR. KV hat es nie beantragt und wird es nun nicht mehr bekommen.
    Ich würde es gerne dem sozialen Vater übertragen. Im Alltag hat er es, nur der Fetzen Papier fehlt. :D

  • Hallo formentera,


    ich würde das GSR nicht nur als ein „Fetzen Papier“ bezeichnen, denn dass ist es nun wirklich nicht!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Hucky: Ja, klar kann es auch anders rum sein. Und mit Sicherheit werden auch meine Entscheidungen nicht immer die besten sein und ein Gegenüber zum diskutieren wäre nicht schlecht (diesen hätte ich mir sogar sehnlichst gewünscht). Oder auch jemand, der es besser weiß. Das traue ich ihm halt nicht zu. Vielleicht irre ich ja. Vielleicht ist das ja auch der Punkt. Dass ICH meine, dass ... und wir natürlich beide Eltern sind. Da wären wir dann bei dem Punkt, denn ich am Anfang noch angeprangert habe.



    @Vater: Ja, das Thema habe ich mit dieser Frage gestartet. Und merke nun immer mehr, dass es mir eigentlich darum ging, meine Haltung dazu zu überdenken. Und um die Reaktion, die bei mir kommt, sollte er mich jetzt danach fragen.


    Meine Begründung wäre, dass er die Krankheit(en) seiner Tochter komplett ausgeblendet hat. Vielleicht konnte er nicht, das soll kein Vorwurf sein. Aber als ich jetzt in einem Elterngespräch noch einmal die Geschichte der Kleinen erzählt habe, stand ihm der Mund offen und er sagte, das hätte er so nicht gewusst. Obwohl ich ihm alles erzählt habe. Er alles gesehen hat. Ich versucht habe, ihn in alles einzubeziehen. Also traue ich ihm fundierte Entscheidungen in medizinischen Fällen nicht zu.


    Weiter hat er sie noch nie alleine mitgenommen. Ich habe es nicht gefordert (weil ich zu viel Angst um sie hatte - wegen den Atemaussetzern, ansonsten hätte ich ihm das natürlich zugetraut), er hat nicht gefragt. Er sagte letzte Woche, dass er sie, solange sie noch den Monitor braucht, nicht alleine mitnehmen wolle. Da sie diesen nur zum Schlafen braucht, wird er es jetzt tun müssen (also wenn er Umgang mit ihr möchte). Die beiden sollen eine Beziehung aufbauen - ohne mich (denn wir können gerne Zeit miteinander verbringen, um Dinge des Kindes zu klären, wird er aber zum festen Inventar in meiner Wohnung, knallt es immer wieder). Wie gesagt, er hat dies nie versucht, er hat kein Interesse daran gezeigt, sie alleine versorgen zu können. Wenn er es denn kann (und ich glaube fest daran und möchte auch fest daran glauben), dann ist das mit dem GSR schon mal etwas anderes.


    Ich hatte halt nie das Gefühl (ich weiß, das ist keine Begründung für ein Gericht), dass er die Verantwortung für sie übernehmen kann oder möchte. Er hat sie immer wieder auf den Rücken gelegt, obwohl ich ihn gebeten habe, dies zu lassen, da ihr sonst die Zunge die Atemwege verlegen könnte (mittlerweile ist der Gaumen zu und sie kann sich wehren, also hat das keine Bedeutung mehr). Er hat immer wieder die Distanz überschritten, die sie ihm gesetzt hat und fand es witzig, wenn sie dann nach ihm haute. Er hat gelacht, weil mich das Alarmieren des Monitors zusammenzucken ließ (meine Verletzung, aber der Alarm hieß für mich: Kind in Gefahr! Warum nicht für ihn?). Er stand beim Sonde legen rauchend auf dem Balkon (während ich mein brüllendes Kind festhalten musste). Er wusste zwei Monate über das Wort retardiert Bescheid, bevor er mich fragte, was es bedeutet.


    Vielleicht reicht diese Begründung nicht. Es ist eine Menge Verletzung von meiner Seite dabei. Aber es ging halt bei all den Dingen um mein Baby!


    Ich danke euch für eure Denkanstöße! Es hilft mir wirklich, einen anderen Blickwinkel auf das GSR einzunehmen und meine Meinung dazu zu überdenken!

  • Hi,
    ich bin ehrlich, ich bin grad etwas betroffen....
    Ich habe gedacht, (ich bin lange hier weg gewesen aus dem Forum und lese nur manchmal quer....)es geht einfach um die Frage prinzipiell, ob ASR oder GSR .
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    Meine gr. Tochter ist Epileptikerin und ist im Säuglingsalter fast an den Anfällen, die kein Arzt erkannte, weil kein Arzt dabei war, gestorben.
    Ihr Vater hat die Vaterrolle übernommen.
    Es blieb ihm auch nix anderes übrig, er musste sich eintun in der Zeit, wo ich zw. Klinik und Anruf der KLinik (gab noch 2 weitere Kinder) hin und her gerast bin.
    So!
    Jetzt mal ruhig und nachgedacht.
    Ich kenne Deine Geschichte nicht.
    Ich kann dazu nix schreiben.
    Ich darf aber meine Meinung haben zu gewissen Themen.
    Und ich kann Dir nur sagen, dass Euer Kind eine klare Sprache selber ausspricht und ihr diese bewahren solltet.
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    Ich denke nicht, das zu diesem Zeitpunkt ein Gericht eine Entscheidung fällen wird.
    Weil das ein Gericht SO garnicht kann.
    Sollte ein Gericht eine Entscheidung fällen, wären Ärzte, Erzieher, Heilpraktiker, Schwestern etc... längst mit involviert.
    Hat das bis jetzt keiner getan, kann da nix passieren, ausser, Du malst Dir ein "Irrenhaus".
    Ich denke nochmals nach............
    Hat WER im KH. (wo das Kind betreut wurde) vorgesprochen?
    Hat WER sich informiert übers Krankheitsbild und Umgang damit?
    Hat DIch WER gefragt, ob Du WEM helfen könntest, besseren Kontakt zum Kind aufzunehmen?
    Beantwortest Du alles mit NEIN, kann kein GSR kommen.
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    Bei mir sind mittlerweile 2 KInder erkrankt und die leben hier.
    Manchmal ist Leben zum kotzen, hat aber einen Sinn.
    Ob ich Unsinn schreibe?
    Sicherlich,
    für viele

  • vll habe ich es überlesen, aber will er überhaupt gsr? mein kv will es gar nicht weil er angst hat sonst zuviel mit mir zu tun zu haben muss und ich denke auch vor der Verantwortung. und es klingt als ob deiner auch keine lust auf Verantwortung hat und zusätzlich klingt es als ob er angst hat Nähe zu seiner Tochter aufzubauena. und sie dann vll wegen ihrer Krankheit zu verlieren.


    falls er es will rede mit ihm, manchmal reicht es schon ihm das Gefühl zu geben, dass er es haben könnte um das interesse zu verlieren und sonst sag ihm wie gut dass ihr euch die Aufgaben teilen könnt. es klingt als ob er sich nix zutraut und dann wird ihm das alles eh zu viel.