Abänderung Jugendamtsurkunde

  • Hallo liebe Forum Gemeinde,


    ich habe eine neunjährige Tochter für die ich Kindesunterhalt zahle.
    Im
    Jahr 2009 musste ich nach Aufforderung der Anwältin meiner Ex eine
    Jugendamtsurkunde unterzeichnen,dessen höhe des zu zahlenden Unterhalts
    nach meinen damaligen Einkommen betreffend korrekt war. ( 100 % Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe )
    Ich habe den Unterhalt immer bezahlt und korrekt angepasst.
    Nun
    wurde mir aufgrund meiner fortgeschrittenen unheilbaren chronischen
    Erkrankung eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente ab 01.04.2014
    von der Rentenversicherung zugesprochen.Diese liegt bei 906 Euro Netto monatlich.
    Daraufhin habe ich meine Ex und Kindsmutter nachweislich angeschrieben und den Rentenbescheid in Kopie beigefügt und ihr
    mitgeteilt,das
    ich ab 01.05.2014 nicht mehr leistungsfähig bin den vollen Unterhalt
    der Jugendamtsurkunde in höhe von derzeit 272 Euro zu
    zahlen.
    Nun
    ist mir bekannt wie ebend bei uns auch,das die finanzielle Situation
    angespannt ist und sie wohl auf kurz oder lang Sozialleistungen
    aufstockend evtl. beantragen müssen und das meiner Tochter durch
    wiederheirat meiner Ex auch kein Unterhaltsvorschuss bekommen wird.
    Aufgrund
    dessen habe ich vorgeschlagen meinen Selbstbehalt um ca. 10% zu senken
    und das ich 180 Euro an Kindesunterhalt ab 01.05.2014 monatlich zahle.
    Desweiteren
    habe ich sie gebeten sich mit den Jugendamt in Verbindung zusetzen und
    wir einvernehmlich die Jugendamtsurkunde auf den Betrag und zu den Datum


    abändern lassen,was ja im ganzen auch kostenlos wäre.
    Leider erfolgte bis heute überhaupt keine Reaktion ihrerseits und ich weiss eigentlich nicht richtig weiter.
    Nunist
    mir natürlich bekannt das ich mich selber um Abänderung der Urkundezu
    kümmern habe,wenn sie auf meinen Vorschlag nicht eingeht.
    Nur wie soll ich das finanzieren???


    Was würde denn eine Abänderungsklage am Familiengericht an Anwalts/Gerichtskosten im ganzen ca. kosten??
    Da Anwaltszwang besteht,müsste ich ihren Rechtsbeistand auch bezahlen??


    Ich wohne mit einer Partnerin zusammen und wir teilen uns natürlich alle anfallenden Kosten.
    Miete/Nebenkosten,Versicherungen,Telefon,GEZ,Strom,Autokredit und Kreditkarte die auf ihren Namen laufen.
    Ich nutze das Auto meiner Lebensgefährtin auch um den geregelten und gehandhabten Umgang zu meiner Tochter wahrzunehmen.
    Hierfür habe ich monatlich eine Fahrstrecke von ca. 980 Kilometer zurück zu legen.
    Meine Partnerin verdient ca. 1100 Euro Netto.


    Ich stehe nicht im Mietvertrag.Sämtliche genannten Kosten laufen über das Konto meiner Lebensgefährtin.
    Von meinen Konto wird nur der Kindesunterhalt und GEZ gezahlt.Der Rest wird genutzt für Einkäufe,Tanken etc.


    Habe
    ich
    unter diesen Vorraussetzungen überhaupt eine Chance einen
    Beratungshilfeschein für einen Anwalt und Prozesskostenhilfe zu bekommen
    für eine Abänderungsklage der Jugendamtsurkunde???
    Was meint ihr,habe ich überhaupt Chancen bei Gericht auf Abänderung und Herabsetzung der Jugendamtsurkunde aus 2009???


    Ich
    möchte
    noch kurz erwähnen,das ich mich nicht vor den Kindesunterhalt und
    meinen Verpflichtungen gegenüber meiner Tochter drücken will.
    Aberin
    der Höhe geht es einfach nicht mehr.Wenn ich als kranker und
    erwerbsunfähiger Mensch noch einen kleinen Nebenjob finden würde der
    meine
    Rente nicht gefährden würde,dann würde ich ihn sofort annehmen und
    würde auch sofort wieder höheren Kindesunterhalt zahlen.


    Freue mich auf Antworten,Ratschläge und Tips von Euch


    Gruss


    axellino

  • Hallo axellino,


    nach dem, was Du alles schilderst, hast Du doch das Grundlegende beachtet:


    906 € Rente = Selbstbehalt 800 ( nicht erwerbstätig)
    10% Reduzierung des Selbstbehaltes wegen Ersparnis wegen Zusammenleben mit Lebensgefährtin = bleiben 720 € Selbstbehalt.
    906 € - 720 € = 186 €.


    180 € hast Du doch angeboten?


    Daraus sehe ich Deine Erfolgsaussicht auf Beratungsschein und Gewinnchancen bei Gericht doch durchaus als gut an?


    Es sei denn , Du kannst doch noch'n bisschen arbeiten aus Sicht des Richters ( Erwerbsminderungsrente nicht gleich ErwerbsUNFÄHIGKEITSrente??) und dadurch den ziemlich geschützten MIndestunterhalt ( 100 %) zahlen....


    Also könnte es an der Rentenart liegen?
    Wurde eine - wenn auch eingeschränkte - Erwerbsfähigkeit noch festgestellt?


    Auf jeden Fall finde ich das, was Du alles versuchst, und die Gedanken, die Du dDr machst sehr positiv!


    Du willst Kind und Mutter ja nicht im Stich lassen - aber es muss eben auch bei Dir noch reichen..
    Und die 1100 € Einkommen Deiner Lebensgefährtin reißens ja auch nicht grade raus, oder?


    Mal sehen, wie andere es hier noch einschätzen..


    Lass den Kopf nicht hängen
    AH

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Guten Morgen AlwaysHope,


    Vielen Dank für deine Antwort!!!!


    der Begriff Erwerbsunfähig/Erwerbsunfähigkeitsrente wurde 2001 abgelöst in Erwerbsminderung/Erwerbsminderungsrente.


    Ich bin leider voll Erwerbsgemindert auf Dauer. Eine Erwerbsobliegenheitspflicht kann das Gericht mir somit nicht anrechnen.
    Eine sogenannte Haushaltsersparnis natürlich...Ja


    Natürlich darf ich 450 Euro Brutto zu der Rente verdienen und könnte somit auch weiter den vollen KU zahlen,aber so einen kleinen Nebenjob und Arbeitgeber der einen kranken Menschen einstellt muss man erstmal finden.
    Weniger wie 3 Std. täglich und weniger wie 15 Std. wöchentlich und dazu darf man nicht jede Arbeit annehmen um nicht die Rente aufs Spiel zu setzen,wie Zementsäcke schleppen usw.


    Ich werde heute meine kleine übers Wochenende auf Besuch zu mir holen und versuchen kurz das Gespräch mit meiner Ex oder ihren Ehemann zu suchen.
    Wird natürlich nicht leicht,da ebend die finanzielle Lage auf beiden Seiten angespannt ist und wir eigentlich nur über Besuch/Umgang miteinander reden können.
    Klappt das nicht bleibt mir nur der Gang zum Amtsgericht um Beratungshilfe und ggfls. Prozesskostenhilfe zu beantragen zur Abänderung der Urkunde.
    Ob ich die bekomme aufgrund dessen das ich nicht im Mietvertrag stehe und sämtliche Kosten ausser KU über das Konto meiner Lebensgefährtin laufen,bezweifel ich derzeit.Sollte es so sein bleibt mir nur übrig irgendwie Schulden zu machen um das Abänderungsverfahren zu finanzieren und vielleicht komme ich ein wenig günstiger raus wenn das Gercht evtl. einen Vergleich anbietet der so um die 180 Euro liegen wird und meine Ex und ihr Rechtsbeistand nehmen den dann an.


    Werde weiter berichten und wünsche allen ein schönes Wochenende.


    Gruss


    axellino

  • Diese problematische Situation einvernehmlich zu lösen/zu klären, sollte auch im Sinne der Mutter sein. Geht diese Sache nämlich vors Gericht - und da herrscht Anwaltszwang -, kann es sehr gut sein, dass die Kosten geteilt werden. Und die liegen üblicherweise im Bereich eines Jahresunterhalts. Das Geld würdet ihr gemeinsam auf dem Scheiterhaufen verbrennen.


    Probier doch noch einmal, mit der Mutter zu sprechen. Natürlich ist deine Mitteilung in ebenfalls prekärer Situation für sie ein Schock (den sie kurzfristiger verarbeiten muss als Du deine Verrentung. Damit hast du dich ja mutmaßlich schon länger auseinander setzen müssen). Schock sorgt für Schweigen. Zumal, wenn man keine Lösung sieht. Darum müsste ihr klar gemacht werden, dass ein Aussitzen zu noch größeren Problemen führt. Das solltest du aber auf möglichst einfühlsame Art deutlich machen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.