Hallo liebe Forum Gemeinde,
ich habe eine neunjährige Tochter für die ich Kindesunterhalt zahle.
Im
Jahr 2009 musste ich nach Aufforderung der Anwältin meiner Ex eine
Jugendamtsurkunde unterzeichnen,dessen höhe des zu zahlenden Unterhalts
nach meinen damaligen Einkommen betreffend korrekt war. ( 100 % Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe )
Ich habe den Unterhalt immer bezahlt und korrekt angepasst.
Nun
wurde mir aufgrund meiner fortgeschrittenen unheilbaren chronischen
Erkrankung eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente ab 01.04.2014
von der Rentenversicherung zugesprochen.Diese liegt bei 906 Euro Netto monatlich.
Daraufhin habe ich meine Ex und Kindsmutter nachweislich angeschrieben und den Rentenbescheid in Kopie beigefügt und ihr
mitgeteilt,das
ich ab 01.05.2014 nicht mehr leistungsfähig bin den vollen Unterhalt
der Jugendamtsurkunde in höhe von derzeit 272 Euro zu
zahlen.
Nun
ist mir bekannt wie ebend bei uns auch,das die finanzielle Situation
angespannt ist und sie wohl auf kurz oder lang Sozialleistungen
aufstockend evtl. beantragen müssen und das meiner Tochter durch
wiederheirat meiner Ex auch kein Unterhaltsvorschuss bekommen wird.
Aufgrund
dessen habe ich vorgeschlagen meinen Selbstbehalt um ca. 10% zu senken
und das ich 180 Euro an Kindesunterhalt ab 01.05.2014 monatlich zahle.
Desweiteren
habe ich sie gebeten sich mit den Jugendamt in Verbindung zusetzen und
wir einvernehmlich die Jugendamtsurkunde auf den Betrag und zu den Datum
abändern lassen,was ja im ganzen auch kostenlos wäre.
Leider erfolgte bis heute überhaupt keine Reaktion ihrerseits und ich weiss eigentlich nicht richtig weiter.
Nunist
mir natürlich bekannt das ich mich selber um Abänderung der Urkundezu
kümmern habe,wenn sie auf meinen Vorschlag nicht eingeht.
Nur wie soll ich das finanzieren???
Was würde denn eine Abänderungsklage am Familiengericht an Anwalts/Gerichtskosten im ganzen ca. kosten??
Da Anwaltszwang besteht,müsste ich ihren Rechtsbeistand auch bezahlen??
Ich wohne mit einer Partnerin zusammen und wir teilen uns natürlich alle anfallenden Kosten.
Miete/Nebenkosten,Versicherungen,Telefon,GEZ,Strom,Autokredit und Kreditkarte die auf ihren Namen laufen.
Ich nutze das Auto meiner Lebensgefährtin auch um den geregelten und gehandhabten Umgang zu meiner Tochter wahrzunehmen.
Hierfür habe ich monatlich eine Fahrstrecke von ca. 980 Kilometer zurück zu legen.
Meine Partnerin verdient ca. 1100 Euro Netto.
Ich stehe nicht im Mietvertrag.Sämtliche genannten Kosten laufen über das Konto meiner Lebensgefährtin.
Von meinen Konto wird nur der Kindesunterhalt und GEZ gezahlt.Der Rest wird genutzt für Einkäufe,Tanken etc.
Habe
ich
unter diesen Vorraussetzungen überhaupt eine Chance einen
Beratungshilfeschein für einen Anwalt und Prozesskostenhilfe zu bekommen
für eine Abänderungsklage der Jugendamtsurkunde???
Was meint ihr,habe ich überhaupt Chancen bei Gericht auf Abänderung und Herabsetzung der Jugendamtsurkunde aus 2009???
Ich
möchte
noch kurz erwähnen,das ich mich nicht vor den Kindesunterhalt und
meinen Verpflichtungen gegenüber meiner Tochter drücken will.
Aberin
der Höhe geht es einfach nicht mehr.Wenn ich als kranker und
erwerbsunfähiger Mensch noch einen kleinen Nebenjob finden würde der
meine
Rente nicht gefährden würde,dann würde ich ihn sofort annehmen und
würde auch sofort wieder höheren Kindesunterhalt zahlen.
Freue mich auf Antworten,Ratschläge und Tips von Euch
Gruss
axellino