Kindergeld-Berechtigung bei Trennung

  • Hallo zusammen,


    folgender Sachverhalt: Das Ehepaar hat sich z.B. am 25.06.2010 getrennt,
    der Sohn bleibt beim Vater und lebt dort bis heute.
    Die Kindesmutter bekam seit der Geburt 2007 monatlich das Kindergeld auf ihr Konto
    überwiesen, und erhält noch am 20.06.10 und am 21.07.10 das Kindergeld von der Familienkasse.
    Ist die Kindesmutter nicht dazu verpflichtet das Geld dem Vater weiterzuleiten, da er doch das Kind alleinerziehend betreut ?
    Und ist dieser Anspruch inzwischen verfallen oder kann der Kindesvater es noch geltend machen ?


    Hat jemand einen Ähnlichen Sachverhalt Fall bereits erlebt bzw. erfahren ?



    Danke vorab

  • Also es geht um einen Betrag von ca. 300 € und das ganze ist nun fast vier Jahre her :Hm . Ganz unabhängig vom Sachverhalt: Bist du sicher, dass es sinnvoll ist da genau jetzt noch mal ein Fass aufzumachen?

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Also es geht um einen Betrag von ca. 300 € und das ganze ist nun fast vier Jahre her :Hm . Ganz unabhängig vom Sachverhalt: Bist du sicher, dass es sinnvoll ist da genau jetzt noch mal ein Fass aufzumachen?

    Sollte ergänzen, dass der Kindvater im Rahmen der Scheidung zur Zahlung einer Summe X bestimmt wurde,
    davon möchte ich u.U, die 368 € abziehen, für einen alleinerziehenden und nur noch in Teilzeitarbeiter schon stolze Summe.
    Die Klassenfahrt im Sommer kostet z.B. 349 € .


    Danke

  • Kindergeld erhält derjenige, der das Kind "in Obhut" hat bzw. derjenige, auf den sich die Eltern als Kindergeldempfänger geeinigt haben.


    Hier haben sich die Eltern 2007 wohl geeinigt. Die Trennung ist am 25.6. 2010 erfolgt. Grundsätzlich gilt: Kindergeldempfänger ist derjenige, bei dem das Kind zum Stichtag (1. des Monats) in Obhut war. Für den Juni gilt also noch eindeutig, dass die Mutter Kindergeldempfänger ist. Für den Juli kann man sicherlich streiten. Da ist die Frage, wann der Antrag auf Übertragung gestellt wurde. Der dann erfolgte Bescheid muss (das wäre zu überprüfen) eine Erläuterung bezüglich des Einspruchs beinhaltet haben. Der läuft über einige (6?) Monate und ist zwischenzeitlich garantiert verjährt. Bedeutet: Über die Familienkasse ist nichts zu holen. Da bekommst du garantiert einen Ablehnungsbescheid und müsstest dagegen beim Finanzgericht klagen.


    Alternativ müsste die Sache zivilrechtlich ausgefochten werden. Nun geht es hier um 184 Euro (mutmaßlich weniger, da Ki-Geld 2010 noch niedriger war m.W,.). Allein die vorab zu leistenden Verfahrenskosten fürs Gericht vom Kläger liegen höher als der einzuklagende Betrag. Rechtsanwaltskosten noch nicht mit einberechnet und die von mir als ausgesprochen gering eingeschätzten Erfolgsaussichten auch noch nicht.


    Egal, was dich jetzt nach vier Jahren da so auf die Palme gebracht hat, dass du auf diese "alte Kamelle" gestoßen bist - tue dir das nicht an. Allein der Nerven- und Zeitaufwand werden in keinem Verhältnis zum Erfolg stehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sollte ergänzen, dass der Kindvater im Rahmen der Scheidung zur Zahlung einer Summe X bestimmt wurde,


    warum wurde bei der Scheidung das strittige Kindergeld nicht mitgeklärt.


    Aus meiner Sicht geht es um einen Monat - den Juli 2010.


    Eine Trennung kostet viel Geld, eine Scheidung auch - wenn mir da jemand so kommen würde - dann würde ich auch noch den Strom / Wasserverbrauch der Trennungsmonate gegeneinander aufrechnen -
    außerdem den Bestand der Nahrungsmittel aus dem Kühlschrank und wer, was davon gegessen und mitgenommen hat.

  • Ich bin zu langsam gewesen ... Wenn das noch hinzu kommt:

    Sollte ergänzen, dass der Kindvater im Rahmen der Scheidung zur Zahlung einer Summe X bestimmt wurde,
    davon möchte ich u.U, die 368 € abziehen,

    solltest du vom Gedanken, das Ki-Geld in Abzug zu bringen, ganz schnell Abstand nehmen. Buchhalterisch bzw. juristisch sind das zwei getrennte Kassen/Beträge, die in keinem Fall gegeneinander aufgerechnet werden können. Zahlst du nicht die volle Summe, kann deine Ex dich mit allem Recht der Welt pfänden. Und zwar so schnell, dass du bis dahin noch nicht einmal das Aktenzeichen für das Zivilverfahren kennst, mit dem du vielleicht! die Hälfte des Ki-Gelds einklagen kannst.
    Die Gerichtsvollzieherkosten trägst du dann auch - die könnten ungefähr dem Ki-Geld entsprechen ...


    Deshalb guter Rat: Pack das nicht an ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also Grundsätzlich gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.
    in bestimmten Fällen mehr (bis 30 Jahre) oder weniger (kleiner gleich 2 Jahre)


    Hier ist es so das du vermutlich gegenüber der Kindergeldkasse einen Anspruch hattest. Die Forderung kannst DU an die KGK noch bis 4 Jahre danach stellen. Also Rückwirkender Antrag.
    Die Kindergeldkasse muss Dir das Geld zahlen und fordert dann von der Mutter das Geld zurück.

    2 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Die Kindergeldkasse muss Dir das Geld zahlen und fordert dann von der Mutter das Geld zurück.


    das funktioniert nicht-


    bei mir war es so, dass mein Ex die Ummeldung der Kinder über Monate verzögert hat, so daß diese nirgendwo gemeldet waren-
    er hat in dieser Zeit Kindergeld bezogen, obwohl mir das ABR schlussendlich zugesprochen wurde...


    Kindergeld weg- keine Chance auf Wiedererhalt.... und das obwohl die Kindergeldkasse vom ersten Monat an über den strittigen Aufenthalt informiert war!

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)


  • das funktioniert nicht-


    bei mir war es so, dass mein Ex die Ummeldung der Kinder über Monate verzögert hat, so daß diese nirgendwo gemeldet waren-
    er hat in dieser Zeit Kindergeld bezogen, obwohl mir das ABR schlussendlich zugesprochen wurde...


    Kindergeld weg- keine Chance auf Wiedererhalt.... und das obwohl die Kindergeldkasse vom ersten Monat an über den strittigen Aufenthalt informiert war!


    Das kannst Du nicht vergleichen.
    Wie Volleybap schon sagte: Kindergeld bekommt der wo das Kind Hauptwohnsitz hat.
    Wenn Kind bei TS bereits Wohnsitz hatte dann steht ihm das KG für dieses eine Monat zu. Mutter muss dann zurückgeben.
    Antrag für dieses eine Monat kann max. 4 Jahre danach gestellt werden.

  • das funktioniert nicht-


    bei mir war es so, dass mein Ex die Ummeldung der Kinder über Monate verzögert hat, so daß diese nirgendwo gemeldet waren-
    er hat in dieser Zeit Kindergeld bezogen, obwohl mir das ABR schlussendlich zugesprochen wurde...


    Kindergeld weg- keine Chance auf Wiedererhalt.... und das obwohl die Kindergeldkasse vom ersten Monat an über den strittigen Aufenthalt informiert war!


    Das ist das Problem. Kindergeld gibt es nach dem Sozialgesetzbuch. Das Familienrecht ist davon absolut unberührt und die beiden sachen sind auch nicht kompatibel. Kindergeld wird nach einer Inobhutnahme gezahlt. Und die muss nichts mit Sorgerecht oder festgelegtem Aufenthaltsbestimmungsrecht zutun haben. Entzieht zB ein Elternteil die Kinder (meinetwegen liegt eine gerichtliche Anordnung vor, dass die Kids ihren Aufenthalt beim anderen Elternteil haben), dann kann trotzdem das Kindergeld zum falschen Elternteil fließen, der die Kids "in Obhut hat" und damit der Sozialgesetzgebung Genüge tut. Dass damit der Staat den Kindesentzug alimentiert und vielleicht erst möglich macht, istnicht das problem der Finanzgerichtshöfe. Die lassen für ihre diesbezüglichen Entscheidungen keine Revision zu und damit kann dieser Widerspruch in unserer Gesetzgebung nicht vom Betroffenen juristisch geklärt werden. Die Summen, um die es geht, sind letztlich zu niedrig ...


    In Luchsies Fall, bei wirklich strittigem Aufenthalt, kann die Familienkasse bis zu sechs Monate davon ausgehen, dass ein Aufenthaltswechsel "nur vorübergehend" ist. Sie kann sich dabei auf den Anschein berufen. Und kann auf einmal dann doch Bezug aufs Familienrecht nehmen und sagen: Zu dem Zeitpunkt lief das ABR-Verfahren ja noch ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wie Volleybap schon sagte: Kindergeld bekommt der wo das Kind Hauptwohnsitz hat.
    Wenn Kind bei TS bereits Wohnsitz hatte dann steht ihm das KG für dieses eine Monat zu.



    nee, nee, Mit Wohnsitz hat das nicht die Bohne zutun. Die Begrifflichkeit Wohnsitz ist dem Familienrecht entnommen und dem Melderecht. Beim Kindergeld geht es im Streitfall um "Inobhutnahme". Ist ein Kind bei dir gemeldet, begründet das noch lange nicht, dass du kindergeldberechtigt bist, wenn der Ex-Partner die Inobhutnahme für sich reklamiert.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das kannst Du nicht vergleichen.
    Wie Volleybap schon sagte: Kindergeld bekommt der wo das Kind Hauptwohnsitz hat.
    Wenn Kind bei TS bereits Wohnsitz hatte dann steht ihm das KG für dieses eine Monat zu. Mutter muss dann zurückgeben.
    Antrag für dieses eine Monat kann max. 4 Jahre danach gestellt werden.

    Das Kind hat den Wohnsitz nie gewechselt. Telefonisch sagte mir die MA der Familienkasse allerdings in etwa "Sorry, der Drops ist gelutscht - ich hätte nach Zustellung des Bescheid 4 Wochen Zeit gehabt, dass zu erwähnen". Jetzt schwanke ich, weil auch wenn es "nur" um 184 € geht, sidn es doch paar Packungen Pokemon Karten für Junior ;)

  • nee, nee, Mit Wohnsitz hat das nicht die Bohne zutun. Die Begrifflichkeit Wohnsitz ist dem Familienrecht entnommen und dem Melderecht. Beim Kindergeld geht es im Streitfall um "Inobhutnahme". Ist ein Kind bei dir gemeldet, begründet das noch lange nicht, dass du kindergeldberechtigt bist, wenn der Ex-Partner die Inobhutnahme für sich reklamiert.



    also der Junge war und ist ganze Zeit bei mir wohnhaft-
    Ob die MA des Jugendamts einfach mal die Kindsmutter darauf ansprechen sollte... werde euch berichten.

  • Mutter muss dann zurückgeben.


    klar habe ich einen Titel, und könnte es von Ex zurückholen....
    wenn denn da was zu holen wäre :crazy


    Aber die Kindergeldkasse kümmert sich darum gelinde gesagt gar nicht :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Aber die Kindergeldkasse kümmert sich darum gelinde gesagt gar nicht


    Die Familienkasse müsste in solchen Fällen ihren bestehenden Bescheid ändern. Das machen die eh nur auf Antrag und meist deutlich ungern. Das ist ein riesiger Verwaltungsaufwand für die und sie müssen dem neuen Berechtigten das Geld auszahlen, während sie es vom dann nicht mehr Berechtigten holen müssen. Bezieht der noch Kindergeld, kürzen die das einfach. Bezieht der kein weiteres Kindergeld, hat die FamKasse ein Problem.
    Da ist die Ablehnung des Antrags viel einfacher...


    Grundsätzlich kann sie sich eh immer auf einen erfolgten Verwaltungsentscheid zurück ziehen und den Antragsteller auffordern, doch zu klagen ... Und dann ist man im Verwaltungsdschungel gefangen. Da gibt es dann so nette Rechtsvorschriften, dass man immer nur für drei Monate klagen kann bei Kindergeld, weil nach drei Monaten eine neue Situation entstanden ist. Da die Verfahren elendlang laufen (im Schnitt über zwei Jahre, nicht selten über 5 Jahre ...), muss man im Falle eines Falles alle drei Monate neue Ki-Geld-Anträge stellen, sie ablehnen lassen, eine Klage einreichen und vorfinanzieren. Das rechnet sich selten ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.