tochter will bei mir bleiben

  • Hallo,
    Ich habe folgendes Problem:
    Meine Tochter, sie wird Ende Mai 15 Jahre alt, will bei mir bleiben. Aufenthaltsbestimmungsrecht hat Vater. Sonst gemeinsame sorge. Das Jugendamt sagt, sie sind nicht zuständig, weil sie woanders wohnt.
    Wenn sie einfach ist bleibt, nach wochenendurlaub, gibt es bestimmt ärger.
    Sie hat ihrem Vater schon öftersgesagt, dass sie wieder bei mir leben will. Aber er wird es nicht zulassen.
    Was kann ich jetztz machen. Sie darf bis Mittwoch hier bleiben...

  • Ich verstehe die Frage nicht ganz. Möchte deine Tochter für immer bei dir bleiben oder möchte sie länger als das Wochenende bis Mittwoch bei dir bleiben? Wenn ja bis Mittwoch. Es sind doch Ferien, ist es da nicht geregelt, dass diese geteilt werden?

  • naja ... mag ja sein, daß sie lieber bei Dir wäre, aber mal ganz ehrlich ... willst Du jetzt bei jedem Pieps des Kindes den Lebenmittelpunkt ändern. Man muß einem Kind auch mal klar machen, daß es sich nicht ständig umentscheiden kann.


    Gut, niemand weiß jetzt genau seid wann sie beim Papa wohnt, statt bei Dir. Aber das hatte doch sicher auch irgendeinen Grund. Ist der jetzt ausgräumt ?


    Ansonsten kannst Du Dich ja an das JA des Wohnortes wenden ... mit 15 dürfen die Kinder ja deutlich mitbestimmen.


    Andererseits ist sowas auch schon mal schnell daher gesagt ... Papa hat was verboten und schon kommt: "will bei Dir leben". So kann das aber nicht sein.

  • Ich denke auch, es kommt viel auf die Vorgeschichte an.


    Aber ich würde sagen, Deine Tochter muss sich an das Jugendamt des jetzigen Wohnortes (des Vaters) wenden und dort ihren Wunsch kundtun, wenn sie es wirklich dauerhaft möchte und Du auch damit einverstanden bist.

  • Willkommen.


    Um dir raten zu können, ist zu wenig bekannt. z.B.:


    - Wie ist es jetzt geregelt? Warum ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Vater? Was würde sich ändern, wenn sie mehr bei dir leben würde (Schule, Ausbildung, Umfeld etc.).


    - Sagt sie dem Vater das gleiche wie dir?

  • Meine Tochter, sie wird Ende Mai 15 Jahre alt, will bei mir bleiben.


    Dann soll sie bei dir einziehen, fertig.


    Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann nicht gegen sie angewendet werden, da sie 14 und mündig ist.


    Zur Not, wenn der Vater kein Einsehen hat, müßt ihr auf Abänderung des ABR klagen.
    Stresst der Vater zu sehr, hilft die Polizei und damit dann auch das JA.


    Wenn bei dir keine Gründe vorliegen nicht das ABR zu erlangen, steht einem sofortigen Umzug nichts im Wege.


    P.s.:
    Wenn meine Tochter (auch 14) zu ihrer Mutter ziehen wollte, dürfte sie selbstverständlich, augenblicklich.
    Andere Haltungen kann ich nicht nachvollziehen.... :kopf


    Volker

  • Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann nicht gegen sie angewendet werden, da sie 14 und mündig ist.


    Du wirst sicherlich kein Problem haben, dies rechtlich zu begründen, oder ? Denn ich halte eine solche Aussage für ziemlichen Unsinn.



    Zur Not, wenn der Vater kein Einsehen hat, müßt ihr auf Abänderung des ABR klagen.


    Korrekt !



    Stresst der Vater zu sehr, hilft die Polizei und damit dann auch das JA.


    In Familienangelegenheiten mischt sich die Polizei nicht ein. Zumindest nicht, sofern es nur um solche Dinge geht. Wenn der Vater das Kind verprügelt, natürlich schon.


  • Soll das ein Witz sein ? Da steht, daß das Kind angehört werden muß. Daraus zu konstruieren, daß das Kind für sich entscheiden kann, ist völlig absurd.


    P.S. Selbstredend hat die Meinung des Kindes in dem Alter einiges an Gewicht. Aber es ist mitnichten so, daß diese Paragraph einem einen Freifahrtschein ausstellt.


  • ABR kann nur Kraft Gericht übertragen werden. Solange Kind noch nicht 18 ist gilt dieser Richterspruch. Kind wird dann theoretisch auch mit Polizei geholt.
    Die Polizei mischt sich hier sehr wohl ein Theoretisch.



    @TS.: Rede mit dem Vater. Sag ihm das von Tochter. Ihr musst sowieso zu Gericht das ABR ändern.
    Verlassen wurde ich mich nicht darauf das er die Füsse stillhält und nicht aufs ABR pocht.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Ich habe jetzt keine Ahnung vom rechtlichen Hintergrund, aber mit 15 kann man keinen Jugendlichen mehr zu etwas zwingen, was er/sie nicht möchte.


    Schlimmstenfalls kann das ziemlich übel enden, wenn man diesen Wunsch nicht ernstnimmt und zumindest hinterfragt, bzw. gemeinsam überlegt, was zu tun ist.


    Es gibt genügend Beispiele, wie Jugendliche aus dem Ruder laufen können, wenn sie kein Vertrauen mehr zu ihren Bezugspersonen haben, darauf würde ich es nicht ankommen lassen wollen.


    Also hier zu sagen, man könne nicht auf jeden Pieps des Kindes reagieren, halte ich für äußerst befremdlich!

    " Lebensmotto" Alle Sorgen hinaus auf`s Meer schicken und kleine Gluecksmomente sammeln, wie Muscheln am Strand

  • Was kann ich jetztz machen. Sie darf bis Mittwoch hier bleiben...


    Können wir erstmal klären bzw. die TS antworten lassen, ob Tochter nur bis Mittwoch bleiben will oder ganz, bevor hier wieder ein Rechtsstreit ausbricht und die Parolen, dass Kinder bis 18jahren nichts zu melden haben. Danke! :blume

  • Ich habe jetzt keine Ahnung vom rechtlichen Hintergrund, aber mit 15 kann man keinen Jugendlichen mehr zu etwas zwingen, was er/sie nicht möchte.


    Wir leben nunmal nach Rechtlichen Vorgaben und da kann man ein Kind sehrwohl zwingen solange ein Richter nicht anders entscheidet.
    In der Praxis sieht es anders aus aber gleich mal annehmen das man einfach Kind behält geht nicht.
    Solange Kind nicht 18 ist gehören die meisten Entscheidungen den Sorgeberechtigten.

    2 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Es gibt genügend Beispiele, wie Jugendliche aus dem Ruder laufen können, wenn sie kein Vertrauen mehr zu ihren Bezugspersonen haben, darauf würde ich es nicht ankommen lassen wollen.


    Also hier zu sagen, man könne nicht auf jeden Pieps des Kindes reagieren, halte ich für äußerst befremdlich!


    Dito, ich würde es niemals darauf ankommen lassen mein Kind zu zwingen! Das verlässt dann mit 18 fluchtartig das Haus und kommt nie wieder, nur weil ich seinen Willen gebrochen habe und nicht damit leben konnte das das Kind zu seinem Vater wollte.


    Unimatrix - ich wäre dafür das Du mal andere User mit anderen Meinungen ein bissl weniger wie kleine Dumme behandelst! DANKE

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

    Einmal editiert, zuletzt von Elin ()

  • Können wir erstmal klären bzw. die TS antworten lassen, ob Tochter nur bis Mittwoch bleiben will oder ganz, bevor hier wieder ein Rechtsstreit ausbricht und die Parolen, dass Kinder bis 18jahren nichts zu melden haben. Danke! :blume


    Also ich finde, das auch dem Startpost deutlich genug hervor geht, daß sie ganz zur Mutter will.


    Wo Du aber irgendwelche seltsamen Parolen gelesen haben willst, ist mir schleierhaft.

  • Wir leben nunmal nach Rechtlichen Vorgaben und da kann man ein Kind sehrwohl zwingen solange ein Richter nicht anders entscheidet.
    .


    Du kannst einen Jugendlichen per Gesetz dazu zwingen, was er daraus macht, ist eine andere Sache!
    Wäre nicht der/die erste Jugendliche, die aufgrund familiärer Umstände ihr Rücksäckchen packt und abhaut...wo auch immer man danach landet...



    Wie wäre es mal damit, Wünsche der Kinder ernstzunehmen und nicht immer nur auf gesetzl. Richtlinien zu pochen ?


    *verständnislosbin*

    " Lebensmotto" Alle Sorgen hinaus auf`s Meer schicken und kleine Gluecksmomente sammeln, wie Muscheln am Strand

  • Also ich finde, das auch dem Startpost deutlich genug hervor geht, daß sie ganz zur Mutter will.


    Wo Du aber irgendwelche seltsamen Parolen gelesen haben willst, ist mir schleierhaft.


    Nein, ich finde nicht, dass es eindeutig ist: Warum solle die TS sonst fragen, ob Kind bis Mittwoch bleiben darf?! Warum bis Mittwoch, wenn es für länger ist. Sorry, aber das ist für mich nicht deutlich genug.

  • Wie wäre es mal damit, Wünsche der Kinder ernstzunehmen und nicht immer nur auf gesetzl. Richtlinien zu pochen ?


    *verständnislosbin*


    Wie wäre es, die Wünsche eines Heranwachsenden mit Verstand zu Hinterfragen, statt bei jeder Kleinigkeit immer gleich die "sonst haut das Kind ab und kehrt nie mehr zurück" Keule heraus zu holen ?

  • Wie wäre es, die Wünsche eines Heranwachsenden mit Verstand zu Hinterfragen, statt bei jeder Kleinigkeit immer gleich die "sonst haut das Kind ab und kehrt nie mehr zurück" Keule heraus zu holen ?


    Es reicht langsam! Ich finde es absolut unverschämt wie Du hier jemanden den Verstand absprichst!

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.