tochter will bei mir bleiben

  • Dann Google mal "Schulpflicht". ;)


    Den Grinsesmiley kannst Dir sparen, ich bin nicht blöd!


    Du wirst aber sicher auch wissen, daß trotz Schulpflicht manche Jugendlichen ihre Wege finden...
    Und da nützt auch die Polizei, die vor der Türe steht um sie abzuholen, recht wenig!


    Man kann Probleme auch forcieren!



    Ganz davon abgesehen, daß es hier nicht darum geht, daß die Tochter keine Schule mehr besuchen könnte/würde!

    " Lebensmotto" Alle Sorgen hinaus auf`s Meer schicken und kleine Gluecksmomente sammeln, wie Muscheln am Strand

  • Es reicht langsam! Ich finde es absolut unverschämt wie Du hier jemanden den Verstand absprichst!


    Wenn Du meinst, ich würde jemandem den Verstand absprechen, ist das nicht mein Problem.


    Sie hat ihrem Vater schon öftersgesagt, dass sie wieder bei mir leben will.


    Wie eindeutig soll man sowas noch schreiben ?



    Langsam wird es echt lächerlich. Der Smilie ist ein Zwinkersmilie und hat mit Grinsen oder blöd sein nichts zu tun.


    Und es geht hier um die rechtliche Seite und die sagt deutlich, daß man durchaus Minderjährige zu etwas zwingen kann. Ob man das tun sollte oder nicht, ist eine ganz andere Frage.


    Ich bin auch dafür, die Wünsche des Kindes zu beachten. Aber nicht dafür, sie zum einzig wichtigen Punkt hoch zu heben.

  • Wie wäre es, die Wünsche eines Heranwachsenden mit Verstand zu Hinterfragen, statt bei jeder Kleinigkeit immer gleich die "sonst haut das Kind ab und kehrt nie mehr zurück" Keule heraus zu holen ?


    Nix anderes habe ich gesagt - hinterfragen, darauf eingehen, versuchen eine Lösung zu finden und nicht nur sagen, man kann nicht auf jeden Pieps eingehen!


    Und als Keule hab ich das nicht gesehen, sondern durchaus als reelle Möglichkeit - mach mal Deine Augen auf und schau über den Tellerrand!

    " Lebensmotto" Alle Sorgen hinaus auf`s Meer schicken und kleine Gluecksmomente sammeln, wie Muscheln am Strand

  • Kügelchen,
    sie darf bis Mittwoch bleiben steht im Eingangspost.... ;)


    Es besteht also Handlungsbedarf, akut, und die TS hat sicher ganz andere Sorgen als hier alle 10 min zu schauen, wer hier "Unsinn" verzapft.


    Rechtlich ist die Lage tatsächlich bis zum vollendeten 18. Lj gedeckelt. Mit vollendung des 14. allerdings hat der Wunsch des Kind vor Gericht eine Kraft.
    Diese Position stärkt der von mir angeführte Paragraph. Ich bin kein Jurist und es gibt sicher noch eine Menge Auslegungen und andere Gestze die greifen (können) hier aber geht es mir darum mit meiner Ansicht der Fragestellerin den Rücken zu stärken und dem Kindeswunsch Hilfe zu leisten.


    Warum das ein Witz sein soll verstehe ich nicht?


    Volker


  • Langsam wird es echt lächerlich. Der Smilie ist ein Zwinkersmilie und hat mit Grinsen oder blöd sein nichts zu tun.


    Und es geht hier um die rechtliche Seite und die sagt deutlich, daß man durchaus Minderjährige zu etwas zwingen kann. Ob man das tun sollte oder nicht, ist eine ganz andere Frage.


    Ich bin auch dafür, die Wünsche des Kindes zu beachten. Aber nicht dafür, sie zum einzig wichtigen Punkt hoch zu heben.



    Nix anderes habe ich gesagt - hinterfragen, darauf eingehen, versuchen eine Lösung zu finden und nicht nur sagen, man kann nicht auf jeden Pieps eingehen!


    Und als Keule hab ich das nicht gesehen, sondern durchaus als reelle Möglichkeit - mach mal Deine Augen auf und schau über den Tellerrand!


    Du sagst jetzt genau das, was ich schon in meinem ersten Post geschrieben habe. Mag sein, daß Dich dort ein Pieps gestört hat, aber vielleicht mal nicht so aufregen, sondern lesen und verstehen, was jemand schreibt.

  • Bis zum 18. Lebensjahr, Volljährigkeit, bestimmen einzig die Eltern über den Aufenthalt ihrer Kinder. Können sie sich nicht einigen, wie es hier anklingt, dann müsste zur Veränderung der Situation Klage von dem Elternteil erhoben werden, das eine Änderung der Situation haben will. Dabei muss nachgewiesen werden, dass beim Wechsel des Aufenthaltes eine "erhebliche" Verbesserung der Situation des Kindes herbei geführt wird.


    Ab einem Alter von 14 Jahren muss das Kind/der Teenager zwingend zu der Sache gehört werden (in der Praxis werden Kinder mittlerweile ab einem Alter von ca. 3 Jahren gehört, ab einem Alter von ca. 8 Jahren deutlich zur Situation befragt.)


    Hier bei einer 15-Jährigen sollten vor allem die Eltern miteinander reden und klären, wie der Sachverhalt ist. Ein "Ausweichverhalten" eines Teenagers (ich möchte nicht die Hausaufgaben machen müssen/bis 11 in der Disco sein/meinen Freund mitbringen können u.ä.) ist sicherlich anders zu beurteilen als ein tiefer Wunsch, (auch mal wieder) mit dem anderen Elternteil zusammen zu leben. Liegt der Wechselwunsch allerdings nur in Streitigkeiten begründet, ist es ziemlich kontraproduktiv, hier das Kind "auf Teufel komm raus" zu stärken und den Wechselwunsch zu unterstützen. Dieser "Erpressungsversuch" fällt meist über kurz oder lang auf einen zurück und das "Erwachsenwerden" des Teenagers wird nicht unbedingt gefördert.
    Hier sollten einfach die Eltern miteinander reden und schauen, was bei der Tochter tatsächlich dran ist - und sich keinesfalls instrumentalisieren/gegeneinander ausspielen lassen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es besteht also Handlungsbedarf, akut, und die TS hat sicher ganz andere Sorgen als hier alle 10 min zu schauen, wer hier "Unsinn" verzapft.


    Einen akuten Handlungsbedarf kann ich nicht erkennen. Das Kind hat schon mehrfach einen Wunsch geäußert und diesen nicht erfüllt bekommen. Es ist aufgrund der Worte der KM weder zu erkennen, daß das Kind bald abhauen wird, noch das es dem Kind beim Vater irgendwie schlecht geht.

  • Du sagst jetzt genau das, was ich schon in meinem ersten Post geschrieben habe. Mag sein, daß Dich dort ein Pieps gestört hat, aber vielleicht mal nicht so aufregen, sondern lesen und verstehen, was jemand schreibt.



    Diesen Post kannst Du gerne umdrehen und auf Dich beziehen.


    Dein Umgangston lässt für mich übrigens sehr zu wünschen übrig!


    Da der TS durch sowas allerdings recht wenig geholfen ist, sollten wir vielleicht ihr Anliegen wieder in den Vordergrund stellen!

    " Lebensmotto" Alle Sorgen hinaus auf`s Meer schicken und kleine Gluecksmomente sammeln, wie Muscheln am Strand

  • Mod.-Bitte: Darf ich drum bitten, dass wir uns hier dem eigentlichen Thema wieder zuwenden? Volleybap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zu Deinem Post:


    Hier bei einer 15-Jährigen sollten vor allem die Eltern miteinander reden und klären, wie der Sachverhalt ist. Ein "Ausweichverhalten" eines Teenagers (ich möchte nicht die Hausaufgaben machen müssen/bis 11 in der Disco sein/meinen Freund mitbringen können u.ä.) ist sicherlich anders zu beurteilen als ein tiefer Wunsch, (auch mal wieder) mit dem anderen Elternteil zusammen zu leben. Liegt der Wechselwunsch allerdings nur in Streitigkeiten begründet, ist es ziemlich kontraproduktiv, hier das Kind "auf Teufel komm raus" zu stärken und den Wechselwunsch zu unterstützen. Dieser "Erpressungsversuch" fällt meist über kurz oder lang auf einen zurück und das "Erwachsenwerden" des Teenagers wird nicht unbedingt gefördert.
    Hier sollten einfach die Eltern miteinander reden und schauen, was bei der Tochter tatsächlich dran ist - und sich keinesfalls instrumentalisieren/gegeneinander ausspielen lassen.


    gibt es eigentlich nichts mehr weiter zu sagen. Das stimmt vollkommen und ohne weitere Infos der TE ist jede weitere Diskussion überflüssig, weil Spekulation.

  • Hallo Nephie,


    kannst du nochmal sagen, warum der Vater das ABR hat?


    Wenn es deiner Tochter ernst ist mit ihrem Wunsch, bei dir zu wohnen, ist der sicherlich zu respektieren. Nur nicht im Hauruckverfahren. Auf keinen Fall würde ich sie jetzt nach den Osterferien einfach bei mir behalten (?wenn ich dich da richtig verstanden habe?). Ich weiß ja nicht, wie weit ihr auseinanderwohnt, und nehme mal an, dass ein Schulwechsel nicht erforderlich wäre, aber ein solches Vorgehen fände ich nicht nur rechtlich unüberlegt, sondern auch gegenüber dem BET, der sich ja auch auf die Situation auch einstellen muss, problematisch, und abgesehen davon würdest du dich damit als Zielschreibe aufstellen, als stecktest du dahinter.
    Deine Tochter ist 15, sie kann ihren Wunsch sicherlich schon selbst mit ihrem Vater besprechen und sollte das auch tun. Schließlich lebt sie mit ihm zusammen. Wenn ich mit jemand die Wohnung teilte und erführe dann über Dritte, dass er ausziehen will, würde ich mir ziemlich blöd vorkommen. (Mag man sagen, man soll Kinder nicht einem Loyalitätskonflikt aussetzen, aber in diesem Fall geht der Wunsch ja von ihr aus, und mit 15 ist man in meinen Augen kein Kind mehr und kann lernen, für seine Anliegen einzutreten.)


    Die Sommerferien wären doch vielleicht geeigneter für einen Wechsel? Bis dahin könntet ihr die nötige Überzeugungsarbeit leisten und nötigenfalls einen Gerichtsantrag stellen, dies aber nur, wenn zwischen TOchter und Vater keine Einigkeit herzustellen ist.

  • m.E.n. gibt es nur einen korrekten Weg-


    stärke Deine Tochter darin, dass sie am Wohnort zum Jugendamt geht, und dort ihr Anliegen vorträgt;
    auch hat Sie das Recht darauf, dass sie einen Verfahrensbeistand bekommt, wenn sie das ABR abändern möchte-


    Wichtig, ob das Aussicht auf Erfolg hat ist vor allem a) Eure Vorgeschichte, und b) nachvollziehbare Gründe-


    Wenn sie es wirklich will, dann muss sie dies auch "korrekt" durchziehen-
    Persönlich fände ich ein einfaches "behalten" taktisch super unklug, weil ich denke, dass dann ein falscher Grundgedanke gepflanzt wird :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • stärke Deine Tochter darin, dass sie am Wohnort zum Jugendamt geht, und dort ihr Anliegen vorträgt;
    auch hat Sie das Recht darauf, dass sie einen Verfahrensbeistand bekommt, wenn sie das ABR abändern möchte-


    Die Tochter kann garnichts.
    Mit dem ABR, welcher der Vater scheinbar vom Gericht zugesprochen bekommen hat (Sonst hätte er das ABR nicht), hat die Tochter nichts zu tun.
    Sie kann es auch nicht Ändern.


    Nur die beiden Sorgeberechtigten können es bei Gericht ändern lassen.


    Was TS nun machen muss ist: Wenn es keine Einigung mit KV gibt, zu Gericht zu gehen und ABR einklagen. Tochter wird gehört. Richter entscheidet.


    Es ist vollkommen egal ob die Tochter weglaufen will oder ähnliches. Das sind dann Erpressungen. "Wenn ich nicht bei Mama wohnen darf dann laufe ich weg, bringe mich um oder sonstiges"
    So geht das nicht. Als Erwachsender hält man sich an den Vorgesehenen Weg. Dieser ist das ABR einklagen. Vermutlich wird der Wunsch der Tochter akzeptiert wenn es nicht nur eine Laune ist.
    Dies hat auch alles nichts damit zu tun das man nicht auf Tochter hört. Schon garnicht eine Schreiber hier. Einzig der Vater der Tochter hört nicht. Die Gründe wissen wir nicht.

  • Was kann ich jetztz machen. Sie darf bis Mittwoch hier bleiben...


    Hallo nephie,


    Wenn deine Tochter bis Mittwoch bleiben darf, dann fährst du sie natürlich Mittwoch auch wieder heim zum Vater. Erst müsst ihr Eltern das OB klären. Wenn das geklärt ist, kommt die Frage nach dem WANN. In der Reihenfolge bitte. ;)


    Der Vater hat nunmal das ABR, warum auch immer. Das gilt es zu beachten. Wenn du deine Tochter morgen zurück bringst, nutze doch die Gelegenheit und spreche mit dem Vater. Teile deine Argumente mit. Bis jetzt konnten wir nur lesen, dass lediglich deine Tochter den Wunsch geäußert hat. Dieses Thema müssen aber eigentlich die Eltern klären, zusammen mit dem Kind.


    Was gar nicht geht, ist das Kind einfach einzubehalten, auch wenn du als Mutter keine großen Konsequenzen zu fürchten hast. So ein Alleingang ist kontraproduktiv und dient auch deiner Tochter als schlechtes Vorbild.

  • Die Tochter kann garnichts.


    das ist so nicht richtig-
    sie hat sehr wohl das Recht auf anwaltliche Vertretung und Beratung-
    insbesondere hat sie ein Recht darauf, beim JA ihr Anliegen vorzutragen!

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)


  • das ist so nicht richtig-
    sie hat sehr wohl das Recht auf anwaltliche Vertretung und Beratung-
    insbesondere hat sie ein Recht darauf, beim JA ihr Anliegen vorzutragen!



    Ja kann sie. Sie kann für sich das Sorgerecht beantragen. Begründung ist aber dann schon Missbrauch etc.
    Sie kann auch aufs Salzamt gehen. Dort wird sie ABR auch nicht bekommen um bei Mutter leben zu können.



    Sie hat bei Sorgerecht nur 2 Rechte:
    Das Sorgerecht auf sich selbst zu übertragen. Chance gleich NULL.
    Bei Gericht gehört zu werden.
    Das Jugendamt kann ihr gut zureden. Es kann ihr die über den Kopf streicheln. Es kjann ihr jedoch nicht erlauben nun bei Mutter zu wohnen und es kann auch nicht das ABR auf Mutter übertragen.

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  • Ich denke es gilt eine Lösung zu finden.


    Wenn ein Kind mit 14 Jahren sich weigert bei einem Elternteil zu wohnen und lieber bei dem anderen (oder den Großeltern, oder im Heim) wohnen möchte und diesen Standpunkt dann auch selbstbewusst vertritt, wird sich wohl nur der dümmste Richter der Republik anmaßen es zwingen zu wollen dorthin zurück zukehren, wo es partout nicht leben will.
    Den festen Willen und keine Laune setze ich natürlich voraus.


    Fakten schaffen,
    Recht (auf Freizügikeit) einfordern,
    handeln.


    Kinder sind doch keine Sachen und mit 14 durchaus in der Lage Entscheidungen über ihr Leben zu treffen.
    Sie will doch nichts "anrüchiges" daß man sie schützen müsste!


    Volker