Hallo Ihr Lieben,
es geht hierbei nicht um mich, eher um LG.
Ich habe mal eine Frage, gestern kam ein Brief seines Anwaltes jetzt steht da im Scheidungsantrag an das Gericht, als letzter Punkt.
" Gerichtskosten in Höhe von € 8.100,00 aus einem vorläufigen Gegenstandswert von € 440,00 werden durch anliegenden Verrechnungsscheck entrichtet."
im Anwaltsschreiben vom Anwalt direkt steht:
"Damit der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht werden kann, müssen die Gerichtskosten in Höhe von € 440,00 bei der Gerichtskasse einbezahlt werden.
Ich darf sie höflich bitten, mir diese Gerichtskosten zur Verfügung zu stellen. Nach Zahlungseingang werde ich sogleich den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen."
Ist das normal das man vorher schon einbezahlt um überhaupt den Scheidungsantrag einreichen zu können oder ist das von Gerichtsstand zu Gerichtsstand verschieden?
Bei mir damals war ich auch diejenige die die Scheidung einreichte, aber mein Ex hat damals keine Einwände gehabt.
So ist es bei meinem LG auch, er und seine "Noch-Ehefrau" haben einen während des Trennungsjahres mit notarieller Urkunde im Rahmen einer Scheidungsfolgevereinbarung unter § 12 den Versorgungsausgleich ausgeschlossen - abgeschlossen.
Die Folgesachen wie Haus, Unterhalt und Güterrecht haben sie aussergerichtlich geeinigt - da kommt von ihrer Seite nichts mehr und er auch nicht mehr.
ES sind keine Kinder vorhanden.
Aber woher der Betrag von 8100,00 Euro :hae: beim Anwaltsgespräch meinte der Anwalt Gesamtkosten 800-900 Euro :ohnmacht:
Vielleicht kann uns jemand weiterhelfen oder zumindest sagen, das ist schon richtig so :lach
Danke und allen ein schönes Wochenende :strahlen