Scheidungsantrag einreichen - Gerichtskosten

  • Hallo Ihr Lieben,


    es geht hierbei nicht um mich, eher um LG.



    Ich habe mal eine Frage, gestern kam ein Brief seines Anwaltes jetzt steht da im Scheidungsantrag an das Gericht, als letzter Punkt.


    " Gerichtskosten in Höhe von € 8.100,00 aus einem vorläufigen Gegenstandswert von € 440,00 werden durch anliegenden Verrechnungsscheck entrichtet."



    im Anwaltsschreiben vom Anwalt direkt steht:



    "Damit der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht werden kann, müssen die Gerichtskosten in Höhe von € 440,00 bei der Gerichtskasse einbezahlt werden.
    Ich darf sie höflich bitten, mir diese Gerichtskosten zur Verfügung zu stellen. Nach Zahlungseingang werde ich sogleich den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen."




    Ist das normal das man vorher schon einbezahlt um überhaupt den Scheidungsantrag einreichen zu können oder ist das von Gerichtsstand zu Gerichtsstand verschieden?


    Bei mir damals war ich auch diejenige die die Scheidung einreichte, aber mein Ex hat damals keine Einwände gehabt.


    So ist es bei meinem LG auch, er und seine "Noch-Ehefrau" haben einen während des Trennungsjahres mit notarieller Urkunde im Rahmen einer Scheidungsfolgevereinbarung unter § 12 den Versorgungsausgleich ausgeschlossen - abgeschlossen.


    Die Folgesachen wie Haus, Unterhalt und Güterrecht haben sie aussergerichtlich geeinigt - da kommt von ihrer Seite nichts mehr und er auch nicht mehr.


    ES sind keine Kinder vorhanden.


    Aber woher der Betrag von 8100,00 Euro :hae: beim Anwaltsgespräch meinte der Anwalt Gesamtkosten 800-900 Euro :ohnmacht:


    Vielleicht kann uns jemand weiterhelfen oder zumindest sagen, das ist schon richtig so :lach:D


    Danke und allen ein schönes Wochenende :strahlen

    Wir können unserem leben nicht mehr Zeit geben, aber unserer Zeit mehr leben :blume


    LG
    Finsche :Flowers

  • 8100 € wird der Streitwert sein, und 400€ dann die Verfahrenskosten. Die müssen zuerst bezahlt werden, dann stellt das Gericht den Scheidungsantrag der Gegenpartei zu. So war es auch bei mir letztes Jahr.


    Ob das damals anders war kann ich nicht sagen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Ja, ich habe auch einen Betrag von ein paar hundert Euro beim Gericht vorab bezahlt, das ist normal.
    Lustig war, dass dann zwischen dem Antrag und der Verhandlung die Gebühren erhöht wurden und ich nochmal was nachzahlen musste :radab
    Was die anderen genannten Kosten angeht, kann ich leider nichts zu sagen, hab ich alles meinen Papa organisieren lassen (der ist Richter)

    "Non est ad astra mollis e terris via"
    Seneca

  • :thanks:


    dann war das damals bei mir tatsächlich anders :ohnmacht:


    Gut dann bin ich damals gut weggekommen bei meiner Scheidung :D:lach dafür hab ich jetzt Ärger by the way


    dann lass ich mal LG schön überweisen, damit endlich mal die Scheidung durch ist :schiel


    Olorachen: Ja ich musste dann auch nochmal nachzahlen. Praktisch einen Papa als Richter zu haben :lach:D

    Wir können unserem leben nicht mehr Zeit geben, aber unserer Zeit mehr leben :blume


    LG
    Finsche :Flowers

  • War bei mir auch so. Mein RA sagte aber, dass ex mir nach der scheidung die hälfte der gerichtskosten zurückerstatten muss.


    Warum gehen sie, wenn sie sich so einig sind, nicht beide zu einem anwalt? Dann wird es billiger!


    Gegenstanswert = 3* netooeinkommen der beiden zusammen

  • hoffnungsvoll: er ist zu seinen anwalt und sie hat gar keinen ... und sie braucht auch keinen nachdem sie sich ja einig sind, nur kann der anwalt nicht beide vertreten.

    Wir können unserem leben nicht mehr Zeit geben, aber unserer Zeit mehr leben :blume


    LG
    Finsche :Flowers

  • Hallo,


    wir haben auch die Gerichtskosten für die Scheidung vorstrecken müssen.Ist normal( meiner Meinung nach aber unverschämt<--ist ja wie ein kostenloser Kredit),dafür ist dann aber innerhalb von 3-4
    Wochen ein Scheidungstermin angesetzt.


    lg

    Plan a : Weltherrschaft
    Plan b : schaukeln
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