kann man sich Urlaubstage bei Kündigung auszahlen lassen?

  • Hallo Leute!


    Habe mal eine Frage:


    Wenn man noch Urlaubstage von der Zeit vor der Elternzeit/Mutterschutz hat und jetzt aber nach Ablauf der Elternzeit kündigen würde -
    kann man sich da die Urlaubstage auszahlen lassen?
    Ich denke nämlich nicht - geht soviel ich weiß nur mit den Überstunden, aber eine Arbeitskollegin von mir glaubt, dass das geht.


    Wäre dankbar über ein paar Antworten.


    Schönen Tag! :wink

    Singe als ob dich niemand hören kann, tanze, als ob dich niemand sehen kann und liebe, als wärst du niemals verletzt worden ......

  • Hei


    §7 absatz 4 zum urlaubsgesetz
    http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html


    sagt eigendlich nur das du ihn dir ausbezahlen lassen kannst wenn es nicht moeglich ist diesen zu nehmen.
    da du aber ja sowieso durch EZ/MS nicht anwesend bist, wuesste ich nicht wie es zu stoerungen des ablaufs im betrieb kommen sollte wenn du diesen einfach nimmst.


    Allerdings kann ich mir vorstellen das das eine menge verwaltungskram fuer die lohnabteilung mit sich bringt.
    Der AG evt. interesse daran hat den einfach auszubezahlen. Zahlen muss er ja so oder so.
    Einfach mal freundlich anfragen mit verweiss auf die erleichterung der buchhaltung und dann weisst du woran du bist


    gruss
    Johann

  • In manchen Firmen ist das auch über eine Betriebsvereinbarung geregelt.


    Bei uns zum Beispiel. Da Urlaub in erster Linie der Erholung dienen soll, steht im Vordergrund der Urlaubsabbau durch ableisten. Urlaubstage, die nicht im aktuellen Jahr genommen werden können, werden bei uns gespeichert bis zum 31.12. des Folgejahres.


    Auszahlung der Urlaubstage aufgrund Kündigung ist dann möglich, wenn keine Möglichkeit mehr besteht, den Urlaub anderweitig abzubauen.


    Der AN hat einen Anspruch darauf, egal wie viel Aufwand das für die Lohnbuchhaltung darstellt ;)

    Finde Dein Licht und finde Deine Schatten. Erst dann wirst Du zu Deiner Mitte finden.

  • Das hängt jetzt vom Arbeitgeber ab. Er kann entweder den Resturlaub auszahlen. Oder er besteht darauf, dass im Anschluss an die Elternzeit der Urlaub genommen wird und erst danach die Kündigung greift. Dann muss er aber für die Urlaubszeit - Gehalt zahlen ...


    Hängt also auch ein bisschen davon ab, wann die Kollegin gekündigt hat und auf welchen Termin.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja das geht. Das mußt Du mit Deinem Arbeitgeber besprechen.
    Ich hatte letzte Woche den Fall, dass mir mein jetziger Noch-Arbeitgeber den Rest Urlaub GEGEN meinen Willen ausbezahlen wollte. :crazy

  • und jetzt aber nach Ablauf der Elternzeit kündigen würde


    wenn man quasi zum letzen Tag der Elternzeit kündigt, muss der Urlaub sogar ausgezahlt werden, da er ja nicht mehr genommen werden kann-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)