Unterhaltsangelegenheit - Schreiben vom JobCenter

  • Jetzt habe ich doch prompt ein Schreiben mit dem Betreff "Unterhaltsangelegenheiten" vom JC erhalten.
    KV soll überprüft werden, ob er nicht mehr Unterhalt zahlen kann. Es soll geprüft werden, ob er mehr für Sohni und generell für mich (weil Kind unter 3) zahlen kann.


    Könnt ihr mir da weiterhelfen, inwieweit er da tatsächlich zahlen muss?


    Wir haben uns nach der Geburt auf eine Summe von 140€ geeinigt. "Damals" hatte KV einen Job, wo er mit der Unterhaltszahlung unter dem Selbsterhalt lag. Er wollte aber nicht, dass ich Unterhaltsvorschuss beantrage, damit er keine Schulden anhäuft. Nun wurde er innerhalb des Jobs versetzt und verdient etwas mehr Geld, die Summe des Unterhaltes haben wir aber nicht verändert. Netto hat er so ca. 1200-1250€ raus (schwankt wegen monatlicher Provisionszahlungen). Außerdem hat er einen privaten Leasingwagen mit monatlichen Raten von aktuell irgendwas um die 150€.


    Kann mir von euch jemand grob sagen, ob zur Berechnung des Selbsterhaltes der Leasingvertrag eine Rolle spielt, die Fahrten zur Arbeit usw.? Und was genau zur Senkung des Selbsterhaltes führt?

  • Wenn jemand Sozialhilfeleistungen bezieht, dann spielen private Unterhaltsvereinbarungen keine Rolle und es ist völlig in Ordnung, dass das Jobcenter sein Einkommen und damit die Unterhaltsfähigkeit überprüft.


    Über den momentanen Selbstbehalt und die Berechnung kann ich nichts sagen. Aber bei dem Einkommen kann ich mir nicht vorstellen, dass wirklich wesentlich mehr dabei rauskommt.
    Was jedoch dann das Ergebnis sein könnte, dass Du einen Antrag auf UVG stellen musst (als vorrangige Leistung).

  • Klar, das JC soll ja prüfen. Ich rege mich darüber auch nicht auf, falls das so rübergekommen sein sollte.


    Ich frage mich nur, woe berechnet wird. KV hat monatliche Spritkosten von ca. 150€. Die werden doch irgendwie da mit einberechnet, wenn ich mich nicht irre?


    Aber welchen Sinn hat es, UVG zu beantragen, wenn der KV Unterhalt zahlt? Er zahlt doch immerhin mehr, als es UVG gäbe und beides kann man doch nicht beziehen?! Oder hab ich da nen Denkfehler?

  • Alessandria:
    Ich habe das so verstanden, dass sie keinen Unterhaltsvorschuß beantragt hat, sondern Leistungen vom Jobcenter erhält. Die prüfen auch nach, ob der UET mehr zahlen kann als er es bereits tut.
    Ansonsten hast Du Recht, man kann nicht Unterhalt und Unterhaltsvorschuß bekommen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Hier sollte schon genau gerechnet werden. Denn "Pi x Daumen" könnte es sein, dass über Jobcenter und/oder UVG die Leistungen gezahlt werden, ohne dass der Vater dafür in Regress genommen wird. Ist er nicht leistungsfähig, laufen auch keine Schulden auf ... Die Allgemeinheit zahlt.


    Dies könnte bedeuten, dass ihm mehr Geld zur Verfügung steht und er ein paar mehr Sachleistungen dem Kind zugute kommen lassen könnte ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hier sollte schon genau gerechnet werden. Denn "Pi x Daumen" könnte es sein, dass über Jobcenter und/oder UVG die Leistungen gezahlt werden, ohne dass der Vater dafür in Regress genommen wird. Ist er nicht leistungsfähig, laufen auch keine Schulden auf ... Die Allgemeinheit zahlt.


    Dies könnte bedeuten, dass ihm mehr Geld zur Verfügung steht und er ein paar mehr Sachleistungen dem Kind zugute kommen lassen könnte ...


    Kannst du mir das etwas genauer erklären?


    Ich meine, KV zahlt ja Unterhalt. Ich dachte, dass Unterhaltsvorschuss, selbst ergänzend, nur möglich ist, wenn sich die zahlende Unterhaltssumme deutlich unter 133€ befindet. Das ist bei uns ja nicht der Fall.

  • Er zahlt vielleicht! freiwillig derzeit mehr, als er nach Recht und Ordnung mindestens müsste. Bei einem Netto von 1200-1250,- Euro, einem Selbstbehalt von 1000,- und vielleicht noch abzugsfähigen Zinsbelastungen ( die 150,- Euro) und vielleicht noch einem anderen abzugsfähigen Betrag - kommt er vielleicht in einen entsprechenden Bereich. Ob es so ist, keine Ahnung. Aber man sollte es sauber durchrechnen.
    Dann würden ihm halt 140,- Euro mehr zur Verfügung stehen, während du die gleiche Leistung beziehst wie vorher. Wenn er davon die Hälfte fürs Kind einsetzt, wäre das eine für beide Seiten positive Sache ... und absolut legal.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Von den 1200 Euro kann er pauschal 5% für berufliche Ausgaben abziehen. Sollten die Benzinkosten die Fahrten zur Arbeit sein dann kann er die tatsächlichen Kosten abziehen.
    Damit fallen die Benzinkosten auch noch vom Netto weg. Kann also sein das er nicht Leistungsfähig ist. Du bekommst UHV und für ihn fallen keine Schulden an.

  • Also er zahlt immer wieder mal was fürs Kind, beteiligte sich am Autositzt zb. und auch hin und wieder zahlt er mal ein Kleidungsstück für Sohni. Nicht, dass da der Eindruck entsteht, er würde nicht zahlen wollen.


    Wir haben nur beide etwas "Panik", dass das JC jetzt evtl. zu wenig gezahlte Beträge seit Sohnis Geburt zurückfordern will.

  • Wir haben nur beide etwas "Panik", dass das JC jetzt evtl. zu wenig gezahlte Beträge seit Sohnis Geburt zurückfordern will.


    Rückwirkend geht das meines Wissens nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es zählt ab den Zeitpunkt, wo das JC ihn in Verzug gesetzt hat. Dies wird aber der gleiche Monat sein, seit dem du ALG2 beziehst.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller